Protocol of the Session on March 16, 2006

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Ich rufe die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf. – Kein Redebedarf. – Die Staatsregierung? –

(Staatsminister Thomas Jurk: Selbstverständlich!)

Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit, Herr Jurk, bitte.

Sehr geehrter Herr Morlok, ich möchte Ihnen zu gerne die vorbereitete Rede vortragen.

(Heiterkeit bei der FDP)

Aber nein, ich möchte es relativ kurz machen. Ich werde mir anschauen, was Frau Schmidt zu Protokoll gegeben hat.

Ich bin ein bisschen überrascht, aber Überraschungen sind auch im Parlament das Salz in der Suppe. Es wäre ja sonst nicht spannend, wenn von vornherein alles geklärt wäre.

Ich will anknüpfend an Herrn Morlok nur Folgendes sagen: Es ist richtig, dass man den Bericht natürlich immer mehr erweitern kann. Man muss dann immer schauen, wie sinnvoll das ist, weil natürlich die Forde

rung, zusätzliche Zahlen zu erheben, die Frage aufwirft, ob der Erkenntnisgewinn dadurch vergrößert wird.

Wir müssen bei all den Anregungen, die ich gerne prüfe und zum Teil auch umsetzen möchte – was Sie gerade angesprochen haben, ist sicher sehr interessant –, sehen, dass wir auf Bundesebene vor einer Novellierung des Vergaberechtes stehen. Ich möchte daher verhindern, dass wir, wenn wir jetzt Veränderungen im Vergaberecht vornehmen, dann zu einer Novelle der Novelle kommen müssen. Wir greifen gern Anregungen auf. Wir sollten aber immer darüber nachdenken, wie diese uns bei unserer Tätigkeit konkret helfen.

Im Übrigen sollten wir darüber hinaus berücksichtigen, dass bundesgesetzliche Veränderungen anstehen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD – Staatsminister Thomas Jurk gibt seine Rede zu Protokoll.)

Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abg. Pfeiffer, ob er das Wort noch einmal ergreifen möchte. – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Damit stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in der Drucksache 4/4562. Wer dieser Empfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei keinen Gegenstimmen und einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen ist dieser Beschlussempfehlung zugestimmt worden und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Erklärungen zu Protokoll

Grundlage für die Vorlage eines jährlichen Vergabeberichts ist das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen – kurz: das Sächsische Vergabegesetz. Dieses schreibt im § 6 Abs. 1 vor: „Die Staatsregierung berichtet dem Landtag jährlich bis zum 30. Juni über die Entwicklung des Vergabewesens einschließlich des Vergabewesens bei den staatlichen Unternehmen des Vorjahres.“

Der vorliegende Vergabebericht umfasst den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.2004 und gibt die drei Bereiche wieder: erstens öffentliche Ausschreibungen, zweitens beschränkte Ausschreibungen sowie drittens freihändige Vergaben.

Dieser Vergabebericht listet die Anzahl der einzelnen Vergaben in den Volumina und die Auftragsvergabe innerhalb und außerhalb Sachsens auf. Es ist aber nicht zu erkennen, ob die zahlenmäßig geringen Aufträge, die nach außerhalb von Sachsen vergeben wurden, in Summe auch die geringere Auftragssumme ergeben.

Ich habe dazu als Vergleich den Vergabebericht meiner Heimatstadt Leipzig. In der dortigen Untergliederung werden die Vergaben in Gesamtsumme nach den Postleitzahlen, nach der Anzahl und nach dem Auftragsvolumen wiedergegeben. Weiterhin gibt es eine Aufstellung nach den Schwerpunkten im Bereich der Lieferungen und Leistungen. Ich verstehe dies als eine der Zielstellungen des Sächsischen Vergabegesetzes, dass Transparenz in die Auftragsvergabe kommt und wir dem Vorwurf unserer einheimischen Unternehmen entgegentreten können, dass diese nicht maßgeblich bei Vergaben im Freistaat berücksichtigt werden.

Folgende Punkte sind aus unserer Sicht in den nächsten Vergabeberichten zu ergänzen und zu präzisieren:

Erstens ist der Bericht um die Vergaben im Bereich der Rahmenverträge über Zeitvertragsarbeiten zu ergänzen.

Zweitens fehlen die Vergaben nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF). Sie sind aber

laut § 1 Teil des Sächsischen Vergabegesetzes. Demzufolge gehört der Teil VOF auch zur Berichtspflicht.

Drittens sind die in § 13 der Sächsischen Vergabedurchführungsverordnung geforderten sämtlichen Angaben zum Inhalt des Vergabeberichtes zu ergänzen, wie: eine Statistik über die Vergabe und deren Erläuterung, Angaben über Besonderheiten bzw. Auffälligkeiten bei der Vergabe, die Nachprüfungsstatistik der Vergabekammer und des Vergabesenats, die Statistik über durchgeführte Schulungsmaßnahmen sowie die Bewertung des Vergabegeschehens im Freistaat Sachsen.

Der Vergabebericht 2004 liegt vor. In den nächsten Berichten sollten die Anregungen, die auch die Anhörung am 13.01.2006 ergeben hat, aufgenommen werden. Ein transparenter Vergabebericht ist für alle in der Wirtschaft Tätigen eine klare Ansage des Freistaates, dass alle Aufträge der sächsischen Staatsministerien, des Sächsischen Rechnungshofes und des Sächsischen Landtages öffentlich ausgeschrieben werden. Die regionalen Unternehmen haben so die Möglichkeit der Beteiligung an den öffentlichen Ausschreibungen und werden in einem qualifizierten Verfahren in der überwiegenden Mehrheit aus nahe liegenden Gründen das wirtschaftlichste Angebot abgeben können und somit auch den Zuschlag erhalten.

Damit wäre die Zielstellung erfüllt, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt.

Um den Tagesordnungspunkt nicht unnötig in die Länge zu ziehen, möchte ich mich weder auf den Bericht des Ausschusses noch auf den Vergabebericht direkt beziehen, da die entsprechenden Unterlagen im Internet des Landtages zur Verfügung stehen und wir dazu schon Ausführungen gehört haben.

Festzustellen ist, dass der durch das Wirtschaftsministerium vorgelegte Vergabebericht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und sich der Vergabebericht nach der

einhelligen Auffassung des Ausschusses deutlich qualitativ verbessert hat.

Auch der Geschäftsführer der Auftragsberatungsstelle Sachsen, Herr Gerlach, führte in der öffentlichen Anhörung aus, dass in dem sächsischen Vergabegesetz Aspekte enthalten sind, die besonders den Mittelstand fördern. Des Weiteren wurde das Sächsische Vergabegesetz durch die Kammern als Erfolg gewertet.

Darüber hinaus wurde in der Anhörung am 20. Januar 2006 durch den Sächsischen Baugewerbeverband zu Recht darauf hingewiesen, dass der Vergabebericht nur einen ganz kleinen Teil des Vergabewesens in Sachsen widerspiegelt, nämlich ausschließlich die Vergaben des Freistaates Sachsen.

Unberücksichtigt bleibt zurzeit das Vergabeverhalten der Kommunen und der Landkreise, die immerhin etwa 80 % der Vergaben der öffentlichen Hand ausmachen. Positiv ist in diesem Sinne die Stadt Leipzig hervorzuheben.

Von Initiativen anderer sächsischer Kommunen und Landkreise ist mir nichts bekannt. Auch wenn es gesetzlich für Kommunen und Landkreise nicht vorgeschrieben ist, begrüße ich solche Initiativen wie in Leipzig. Bevor dies jedoch gesetzlich geregelt werden sollte, appelliere ich an die Verantwortlichen vor Ort, ohne gesetzliche Regelungen für eine Transparenz der Vergabe zu sorgen.

Völlig irritiert hat mich daher in diesem Zusammenhang unter anderem die Forderung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, die Wertobergrenzen für die Auftragsvergabe im Bereich der Verdingungsordnung Bau zu erhöhen, da angeblich der Verwaltungsaufwand zu hoch sei.

Natürlich kann ich viele solcher Forderungen unter der Überschrift „Bürokratieabbau“ verpacken. Festzustellen ist jedoch, dass der Wettbewerb ein zentraler Punkt der Marktwirtschaft ist. Zum Wettbewerb gehört die Möglichkeit für die Marktteilnehmer, sich die gleichen Informationen zu beschaffen. Insofern plädiere ich eindeutig für Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auch im Bereich der Kommunen.

Mangelnde Transparenz führt eben nicht dazu, dass sich der leistungsstärkste Wettbewerber durchsetzt, sondern der Wettbewerber, der – wie auch immer er sie erhält – bessere Informationen hat. Wir brauchen einen Wettbewerb mit gleichen Bedingungen für alle Marktteilnehmer.

Ich verhehle ebenfalls nicht, dass zu den gleichen Wettbewerbsbedingungen gehört, dass die Unternehmen gezwungen werden, den entsprechenden Tariflohn zu zahlen. Was in Bayern funktioniert, muss auch für Sachsen gelten.

Die IG BAU forderte in der öffentlichen Anhörung völlig zu Recht, dass dem Angebot des Unternehmers eine Tariftreueerklärung oder zumindest eine eidesstattliche Erklärung der Firmen beigelegt werden muss, welche belegt, dass das Angebot auf der Grundlage von Tarifverträgen kalkuliert wurde.

Natürlich soll der Unternehmer den Auftrag erhalten, der am kostengünstigsten anbietet, aber – hier schränke ich ein – es muss sichergestellt werden, dass wir die Firmen mit öffentlichen Aufträgen ausstatten, die seriöse Arbeits- und Ausbildungsplätze vorhalten und damit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für gute Leistungen auch angemessene Bezahlung gewährleisten.

Der Ihnen vorliegende Bericht über die Entwicklung des Vergabewesens im Freistaat Sachsen für das Jahr 2004 entspricht den Anforderungen des Sächsischen Vergabegesetzes und der dazu erlassenen Vergabedurchführungsverordnung. Er ist dem Landtag fristgemäß übermittelt worden und enthält alle erforderlichen Angaben.

In der vom Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Vergabebericht 2004 am 13. Januar 2006 durchgeführten Anhörung sowie der Sitzung des Ausschusses am 3. März 2006 hat es eine Vielzahl von Anregungen und Hinweisen zum Vergabebericht, aber auch zum Vergaberecht gegeben. Diese werden von uns geprüft und ausgewertet.

Einige Ergänzungen für den Vergabebericht 2005 wurden bereits bei der im Dezember 2005 an die Ressorts, den Landtag und den Rechnungshof versandten Bitte um Zuarbeit abgefragt.

Hier sind zu nennen:

Auftragswert der Vergaben an Auftragnehmer innerhalb Sachsens/außerhalb Sachsens;

Angaben über Verfahren bei den Nachprüfungsbehörden gemäß § 9 Sächsische Vergabedurchführungsverordnung.

Natürlich kann in die nächsten Vergabeberichte noch mehr aufgenommen werden. Die Frage ist jedoch, was man mit den abgefragten Daten anfangen, welchen Erkenntniszuwachs man dadurch erreichen kann.

Viele Daten zu sammeln ist die eine Seite. Welche qualitative Bewertung mit diesen Daten vorgenommen wird, ist die andere Seite. Daher wird sich nicht jede der geäußerten Anregungen im Vergabebericht wiederfinden.

So habe ich zum Beispiel Zweifel, ob Berichte über die Qualität der Leistungen oder darüber, in welchen Regionen Aufträge vergeben wurden, zu einem großen Erkenntniswert führen.

Inwieweit – wie vom Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr angeregt – Hinweise und Handlungsempfehlungen für Vergabestellen und Bieter in den Vergabebericht aufgenommen werden oder ob diese gegebenenfalls in anderer Form aufbereitet werden sollten, wird noch zu prüfen sein.