Herr Staatsminister, könnten Sie mir helfen? Ich weiß es gerade nicht genau: Steht in der Landesverfassung, der Landtag kontrolliert die Regierung, oder der Landtag unterstützt die Regierung?
Ich will einmal sagen, die Kontrolle schließt doch die Unterstützung in keiner Weise aus, Herr Professor.
Wenn es nur ein Anzeichen gäbe, dass Herr Dr. Hahn in den nächsten Wochen bereit wäre, bei diesen Einschnitten irgendwo im Lande auch nur ansatzweise zu werben, dass es notwendig ist, dann hätte ich gestern mit ihm gesprochen.
Aber Sie haben ja dieses Jahr die Chance. Ich meine, ich habe zwar angekündigt, dass sich im nächsten Jahr keine großen Einschnitte mehr notwendig machen, aber in der einen oder anderen Großstadt wird es dann vielleicht auch
noch Probleme geben. Da will ich Ihnen doch gern die Möglichkeit einräumen, dass sich Herr Dr. Hahn bessern kann.
Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, damit ist auch die 2. Aktuelle Debatte, beantragt
von der Fraktion der FDP zum Thema: „Gefahr einer weiteren Schulschließungswelle und Auswirkungen der aufgeweichten Bildungsempfehlung – Konsequenzen für das Schulnetz“, beendet.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie informieren, dass wir nach dem Tagesordnungspunkt 2 Fragestunde noch den Tagesordnungspunkt 3 behandeln werden. Ich bitte das zu beachten.
Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtages als Drucksache 4/4804 vor. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden.
Meine Damen und Herren, ich bitte jetzt, dass die Abg. Frau Simon, Linksfraktion.PDS, ihre Anfrage an die Staatsregierung stellt. Bitte schön; Frage Nr. 1.
Vielen Dank, Herr Präsident. In Antworten auf meine Anfragen zur Einkreisung von Görlitz und Hoyerswerda verwies Innenminister Dr. Albrecht Buttolo darauf, dass die diesbezüglichen Überlegungen „im Zusammenhang mit der für beide Städte zwingend notwendigen Haushaltskonsolidierung“ stehen, und dass dieser in Gang gekommene Prozess von der Staatsregierung nicht nur „nachhaltig begrüßt“ wird, sondern ihm ebenso deren „besondere Beachtung“ gebührt.
1. Welche Beträge wurden seitens der Staatsregierung den beiden Städten im Falle ihrer Einkreisung zur Unterstützung der damit verbundenen Haushaltskonsolidierung in Aussicht gestellt bzw. zugesichert?
2. In welcher prozentualen und absoluten Größe würden sich die den beiden Städten bzw. den aufnehmenden Landkreisen zufließenden finanziellen Zuweisungen im Falle der Einkreisung für die nachfolgenden fünf Jahre verändern – berechnet auf Grundlage der derzeitig geltenden Regelungen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Simon, zu Ihrer ersten Frage. Die Überlegungen der Kreisfreien Städte Görlitz und Hoyerswerda zur Aufgabe ihrer Kreisfreiheit beruhen auf der Erkenntnis ihrer kommunalen Entscheidungsträger, durch Ein
Finanzielle Beiträge oder Beträge werden beiden Kreisfreien Städten durch die Staatsregierung nicht zugesichert. Ich möchte noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich die im FAG formulierten Bedarfszuweisungen ausschließlich auf die Förderung von freiwilligen Zusammenschlüssen von Landkreisen bzw. von freiwilligen Zusammenschlüssen von Gemeinden beziehen. Die Möglichkeit einer Einkreisung wird als Zuweisungsbetrag im FAG nicht ausgewiesen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Eine Aussage zur absoluten oder prozentualen Veränderung der finanziellen Zuweisungen, insbesondere der Schlüsselzuweisungen nach dem FAG im Falle einer Einkreisung von Görlitz und Hoyerswerda, ist für die folgenden Jahre nicht möglich. Diese sind nur für das aktuelle Jahr denkbar.
Ich habe noch eine Nachfrage. Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass damit die aus der notwendigen Haushaltskonsolidierung resultierende Aufgabe der Kreisfreiheit ausschließlich bezüglich der damit verbundenen finanziellen Lasten auf die aufnehmenden Landkreise abdelegiert wird?
Ich würde das nicht als zusätzliche finanzielle Lasten der aufnehmenden Kreise bezeichnen, sondern es entstehen Synergien, weil nicht mehr zwei vergleichbare Teile einer Behörde vorgehalten werden müssen. Diese Synergieeinsparungen sind der Beitrag für die Haushaltskonsolidierung.
Ich habe eine zweite Nachfrage. Können Sie eine Aussage machen, in welcher Größenordnung sich die finanziellen Zuweisungen für die aufnehmenden Landkreise verändern?
Das kann ich sehr wohl. Es ist geregelt, dass pro Kopf 50 Euro gezahlt werden, und das wird bei 50 000 Einwohnern gedeckelt. Bei der Eingliederung von Gemeindezusam
Das sind ja ausschließlich die einmaligen. Ich meinte eigentlich die als Folge aus den höheren Einwohnerzahlen heraus. Könnten Sie mir das zumindest einmal zuarbeiten?
Ich bitte, dass der Abg. Herr Petzold, NPD-Fraktion, seine Frage an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 2.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im grenznahen Raum des Freistaates Sachsen werden in jüngster Zeit immer wieder Taxen aus der Republik Polen und der Tschechischen Republik beobachtet. Sächsische Taxiunternehmer fürchten nicht zu Unrecht um ihre Existenz, die durch ausländische Billigkonkurrenz bedroht ist.
1. Welche Informationen besitzt die Staatsregierung, wonach Taxiunternehmen aus der Republik Polen und der Tschechischen Republik im grenznahen Raum des Freistaates Sachsen in zunehmendem Maße ihre Dienstleistungen anbieten?
2. Welche Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung zu ergreifen, um zum Erhalt von Arbeitsplätzen sächsische Taxiunternehmer vor ausländischer Billigkonkurrenz zu schützen?
Herr Abgeordneter! Ich möchte Ihre Anfragen beantworten. Der Taxiverkehr ist wie jede andere gewerbliche Beförderung von Personen durch das Personenbeförderungsgesetz geregelt. Zum grenzüberschreitenden Taxiverkehr hat Deutschland mit den angrenzenden Staaten entsprechende Vereinbarungen getroffen, die im Wesentlichen auch der innerdeutschen Regelung entsprechen. Das heißt, ein ausländisches Taxi aus Polen oder Tschechien kann auf Bestellung in Deutschland Fahrgäste aufnehmen und über die Grenze befördern. Nicht gestattet ist die Beförderung ausschließlich auf deutschem Gebiet. Das trifft aber auch, nur umgekehrt, für deutsche Taxiunternehmen in Polen und Tschechien zu.
Nun konkret zu Ihrer Frage. Es lässt sich also nicht vermeiden und es ist auch nicht rechtswidrig, wenn tschechische und polnische Taxiunternehmen auf erlaubte und wie in gerade beschriebener Art und Weise Taxileistungen anbieten. Informationen über stark gestiegene Leistungen dieser Art liegen uns aber nicht vor. Das haben
Rückfragen bei den angrenzenden Landkreisen und der Stadt Görlitz sowie beim Sächsischen Taxiverband ergeben. Deshalb besteht kein Bedarf für Maßnahmen, die Einschnitte bei der erlaubten Taxibeförderung mit sich bringen würden. Sollten sich Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz ergeben, sind die zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte gefragt. Bereits heute funktioniert das Ordnungssystem des Personenbeförderungsgesetzes gut, unabhängig davon, ob es sich um Verstöße gegen deutsches oder internationales Recht handelt.
Die besten Kontrolleure sind die Taxifahrer selbst. Wenn sie nicht genehmigte Beförderungen feststellen, sollten sie sich umgehend an die Kreise oder Städte wenden. Diese Praxis funktioniert im Inland bereits bestens.
Ich bitte jetzt, dass die Abg. Frau Falken, Linksfraktion.PDS, ihre Frage an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 4.
Sehr geehrter Herr Präsident! Am heutigen Tag informiert das Staatsministerium für Kultus die Schulträger über Mitwirkungsentzüge und leitet ein Anhörungsverfahren für die Betroffenen ein.
Meine Fragen an die Staatsregierung – Teile davon haben Sie ja sicherlich schon beantwortet; vielleicht haben Sie nach unserer Diskussion aber eine andere Aussage.
1. Welchen Klassen und welchen Schulen werden Mitwirkungsentzüge durch das Kultusministerium angekündigt und welchen wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt? (Bitte die Antwort begründen – die Begründung halte ich für sehr wichtig – und die betroffenen Schulen namentlich und nach Landkreisen und Kreisfreien Städten aufführen!)