Ein ähnliches Vorgehen – darauf darf ich an dieser Stelle verweisen – gab es auch in Brandenburg und ist ebenfalls mit den genannten Partnern vereinbart worden. Von einem Begleitheft, wie Sie es hier formuliert haben, war weder in meiner Aussage an dem erwähnten Sonnabend noch anderswo je die Rede. Es handelt sich auch nicht um einen Auftrag der Staatsregierung.
Ich sehe im Übrigen in der Zusage auch keine Missachtung der von Ihnen angesprochenen Diskussion im Beirat. Ich weise darauf hin: Der Beirat hatte eine beratende, eine
begleitende, aber keine Entscheidungsfunktion. Wir haben es trotz alledem sehr ernst genommen. Ich glaube, das können Sie auch bestätigen.
„Der Sächsische Bildungsplan wird“ – so sieht es auch das Gesetz über Kindertageseinrichtungen vor; ich darf an dieser Stelle noch einmal zitieren – „durch das Staatsministerium für Soziales gemeinsam mit dem Staatsministerium für Kultus erstellt und weiterentwickelt.“
Ich darf an dieser Stelle auch noch einmal darauf hinweisen, dass es eine ähnliche Abstimmung im Kultusministerium mit den beiden großen Kirchen im Rahmen der Bildungsoffensive der Schulen gegeben hat. Dort hat man sich auf eine gemeinsame Sprachregelung verständigt.
Zur zweiten Frage, die Sie gestellt haben, welche Verbindlichkeit dieses Begleitheft – wie Sie es formuliert haben – für die Kitas und die pädagogischen Fachkräfte haben soll und in welchem Verhältnis es zum Bildungsplan steht: Über die Form, den Inhalt und das Verhältnis einer möglichen Ergänzung der Empfehlungen zum Sächsischen Bildungsplan können natürlich im Rahmen der eben genannten rechtlichen Regelung erst Aussagen getroffen werden, wenn uns dieser Vorschlag von kirchlicher Seite vorliegt. Im Moment ist dies nicht der Fall.
Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass es möglicherweise zu einer Entscheidung kommen kann, dass so ein Anhang zur religiösen Bildung genauso verbindlich werden kann wie der Bildungsplan?
Nein! Ich habe gesagt, in welcher Form es dann als Empfehlung oder als Information oder wie auch immer – das wird ja vom Inhalt und der Quantität dieses Vorhabens abhängen – gestaltet wird, beigelegt wird und ob wir ein entsprechendes Anschreiben dazu machen, kann ich im Moment noch nicht sagen, da ich noch keinerlei Informationen habe, in welcher Breite das Vorhaben von den beiden Kirchen an uns gerichtet werden wird.
Eine zweite Nachfrage, eine Ergänzung. Das Begleitheft ist von der Diakonie selber genannt worden. Sie werden es sicherlich wissen.
Meine Nachfrage also: Wie verträgt sich das Begleitheft aus Ihrer Sicht mit der Realität in Sachsen, also Konfession und Nichtkonfession, auch mit der verfassungsrechtlich verankerten Glaubens- und Bekenntnisfreiheit?
Ich sage noch einmal: Es ist nicht vorgesehen, den Kern des Bildungsplanes aufzumachen und diese Handlungsempfehlung direkt dort einfließen zu lassen. Aber ich glaube,
es ist legitim und entspricht auch unserem Verständnis und Kulturkreis, dass Anmerkungen der beiden großen Kirchen zu dieser Erarbeitung des Bildungsplanes und zu dem Teil Werte und Werteerziehung gerechtfertigt sind und noch vorgelegt werden können. Lassen Sie uns nun abwarten, in welcher Qualität und Quantität diese Zuarbeit erfolgt. Dann werden wir uns darüber verständigen, wie wir damit umgehen.
Mit Ihrer Genehmigung komme ich zur nächsten Frage, die im Grunde direkt daran anschließt, erstens, in welcher Art und Weise dieses angekündigte Begleitheft oder die Empfehlung zur religiösen Erziehung alle Religionen gleichberechtigt berücksichtigt, also nicht nur die beiden von Ihnen genannten, und
zweitens, inwieweit ein derartiges Begleitheft mit Empfehlungen zur nicht religiösen Erziehung vorgesehen ist, um die Pluralität und Gleichbehandlung von Religionen und nicht religionsgebundenen Weltanschauungen zu gewährleisten.
Zur ersten Frage noch einmal der Verweis auf meine ersten Argumentationen. Außer der Zusage bzw. der Bitte an die Kirchen, uns eine entsprechende Formulierung an die Hand zu geben, gibt es keinerlei Ambitionen anderer und es gibt auch keinerlei Aufträge. Das dazu.
Zur zweiten Frage, inwieweit dieses Papier, in welcher Form auch immer es vorliegen wird, Empfehlungen für Erziehung vorsieht. Das habe ich, glaube ich, schon beantwortet. Es gibt aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen. Was die Gleichbehandlung von Religionen und nicht religionsgebundenen Weltanschauungen betrifft, Herr Neubert – diese Frage erschließt sich mir nicht ganz. Ich hatte vorhin von einer adäquaten Widerspiegelung unseres
Weltbildes in unserem Kulturkreis gesprochen. Von daher denke ich, ist Ihre Frage ausreichend beantwortet.
Halten Sie es nicht für angebracht, dass, wenn man über religiöse Bildung insgesamt und Wertevermittlung spricht, man auch andere Religionen und Weltanschauungen in solch ein Begleitheft oder ein Schreiben einbindet und nicht nur die beiden Kirchen, wie sie von Ihnen genannt worden sind?
Herr Neubert, Sie haben selbst in Ihren Ausführungen darauf hingewiesen, dass diese Diskussion schon sehr umfangreich in dem Beirat, in dem Sie als Mitglied sehr aktiv gewirkt haben, erfolgte. Ich glaube, man hat sich darauf verständigt, dass man sowohl das eine, aber natürlich auch eine fundierte naturwissenschaftliche Weltanschauung in den Kern des Bildungsplanes aufnimmt. Das ist erfolgt.
Jetzt geht es eigentlich nur noch einmal um eine Untermauerung des eben schon Genannten, was beide Kirchen, die hier bei uns in Sachsen etabliert sind, uns zuarbeiten wollen. Ich glaube, es ist legitim, dass wir abwarten und dann, wenn diese Unterlage vorliegt, entscheiden, wie wir damit umgehen. Ich bitte Sie dafür um Ihr Verständnis.
Meine Damen und Herren! Weitere Fragen liegen nicht vor. Die Regierungsmitglieder werden gebeten, die Antworten auf alle Fragen, die aus Zeitmangel oder wegen entschuldigter Abwesenheit des Fragestellers nicht beantwortet wurden, zur Aufnahme in das Plenarprotokoll hier beim Sitzungsvorstand abzugeben. Es geht um die Fragesteller Herrn Lichdi und Frau Köditz.
Der Jahrestag der Bombardierung Dresdens am 13. Februar 1945 wird regelmäßig von Gruppierungen der extremen Rechten und geschichtsrevisionistischen Kräften zum Anlass für unterschiedliche politische Aktionen und Veranstaltungen genommen. Gleichzeitig nehmen im demokratischen Spektrum Sachsens die Bemühungen zu, dieser Form der Geschichtsklitterung öffentlichkeitswirksam etwas entgegenzusetzen.
1. Welche öffentlichen Veranstaltungen, die in einem direkten oder indirekten Bezug zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens stehen, sind für den Zeitraum zwischen dem 9. und 14. Februar 2006 in Sachsen vorgese
hen (aufgeschlüsselt nach Datum, Ort, Thema, Art der Veranstaltung, Veranstalter und erwarteter Teilnehmer- zahl)?
Zu Frage 1: Für den Zeitraum vom 9. bis 14. Februar 2006 liegen derzeit zwölf versammlungsrechtliche Anmeldungen, welche im direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Jahrestag der Bombardierung der Stadt Dresden stehen, bei der Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden vor. Eine Einzelaufstellung wird zu Protokoll gegeben (siehe Anlage).
Zu Frage 2: Der Schwerpunkt der polizeilichen Maßnahmen liegt auf den angemeldeten Versammlungen der
Aufgrund der bundesweiten Bemühungen seitens der Veranstalter um Teilnahme an den beiden Aufzügen geht die Polizeidirektion Dresden davon aus, dass seitens der Teilnehmer aus dem rechts- und linksextremen Bereich eine entsprechende Konfrontationsbereitschaft vorhanden sein wird. Auf Internetseiten der linken Szene wird dazu aufgerufen, den Aufzug der JLO zu verhindern.
Konkrete Erkenntnisse zu Störungen dieser Aufzüge als auch der anderen im Sachzusammenhang stehenden Veranstaltungen liegen derzeit nicht vor.
Wie die regionale Presse berichtet, überprüft das Regierungspräsidium Chemnitz derzeit das Engagement der BVO Bahn GmbH Annaberg beim Betrieb der Weißeritztalbahn und der Lößnitzgrundbahn.
1. Inwieweit folgt die Sächsische Staatsregierung der offenkundigen Auffassung, dass die BVO Bahn GmbH Annaberg als kommunales Unternehmen die genannten Bahnstrecken nicht betreiben dürfe?
Sehr geehrter Herr Abg. Lichdi! Zu Frage 1: Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit ist Aufsichtsbehörde gemäß § 5 Allgemeines Eisenbahngesetz für die nicht bundeseigenen Eisenbahnen mit Sitz in Sachsen. Aus eisenbahnrechtlicher Sicht auf der Grundlage des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bestehen keine Bedenken, dass die BVO Bahn GmbH die Infrastruktur der Lößnitzgrundbahn und der Weißeritztalbahn betreibt und den Eisenbahnverkehr auf diesen Strecken durchführt.
Die in Rede stehenden kommunalrechtlichen Bedenken sind nicht Gegenstand eisenbahnrechtlicher Prüfungen gemäß AEG. Das Staatsministerium des Innern hat dazu folgende Aussagen getroffen, die ich hier wiedergebe:
Das Innenministerium ist bisher mit der Angelegenheit nicht befasst gewesen. Anderslautende Pressemeldungen („Freie Presse“ vom 04.01.2006) treffen nicht zu und beruhen möglicherweise auf einem Missverständnis, das durch folgenden Sachverhalt ausgelöst wurde:
Das Regierungspräsidium Chemnitz prüft im Rahmen der Anpassung der Gesellschaftsverträge an das novellierte Gemeindewirtschaftsrecht die Rechtsverhältnisse der BVO GmbH, deren Gesellschafter die Landkreise AueSchwarzenberg, Annaberg und Mittlerer Erzgebirgskreis sind.