Protocol of the Session on March 16, 2006

Sie haben meine Frage nicht verstanden. Ich würde dann gern noch einmal individuell mit Ihnen sprechen.

Okay, dann gibt es aber eine andere Antwort.

An dieser Stelle bitte ich den Abg. Tischendorf, seine Frage zu stellen; Frage Nr. 6.

Danke, Frau Präsidentin.

Nach mir vorliegenden Erkenntnissen wurde im Bereich des Straßenbauamtes Zwickau im Zuge des laufenden Arbeitskampfes der Gewerkschaften durch leitende Bedienstete des Amtes wiederholt versucht, auf die Teilnahme von Beschäftigten an den Streiks direkten Einfluss zu nehmen. Es wurden ihnen für den Fall der Streikteilnahme Konsequenzen angedroht. Insbesondere wurde versucht, einzelne Beschäftigte dadurch einzuschüchtern, dass ihnen gegenüber mit Nachdruck sinngemäß geäußert wurde, sich die Streikteilnehmer „zu merken“ und dass die Spitze des Eisberges der Streikenden dann „abgesprengt“ werden würde. Zudem wurde den Beschäftigten vorgeworfen, dass sie befördern, dass das Straßenbauamt eventuell geschlossen werden könnte.

Meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Inwieweit erachtet die Staatsregierung derartige Einschüchterungsversuche vonseiten der Leitung des Straßenbauamtes im Rahmen eines zulässigen Arbeitskampfes sowie direkte behördliche Einflussnahmen solcher Art zur

Verhinderung der Teilnahme von Beschäftigten an Streiks für zulässig?

2. Welche Maßnahmen wird die Staatsregierung bzw. die zuständige oberste Aufsichtsbehörde veranlassen, um derartige verfassungs- und gesetzwidrige Einflussnahmen auf den laufenden Arbeitskampf sowie bei künftigen Arbeitskämpfen wirksam zu unterbinden?

Herr Minister Jurk, ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Abg. Tischendorf, zu Ihrer ersten Frage möchte ich wie folgt antworten:

Einschüchterungsversuche oder behördliche Einflussnahme durch Leiter sind bei einem rechtmäßigen Streik selbstverständlich nicht zulässig. Dazu steht die Staatsregierung. Natürlich gibt es in der Bevölkerung, im öffentlichen Dienst selbst und auch im Straßenbauamt Zwickau insgesamt geteilte Meinungen zu diesem Streik. Das ist legitim. Jeder kann seine Meinung äußern. Das darf aber keinesfalls in der Form geschehen, dass sich Mitarbeiter bedroht fühlen, wenn sie sich am Streik beteiligen wollen.

Der Leiter des Amtes hat zu solchen Beschuldigungen bereits in der Öffentlichkeit Stellung genommen und ausdrücklich betont, dass jeder das Recht auf Streik hat. Er hat jedem seine Unterstützung angeboten, der an der Ausübung seines Streikrechts gehindert wird. Diese Hilfe hat jedoch bisher niemand in Anspruch genommen.

Zu Ihrer zweiten Frage:

Wenn es Vorwürfe gegen Leiter gibt, bitte ich diese konkret mit Namen zu benennen. Dann wird die Staatsregierung den Dingen konsequent nachgehen. Ich versichere Ihnen, dass niemand, der gegenwärtig streikt, nachher in irgendeiner Form benachteiligt wird.

Ich habe eine Nachfrage: Sie wären also bereit, wenn mir die Namen vorliegen, falls sich die Kollegen bereit erklären, diese öffentlich zu machen, darauf in entsprechender Weise zu reagieren und mir dazu eine Antwort zukommen zu lassen?

Das habe ich Ihnen zugesagt. Wenn Sie mir das übergeben, dann prüfen wir das.

Herr Dr. Külow bekommt das Wort für seine Frage Nr. 7.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe zwei Fragen zur Kulturhauptstadtbewerbung.

Das Regierungspräsidium Dresden hat die Stadt Görlitz zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung und der Vorlage eines genehmigungsfähigen Haushaltes unlängst mit massiven Streich- und Kürzungsvorschlägen konfrontiert, die zahlreiche Kultureinrichtungen betreffen und bei ihrer

Realisierung die Kulturhauptstadtbewerbung torpedieren würden.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie bewertet das SMWK den vom Innenministerium verordneten Zwangskurs zur Haushaltskonsolidierung mit Blick auf die derzeitigen Chancen für die Kulturhauptstadtbewerbung?

2. Welche Aktivitäten unternimmt das SMWK gegenüber dem Innenministerium und gegebenenfalls anderen Einrichtungen der Staatsregierung, um seiner Verantwortung für eine erfolgreiche Kulturhauptstadtbewerbung der Stadt Görlitz gerecht zu werden?

Es antwortet Minister Jurk für die Staatsregierung.

Herr Abg. Külow, ich antworte in Vertretung der Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Frau Barbara Ludwig, die aus Brüssel von der Präsentation der Stadt Görlitz auf dem Weg zurück nach Sachsen ist.

Die Chancen der Bewerbung der Europastadt Görlitz/Zgorzelec für den Titel „Kulturhauptstadt Europa 2010“ hängen in erster Linie von der inhaltlichen Überzeugungskraft der Bewerbungskonzeption ab. Das Konzept der Bewerbung, das auf Kultur, Bildung und die Künste als Grundlage europäischen Zusammenlebens setzt, verkörpert wie kein anderes die Idee der europäischen Einigung und ist ein wesentlicher, nicht zu unterschätzender Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung.

Ich habe mit Frau Ministerin Ludwig telefoniert, und sie hat mir bestätigt, dass es der Delegation während der Präsentation am gestrigen 15. März vor der europäischen Jury gelungen ist, dieses Konzept in beeindruckender Weise vorzutragen. Nach dem, was ich über die Präsentation gehört habe, hat dies die Jury nachhaltig beeindruckt und die Chancen von Görlitz/Zgorzelec, den Titel zugesprochen zu bekommen, wesentlich gesteigert.

Die Staatsregierung hat bisher keinen Zweifel daran gelassen, dass nach ihrer Auffassung der Erfolg eines solchen Kulturhauptstadtjahres auch entscheidend von einer gesunden Haushaltslage der Stadt Görlitz abhängt. Der Vollzug des kommunalen Haushaltsrechts fällt jedoch in die Ressortkompetenz des Staatsministeriums des Innern, sodass Verlauf und Stand der Haushaltsgespräche zwischen der Stadt Görlitz und dem Regierungspräsidium Dresden durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nicht bewertet werden können.

Auf Initiative des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst hat die Sächsische Staatsregierung eine Arbeitsgruppe unter Federführung des sächsischen Innenministeriums eingerichtet, die sich mit Fragen der Stadtsanierung in Görlitz im Zusammenhang mit der Kulturhauptstadtbewerbung befasst und erfolgreich arbeitet.

Ich hätte noch eine Nachfrage. Ich würde aber fairerweise einräumen, dass sie schriftlich beantwortet werden kann:

Gibt es im SMWK Überlegungen, wie in Görlitz im Falle eines Scheiterns der Kulturhauptstadtbewerbung – was wir nicht wünschen – Elemente dieser Bewerbung zukünftig unterstützt werden könnten?

Ich räume, wie gesagt, ein, dass Sie das möglicherweise nicht beantworten können.

Das betrifft nicht mein Ressort, aber ich weiß, dass dies hier notiert wird, damit Sie eine Antwort bekommen.

Sehr geehrter Herr Külow, wir wollen aber vorerst nicht vom Scheitern der Bewerbung sprechen. Ich drücke erst einmal die Daumen und bin optimistisch.

Ich komme aus einer Stadt, die solch ein Scheitern hinter sich hat. Da gab es keinen Plan B. Ich muss ja jetzt nicht begründen, warum ich diese Frage stelle; sie kommt nicht von ungefähr.

Ich will Ihre zweite Frage jetzt nicht beantworten. Ich habe auch das damals nicht als großes Scheitern verstanden. Aber das ist eine andere Diskussion.

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir kommen zu den beiden Fragen der Frau Abg. Roth; zunächst Frage Nr. 10.

Danke, Frau Präsidentin.

Bei meiner ersten Frage geht es um den Eingriff in die Schulnetzplanung nach § 23a Schulgesetz als Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.

Staatsminister Flath bereiste am 30. Januar 2006 das Vogtland, um mit dem Landrat des Vogtlandkreises Abstimmungen zum zukünftigen Schulnetz zu treffen.

Bei dieser Gelegenheit verkündete Staatsminister Flath in der Öffentlichkeit – entgegen den vom Kreistag beschlossenen und im genehmigten Schulnetzplan im Jahre 2002 getroffenen Festlegungen zum Bestehen des öffentlichen Bedürfnisses dieser Schulen – die Schließung der Mittelschulen Bad Elster und Elsterberg. Eine derartige öffentliche Erklärung des Kultusministers als des exponiertesten Vertreters der obersten Schulaufsichtsbehörde ist in jedem Fall dazu geeignet, die Schulanmeldungen für die genannten Schulen zu deren Nachteil bzw. zum Nachteil der betroffenen Schulträger zu steuern. Zudem wird damit durch die Exekutive in das Bestimmungs- und Wahlrecht der Eltern für die Bildung und Erziehung ihrer Kinder in unzulässiger Weise eingegriffen.

Ich frage deshalb:

1. Auf welcher sachlichen und rechtlichen Grundlage hat der Staatsminister für Kultus eine derartige Erklärung zu den Mittelschulen Bad Elster und Elsterberg abgegeben?

2. Inwieweit erachtet die Staatsregierung ein derartiges, Schulanmeldungen unmittelbar lenkendes Eingreifen der Exekutive sowohl in die nach § 23a SchulG den Landkreisen eingeräumte Schulnetzplanungshoheit als auch in das den Eltern nach Artikel 101 Abs. 2 SächsVerf garantierte Wahl- und Bestimmungsrecht für die Erziehung und Bildung ihrer Kinder als rechtlich zulässig?

Herr Staatsminister Flath, bitte.

Frau Präsidentin! Verehrte Frau Abg. Roth! Eingangs ist festzustellen, dass Ihre Darstellung nicht zutreffend ist. Während des genannten Gespräches mit Herrn Landrat Dr. Lenk, der Schulverwaltung des Landkreises und den zuständigen Mitarbeitern meines Hauses wurden die vorliegenden Schülerprognosen diskutiert und daraus abzuleitende Konsequenzen besprochen. Insbesondere bei den Mittelschulen Elsterberg und Bad Elster war festzustellen, dass die mögliche kommunale Zusammenarbeit bisher nicht zu der gewünschten Stabilisierung der dort befindlichen Mittelschule führte.

Vor diesem Hintergrund nutzte ich bei dem anschließenden Pressegespräch die Möglichkeit, die Eltern im Vogtland über meine Position zu informieren. Nach den vorliegenden Prognosen ist für den Fall, dass die Mittelschulen Elsterberg und Bad Elster ihre Einzugsbereiche im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich erweitern können, wiederum nicht mit der Einrichtung von Eingangsklassenstufen zu rechnen. Ich bin der Meinung, dies sollte den Eltern bereits im Vorfeld der Anmeldung mitgeteilt werden. Eine Festlegung des Staatsministeriums für Kultus war und ist damit nicht verbunden.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage. Die Kultusverwaltung hat nicht in das Anmeldeverfahren eingegriffen. Gleichwohl wurde den Eltern im Vorfeld die aufgrund der vorliegenden Prognosedaten wahrscheinliche Entwicklung dargestellt. Dies beschränkt weder das Wahlrecht der Eltern noch die Schulnetzplanungshoheit des Landkreises, zumal ich meine Position auch im Beisein des Landrates dargestellt habe. Dazu will ich noch Folgendes anfügen: Ich hätte nichts dagegen gehabt – ich hätte es geradezu begrüßt –, wenn sich der Kreistag des Vogtlandkreises in dieser Frage positioniert hätte. Da er es aber nicht getan hat, hielt ich es für meine Pflicht, auch den Eltern vor ihrer wichtigen Entscheidung reinen Wein einzuschenken.

Gestatten Sie eine Nachfrage?