Protocol of the Session on November 10, 2005

Herr Kollege, jetzt bin ich dran. Sie meinen – –

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Zwischenrufe sind aber gestattet!)

Herr Kollege, Sie meinen Außenwirkung, unmittelbare Außenwirkung. Das ist wieder verständlich. Aber: Sie werden hier Opfer des eigenen Schreibfehlers. Denn: Wenn Sie sagen „Vorschriften mit unmittelbarer Außenwirkung sind zu veröffentlichen“, dann ist das insofern eine Tautologie, als diese sowieso bereits veröffentlichungspflichtig und im Amtsblatt bekannt zu geben sind.

(Beifall bei der Staatsregierung)

Das ist bereits geltende Gesetzeslage. Was ich meinte herauszulesen und was eigentlich Sinn ergeben würde, wäre das Anliegen, weitergehend nicht nur generelle Normen mit unmittelbarer Außenwirkung, sondern lediglich die Verwaltung nach innen bindende, ermessenslenkende oder auslegende Verwaltungsvorschriften insgesamt bekannt zu machen und nicht nur die mit unmittelbarer Außenwirkung – also mit genereller Wirkung –, sondern sämtliche Verwaltungsvorschriften. Das ist das sinnvolle Anliegen. Doch das wird weder in der korrigierten noch in der schreibfehlerhaften Formulierung zum Ausdruck gebracht. Das, Herr Kollege, bei allem Schaum vorm Mund, muss man sich einmal in Ruhe vergegenwärtigen. Ich glaube, wir sollten uns so viel Seriosität gönnen und so viel Ruhe, anstatt ein Gesetzgebungsverfahren einfach hier Hals über Kopf in dieses Haus hineinzubringen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Herr Staatsminister Mackenroth, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich stimme Herrn Dr. Martens ausdrücklich zu. Auch ich lese den Antrag der PDS als Tautologie. Es besteht bereits die Pflicht, Verwaltungsvorschriften mit unmittelbarer Außenwirkung gegenüber Dritten zu veröffentlichen. Dies ergibt sich unter anderem aus den von Ihnen zitierten Entscheidungen. Dieser Verpflichtung kommt die Staatsregierung nach und wird sie auch zukünftig nachkommen.

Deswegen ist dieser Änderungsantrag nach meiner Überzeugung überflüssig.

Zu dem von Herrn Lichdi erbetenen Signal möchte ich, Frau Präsidentin, wenn Sie erlauben, einen Satz zitieren aus dem Bericht des Ausschusses: „Die Staatsregierung sicherte zu, über die Liste hinaus nach Wegen zu suchen, wie dem unmittelbar betroffenen Adressaten- und Anwenderkreis über die Behörden hinaus Zugang zu diesen Vorschriften ermöglicht werden kann.“ Auch zu dieser Zusage, die im Ausschuss abgegeben worden ist, steht die Staatregierung.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage? – Bitte, Herr Bartl.

Herr Staatsminister, für Sie war die Frau Staatssekretärin im Ausschuss. Dort sind bereits Beispiele genannt worden, bei denen wir zu Verwaltungsvorschriften mit handgreiflicher Außenwirkung keine Veröffentlichung haben. Es ist zum Beispiel nicht veröffentlicht die Vorschrift im Zuge der Einwirkungsprüfung und Ähnliches mehr für Ausländer, welche Sicherheitsprüfungen vorzunehmen sind. Es ist nicht gesagt, wer dort was tut. Es gibt die Vorschrift zur Anwendung des Aufenthaltsgesetzes. Es ist doch ganz eindeutig, dass sie Außenwirkung hat. Das trifft doch exakt diejenigen, die laut Aufenthaltsgesetz ihre Rechte ableiten wollen.

Bitte die Frage stellen!

Geben Sie mir darin Recht, dass die Verwaltungspraxis bis heute, November 2005, nach wie vor nicht so ist, dass Verwaltungsvorschriften mit Außenwirkung immer veröffentlicht werden? Geben Sie mir darin Recht, dass es so nicht ist? – Erstens.

Zweitens. Geben Sie mir weiterhin darin Recht, dass das Bundesverwaltungsgericht gesagt hat: Es geht nicht, dass ihr dann selektiv oder in dritter Form oder wie auch immer irgendetwas bekannt macht, sondern ihr müsst es in dem dafür vorgesehenen Publikationsorgan bekannt machen. Sie hatten es nämlich in einer Ausführungshandreichung Sozialhilfeempfängern übergeben. Das geht nicht.

Herr Bartl, bitte fragen Sie. Keine Rede halten!

Geben Sie mir Recht, dass das in der Publikationsschrift „Amtsblatt“ geschehen ist?

Herr Minister, bitte.

Zu dem Publikationsorgan, Herr Bartl, verhält sich auch Ihr Änderungsantrag nicht. Im Übrigen: Wenn es eine Rechtspflicht zur Veröffentlichung gibt, hat natürlich die Staatsregierung ein massives Interesse daran zu veröffentlichen. Sie weisen ja selbst in der Begründung Ihres Antrags darauf hin, dass dann, wenn nicht veröffentlicht wird, bei Außenwirkung die Vorschrift keine Wirksamkeit entfaltet. Die Staatsregierung hat kein Interesse daran, unwirksame Verwaltungsvorschriften zu produzieren. Deswegen werden wir uns danach richten.

Ich möchte noch ein Wort zu dem sagen, was Herr Lichdi geäußert hat. Dies scheint mir ein besonders wichtiges Kapitel zu sein. Natürlich erschöpfen sich die Deregulierungsbemühungen der Staatsregierung im Bereich der Verwaltungsvorschriften nicht in dieser Gesetzesänderung. Natürlich sind wir nach wie vor darum bemüht, die

Anzahl der Verwaltungsvorschriften deutlich zu minimieren – auch inhaltlich.

Wir haben zunächst, wie Sie wissen, den Bestand aufgenommen. Das war mühsam genug. Wir haben festgestellt, dass wir rund 4 500 Verwaltungsvorschriften haben. Wir sind nunmehr dabei, im Gespräch mit den Häusern diese Verwaltungsvorschriften massiv anzugehen. Wir hoffen, dass es uns gelingt, in absehbarer Zeit den Bestand insgesamt zu halbieren. Das kommt selbstverständlich dazu. Im Übrigen – das war heute Vormittag auch schon von der FDP etwas ketzerisch angemerkt worden: Sie haben jetzt ebenfalls den Paragrafenpranger als Kinderspielerei bezeichnet. Warten Sie einmal ab – Geschenke werden erst Weihnachten ausgepackt. Wir lassen uns jedenfalls nicht treiben. Es kommt etwas dabei heraus. Darauf können Sie sich verlassen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Dann können wir zur Abstimmung kommen.

Ich lasse abstimmen. Aufgerufen ist das „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Verwaltungsvorschriftengesetzes“. Ich schlage Ihnen vor, dass wir artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, beraten und abstimmen. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses in der Drucksache 4/3276. Ich beginne mit der Überschrift. Wer der Überschrift des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung, ansonsten nur Fürsprache. Damit ist die Überschrift so beschlossen.

Ich rufe auf Artikel 1. Hier liegt mir bei der Nr. 3 in der Drucksache 4/3391 ein Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS vor. Herr Bartl, wollen Sie noch einmal darüber sprechen?

Wir haben es im Prinzip eingebracht. Es ist alles geklärt.

In Ordnung. – Hat noch jemand Diskussionsbedarf zu diesem Änderungsantrag? – Es sieht nicht so aus. Dann lasse ich jetzt über den Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Ich kann aufrufen Artikel 1 in der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen wurde dem Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf Artikel 2. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gab es gleiches Stimmverhalten. Artikel 2 wurde mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf Artikel 3. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier gab es gleiches Stimmverhalten. Bei Stimmenthaltungen wurde dem Artikel 3 dennoch mit großer Mehrheit zugestimmt.

Da es keine Änderungen gegeben hat, können wir sofort zur 3. Lesung kommen.

Ich rufe jetzt noch einmal das Gesetz in Gänze auf. Wer dem Gesetz die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem Gesetz dennoch mit Mehrheit zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den OddsetSportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006

Drucksache 4/2965, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/3277, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Auch hier ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Deshalb schlage ich vor, dass wir artikelweise abstimmen.

Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 4/3277.

Wir stimmen ab über die Überschrift. Wer möchte dieser die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe wenige Stimmenthaltungen. Der Überschrift wurde mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf Artikel 1. Gibt es dafür Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier

gab es wieder einige Stimmenthaltungen. Artikel 1 wurde mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf Artikel 2. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gab es wieder einige Stimmenthaltungen. Artikel 2 wurde mehrheitlich zugestimmt.

Da es auch hier keine Änderungen gegeben hat, rufe ich die 3. Lesung auf.

Wer möchte dem Gesetz in Gänze die Zustimmung geben? Ich bitte um die Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen ist dem Gesetz mit großer Mehrheit zugestimmt worden.

Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf