Wenn die „Sächsische Zeitung“ diesbezüglich den neuen Innenminister Buttolo richtig zitiert hat, sieht er es auch so, dass dies zumindest nicht gleichbedeutend sein muss mit einer Kreisgebietsreform. Dennoch, muss man sagen, ist die Kreisgebietsreform das Thema, das die Bürger am allermeisten interessiert und das auch am meisten angesprochen wurde. Das war das, was die Medien als Allererstes aufgegriffen haben. Deswegen muss man es auch ansprechen. Ich denke, was die Kreisgebiete betrifft, haben wir durch die Reform von 1994 schon Voraussetzungen geschaffen, wie sie – das muss ich noch einmal so betonen wie beim letzten Mal – Sachsen-Anhalt jetzt erst schafft.
Ich denke, die Methode Sachsen-Anhalts, jetzt ein Landesplanungsamt zu schaffen, ist auch nicht zielführend. Das schafft nur eine Art neue dritte Ebene, die wir aus Sicht meiner Fraktion nicht brauchen. Ein Landesplanungsamt ist, sage ich mal, wieder nur eine zwischengeschobene Ebene zwischen den Kreisen und den jeweiligen Ministerien. Das verschlankt die Bürokratie eigentlich nicht.
Was die Kreise als solche betrifft – ich hatte es das letzte Mal schon angeführt –, haben wir rechtliche Bedenken gegen eine erneute Kreisgebietsreform. GrundgesetzArtikel 28 Abs. 2 schafft ein individuelles Existenzrecht dieser Kreise. Das hatte ich das letzte Mal bereits ausgeführt. Wir halten es nicht für zielführend, das administrativ zu beseitigen. Wenn es im Interesse des öffentlichen Wohls sein sollte, wie es das Grundgesetz ausdrücklich vorschreibt, dann sollten, bitte schön, auch die Bürger selbst entscheiden dürfen. In dieser Sache, das sage ich ganz eindeutig, möchten wir, wenn es zu einer Kreisgebietsreform kommen sollte, einen Bürgerentscheid.
Was das Thema E-Government betrifft, das Herr Brangs angesprochen hat, habe ich insofern ein Problem damit: Wir wollen nicht den totalen gläsernen Bürger und die gläserne Verwaltung. Wir wollen Transparenz. Aber dass jeder von seinem Heim-PC auf alle möglichen Daten, wie es auch im neuen Meldegesetz angesprochen wird, zugreifen kann, das halten wir aus datenschutzrechtlichen Gründen für sehr bedenklich. Man sollte schon sehr genau
diese Dinge thematisieren, bevor man datenschutzrechtliche Dinge völlig außer Kraft setzt, die dann für die Leute auch irreversibel sind; weil Daten, die einmal im Weltnetz kreisen, nicht wieder einzufangen sind.
Ich denke, es ist wichtig, dass wir heute endlich eine inhaltliche Debatte führen. Ich würde mich freuen, wenn der neue Innenminister am Ende in seinem Statement noch einmal dazu Stellung nimmt, wie er zu dem Thema Kreisgebietsreform steht, wozu er sich doch laut der „Sächsischen Zeitung“ – wie gesagt – eindeutig positioniert hat.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion steht eindeutig zur Notwendigkeit einer Verwaltungsreform in Sachsen. Die Leitdaten sind klar: Wir haben einen zu bedauernden Bevölkerungsrückgang auf 3,7 Millionen im Jahr 2020 und die Bundesmittel werden wahrscheinlich bis dahin um 1,3 Milliarden jährlich zurückgegangen sein.
Wir stehen auch zu dem grundsätzlichen Ansatz, den die Kommission vorgeschlagen hat und den der Landkreistag immer gefordert hat, nämlich den der Kommunalisierung. Wir verschließen uns auch dem Gedanken einer Bündelung von Fachbehörden nicht vollkommen, haben dort aber Bedenken, dass die Fachbelange möglicherweise unter die Räder kommen könnten. Ich denke, die Sache ist nicht ausdiskutiert.
Für uns ist es aber auch wichtig, dass parallel eine Verstärkung der kommunalen Demokratie stattfindet. Wir bedauern, dass dieser Aspekt bisher weder im Kommissionsbericht noch in der öffentlichen Diskussion irgendeinen Niederschlag gefunden hat. Ich denke, wenn wir alle eine Kommunalisierung wollen, dann kann die Stärkung nicht beim Landtag ankommen, dann muss die Stärkung beim demokratisch legitimierten Organ, beim Kreistag ankommen.
Herr Kollege Friedrich hat zu Recht die Frage der Verfahrensweise hier im Hause angesprochen. Meine Fraktion fordert eindeutig, dass nicht der Innenausschuss in einer einmaligen Mammutsitzung über dieses Riesenprojekt zu entscheiden hat, sondern dass sich ein Sonderausschuss oder gegebenenfalls auch ein Unterausschuss des Innenausschusses mit einer sehr engen, dichten Tagesordnung diese Frage an Land zieht. Die SPD hat dazu über Frau Weihnert schon gewisses Entgegenkommen signalisiert und ich hoffe, dass sich auch die CDU-Fraktion dazu verständigen wird. Ich hoffe, dass man Herrn Bandmann so verstehen kann.
Nicht nur die Linksfraktion.PDS, sondern auch unsere Fraktion hat einen umfangreichen Antrag in den Landtag eingebracht – ich darf Ihre Aufmerksamkeit auf die Drucksache Nr. 4/3536, immerhin sechs Seiten stark,
lenken –, in dem wir uns bemüht haben, genau die Fehlstellen, die die Kommission freigelassen hat, zu definieren, um tatsächlich in eine beschleunigte Arbeit des Landtags hineinzukommen.
Hier wurde schon von der Aufgabenkritik gesprochen. Herr Staatsminister, ich habe Sie am Freitag beim Landkreistag auch gehört. Ich habe den Eindruck, dass Sie die Aufgabenkritik, die Sie befürworten, als Suche nach materieller Privatisierung verstehen. Das ist sicherlich ein Aspekt, aber der Hauptaspekt ist doch der, dass wir eigentlich erst einmal alle Aufgaben, die wir im Freistaat haben, analysieren und ordnen müssten, bevor wir uns Gedanken darüber machen, Behörden einfach zusammenzuschieben, zu bündeln.
Ich glaube, das wäre die fachgerechte Vorgehensweise, die in anderen Bundesländern, wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen oder Brandenburg, auch selbstverständlich so gehandhabt wird.
Ein weiterer Aspekt, der uns überhaupt nicht einleuchtet: Die Kommission hat festgestellt, dass die sächsische Ministerialverwaltung offensichtlich durchaus überbesetzt ist, jedenfalls im Vergleich zu anderen Bundesländern, aber sie wird vollkommen ausgenommen. Ich meine, es ist vollkommen unmöglich, wenn wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung zumuten, erhebliche Personalkürzungen hinzunehmen, dass die Frage einer Personalkürzung in den Ministerien überhaupt nicht diskutiert wird. Ich glaube, dieser Aspekt muss ernst genommen werden, wenn wir Verwaltungsreform ernst nehmen wollen.
Zweiter Aspekt: Sie sagen: Wir erzielen 15 % Einsparung an Personalstellen dadurch, dass wir Behörden bündeln. – Sie berufen sich dabei auf allgemeine Erkenntnisse der Verwaltungslehre und sonstige Dinge. Das ist ja schön, ich möchte diesen Überlegungen die Plausibilität nicht absprechen. Andererseits ist festzuhalten, dass damit mitnichten ein Nachweis dieser Einsparungen erbracht worden ist. Ich denke, bevor wir dermaßen massiv in vorhandene Strukturen einsteigen, sollte ein Nachweis erbracht werden, und zwar in zuverlässiger Weise.
Ich möchte des Weiteren einen Aspekt aufgreifen, der auch in der öffentlichen Diskussion bisher zu kurz gekommen ist, nämlich die Frage der Verwaltungsstellen im ländlichen Raum. Es ist offensichtlich, dass das
12 + 3-Modell zwar von der Kommission angeblich unabhängig ermittelt, aber doch von der Staatsregierung inspiriert ist, und es wird darauf hinauslaufen. Das heißt, es werden 14 Kreissitze wegfallen. Sie schreiben auch: Große Kreisstädte sollen keine Verwaltungsaufgaben mehr erhalten. Und Sie schreiben – sehr interessant –: Verwaltungsstellen sollen nur noch in den Mittelzentren sein.
Wenn wir dann in den Landesentwicklungsplan hineinschauen, stellen wir fest, dass es dort zwar drei Kategorien von Mittelzentren gibt. Aber die beiden letzten können wir weglassen – das sind die in den Verdichtungsräumen – und die als Ergänzung in den ländlichen Räumen aufgeführten sind sozusagen als politische Kompromissmasse 2003 eingefügt worden. Das sind nicht die echten Mittelzentren, die Sie meinen.
Wenn wir einmal versuchen, eine Karte von Sachsen zu erstellen, dann werden wir feststellen, dass in weiten ländlichen Räumen keinerlei Verwaltungsstelle sein wird. Wenn wir hier über eine Kreisgebietsreform, eine Verwaltungsreform diskutieren, dann müssen wir zugleich auch eine gesetzliche Festlegung der Verwaltungsstellen, die im ländlichen Raum bleiben müssen, mit einer Mindestausstattung vornehmen. Sonst kann diese Reform keine Zustimmung bei den Menschen in Sachsen finden. Deshalb bitte ich Sie, dass wir uns gemeinsam darum bemühen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist einiges gesagt worden, vieles als Behauptung und These in den Raum gestellt worden, aber eines vorweg:
Mit dieser Reform wird sich selbstverständlich der gesamte Landtag befassen. Das ist doch völlig unstrittig. Es steht die gesamte Landesverwaltung auf dem Prüfstand und vor Veränderungen. Es ist völlig unstrittig, dass im Ergebnis dieser Reform auch Personalabbau ansteht. Wenn wir das Ziel der Reform im Auge haben, insbesondere für die junge Generation zukunftsfähig zu bleiben, damit die junge Generation in Zukunft noch Geld in der Hand hat, um die aus ihrer Sicht notwendigen Investitionen zu tätigen, dann müssen wir die Größe der Verwaltung an das notwendige Maß anpassen. Das ist doch völlig unstrittig.
Die Kunst dabei, Herr Lichdi, wird sein, mit der Bevölkerung zu diskutieren, dass der ländliche Raum nicht entleert wird, sondern dass die Funktionalität erhalten bleibt, genau dieses aber bei weniger Bevölkerung hinzubekommen. Deswegen wird die Diskussion in allen Gremien, auch mit den Personalvertretungen, erfolgen und nicht so,
„Soll die Verwaltungsreform ein Putsch von oben werden?“ – Nein, Herr Lichdi, diese Verwaltungsreform als Putsch von oben wird es mit uns nicht geben. Das ist lediglich eine Chaotenrhetorik eines grünen Hinterbänklers – um da mal eine ganz klare Ansage zu machen.
Herr Bandmann, ich freue mich besonders, dass ich von einem CDU-Vorderbänkler, einem, der bei der CDU in der ersten Reihe sitzt, Gelegenheit zu einer Zwischenfrage erhalte.
Kann ich Ihre Ausführungen denn so verstehen, dass die CDU der Einrichtung eines Unterausschusses bzw. eines Sonderausschusse mit dichterer Tagungsfolge zur Frage der Verwaltungsreform zustimmen wird?
Herr Lichdi, bisher sehe ich die Notwendigkeit eines Unterausschusses nicht, weil nämlich Folgendes stattfindet: Wir werden nicht mehr Abgeordnete hier im Landtag, sondern in den Ausschüssen treffen sich in der Regel die gleichen Abgeordneten. Wenn jetzt der Innenausschuss einen Unterausschuss einsetzt, sitzt mir Herr Lichdi dann nicht als Mitglied des Innenausschusses, sondern als Mitglied des Unterausschusses des Innenausschusses gegenüber. Ich weiß nicht, ob das Sinn macht.
Fakt ist doch aber eines: Diese Reform wird nach meiner Überzeugung in allen Ausschüssen zu beraten sein, weil alle Fachebenen beteiligt sind. Diese Fachebenen werden dem Innenausschuss die entsprechenden Bündelungsabsichten mitteilen. Was aber sicherlich unstrittig sein wird – und das sind die Erfahrungen aus den letzten Jahren bei den anderen Reformen, auch wenn das für Herrn Friedrich ein Unwort zu sein scheint –: Der Innenausschuss wird eine Reihe von zusätzlichen Sitzungstagen zu absolvieren haben. Das kann ich Ihnen schon versprechen. Leute, die sich hier als Halbzeitparlamentarier verstehen, werden dann möglicherweise mal den ganzen Tag hier sein müssen.
In Bezug auf Bürgernähe und Kritik, die auch von dem Vertreter der Linksfraktion.PDS geäußert worden ist, muss man doch eines sehen: Sachsen ist zwei Jahre in Folge als bestes Bundesland der Bundesrepublik ausgezeichnet worden.
Zwei Jahre in Folge, wie auch immer. Auch dieser Erfolg ist erzielt worden, auch diese Herausforderung ist bewältigt worden, Herr Dr. Hahn, und zwar vor allem von den Menschen vor Ort, die Vertrauen in die Politik der Staatsregierung gefasst haben. Der Ministerpräsident hat maßgeblich Sorge dafür getragen, dass das notwendige Geld herangeschafft worden ist. Das ist nun wahrlich nicht vom Himmel gefallen. Mit der Hilfe der gesamten Bundesrepublik und aus dem Ausland konnte das erreicht werden.