Jetzt sage ich Ihnen noch einen Grund, warum Sie den Antrag eingebracht haben: Sie haben in der Kleingartenzeitung gelesen, dass sich die sächsischen Kleingärtner anschicken, einen Volksantrag einzubringen. Und Sie können doch zählen: Rund 220 000 Mitglieder – 40 000 brauchen sie in der ersten Phase, das machen sie vom Montag bis zum Freitag –, und in der zweiten Phase brauchen sie 450 000 für ein Volksbegehren, da braucht nur jeder einen mitzubringen, und sie haben das Quorum für den Volksentscheid.
Wenn Sie sich in der nächsten Beratung nicht bewegen, meine Damen und Herren von der CDU – und ich hoffe es, weil ich nach einer Unterhaltung sehr wohl eine andere Auffassung bei Frau Deicke feststelle als bei dem anderen Herrn Kollegen, der da zum Schaden des Kleingartenwesens zuständig ist –, dann wird es den Volksantrag geben, und es wird die nächste Blamage für dieses Haus werden. Sie werden irgendwann in 2006 den Volksantrag im Hause haben, und der Herr Präsident wird überhaupt nicht nachzuzählen brauchen, weil die Kleingärtner 800 000 Unterschriften bringen – um Ihnen endlich mal zu zeigen, dass in diesem Hohen Hause nicht der Nabel der Welt herrscht.
(Beifall bei der Linksfraktion.PDS – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Wenn Sie uns Stimmenfang unterstellen, ist das halbseiden!)
Meine Damen und Herren! Gibt es daraufhin noch einmal Aussprachebedarf? – Herr Heinz, haben Sie Aussprachebedarf oder möchten Sie schon das Schlusswort halten? Jemand von der Koalition hat noch das Schlusswort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst noch zwei Bemerkungen, nachdem ich falsch zitiert oder falsch ausgelegt worden bin – hier ist das protokollarisch etwas besser zu belegen: Ich habe klarzumachen versucht, dass derjenige, der Hoffnungen weckt, die nicht zu erfüllen sind, bei den Betroffenen Frust erzeugt und dass dieser Frust zu gewissen Reaktionen führt. Ich habe damit nicht zum Ausdruck gebracht, dass die Betroffenen selbst dem Extremismus Vorschub leisten. Das zum einen.
Zum Zweiten sind die Formulierungen in unserem Antrag alle mit dem SSG abgestimmt, er steht dahinter, er hält diesen Weg für gangbar und richtig. Dieser Antrag war bereits fertig – noch nicht abgestimmt mit der Staatsregierung, aber fertig – als unser politischer Wille, als wir auf dem bewussten Landestag der Kleingärtner aufgetreten sind und dort das erste Mal das Wort vom Volksantrag gefallen ist. Ich habe dort diesen Antrag im Entwurf erläutert und gesagt: Ich weiß im Moment noch nicht, wie es ausgeht, aber das ist unser politischer Wille, und er weicht von dem, was ich dort gesagt habe, wenig ab.
Insofern kann ich hier nicht erkennen, dass wir durch einen Volksantrag gejagt worden sind, sondern wir haben auch ohne dieses – Ihrer Meinung nach – Druckmittel die Arbeit weiter verfolgt.
Inwieweit sich Volksanträge mit Steuern und Abgaben befassen dürfen, könnte vielleicht mein Kollege Marko Schiemann etwas besser beantworten. Ich denke, wir werden dazu noch einiges zu lösen haben, und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen: Da nicht alles falsch ist, was in dem Antrag steht, und manches vielleicht sogar zum Besseren führt, beantragen wir punktweise Abstimmung, weil wir die wenigen guten Elemente gerne mittragen möchten.
Meine Damen und Herren! Demzufolge kommen wir zu einer punktweisen Abstimmung. Sie haben das Ganze vor sich liegen, ich brauche also nicht noch einmal irgendwelche Texte zu nennen. Wir kommen zur Drucksache 4/3268. Die Drucksache besteht aus fünf Punkten, über die wir jetzt einzeln abstimmen.
Ich rufe den Punkt 1 auf. Wer dem Punkt 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen. Die Enthaltungen! – Sehr schön, Punkt 1 ist einstimmig angenommen.
Ich komme zu Punkt 2. Wer stimmt zu? – Die Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Punkt 2 ist bei 2 Stimmenthaltungen mit übergroßer Mehrheit angenommen worden.
Wer Punkt 3 zustimmt, der melde sich bitte jetzt. – Die Gegenprobe! – Die Stimmenthaltungen! – Bei keinen Gegenstimmen, aber einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen ist Punkt 3 ebenfalls angenommen worden.
Punkt 4! Wer zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen! – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen ist Punkt 4 mit großer Mehrheit angenommen worden.
Und die Stimmenthaltungen, meine Herren und Damen! – Keine Stimmenthaltungen. Punkt 5 ist einstimmig angenommen worden.
Mir wird von hinten gesagt, es sei keine Gesamtabstimmung nötig. Ich werde jetzt kritisiert – zu Recht.
Herr Präsident, ich möchte für meine Fraktion erklären, dass wir die punktweise Abstimmung deshalb beantragt hatten, weil wir gegen einzelne Punkte rechtliche Bedenken haben; denen haben wir auch nicht zugestimmt. Den Punkten, die wir für halbwegs vernünftig halten, haben wir die Zustimmung gegeben, um den Kleingärtnern zu helfen. Das war unser Anliegen.
Im Übrigen denke ich in der Tat, dass es nicht Aufgabe des Präsidenten ist, das Stimmverhalten einzelner Fraktionen zu bewerten.
Genereller Verzicht auf das Instrument der so genannten Switchklauseln im kommunalen Finanzausgleich
Für die einreichende Fraktion beginnt Herr Kollege Scheel die Runde. Es folgen die CDU-Fraktion, die SPDFraktion, die NPD-Fraktion, die FDP-Fraktion, die GRÜNE-Fraktion und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Anbetracht der Situation im Plenarsaal weiß ich, was Herr Hähle mit seiner kleinen Kritik, was unsere Arbeitsweise angeht, meinte. Auch wenn ich die Kritik auf meine eigene Fraktion beziehen kann, stelle ich fest: Es ist nicht sehr erbauend, was die Aufmerksamkeit im Plenum angeht. – Zum Thema Switchklauseln! Im Rahmen der Debatte zum Finanzausgleichsgesetz sind wir bereits darauf eingegangen. Sie wissen: Die Linksfraktion.PDS hat sich vehement gegen diese Switchklauseln ausgesprochen.
Jetzt, im November, gibt es ein zweimal im Jahr wiederkehrendes Ereignis, nämlich die Steuerschätzung. Die wunderschönen Steuerschätzungen dienen dazu, die ursprünglich erwarteten Einnahmen zu spezifizieren und auf der Grundlage der jetzigen Situation eine neue Prognose aufzustellen. Die Situation sieht, zumindest laut Presseerklärung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 4. November, schlecht aus. „Die Finanzlage von Bund und Ländern bleibt demnach äußerst angespannt. Deutlich besser sieht es aber für die Gemeinden aus.“ Ich muss sagen: eine interessante Analyse!
Am letzten Freitag hat der Staatsminister der Finanzen die regionalisierte Steuerschätzung bekommen. Sie resultiert aus dem “Herunterbrechen“ von dem, was auf Bundesebene festgestellt wurde, auf Sachsen.
In der Presseerklärung können wir auch lesen, dass auf der Basis der regionalisierten Daten zu prüfen ist, welche konkreten Auswirkungen sich für den Freistaat und die sächsischen Kommunen ergeben: „Ich werde dem Kabinett in der Sitzung am 15. November darüber berichten.“
15. November – der Tag des Schreckens für die Kommunen im Freistaat Sachsen, meine Damen und Herren, und zwar deshalb, weil an diesem Tag darüber entschieden wird – entschieden müsste eigentlich schon sein; zumindest wird erst einmal kundgetan –, was der Freistaat mit
Herr Staatsminister Metz – ich freue mich, dass Sie da sind –, ich verstehe nicht ganz, warum Sie dem Parlament, diesem Hohen Hause, nicht schon heute sagen, was Sie vorhaben. Warum müssen Sie sich erst bei Mutti im Kabinett das Einverständnis holen?
Wir haben Ihnen in § 4 Finanzausgleichsgesetz die Ermächtigung gegeben, selbstständig zu handeln. Ich fordere Sie auf, uns schon heute, bevor Sie im Kabinett vortragen – ich gehe davon aus, dass Sie in permanenten Konsultationen sind und das vorher abgestimmt haben –, zu sagen, was Sie zu tun gedenken.