Protocol of the Session on March 15, 2006

Der Einsatz des Europäischen Sozialfonds ist auch dann möglich, wenn die Möglichkeiten nach nationalem Recht ausgeschöpft sind. Das heißt, dass viel Detailarbeit nötig ist. Dazu sind viele Abstimmungen mit den Beteiligten notwendig, besonders mit den Trägern der Grundsicherung für das Arbeitslosengeld II, aber auch mit der BA, Regionaldirektion Sachsen.

Insofern ist eine solche Aufgabe nicht kurzfristig lösbar. Hier kann und darf man nichts übers Knie brechen. Qualität hat Vorrang vor Menge und Eile. Auch hier gilt der Satz „Richtigkeit geht vor Fixigkeit“. Dazu kommt, dass wir, was den Einsatz des Europäischen Sozialfonds betrifft, von Veränderungen auf Bundesebene – von gesetzlichen Änderungen, aber auch von Sonderprogrammen der Bundesregierung – abhängig sind.

Der eine oder andere mag sich gefragt haben, warum der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit bei diesem Tagesordnungspunkt darum gebeten hat, als Erster zu sprechen. Ich habe dies getan, da ich am Anfang eine Klarstellung vornehmen möchte, die uns möglicherweise unnötige Diskussionen erspart. Mit der von mir in der letzten Landtagssitzung angekündigten Veränderung in der Nutzung des Europäischen Sozialfonds wird nicht der Grundsatz aufgehoben, dass das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit mit seinen Förderungen primär darauf orientiert, dass wettbewerbsfähige Arbeitsplätze auf dem so genannten ersten Arbeitsmarkt entstehen. Diesem Ziel soll der Europäische Sozialfonds auch in Zukunft dienen.

Ich muss jedoch darauf hinweisen, dass mit der Anfang 2004 vorgenommenen bzw. eingeleiteten Neuausrichtung des Europäischen Sozialfonds nicht alle Mög

lichkeiten ausreichend genutzt wurden, die der Europäische Sozialfonds bietet. Es gab, wie ich in diesem Hause bereits festgestellt habe, eine zu einseitige Orientierung beim Einsatz der Mittel. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen galten nur als effizient, wenn sie den Geförderten unmittelbar in den ersten Arbeitsmarkt führten. – Das geht an der Wirklichkeit vorbei.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der Abg. Caren Lay, Linksfraktion.PDS)

Wir dürfen die Menschen nicht rechts und links liegen lassen, von denen wir alle wissen, dass sie auf dem ersten Arbeitsmarkt keine oder so gut wie keine Chance haben. Auch um diese Menschen müssen wir uns kümmern.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD)

Die Europäische Kommission sieht den Europäischen Sozialfonds auch als Instrument dafür an, die Beschäftigungsfähigkeit derer, die auf dem ersten Arbeitsmarkt zurzeit nur eine geringe oder keine Chance haben, für die Zukunft zu sichern, damit wir Ausgrenzungen von Menschen vom Arbeitsmarkt verhindern.

In den neuen Ländern, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Arbeitslosigkeit nach wie vor deutlich höher als in den alten Bundesländern. Dafür gibt es mehrere Ursachen. Diese möchte ich jetzt nicht diskutieren. Wir haben jedoch zur Kenntnis zu nehmen, dass etwa 45 % unserer Arbeitslosen mehr als zwölf Monate arbeitslos sind. Dies betrifft besonders Ältere. Es betrifft aber auch viel zu viele Jüngere. Für fast 500 000 Personen, die im Februar arbeitslos waren oder in anderer Form bei den sächsischen Arbeitsagenturen registriert wurden, gab es knapp 11 500 Stellenzugänge. Von diesen Stellenzugängen waren nur knapp 59 % für den so genannten ersten Arbeitsmarkt vorgesehen, zudem überwiegend Stellen in Teilzeit und befristete Stellen.

Natürlich weiß ich, dass den Arbeitsagenturen von den Unternehmen nur ein Teil aller freien Stellen gemeldet wird. Früher war es ein Drittel, heute vielleicht weniger. Aber das Missverhältnis zwischen der Zahl der Stellenangebote und der Zahl derer, die Arbeit suchen, ist enorm. Diese Menschen wollen etwas tun. Die Mehrzahl derjenigen, die Arbeitslosengeld II bekommen, will sich dieses Geld selbst erarbeiten können, und ich frage: Tun wir genügend dafür, damit dies auch möglich ist?

Ich sehe hier keinen Widerspruch zwischen unserem Anliegen, Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt zu fördern, und dem Anliegen, dem Wunsch dieser Menschen nach Teilhabe nachzukommen.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Margit Weihnert, SPD, und Antje Hermenau, GRÜNE)

Wie wollen wir den Arbeitslosen erklären, dass sowohl beim Arbeitslosengeld II als auch beim Europäischen Sozialfonds bisher nicht alle Mittel genutzt worden sind, dass Gelder zurückgegeben wurden bzw. vielleicht in Zukunft zurückgegeben werden müssen? Es geht darum,

Geld, das für diese Zwecke verfügbar und vorgesehen ist, sinnvoll und wirkungsvoll einzusetzen.

Ich empfinde es auch als ein Stück sozialer Verantwortung, wenn wir denen, die zurzeit auf dem Arbeitsmarkt oder auch auf längere Sicht wenige oder keine Chancen haben, eine neue Perspektive eröffnen. Wir müssen alles uns Mögliche dafür tun, damit mehr dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze im Freistaat Sachsen entstehen. Gleichzeitig müssen wir gemeinsam mit der Wirtschaft nach Lösungen suchen, die Gelder für Arbeitsmarktpolitik, die uns über den Europäischen Sozialfonds zur Verfügung stehen, so effizient wie möglich einzusetzen und damit die Teilhabe der Menschen zu sichern.

Aus meinen Gesprächen mit Unternehmern und Vertretern der Kammern und Verbände und aus der Arbeit im Landesbeirat zur Umsetzung des SGB II weiß ich, dass bei vielen Verantwortlichen die grundsätzliche Bereitschaft besteht, diesen Weg mitzugehen, und in diese Richtung arbeiten wir. Dabei werden wir uns zunächst auf Lösungsansätze für ältere Langzeitarbeitslose und besonders Benachteiligte sowie auf die Stärkung der Erstausbildung im dualen System konzentrieren.

Der Antrag der Linksfraktion selbst ist nicht erforderlich und – wie meistens – populistisch verpackt. Wie immer sind Dinge dabei, die wir schon längst angepackt haben. Ich denke an die Forderung zur Nachrangigkeit von Arbeitsgelegenheiten. Dazu hat sich der Landesbeirat zur Umsetzung von Hartz IV bereits in seiner ersten Sitzung im vorigen Jahr bekannt.

Wie immer sind Dinge dabei, die erst eine Gesetzesänderung erforderlich machen würden, wie etwa bei der Forderung nach einer Kapitalisierung von SGB-IILeistungen. Im Übrigen räumt der Berliner Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Harald Wolf, der eine Kapitalisierung der SGB-II-Leistungen fordert, selbst ein, dass eine Gesetzesänderung erforderlich wäre, um die notwendigen Rahmenbedingungen für ein solches Förderinstrument zu schaffen. Das Anliegen wurde im letzten Jahr bereits von mehreren Seiten an das zuständige Bundesministerium herangetragen und ist abgelehnt worden.

Wie immer sind auch Aufforderungen dabei, die mit der bestehenden Rechtslage nichts zu tun haben. Die Vorgabe von Leitlinien für arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Programme der Arbeitsgemeinschaften und der zugelassenen kommunalen Grundsicherungsträger ist abzulehnen. Im Übrigen bitte ich Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass bezüglich der Erbringung der Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik die Rechts- und Fachaufsicht beim Bund liegt. Wohlfeile Absichten eines Landes können daher sehr schnell ins Leere laufen.

Die in Ziffer 3 des Antrages enthaltene Aufforderung ist nicht leistbar, da die Staatsregierung hierzu keine bzw. nur wenige Rechtsmittel hat. Es ist auch zu fragen, warum die dezentrale Verantwortung, zu der man sich immer wieder gern bekennt, eingeengt werden sollte. Deshalb haben wir

den Landesbeirat zu Hartz IV auf freiwilliger Basis gebildet.

Zusammenfassend kann ich nur sagen: Der Antrag der Linksfraktion kann keine Zustimmung erfahren. Wir handeln schon, wir reden nicht!

(Caren Lay, Linksfraktion.PDS: Ha, ha, ha!)

Wir brauchen kein Wachrütteln durch die Linkspartei. Wir sind längst wach, und zwar schon ziemlich lange. Nehmen Sie das Problem Ausbildungsplätze: Natürlich rangieren Ausbildung und Jobs vor Gelegenheitsjobs und Arbeitsgelegenheiten. Deshalb haben wir bereits im letzten Jahr unser Bund-Länder-Programm GISA mit einem Landesergänzungsprogramm um 2 000 Plätze aufgestockt. Mit den GISA-Plätzen zusammen haben damit 5 000 Jugendliche eine Chance auf Ausbildung bekommen, eine Chance, die ihnen die Wirtschaft leider im Moment nicht bieten kann. Auch in diesem Jahr werden wir uns beim Bund für die Beibehaltung der Platzzahlen für das Bund-Länder-Programm einsetzen und wir planen darüber hinaus erneut ein Landesergänzungsprogramm in Höhe von 2 000 Plätzen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD und der CDU)

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mich bei meinen Aktivitäten in dieser Weise unterstützen, und danke Ihnen fürs Zuhören.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Und nun die Linksfraktion.PDS, bitte. Frau Abg. Lay.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass die Antragstellerin nunmehr auch zu Wort kommt und das Anliegen einbringen und dazu argumentieren kann.

Meine Damen und Herren, Sachsen hat im vergangenen Jahr etwa 228 Millionen Euro verspielt, die für Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung gestanden hätten. 150 Millionen Euro haben die ARGEn ungenutzt an den Bund zurückgegeben; die sächsischen Optionskommunen wussten mit 34 Millionen Euro nichts anzufangen; und hinzu kommen 44 Millionen Euro aus dem ESF, die in der genuinen Verantwortung der Staatsregierung verschenkt wurden. Das macht sage und schreibe 228 Millionen Euro, die Sachsen von Bund und Ländern geschenkt bekam und ungenutzt zurückgegeben hat. Ich finde, so ein Geschenk darf man nicht ausschlagen. Und ich halte es geradezu für zynisch, wenn dies auch noch als „sparsame Haushaltsführung“ verteidigt oder gar gelobt wird, wie es einige Chefs und Geschäftsführer von ARGEn getan haben. Ich vermute, dass Arbeitslose dafür wenig Verständnis haben, denn es ist ja das Geld, das ihnen zusteht und das für sie eingeplant wurde. Immerhin wurden so 1 024 Euro pro Langzeitarbeitslosen in Sachsen verschleudert. Ich finde, Geld für Langzeitarbeitslose ist kein rausgeschmissenes Geld. Das will ich ganz klar sagen.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Ich fange bei den SGB-II-Mitteln an, zu denen Sie, Herr Jurk, wenig gesagt haben. Frau Mattern wird später noch einmal auf den ESF eingehen. Natürlich liegt es in erster Linie in der Verantwortung der ARGEn und der Optionskommunen, sich im Interesse der Arbeitslosen etwas einfallen zu lassen. Ich stelle durchaus auch Anfangs- und Umstellungsschwierigkeiten in Rechnung, aber das entschuldigt Schlamperei und Fantasielosigkeit noch lange nicht. Es ist vielleicht auch etwas viel verlangt, von den Kommunen arbeits- und beschäftigungspolitische Programme zu fordern, wenn noch nicht einmal das Land ein solches hat. Damit sollten wir anfangen.

Wo sind Ihre Prioritäten für den Einsatz der Bundes-, Landes- und EU-Gelder einschließlich der Möglichkeit der Bündelung dieser Gelder, Herr Jurk? Wo ist Ihr arbeitsmarktpolitisches Konzept? Dazu habe ich auch in Ihrer Rede wenig gehört. Ich gebe zu, dass Sie ein schweres Erbe angetreten haben. Aktive Arbeitsmarktpolitik, ESF, zweiter Arbeitsmarkt – das alles hat in Sachsen einen schlechten Ruf, gilt als „Gedöns“. Bis heute ist die Ideologie vorherrschend, dass mit Investitionen in den Straßenbau und mit einer einseitigen Ausrichtung auf Wirtschaftsförderung schon alles getan sei. Alles soll die Wirtschaft richten, auch wenn die Ergebnisse noch so mager sind.

Ich habe es hier schon einmal gesagt: Arbeitspolitik in Sachsen wurde lange nach dem Motto betrieben: Unternehmen fördern, Unternehmen fördern, und sie dann mit einer Schnellstraße zu verbinden. Leider hat daran auch ein SPD-Arbeitsminister nichts geändert. Deshalb gibt es in Sachsen keine Konzeption für Arbeits- und Beschäftigungspolitik. Ich nenne das Arbeitspolitik im Blindflug und ich meine, dass 400 000 Arbeitslose in Sachsen etwas Besseres verdient haben.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Ich erwarte von einem sozialdemokratischen Arbeitsminister auch mehr: nämlich ein klares Bekenntnis zur Notwendigkeit aktiver Arbeitsmarktpolitik und zur Notwendigkeit des zweiten Arbeitsmarktes. Ohne öffentlich geförderte Beschäftigung wird es angesichts der Massenarbeitslosigkeit nicht gehen.

Ihr Bekenntnis, Herr Jurk, nicht nur zu fordern, sondern auch zu fördern, auch die Einsicht, dass die alleinige Ausrichtung auf den ersten Arbeitsmarkt nichts bringt, in allen Ehren, allein: Die Taten – auch mit dem Verweis auf die neue ESF-Richtlinie – kann ich noch nicht erkennen. Während man anderenorts Konzepte entwickelt hat, wie man mit ESF auch Langzeitarbeitslose unterstützen kann, ist man in Sachsen äußert zurückhaltend und versteckt sich permanent hinter dem Argument der Nachrangigkeit. Das haben Sie in Ihrem Redebeitrag eben auch wieder getan.

Ich erwarte zweitens, dass Sie und auch Frau Orosz die zugegebenermaßen geringen Handlungsspielräume bei der Umsetzung von Hartz IV ausnutzen. Denn das, was

zuerst als arbeitsmarktpolitische Wunderwaffe gepriesen wurde, ist jetzt als Desaster da und keiner will es gewesen sein. Wir meinen deshalb, es ist an der Zeit, dass die Sächsische Staatsregierung aufhört, den Kopf in den Sand zu stecken. Wir fordern das Ende dieser Vogel-StraußPolitik. Es wäre schön gewesen, wenn Sie wenigstens im Ausschuss unserem Antrag zugestimmt hätten, nach einem Jahr Hartz IV eine Bilanz vorzulegen, was es in Sachsen gebracht hat und was nicht.

Das Land ist in der Verantwortung, Kommunen dabei zu unterstützen, dass sie die Gelder vollständig und auch sinnvoll einsetzen. Gegen Unterstützen und Empfehlen ist wirklich nichts einzuwenden. Das tun wir doch an anderer Stelle permanent. Ich nenne als Beispiel das Land Berlin. Dort gibt es nämlich Handlungsempfehlungen für die Kommunen. Vor allem die Optionskommunen haben hierbei Unterstützungsbedarf. Sie schneiden im Vergleich am schlechtesten ab. Das sage ich an die Adresse all derjenigen, die geglaubt haben, dass das Optionsmodell das bessere sei.

Meine Damen und Herren, die Linksfraktion hat klare Vorstellungen darüber, was mit den Millionen passieren soll. Wir wollen die Prioritäten auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung statt auf Ein-Euro-Jobs legen. Wir wollen, dass auch Nichtleistungsempfängerinnen und -empfänger Zugang zu den Maßnahmen haben, und wir wollen die Selbstorganisation von Arbeitslosen und von Genossenschaften fördern.

Ja, wir bekennen uns klar zur Notwendigkeit öffentlich geförderter Beschäftigung. Das wäre auch finanzierbar. Überlegen wir uns doch einmal, was Arbeitslosigkeit kostet: Für einen Hartz-IV-Empfänger werden knapp 900 Euro ausgegeben, wenn man Regelleistung, Kosten der Unterkunft und Sozialversicherungsbeiträge zusammennimmt. Hinzu kommen 450 Euro für den Ein-EuroJobber. Das sind zusammen zirka 1 350 Euro. Ich meine, mit diesem Betrag kann man etwas Besseres anstellen. Für dieses Geld könnten wir auch reguläre Stellen im öffentlich geförderten Beschäftigungssektor schaffen. Manch einer in Sachsen wäre froh, so viel zu verdienen.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Warum nehmen wir das Geld aus den verschiedenen Töpfen dann nicht zusammen und bündeln es, wie es der Berliner Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Harald Wolf – Sie erwähnten es bereits –, zu Recht vorgeschlagen hat? „Kapitalisierung“ ist der bürokratische Begriff dafür. Für Sachsen würde das nicht die Lösung aller Probleme bedeuten, auch nicht das Ende der Massenarbeitslosigkeit. Sie werden von mir hierzu keine haltlosen Versprechungen hören. Aber wir könnten vielen Menschen, die händeringend nach Arbeit suchen, eine Stelle beschaffen, und zahlreiche gemeinwohlorientierte Vereine und Initiativen würden sich sicherlich über eine Verstärkung freuen.

Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren wäre möglich und ist auch technisch machbar. Es müsste im Bundesrat –

in der Tat –, es müsste auf Bundesebene eine Gesetzesänderung oder mindestens eine Änderung in den Ausführungsbestimmungen geben.

(Zuruf des Abg. Mario Pecher, SPD)

Ja, natürlich muss man möglicherweise Gesetze ändern. Wo ist das Problem? Das gehört für uns als Politiker zum täglichen Geschäft. – Es ist keine Frage der technischen Möglichkeiten, es ist eine Frage des politischen Willens. Ob dieser politische Wille in diesem Hohen Haus vorhanden ist, werden wir im Laufe der Debatte hören.

Herzlichen Dank.