Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, dass ich auf einige Dinge, die hier gesagt wurden, eingehen muss.
Herr Krauß, zum alternativen Haushalt brauche ich nichts zu sagen; schauen Sie sich unsere Ansätze einfach mal an. Das sind natürlich unterschiedliche politische Grundlagen und Richtungen, das ist ganz klar, aber wir haben gezeigt, dass unter den gleichen Rahmenbedingungen andere Politik in Sachsen möglich ist.
Der zweite Punkt: Den Vorwurf, der von Ihnen in den Raum gestellt wurde, dass ich Tagespflege verunglimpft hätte, weise ich zurück. Das hat niemand von uns getan. Es gibt nur ein Problem an dieser Fragestellung. Wir als Linksfraktion.PDS haben immer vertreten, dass Tagespflege als ein Angebot okay ist. Aber es darf nicht der finanzielle Rahmen – sowohl der Eltern in dem, was sie bezahlen, als auch der Kommunen in dem, was sie dafür ausgeben – dafür ausschlaggebend sein, ob man in Tagespflege oder in Kindertageseinrichtungen investiert.
Schauen wir es uns doch einmal an: Tagespflege ist fast ausschließlich aus dem Landeszuschuss und den Elternbeiträgen finanzierbar, wohingegen die Krippe das teuerste Angebot einer Einrichtung ist. Wenn ich diese beiden Angebotsformen in der direkten Konkurrenz nebeneinander stelle, dann besteht die Gefahr – und das habe ich beschrieben –, dass eine Kommune hin zur Tagespflege geht, und das ist die Kritik. Selbstverständlich gibt es darüber hinaus – das lässt sich nicht leugnen – Ausbildungs- und Ausstattungsunterschiede. Aber es muss die Entscheidung der Eltern sein, ob sie das eine oder das andere wollen – und ohne finanzielle Keule im Hintergrund.
Der dritte Punkt. Ich frage mich ja, was denn an positiven Dingen übrig geblieben ist. Es gab im Vorfeld viele Verkündungen, es gab jetzt auch lange Erklärungen von der Frau Staatsministerin. Den Bildungsplan haben wir in der letzten Legislaturperiode hier gemeinschaftlich
beschlossen: dass er auf den Weg gebracht wird, dass er entwickelt wird und dass er für die Kindertageseinrichtungen selbstverständlich zur Grundlage wird. Das heißt, es ist gut, dass er gesetzlich verankert ist. Die Revolution ist an der Stelle aber ausgeblieben, er war schon beschlossen.
Das Nächste: das Schulvorbereitungsjahr. Im Gesetz ist es einfach nur mit dem Wort verankert, es ist nicht untersetzt im Gesetz.
Dann bleibt eigentlich nur noch das Rauchverbot in den Kitas, was für mich eine Selbstverständlichkeit ist und was wohl auch überall umgesetzt ist, und es gibt noch das Qualitätssicherungskonzept bei den Einrichtungen. Das sind die beiden Dinge, die in dieser Diskussion noch übrig geblieben sind, die positiv sind.
Nun sage ich Ihnen aber die negativen Dinge, die dieses Gesetz hat – und deshalb lehnen wir es ab –, um das einmal gegeneinander aufzuwiegen: Die Zugangskriterien werden nicht abgeschafft, mit dem Wegfall der Ausstattungsstandards wird Qualität abgesenkt, mit Tagespflege in anderen Räumlichkeiten besteht die Gefahr, die ich soeben beschrieben habe, und da rede ich, wenn ich über Ablehnung des Gesetzes spreche, noch gar nicht über Dinge, die darüber hinausgehen, wie zum Beispiel von der ressourcenmäßigen Untersetzung des Bildungsplanes, von der Implementierung des Bildungsplanes oder vom Landeselternrat.
Das möchte ich hier noch einmal deutlich machen, weil Sie so tun, als ob es eine Menge Verbesserungen gebe, die nur nicht weit genug gehen. Ich sage Ihnen, es gibt kaum Verbesserungen, und es gibt mehr Dinge, die schlechter werden.
Gibt es weiteren Redebedarf? – Wenn das nicht der Fall ist, frage ich, ob es, bevor wir in die Einzelberatung der Gesetzentwürfe gehen, von den Berichterstattern der Ausschüsse noch Redewünsche gibt. Frau Herrmann? – Nein. Herr Neubert für den Ausschuss? – Bitte.
– Herr Hähle, ich wechsle jetzt meine Rolle, ich bin jetzt der Berichterstatter; Sie müssen mich nicht mehr angreifen.
Es hat sich in der Beschlussempfehlung ein Fehler eingeschlichen, den ich als Berichterstatter gern richtig stellen möchte, es ist eine formale Sache, sonst würde ein alter Satz plus die neue Formulierung stehen, und das wollen
wir alle nicht. Und zwar muss es unter Punkt 13b) bb) richtig lauten: „Satz 2 wird durch folgende Sätze ersetzt.“
Meine Damen und Herren, Sie haben das alles vernommen. Inklusive dieser kleinen Änderung werden wir also heute über den Beschlussentwurf des Ausschusses entscheiden; das war eine Klarstellung.
Damit kommen wir zur Einzelberatung der Gesetzentwürfe. Wir behandeln wie gewohnt als Erstes die Drucksache 4/1566, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Gesetz zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes. Diese Formulierung „wie gewohnt“ hängt damit zusammen, dass wir zunächst über den Gesetzentwurf entscheiden, der vom Ausschuss mit der Bemerkung „Ablehnung“ beschieden wurde, damit die Fraktionen noch entsprechend reagieren können.
Entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise zu beraten und abzustimmen, wenn es keinen Widerspruch gibt. – Ich sehe keinen Widerspruch, dann können wir so verfahren.
Aufgerufen ist das Gesetz zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes, Drucksache 4/1566, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP. Wir stimmen zunächst über die Überschrift ab. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Der Überschrift ist mehrheitlich nicht gefolgt worden.
Ich rufe auf den Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen. Wer dem Artikel 1 seine Zustimmung gibt, den bitte ich das jetzt anzuzeigen. – Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. – Danke. Und Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, einige Stimmen dafür, dennoch ist der Artikel 1 mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe den Artikel 2, In-Kraft-Treten, auf. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Und Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Artikel 2 ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Damit erübrigt sich eine Gesamtabstimmung. Nachdem sämtliche Bestimmungen des Gesetzentwurfes abgelehnt wurden, findet keine weitere Beratung und Abstimmung mehr statt.
Meine Damen und Herren! Als Zweites behandeln wir die Drucksache 4/2232, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD, Gesetz zur Änderung des Gesetzes
über Kindertageseinrichtungen. Entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen – einschließlich der Veränderung, die durch den Berichterstatter gerade kundgetan wurde. Wenn es keinen Widerspruch gibt, verfahren wir so. – Das können wir also tun.
Ich rufe auf das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen in der Drucksache 4/2232, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend in der Drucksache 4/3245, und zwar zunächst über die Überschrift. Wer der Überschrift zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. – Danke. Und Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei Gegenstimmen ist der Überschrift mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich rufe Artikel 1 Nr. 1 bis 3 auf. Wer zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen und eine Reihe von Gegenstimmen. Artikel 1 Nr. 1 bis 3 ist mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich rufe Nr. 4 auf. Dazu liegen uns drei Änderungsanträge vor. Wir kommen zunächst zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion in der Drucksache 4/3381. Ich bitte um Einbringung. Frau Abg. Schütz, bitte.
Frau Präsidentin! Die FDPFraktion beantragt mit ihrem Änderungsantrag, dass ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt Anspruch auf ganztägigen Besuch eines Kindergartens besteht. Die jetzige Formulierung im Gesetz bringt das nicht deutlich zum Ausdruck. Daher beantragen wir diese Änderung. – Danke.
Ich spreche auch gleich zu den ähnlich lautenden Änderungsanträgen der Linksfraktion.PDS. – Wir lehnen den Änderungsantrag der FDPFraktion ab. Wir bitten die FDP, sich innerparteilich zu einigen, welche Strategie gefahren werden soll. Die Bundestagsfraktion hat am 11.03.2004 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem von „halbtägig“ die Rede ist. Einigen Sie sich bitte, was Sie wollen!
Frau Dr. Schwarz hat es schon gesagt: In keinem Bundesland gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von null bis zehn Jahren, wie von der PDS gefordert. Auch deswegen sehen wir keinen Grund, hier eine Ausnahme zu machen.
Frau Präsidentin, gestatten Sie mir, das gesamte Portfolio zu besprechen, statt step by step vorzutragen? Mit einem Redebeitrag könnte alles abgehandelt werden. Es kommt hinzu, dass wir als Linksfraktion.PDS einen weitergehenden Änderungsantrag eingebracht haben. Ist es möglich, alles auf einmal zu besprechen?
Okay. – Wir werden dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion zustimmen. Ich möchte darauf verweisen, dass die Linksfraktion.PDS einen darüber hinausgehenden Änderungsantrag eingebracht hat, der den Rechtsanspruch von null bis zehn Jahren zum Ziel hat. Wir werden aber auch dem Antrag der FDP-Fraktion zustimmen, weil er einen Schritt nach vorn bedeutet.
Gibt es dazu weiteren Diskussionsbedarf? – Wenn das nicht der Fall ist, dann frage ich die Fraktion der GRÜNEN, ob sie ihren Änderungsantrag einbringen möchte. – Frau Herrmann.