Herr Kollege Bolick, eine Frage: Welche Rolle spielt der Verkehrslandeplatz Jahnsdorf im Luftverkehrskonzept?
Der Verkehrslandeplatz Jahnsdorf wird sicherlich Bestand haben. Die regionalen Abgeordneten haben sich dafür eingesetzt, dass dort eine gewisse Infrastruktur geschaffen wird. Jahnsdorf wird aber Leipzig und Dresden nicht Konkurrenz machen, wird selbst Altenburg nicht Konkurrenz machen. Es gibt in Sachsen 24 solcher kleinen Flugplätze. Manche Namen kennt man überhaupt nicht. Auf diesen Flugplätzen herrscht ein dermaßen reger Flugbetrieb, das kann man sich wahrscheinlich gar nicht vorstellen. Ich habe mir die Zahlen angesehen. Es ist ein nichtkommerzieller Betrieb, also Freizeitverkehr usw. Es sind jede Menge Landungen.
In meinem Wahlkreis gibt es die Firma Thielert Aircraft Lichtenstein – einige kennen sie schon –, die sehr scharf auf den Verkehrslandeplatz Jahnsdorf ist. Diese Firma stellt aus Pkw-Dieselmotoren Motoren für kleine Sportflugzeuge her. Die sind sehr interessiert daran, dass sie endlich im Chemnitzer Raum starten und landen können. Die Stadt Chemnitz hat sich auch sehr intensiv für Jahnsdorf eingesetzt, zum Beispiel Kollegin Ludwig. Wir waren uns in der Region alle einig, dass wir Jahnsdorf brauchen, und wir haben es auch durchgesetzt. Ich könnte nicht akzeptieren, wenn dort irgendeine Investition danebengeht.
Herr Lichdi, die Umweltverträglichkeit kann natürlich nicht im Zusammenhang mit so einem Konzept geprüft werden. Sie wissen ganz genau, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen für jeden einzelnen Flughafen, für jede Erweiterung, für jede Investition notwendig sind. Damit kennen Sie sich doch bestens aus. Ich verstehe nicht, warum Sie das hier anbringen.
Danke schön. Wir kommen somit zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 4/2916 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Ich mache die Gegenprobe. – Wer enthält sich der Stimme? – Der Antrag ist einstimmig angenommen, wenn ich niemanden übersehen habe. – Doch, 2 Enthaltungen. Ohne Gegenstimme, aber mit 2 Enthaltungen hat die übergroße Mehrheit des Hauses der Drucksache zugestimmt. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Die Fraktionen können wie gewohnt Stellung nehmen. Den Anfang macht Herr Dr. Martens von der FDPFraktion. Die weitere Reihenfolge lautet: CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, NPD, GRÜNE und die Staatsregierung. Bitte schön, Herr Dr. Martens.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich den Antrag der FDP-Fraktion im Hinblick auf die Anpassung von Quoren für Gesetzgebungsakte im plebiszitären Wege in der Verfassung begründen.
Volksantrag und Volksbegehren sind als vorgesehene Mittel der plebiszitären Gesetzgebung für uns Liberale von erheblicher Bedeutung, da sie dazu beitragen können, dass der Souverän unmittelbar auf die Gesetzgebung einwirkt. Das ist in Sachsen auch schon geschehen. Die formalen Voraussetzungen, die wir nach der Verfassung haben, stellen für den Volksantrag 40 000 Unterschriften als notwendige Voraussetzung dar, für ein Volksbegehren 450 000 Unterschriften. Beide Quoren entsprachen bei der Einführung bzw. bei In-Kraft-Treten der Verfassung im Jahr 1992 0,8 % der Bevölkerung beim Volksantrag und ungefähr 9,7 %, also knapp 10 %, beim Volksbegehren.
Die demografische Entwicklung in Sachsen, meine Damen und Herren – wir alle kennen sie –, führt dazu, dass sich die in der Verfassung verankerten Quoren mit der Zeit deutlich erhöhen. Bei einer Bevölkerungsentwicklung von 4,3 Millionen Einwohnern im Jahr 2005 und prognostizierten 4 Millionen Einwohnern im Jahr 2010 und im Jahr 2020 von 3,8 Millionen Einwohnern führt das Beibehalten der bisherigen Quoren zu einer deutlichen Anhebung und damit zu einer Verschärfung der formalen Voraussetzungen für einen Volksantrag und ein Volksbegehren.
Wir beantragen deshalb, die Möglichkeiten aufzuzeigen und Vorschläge zu unterbreiten, mit denen die veränderte demografische Situation, besser gesagt, die Verfassungslage im Hinblick auf die Volksanträge und Volksbegehren
Es gab in der letzten Legislaturperiode bereits einen Antrag der Linksfraktion.PDS, damals PDS, mit dem die Anzahl erforderlicher Unterschriften auf 250 000 gesenkt werden sollte. Das war, um es gleich klarzustellen, ein anderes Ansinnen, als wir es mit unserem Antrag hier verfolgen. Es geht uns nicht um eine deutliche Absenkung der formalen Voraussetzungen, das heißt, eine Absenkung der Anzahl der erforderlichen Unterschriften, sondern ausschließlich um die Anpassung der in der Verfassung vorgesehenen Quoren an die eingetretene und absehbare demografische Entwicklung im Freistaat.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Alle Jahre wieder!“, könnte man meinen. Es ist nicht nur im letzten Jahr im Sächsischen Landtag darüber nachgedacht worden, einen Gesetzentwurf zu beraten, der sich diesem Thema gewidmet hat, sondern mit aller Regelmäßigkeit gab es in den letzten sechs Jahren eine Vielzahl von Anträgen und Gesetzentwürfen, die das Thema immer wieder angesprochen haben.
Die Frage ist natürlich, warum es einen Antrag der FDPFraktion mit diesem Hinweis gibt. Ich verweise darauf, dass die beiden Koalitionsfraktionen in ihrem Koalitionsvertrag eben dieses Thema angesprochen haben, und ich gehe davon aus, dass es nicht notwendig ist, dass die FDP-Fraktion ständig die Themen, die die beiden Koalitionspartner besprochen haben, in Anträgen für sich in die Öffentlichkeit bringt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dennoch muss ich eine Frage stellen. Wenn die Zahl der Einwohner des
Freistaates von 4,6 Millionen auf 4,3 Millionen gesunken ist, so könnte man meinen, dass auch die Zahl der Stimmberechtigten entsprechend gesunken ist. Wenn man die Mindestzahl 15 % nimmt, dann ändert sich entsprechend auch diese Zahl 15 %. Das heißt also, es bleibt keine feste Zahl stehen, die unter der Zahl von 450 000 Stimmberechtigten bleiben würde.
Ich möchte aber auch noch darauf hinweisen, dass die Frage der Verfassungsgebung – und Sie gehen mit Ihrem Antrag letztendlich über Umwege in die Richtung einer Verfassungsänderung – Aufgabe des Sächsischen Landtags ist. Was will die Staatsregierung zur Entwicklung der Stimmberechtigtenzahl berichten? Ich gehe einmal davon aus, dass Sie sich die Zahl der Stimmberechtigten im Freistaat Sachsen, die an einer Landtagswahl teilnehmen können, aus dem Statistischen Jahrbuch herausnehmen können bzw. vom – –
Ich habe das jetzt nicht verstanden. Ich möchte die Zahl jetzt auch nicht bestätigen. – Ich gehe davon aus, dass die Zahl der Wahlberechtigten für eine Landtagswahl im Freistaat Sachsen derzeit bei etwa 3,5 Millionen liegt. Aber das ist nicht die genaue Zahl, das ist eine gerundete Zahl. Also, zirka 3,5 Millionen Wahlberechtigte im Freistaat können an der Landtagswahl teilnehmen, und das sind die Stimmberechtigten, die letztendlich auch an einem Volksentscheid teilnehmen können.
Für die CDU-Fraktion ist es wichtig, nochmals darauf hinzuweisen, dass die Volksgesetzgebung für uns ein ganz wichtiger Teil bei der Entstehung der Sächsischen Verfassung war.
Danke, Herr Dr. Martens. – Es haben damals auch Ihre Kollegen im 1. Sächsischen Landtag mitgewirkt und ich habe immer gesagt: Es ist der Anteil aller, die daran mitgewirkt haben, ob sie zugestimmt haben oder sich dagegen ausgesprochen haben. Jeder hat seinen Anteil dazu beigetragen. Für die CDU-Fraktion ist und bleibt es ein sehr wichtiger und mutiger Schritt, der in Kontinuität der Revolution des Jahres 1989 in die eigene Verfassungsgebung eingegangen ist.
Ich verweise noch darauf, dass der Freistaat Sachsen, dass dieser Sächsische Landtag einen sehr modernen Weg beschritten hat, indem er das Volk damit ausgestattet hat, einen eigenen Gesetzgebungsweg einzuschlagen. In vielen anderen deutschen Ländern ist das nicht der Fall, dem Volk diese hohe Qualität zu übertragen, sondern in der überwiegenden Zahl der anderen deutschen Länder kann man sich nur in dieser Volksinitiative zu Initiativen bekennen. Wir haben in Artikel 3 der Sächsischen Verfassung geregelt – ich zitiere –: „Die Gesetzgebung steht dem Landtag oder unmittelbar dem Volk zu.“
Wer die Quoren ändern will, der muss um eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Sächsischen Landtags
Ich persönlich bin aber der Meinung, dass es auch eine Verfassung prägt, wenn eine Verfassung in Kontinuität, verlässlich für den Bürger, existiert. Dafür sind Verfassungen geschaffen. Ich weiß auch – und ich gehe ich davon aus, dass mir da der Präsident sicherlich ins Gewissen redet –, dass es an der Zeit ist, sich zu überlegen, ob eine Veränderung der Quoren notwendig ist. Aber derzeit bleibe ich immer noch bei der Meinung: Bei 3,5 Millionen Wahlberechtigten bedarf es einer Änderung des Quorums nicht.
Ich verweise dann noch auf Folgendes: Wir haben im Freistaat Sachsen ein Eingangsquorum, haben aber dann beim Volksentscheid lediglich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Wir haben kein Quorum notwendig, wie es in vielen anderen deutschen Ländern der Fall ist. Ich verweise darauf, dass die Mehrheit der deutschen Länder ein sehr hohes Quorum hat. Im Antrag ist, glaube ich, auf das Land Brandenburg hingewiesen worden. – Nein, vielleicht auch nicht. – Das Land Brandenburg hat ein niedriges Einstiegsquorum beim Volksbegehren, aber beim Volksentscheid müssen mindestens 25 % der Stimmberechtigten die Mehrheit herstellen.
Wer die Verfassung ändern will, muss um die entsprechende Zweidrittelmehrheit werben. Sie werden es mir nicht verübeln, dass ich auf den Verfassungskompromiss hinweise. Verfassungen sind durch die Kompromissbildung in vielerlei Bereichen geschaffen worden. Es ist nicht nur der Kompromiss bei der Volksgesetzgebung gesucht worden, sondern der Kompromiss ist in vielen anderen Themenbereichen gesucht worden. Wer versucht, einen Ziegelstein aus den Grundfesten des Freistaates Sachsen in der Verfassung herauszuziehen, muss dann auch bereit sein, an anderen Stellen Kompromisse zu machen. Ich sehe derzeit keine Möglichkeit, nur an einer Stelle etwas herauszuziehen, ohne sich darüber zu verständigen, dass man Quoren ändert. Das heißt, die Quoren müssen dann natürlich auch beim Volksentscheid angepasst werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zahl der zu ermittelnden Stimmberechtigten, die an einer Landtagswahl teilnehmen können, kann man vom Statistischen Landesamt anfordern
und man muss nicht das Justizministerium oder die Staatsregierung, Herr Ministerpräsident, bemühen, um die Zahlen herauszubekommen. Aus diesem Grund wird meine Fraktion diesem Antrag auf keinen Fall zustimmen können.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Kollege Schiemann, Herr Präsident Iltgen, Herr Dr. Martens und auch ich, wir werben ja gerade für die Zweidrittelmehrheit. Das ist exakt das Problem. Das Problem ist doch letzten Endes unbestritten.
Dass sich die CDU 1990 bis 1992 bewegt hat, sich entschieden hat, die Möglichkeit der Volksgesetzgebung in die Verfassung aufzunehmen, wie Sie sagen, auch als Tribut an die friedliche Revolution, ist bemerkenswert. Das haben wir zu keinem Zeitpunkt bestritten.