Protocol of the Session on March 17, 2006

Kommunen, die Garagennutzer ab 2007 vor vollendete Tatsachen zu stellen. Hierfür besteht auch keine Veranlassung, weil sowohl die Unterhaltung der Garagenkomplexe als auch die hälftige Tragung der Abrisskosten für manche Kommunen durchaus schwierig zu finanzieren wäre. Daher sind die Garagenkomplexe insgesamt vielerorts sogar Gegenstand langfristiger städtebaulicher Planung.

Meine Damen und Herren, gefragt und möglich sind praktikable, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen vor Ort. Gründen Sie Vereine, schließen Sie sich zusammen, sprechen Sie mit Ihren Stadträten! Der Abg. Bandmann hat zu Recht Wege aufgezeigt, wie so etwas machbar ist. Es ist unsinnig und kontraproduktiv, mit dem Antrag Hoffnungen zu wecken, das Recht könnte helfen, und es ist unredlich, in das Recht Erwartungen zu setzen, die wir nachher nicht erfüllen können. Dies untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion.PDS und der SPD)

Meine Damen und Herren von der Linksfraktion.PDS! Zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein, tragen Sie nicht dazu bei, flächendeckend solch unbegründete Ängste zu schüren. Damit würden Sie den eingeforderten Beitrag zur Sicherung des Rechtsfriedens selbst leisten und mit gutem Beispiel vorangehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD, der FDP und der Staatsregierung)

Ich rufe jetzt das Schlusswort auf, die PDS-Fraktion. Herr Bartl, bitte

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens: Hier war von mehreren Diskussionsrednern, auch vom Herrn Minister, von Unredlichkeit die Rede. Unredlich war es, ein Bild an die Wand zu malen, Kollege Dr. Martens, dass es hier um Bürger-Bürger-Beziehungen geht und dass der Eigentümer an Boden von dem Eigentümer der Garage gewissermaßen schon 17 Jahre lang gelinkt wurde, weil er ausgenommen worden ist, und nun soll er es zurückgeben.

Noch einmal: 90 % der Garagen, um die es hier geht, deren Eigentümer jetzt enteignet werden sollen, stehen auf kommunalem Grund und Boden. Mindestens fünf bis sieben weitere Prozent stehen auf Boden, der ehemals volkseigenen Betrieben gehörte, danach der Treuhand, jetzt praktisch dem Bund. Der Rest steht auf Boden von ehemaligen Genossenschaften, jetzt GmbHs, gehört also auch keinem Bürger.

In der DDR sind doch keine Garagen auf Nutzungsrechtsverleihung auf Grund und Boden von Bürgern gebaut worden.

(Widerspruch bei der FDP)

Das war ein individueller Vertrag nach §§ 312, 315 ZGB, worüber ich überhaupt nicht debattiere; da gehe ich doch

mit. Wir sprechen aber zu 95 % von den wirtschaftlich viel stärkeren Eigentümern des Bodens, den Kommunen.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Ich sehe nicht ein, dass jetzt die Eigentümer der Garagen auf der Grundlage der fiskalischen Situation der Kommunen enteignet werden sollen. Das ist das Problem.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Es geht um die öffentliche Hand. Insofern ist das Problem, dass wir darüber sprechen, ob die öffentliche Hand als die stärkere nun nachgeben muss. – So viel zum Interessenausgleich.

Zweitens. Herr Staatsminister, wir kommen nicht unter einen Hut. Auch die anderen beiden Kollegen, Herr Martens und Herr Lichdi, die vielleicht den Sachverhalt wirklich als Westdeutsche sehen.

Ich bestehe auf den Einigungsvertrag! Ich bestehe darauf, denn mit demselben Recht könnten Sie sonst sagen, nun können wir auch voll ans Bodenreformland herangehen. Mit demselben Recht könnten Sie sagen, wir können den 2+4-Vertrag verletzen – was in Leipzig nächste Woche ohnehin geschieht. Das waren Verträge, die ausgemacht hatten, wie mit dem Schutz des Eigentums zu verfahren ist – mit der Bodenreform und in diesem Fall mit dem Eigentum an Garagen, an Bungalows und Ähnlichem mehr. Die Debatte, die wir jetzt vorempfinden, ist in zehn Jahren genau dieselbe zu den Wochenendhäusern – 2015 sind diese an der Reihe –; 1,2 Millionen sind davon im Beitrittsgebiet betroffen.

So einfach können wir es uns nicht machen. Hier geht es definitiv darum, ob sich die öffentliche Hand auf Kosten der Bürger sanieren kann, die seinerzeit die Garage gebaut haben.

(Zuruf des Abg. Dr. Jürgen Martens, FDP)

Herr Dr. Martens, Sie sind doch wesentlich belesener in dem Gesetz, als Sie es uns hier kundgetan haben, weil Sie einfach – in Richtung Tribüne – Ihre in diesen Fragen unbelesenen Fraktionskollegen und einige rechts daneben bluffen wollen.

Das Thema ist ganz eindeutig folgendermaßen: Wenn die Kommunen heute den Vertrag verlängern – ich sage noch einmal: Chemnitz 70 % als Verwertungsstandort eingestrichelt – und morgen einen defizitären Haushalt haben und die Grundstücke entweder nicht verkauft oder mit ortsüblichen Pachtpreisen verpachtet haben – nun kommen Sie mir aber nicht mit einem Pachtpreis von zehn Mark pro Monat –, dann sagt die Rechtsaufsichtsbehörde – das muss sie nach den §§ 76 und 90 Gemeindeordnung –: Ihr habt es zu bewirtschaften, ihr habt es zu verwerten, ihr holt jetzt erst einmal das Geld rein! Dazu gibt es jede Menge Präzedenzfälle – erst kürzlich ein Verwaltungsgerichtsurteil über die Straßenanschlussgebühren. Die Kommune darf nicht darauf verzichten, also sind die Verträge permanent vakant – jeder Vertrag in diese Richtung.

Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ein letzter Satz – auch das ist Ihnen bekannt: Herr Staatsminister, wir haben durchaus in anderen Fällen diese Moratorien gemacht. Ich darf nur an den entsprechenden Erlass des Staatsministeriums vom 14.06.1995 erinnern, der dreimal verlängert worden ist, bei dem wir den Kommunen gesagt haben: Holt euch jetzt nicht die Straßenausbaubeiträge bei den Bürgern, weil sie nicht in der Lage sind, sie zu zahlen.

Herr Bartl, das ist aber ein langer Satz!

Dreimal verlängert wurde das; es ist mehrfach gemacht worden.

Danke schön, Frau Präsidentin.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

(Dr. Johannes Müller, NPD: Nein!)

Was heißt hier „Nein“? Ihr Änderungsantrag ist noch gar nicht dran. Geduld, Herr Dr. Müller! Ich rufe ihn sofort auf.

(Uwe Leichsenring, NPD: Er ist ein bisschen aufgeregt!)

Mir liegt zum Ursprungsantrag ein Änderungsantrag der NPD-Fraktion in der Drucksache 4/4676 vor. Herr Petzold hat vorhin gesagt, er hätte ihn schon eingebracht. Aber ich sehe, dass das Wort noch einmal gewünscht wird.

Bitte, Herr Leichsenring.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir werden uns zu dem ursprünglichen PDS-Antrag der Stimme enthalten. Die Gesamtintention ist zwar nachvollziehbar, aber es ist eine weitere Ungerechtigkeit enthalten. So sehen wir das. Deswegen haben wir unseren Änderungsantrag eingebracht. Wir denken, die BRD ist Rechtsnachfolger der DDR. Dort war es zulässig, dass jemand eine Garage – nicht nur eine Garage, auch eine Immobilie – auf fremdem Grund und Boden errichtet. Deswegen ist jetzt auch der Staat, der Bund als Rechtsnachfolger, dafür verantwortlich, dass das wieder entflochten werden kann. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass die Eigentümer des Grund und Bodens, wie die PDS es will, oder die Eigentümer der Immobilie die Kosten tragen sollen. Das ist, bitte schön, Bundessache. Das beinhaltet unser Änderungsantrag.

(Beifall bei der NPD)

Wer möchte sich zu dem Änderungsantrag äußern? – Herr Bartl, bitte.

Die NPD möchte mit diesem Änderungsantrag tatsächlich erreichen, dass letzten Endes der Bund die gesamten Kosten für diese Grundstücke übernimmt. So weit wollen wir den Interessenausgleich nicht ziehen. Wir streben einen vernünftigen Interessenausgleich an und sind der Auffassung, dass dort, wo die Kommunen Vorteile aus den Grundstücken ziehen, eine Entschädigung zu zahlen ist; Gleiches gilt, wenn es ein anderer Eigentümer ist.

Zweitens. Bis Ende 2006 soll die Staatsregierung im Bundesrat initiativ werden. Dann schlägt dennoch am 01.01.2007 das jetzige Gesetz zu. Der Inhalt von Ziffer 2 unseres Antrages, dass dazwischen ein zur vorläufigen Wahrung des Rechtsfriedens einsetzendes Moratorium für die Kommunen wirken soll, ist in dem Änderungsantrag nicht enthalten, sodass das Ziel, übergangslosen Rechtsschutz zu gewährleisten, nicht gesichert werden kann.

Wir beantragen zu unserem Antrag namentliche Abstimmung.

Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über den NPDÄnderungsantrag abstimmen. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen

Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Zum Ursprungsantrag ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Wir bereiten das vor. – Die Namen werden jetzt verlesen.

Namentliche Abstimmung in der 44. Sitzung am 17. März 2006 über die Drucksache 4/4271, beginnend mit dem Buchstaben Z.

(Heiterkeit und Oh!-Rufe)

(Namentliche Abstimmung – siehe Anlage 1)

Ist jemand nicht aufgerufen worden, der sich im Saal befindet? – Dann bitte ich jetzt um Auszählung.

(Kurze Unterbrechung)

Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur Drucksache 4/4271 mitteilen: Für die Drucksache stimmten 21 Abgeordnete, dagegen gestimmt haben 69 Abgeordnete. Der Stimme enthalten haben sich 8 Abgeordnete. Damit ist der Antrag abgelehnt worden und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.