Protocol of the Session on October 7, 2005

Eine der größten Anlagen mit 28,6 Kilowatt Peak steht auf dem Dach einer städtischen Schule auf dem Weißen Hirsch. Grundlage der Zusammenarbeit ist ein juristisch unkomplizierter Gestattungsvertrag zwischen dem Betreiber, einer GbR aus Bürgern, und der Stadt. Die Solarmodule wurden von dem Dresdner Unternehmen Solarwatt, die Gesamtanlage von Sachsensolar, ebenfalls ein Dresdner Unternehmen, geplant und hergestellt, und sie wurde von lokalen Handwerkern installiert. Wir reden hier über ein Beispiel gelungener regionaler Wirtschaftspolitik. Die Solaranlage deckt den durchschnittlichen Strombedarf von zehn Familien und vermeidet jährlich die Emission von 20 Tonnen CO2. Ganz nebenbei bietet die Anlage den Schülern die Möglichkeit, sich im Unterricht mit der Technik solarer Stromerzeugung vertraut zu machen – eine Möglichkeit, die auch manche Mitglieder der CDUFraktion einmal wahrnehmen sollten.

Sie sehen, hier werden mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Besonders engagiert erscheinen mir in dieser Situation auch die bayerischen Kommunen. Da Sie ja immer das Vorbild Bayerns anführen, möchte ich darüber gern sprechen. Allein in der kleinen Gemeinde Wolfratshausen, bekannt als Wohnort des bayerischen Ministerpräsidenten, gingen seit 2002 bereits drei Bürgerkraftwerke mit einer Investitionssumme von 608 000 Euro ans Netz.

Als zweiten Beweis, dass unser Antrag nicht für parteipolitische Differenzen taugt, möchte ich auf ein Projekt aus Kassel verweisen, das im Februar dieses Jahres ans Netz ging. Das Land Hessen hat auf dem Justizzentrum in Kassel, Herr Mackenroth, nicht nur das Dach für eine von Bürgern finanzierte Photovoltaikanlage zur Verfügung gestellt, sondern das Projekt auch im Rahmen der Baumaßnahme unterstützt, indem das Netzeinspeisekabel mit verlegt und die Aufstellwand bereit gestellt wurden. Anlässlich der Einweihung wies kein Geringerer als der hessische Finanzminister Karl-Heinz Weimar, CDU, auf die Bedeutung der Photovoltaiktechnik im Wirtschaftsraum Kassel hin, die dort bereits viele Arbeitsplätze

geschaffen hat. Wir wissen, dass dies in Dresden auch der Fall ist.

Für diese Unternehmen, aber auch für engagierte Vereine und Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Solarkraft einsetzen, wäre es ein positives Signal, wenn eine breite Mehrheit für unseren Antrag zustande käme und der Freistaat Sachsen seine Dächer als Standorte für solare Kraftwerke zur Verfügung stellen würde.

Was wir Ihnen vorschlagen, ist ein einfaches, unbürokratisches und damit bürgerfreundliches Verfahren. Die alleinige Aufgabe der Staatsregierung ist nämlich, Dächer zu benennen, die sich als Standorte potenziell eignen. Potenziell deshalb, weil es Aufgabe der Interessenten wäre, genau zu prüfen, ob eine technische Realisierung möglich erscheint. Wird dann von den Bürgern das Dach als geeignet angesehen, wird ein Gestattungsvertrag nach dem Dresdner Vorbild zwischen den Bürgern auf der einen Seite und der Staatsregierung auf der anderen Seite abgeschlossen, der die Fragen der Nutzung, der Haftung, des Unterhaltes und, meine Kollegin und Kollegen von der FDP, auch die Frage eines möglichen Rückbaus regelt. Selbstverständlich liegen die Pflichten, die sich aus der Gestattung ergeben, ausnahmslos beim Gestattungsnehmer.

Außerdem wird dem Gestattungsnehmer aufgetragen, ein Kautionskonto für eventuelle Forderungen des Gestattungsgebers einzurichten. Nach menschlichem und juristischem Ermessen ist das Risiko, das beim Freistaat verbleibt, exakt in der Höhe null zu beziffern.

Meine Damen und Herren! Wir glauben, dass wir hier eine gute Gelegenheit haben, bundesweit ein Zeichen zu setzen. Wir sollten diese Gelegenheit ergreifen. Wir sehen uns mit unserem Antrag auch in völliger Übereinstimmung mit dem heute schon viel zitierten Koalitionsvertrag. Keine Sorge, wir haben nichts von dem, was Sie sich vorgenommen haben, vorzeitig aufgegriffen. Jedenfalls haben wir das Stichwort Bürgersolarkraftwerke bei Ihnen nicht gefunden. Trotzdem möchte ich gern aus Ihrem Koalitionsvertrag zitieren. Sie haben sich zu Folgendem verpflichtet: „Durch den vorbildlichen Einsatz moderner Energietechnik in den Gebäuden des Landes wird der Freistaat Sachsen weiter einen besonderen Beitrag leisten.“ Weiter heißt es: „Sachsen muss sich auf mögliche Klimaveränderungen einstellen.“

Meine Damen und Herren! Wie Sie sehen, habe ich an dieser Stelle nichts unversucht gelassen, um Sie tatsächlich von unserem Antrag zu überzeugen. Ich bitte Sie um Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Als Nächstes spricht mein Nachbar zur Rechten, Kollege Patt von der CDU-Fraktion. Danach folgen Linksfraktion.PDS, SPD, NPD, FDP, GRÜNE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Herr Lichdi nicht gesprochen hätte, sondern vielleicht Herr Weichert, der sich mit den Themen immer so schön sachlich auseinander setzt, wäre wohl nicht so viel von dieser aggressiven Stimmung herübergekommen. Denn, Herr Lichdi, das ist tatsächlich ein Thema, welches zunächst einmal nicht grün, schwarz, rot oder gelb ist, sondern es ist ein Thema, welches der Freistaat unterstützt. Es ist auch ein besonders spannendes Thema. Die Reihen der Besuchertribüne sind wieder gefüllt und es ist die letzte Debatte für heute.

Was sind Bürgersolarkraftwerke? Die Investoren schließen sich zusammen, um gemeinsam auf eigenem oder auch fremdem Dach eine Photovoltaikanlage, also ein Solarkraftwerk, zu errichten. Dadurch bekommt der Begriff „Kraftwerk“ eine ganz andere Bedeutung, als er sonst von Herrn Lichdi und anderen so aggressiv gebraucht wird.

Ein Dienstleister kümmert sich um die Planung, die Errichtung, um Betrieb und Bewirtschaftung. Dazu gibt es entweder private Projekte oder Public Private Partnerships, nämlich dann, wenn die öffentliche Hand ihre Gebäude zur Verfügung stellt und das Vorhaben vielleicht noch anders unterstützt.

Diese Photovoltaikanlagen im Sinne der Agenda 21 sind nachhaltig, ökologisch und sie sind – staatlich subventioniert – auch ökonomisch. Als vierte Säule der Agenda 21 fehlt dabei noch die Sozialverträglichkeit. Diese erreicht man, indem sich die Bürger engagieren. Sie tun das auf drei Wegen. Sie arbeiten zunächst einmal ehrenamtlich und vermeiden dadurch die weichen Fondskosten, die sonst bei Investorenvorhaben oft auftreten. Sie initiieren als Gemeinderäte möglicherweise die Nutzung öffentlicher Gebäude für solche Zwecke und sie investieren eventuell auch bürgerlich zusammengeschlossen in die Anlagenerrichtung.

Warum unterstützt der Freistaat selbstverständlich solche Modelle? Er tut das, weil sie für die finanzielle und ökologische Nachhaltigkeit in Sachsen eine besondere Bedeutung haben, weil sich der Auftrag an bürgerschaftliches Engagement aus dem Subsidiaritätsgedanken unserer christlich-demokratischen Politik ableitet und weil letztlich der Freistaat eine Vorbildfunktion für die Gemeinden hat. Statt parlamentarisch zu palavern, wird gehandelt. Die SIB, die staatliche Gesellschaft, die sich mit Bau- und Immobilienfragen beschäftigt, hat das klar in ihren Geschäftszielen verankert.

Deswegen baut der Antrag der GRÜNEN folgerichtig auf den Zielen auf, die die Regierung und die Koalitionsfraktionen bereits haben. Es ist verständlich, wenn Sie etwas drängeln und Ihre Projekte sofort umgesetzt haben wol

len. Sie haben dabei auch unsere grundsätzliche Unterstützung.

(Beifall des Abg. Michael Weichert, GRÜNE)

Aber Nachhaltigkeit bedeutet auch Differenzierung und langfristige Abwägung von verschiedenen Problemfeldern. Deshalb ist es unsere Aufgabe, Ihren Eifer vielleicht etwas zu bremsen und die Dinge gründlicher zu durchleuchten.

Ich möchte zunächst einige Gedanken zur Ökonomie von Bürgersolarkraftwerken anschließen.

Laut Planungsbeispielen rechnen sich solche Anlagen bei einer Größe von 20 kWp, wenn die Akquisition von Standorten und von Kapital ehrenamtlich geschieht. Kilowatt Peak – kWp – ist die maximal mögliche Leistung, die solche Solargeneratoren bei Standardbedingungen erreichen, also bei Bedingungen, wie sie in Chemnitz, der sonnenreichsten Stadt im Freistaat, regelmäßig an Sommersonnentagen erreicht werden, nämlich 1 000 Watt pro Stunde Sonneneinstrahlung.

Eine weitere Bedingung für die Ökonomie ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Auf seiner Grundlage werden, wenn ich das richtig verstanden habe, für Einspeiser von Strom ab 1. Januar dieses Jahres 54,5 Eurocent je Kilowattstunde vergütet, und zwar 20 Jahre lang. Die Investoren erreichen dadurch eine Rendite von 6 bis 10 %, was bei dem heutigen Zinsniveau und einer ähnlichen Risikoarmut nicht schlecht ist.

Bürgersolarkraftwerke bedeuten aber nicht, dass die beteiligten Bürger diesen Strom auch zu dem Preis beziehen, der nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz gezahlt wird. Der Arbeitspreis der Stadtwerke Chemnitz lag zuletzt bei 15,5 Eurocent netto. Das heißt, die Einspeisevergütung wäre, wenn ich das richtig verstehe, mehr als das Dreieinhalbfache. Wer zahlt diesen Mehrpreis? Den zahlen die Unternehmen, den zahlen die Bürger, und zwar solidarisch und gemeinschaftlich. Aber es gibt auch Unternehmen, die nicht mehr bereit sind, das zu zahlen, und sich entweder hier nicht niederlassen oder möglicherweise auch abwandern. Das betrifft insbesondere die in unseren sächsischen Gefilden vorhandenen sehr energieintensiven Produktionsbetriebe.

Das muss man wissen und wollen, auch wenn wir gleichwohl grundsätzlich dieses Vorhaben aus ökologischen und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten für die kommenden Generationen unterstützen. Aber wir sollten nicht vergessen, dass es auch Marktkräfte gibt. Bei den heutigen Preisen für endliche Energieträger ist, glaube ich, der Anreiz deutlich gestiegen – und das wird auch so bleiben –, eigene Quellen auszuschöpfen, erneuerbare Energien zu nutzen und Energiesparmaßnahmen zu ergreifen.

Ob die Bindung von 20 Jahren für solche Modelle heute noch zeitgemäß ist, möchte ich bezweifeln. Denn der Marktmechanismus wird 20 Jahre lang ausgehebelt. Es reicht meines Erachtens, wenn es Zuschüsse für solche Anlagen gibt. Wir haben derzeit einen verbilligten Kredit

zinssatz über die Kreditanstalt für Wiederaufbau von etwas über 1,9 %.

Es wäre auch zu bedenken, dass man den Strom für sich selbst erzeugt, ihn also selbst abnimmt. Denn manchmal drängt sich – da bin ich jetzt etwas forsch – der Verdacht auf, dass durch diese breite Subventionierung Mitnahmeeffekte generiert werden. So muss ich fragen, ob Bürgersolarkraftwerke etwa ein staatlich geförderter Goldrausch für die Anhänger der GRÜNEN sind. Denn immerhin schafft eine 3-kWp-Anlage einen finanziellen Vorteil von 7 000 Euro pro Jahr vom elften bis zum 20. Jahr. Das ist eben die gar nicht schlechte, staatlich garantierte Rendite von bis zu 10 %.

Das Ziel ist also richtig, der Weg auch. Warum soll der Freistaat seine Gebäude nicht zur Verfügung stellen? Die Umstände und Nebenbedingungen sind aber nicht richtig.

Was tut der Freistaat? Natürlich wird er diese Dächer zur Verfügung stellen, wenn sie geeignet sind und wenn sich damit die Nachhaltigkeitsziele erfüllen lassen. Er fördert Forschung und Entwicklung in diesem Bereich mit dem Ziel, den Wirkungsgrad der Solartechnik zu verbessern. Dieser ist meines Erachtens wichtiger als die kWpSpitzenleistung. Er gibt nämlich an, welcher Teil der Strahlungsenergie der Sonne in nutzbaren elektrischen Strom verwandelt werden kann.

Welche Probleme sind noch zu lösen? Das sind juristische und steuerliche Probleme; beim symbolischen Mietzins könnte man ansetzen. Das sind Haftungsfragen, wenn es darum geht, auf fremden Dächern zu bauen. Es sind Eigentumsfragen. Der Käufer wird belastet, wenn er eines Tages sein Grundstück, seine Immobilie verkaufen möchte, was ja auch der Freistaat tun möchte. Er wird auch belastet, wenn er sein Grundstück erweitern oder sein Portfolio arrondieren möchte, um sich auf die Flächen zu beschränken, die für ihn tatsächlich notwendig sind. Aber er ist belastet, wenn eine solche Anlage bereits montiert ist. Es gibt baurechtliche Fragen, Denkmalsfragen auf wichtigen Gebäuden unseres Freistaates, die man abwägen muss. Es ist auch bautechnisch nicht jedes Dach, insbesondere wenn es nicht saniert ist, für solche Anlagen geeignet. Ob wir immer die Kraft haben, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Dächer tragfähig zu machen, um die Anlagen zu errichten, ist eine Frage finanzieller Art. Das kann man aber mit Mut lösen, so wie es der Alt-CDU-Oberbürgermeister Wagner in Dresden angegangen ist, mit Erfolg, aber auch mit Aufzeigen verschiedener Probleme.

Neben den juristischen Problemen gibt es die volkswirtschaftlichen Probleme, die mir in meinen Augen wichtiger aufleuchten sollen: die Arbeitsplatzabwanderung energieintensiverer Produktionsstätten, die geringe Eigenkapitalbildung in kleinen mittelständischen Betrieben, die nur geringe Ausweichmöglichkeiten zur Umgehung der Energiepreise haben. Wir müssen aufpassen, dass wir Gewinner der Arbeitsplatzansiedlungen bleiben. Wir sind es derzeit, insbesondere durch den Standort Freiberg, und wir wollen es bleiben. Dabei wollen wir den Saldo der

Arbeitsplätze berücksichtigen, nicht nur die Arbeitsplätze, die Frau Hermenau gerne aufzeigt, die durch erneuerbare Energien und die entsprechenden Produktionsanlagen geschaffen werden. Dabei haben wir selbstverständlich die Forschungs- und Entwicklungsinstitute und -einrichtungen im Blick.

Fazit: Ja, der Freistaat setzt auf Nachhaltigkeit von Ökonomie und Ökologie, er hat aber eine soziale Verantwortung, insbesondere für die Arbeitsplätze, und ein Brutto-Umsatzvolumen von 16 000 Euro für eine 3-KWpAnlage beflügelt auch unser Interesse an solchen Anlagen. Da bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag, erst einmal die Möglichkeiten berichten zu lassen, die wir haben. Anschließend wird Herr Gerlach diesen Antrag unserer Koalitionsfraktionen noch einmal darstellen.

Zum Abschluss möchte ich noch einmal auf die Initiative der GRÜNEN eingehen. Wenn nach einer mehr als 20-jährigen Umweltschutzpolitik in Deutschland, die sich überwiegend mit Gesetzen und Verordnungen beschäftigt hat, etwas wirtschaftlichere Instrumente und Gedanken in diese Vorhaben einfließen, dann schafft das auch möglicherweise bei uns und in breiten Teilen der Bevölkerung mehr Verständnis, denn unsere gemeinsamen Maßnahmen müssen ökologisch und ökonomisch rational sein. Erst dann entfalten sie vor allem die von uns gewollte Eigeninitiative und das Selbstengagement, den Erfindergeist der Sachsen im Rahmen einer Selbststeuerung.

Das Problem liegt heute bei der Festlegung geeigneter ökologischer Ziele. So wollen wir den Antrag der GRÜNEN, der uns etwas apodiktisch erscheint, deswegen ablehnen, auch wenn wir im Grundsatz folgen und dieses Projekt, das der Freistaat schon nach vorne getragen hat, weiter beförderen wollen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. – Für die Linksfraktion.PDS ist Frau Kagelmann angekündigt. Bitte.

Herr Präsident! Meine werten Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen und etwas kürzer zu machen: Die Linksfraktion.PDS wird dem vorliegenden Antrag der GRÜNEN einschließlich des vorliegenden Änderungsantrages zustimmen.

Bürgersolarkraftwerke auf den Dächern der Staatsmacht sind an und für sich eine durchaus lobenswerte Sache, eine boomende obendrein.

(Heiterkeit bei der CDU und den GRÜNEN)

Eine Vorbemerkung kann ich Ihnen allerdings nicht ersparen, meine Damen und Herren der GRÜNENFraktion: Kleiner haben Sie es nicht noch zu bieten! Im Bereich der Exekutive gibt es noch genug Stoff für derartige Spielereien mit der Staatsmacht, die bis – –

(Allgemeine Heiterkeit)

Das löst ja allgemeine Heiterkeit aus, ich wiederhole es gerne noch einmal.

Es gibt noch genug Stoff für Spielereien mit der Staatsmacht, meine Damen und Herren von der CDU, wenn Sie das so erheitert, der bis zum Ende dieser Legislatur reichen kann: Biokraftstoff für die Fahrzeugflotte, EMAS-Zertifizierung für die Staatskanzlei, Einbau von Zeitschaltuhren für alle Kopierer und Drucker im Innenministerium, Einführung von Power-Management bei den PCs in den Straßenbauämtern usw. Wie gesagt, nicht der Gegenstand ist für meine Fraktion das Problem, wohl aber die Art der Atomisierung von Politik.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Ich mache Ihnen einen Vorschlag, Herr Lichdi: Lassen Sie uns im Landtag einmal, dann aber gründlich, über die – –

(Herr Johannes Lichdi, GRÜNE, steht am Mikrofon.)