Protocol of the Session on October 7, 2005

Das hat natürlich Konsequenzen für die angemeldete Gesamtsumme des Freistaates Sachsen beim Länderfinanzausgleich. Das heißt, westdeutsche – manchmal vielleicht auch ostdeutsche, aber das ist eher unwahrscheinlich – Länder bezahlen indirekt über den Länderfinanzausgleich das Geld, das wir in Sachsen über die Anträge ausreichen. Spannend ist dann die um den kommunalen Steuerverbund noch einmal abgezogene klare Rechnung. Dabei kommt nämlich heraus, dass der Freistaat Sachsen von diesen 584 Millionen Euro im Prinzip nur 38,5 Millionen selbst bezahlt hat. Der Rest ist über den Länderfinanzausgleich querfinanziert worden.

Dass das natürlich auch andere ausrechnen können, zum Beispiel in Bayern oder in Baden-Württemberg oder in Hessen, brauchen wir uns alle hier nicht lange zu erzählen. Das ist klar. Das heißt, die Verhandlungsposition auf

der Bundesebene ist nicht leicht. Man soll sich keine Vorstellungen machen, dass das ein Spaziergang wäre.

Nun gibt es diese interministerielle Arbeitsgruppe. Ich begrüße das Vorgehen. Ich finde es richtig, sich abzustimmen. Deswegen bezweckt unser Änderungsantrag, sich die Frage zu stellen, wie man es schafft, dass westdeutsche Politiker bei der Gestaltung eines Bundesgesetzes zur Investitionszulage genügend Vertrauen darin haben, dass eine sachgerechte Verwendung stattfindet. Da wird es nicht allein reichen, darauf zu verweisen, dass der Freistaat Sachsen nur bei ungefähr 5 % der Verwendung der Strukturmittel nicht sauber gearbeitet hat. Das wird nicht genügen. Denn wir gehen ja als fünf neue Länder in diese Diskussion hinein und haben Berlin noch im Schlepptau. Wer die Lage in Berlin kennt, der weiß Bescheid.

Das heißt für uns: Wie kann man diese Verhandlungssituation optimieren? So, bitte schön, ist auch unser Antrag zu verstehen. Wir wollen, dass es möglich ist zu prüfen, ob wir nicht einen Teil der Instrumente, die in der GA schon angewendet werden, nutzen, um zu kontrollieren oder besser zu überprüfen, dass das Geld auch wirklich sachgerecht ausgegeben wird und die Mitnahmeeffekte eben nicht exorbitant ansteigen. Wir versuchen das mit hineinzubekommen.

Da muss man auch nicht den Ausweg suchen, wie es Herr Althaus getan hat, gleich alles in die GA umzuschichten. Das hätte vielleicht gewisse Vorteile, aber auch Nachteile. Die GA fördert zum Beispiel auch den Tourismus. Was soll das Geld da? Ich finde, die Investitionszulage sollte sehr streng zum Beispiel auf das verarbeitende Gewerbe konzentriert bleiben. Man muss trotzdem die Investitionszulage als Instrument sicherer machen, damit es in der Diskussion nicht verloren geht. Das geht nur, indem man mehr Vertrauen schafft. Das hat damit zu tun, dass die Kontrollen und die Einzelfallprüfungen in dem Bereich besser werden als bisher.

Ich rede nicht, sagen wir mal, von randständigen Mitnahmeeffekten bei den Ausrüstungsinvestitionen, die sich ökonomisch lohnen; so oder so, sondern ich rede davon, dass sich viele auch angeregt fühlen, eine Ausrüstungsinvestition vorzunehmen, weil sie diese hervorragende Querfinanzierung Investitionszulage haben, obwohl sie sich betriebswirtschaftlich nicht rechnet. Das Ministerium wird ja auch großzügig sein und sagen: Na klar, wir haben dieses tolle Instrument. Das kostet, wie gesagt, in Sachsen nur 6,6 %, wenn man es über den Länderfinanzausgleich ausrechnet. Dann können wir es auch jedem geben, der einen Antrag stellt.

Natürlich gibt es auch keine Länderquote. Bei der GA gibt es eine Länderquote. Da ist es so: Wenn Sie die erschöpft haben, müssen Sie schauen, ob Sie andere GA-Anteile, zum Beispiel aus Sachsen-Anhalt, „aufkaufen“ können. Aber im Prinzip ist das auf die Länder aufgeteilt. Bei der Investitionszulage kommt es darauf an, wie die Anträge abgearbeitet werden. Sie haben freie Hand. Das ist im Prinzip wirklich ein wunderbares Instrument.

Ich glaube nicht, dass aufgrund der harten Situation der anderen Länder, der Finanzsituation der anderen Bundesländer, diese uns das auf Dauer durchgehen lassen. Darüber brauchen wir uns nicht lange zu unterhalten.

Was bedeutet das für die Verhandlungen in Berlin? Das bedeutet, sich in der interministeriellen Arbeitsgruppe abzustimmen. So lautet unser Änderungsvorschlag, und wenn Sie dem zustimmen, dann unterstützen wir Sie dabei, das Instrument der I-Zulage in diesem Sinne durchzuverhandeln, das Instrument der I-Zulage zu verbessern, indem man auf Einzelfallkontrolle prüft und nicht mehr einfach so pauschal alles herausgibt und damit den Vorwurf der Mitnahmeeffekte in keiner Weise entkräften kann. Das heißt, die eigene Verhandlungsposition deutlich zu verbessern.

Es liegt doch auch mir als sächsischer Bürgerin am Herzen, dass die Regierung des Freistaates mit einer sauberen, vernünftigen und bitte auch erfolgreichen Verhandlungsposition hineingeht. Ich habe keine Lust zu hören, dass sich dann nur zwei Persönlichkeiten – zum Beispiel der Herr Milbradt und der Herr Althaus – gegenseitig erzählen, dass sie in der Frage klüger sind, sondern mir kommt es darauf an, dass wir zu einer vernünftigen Regelung gelangen, die wir auch alle weiter nutzen können.

Es ist im Schwange. Es ist nicht heute zu lösen. Das wissen Sie. Sie versuchen im Prinzip, die Verhandlungsposition in Berlin zu verbessern. Die EU ist gerade dabei, das europäische Beihilferecht zu verändern. Wir werden sehen, was dabei noch alles herauskommt. Vielleicht hat das auch Konsequenzen auf die Investitionszulage.

Im Prinzip werden wir dieses Thema in Bälde wieder hier verhandeln. Das ist auch richtig so. Wir sollten diese interministerielle Arbeitsgruppe inhaltlich begleiten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Wenn das nicht der Fall ist, Herr Minister Dr. Metz, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Frau Hermenau, wie schwierig sich die Verhandlungen gestalten können, das erahne ich nicht nur, das weiß ich schon,

(Lachen der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

weil ich ja auch die Verhandlungen zur Verlängerung der Investitionszulage von 2004 auf 2006 geführt habe. Schon diese Verlängerung zu bekommen war äußerst schwierig. Wir mussten uns natürlich auch mit den Einschränkungen zufrieden geben, die nach 2004 gegenüber der Investitionszulage bis 2004 eingetreten sind.

Aber zum Thema. Die Staatsregierung setzt sich auf vielfältige Weise dafür ein, neue Investoren zu gewinnen und die Erweiterung hiesiger Betriebe nach Kräften zu unterstützen. Hierbei war und ist, meine Damen und

Herren, die steuerliche Förderung nach dem Investitionszulagengesetz für uns alle ein ganz wichtiger Baustein.

Ich halte die Investitionszulage neben den Zuschüssen aus der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur für das wichtigste Instrument zur Förderung der gewerblichen Investitionstätigkeit hier in Ostdeutschland.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, sie erlaubt es, Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen zu fördern, wenn sie Erst- und Erweiterungsinvestitionen in den ostdeutschen Ländern vornehmen. Damit erhalten diese Betriebe eine ganz wichtige Anschubfinanzierung zur Schaffung, Sicherung und natürlich auch zur Erhaltung von Arbeitsplätzen. Zugleich tragen diese Betriebe zu einer modernen Industrielandschaft in den ostdeutschen Ländern bei. So viel vorab.

Das derzeitige Investitionszulagengesetz gilt, wie Sie alle wissen, für die Jahre 2005 und 2006. Die Bundesregierung hatte bei den Verhandlungen um eine Verlängerung der Investitionszulage – wohl auch mit Blick auf die Beihilferegelung der EU – damals nur einen Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen. Sie wissen ja, dass 2006 die Förderperiode der EU ausläuft. Umso wichtiger ist es für potenzielle Investoren, insbesondere bei größeren Vorhaben einen verlässlichen Rahmen hinsichtlich der künftigen Fördermöglichkeiten durch die Investitionszulage zu schaffen. Es ist deshalb richtig und wichtig, meine Damen und Herren, jetzt die Weichen für die Förderpolitik in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts zu stellen. In diesem Sinne unterstütze ich den Antrag auf eine Anschlussregelung zum Investitionszulagengesetz 2005/2006 ausdrücklich.

Auf meine Initiative hin haben die Finanzminister der ostdeutschen Länder Anfang Juni 2005 übereinstimmend die Fortführung der Investitionszulage über das Jahr 2006 hinaus gefordert und auf Fachebene eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Gesetzentwurfs eingesetzt.

Am Ende soll ein Gesetzentwurf stehen, der vor allem von den ostdeutschen Ländern getragen und als Bundesratsinitiative in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird. Wie dieser Gesetzentwurf – Frau Hermenau, Sie machen ja schon gewisse Einschränkungen und wollen bereits den Rahmen vorgeben – aussehen wird, obliegt natürlich den Verhandlungen und der Bereitschaft auch der anderen deutschen Bundesländer, mitzugehen. Darauf habe ich bereits hingewiesen.

Wie der Gesetzentwurf und wie vor allem das Gesetz letztendlich aussehen wird, ist jetzt aus meiner Sicht im Detail nicht absehbar. Dies wie auch der Geltungszeitraum wird vor allem Gegenstand der zu führenden Verhandlungen mit den anderen – insbesondere den westdeutschen – Ländern, der Bundesregierung und natürlich auch der EU-Kommission sein.

Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Investitionszulage in dem Umfang, wie der Bund die Finanzierungslasten trägt, ein wesentlicher Bestandteil

des Solidarpakts II und dort des so genannten Korbs II ist. Insofern werden wir unsere Ansprüche an den Bund anmelden und die Einhaltung des Solidarpakts fordern.

Aber auch insbesondere die westdeutschen Länder sind über die Verrechnung der Investitionszulage mit der Einkommen- und Körperschaftsteuer und dem Länderfinanzausgleich mit einem sehr hohen Anteil – Frau Hermenau, Sie haben es dargelegt – finanziell an den Lasten der Investitionszulage beteiligt.

Schon bei der Anschlussregelung für die Jahre 2005 und 2006 waren deutliche Widerstände bei den alten Bundesländern zu überwinden. Diese dürften inzwischen nicht geringer geworden sein. Uns erwarten also harte Verhandlungen.

Eine erhebliche Hürde ist jedoch mit der EU-Kommission noch zu nehmen. Die Investitionszulage unterliegt als staatliche Beihilfe für Unternehmen natürlich der Beihilfekontrolle durch die EU-Kommission. Diese muss sie genehmigen, anderenfalls darf sie nicht an die Betriebe ausgezahlt werden. Deshalb liegt es in unser aller Interesse, mit der EU-Kommission, der Bundesregierung und den anderen Ländern zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Meine Damen und Herren! Die Investitionszulage hat sich inzwischen zu einer zielgerichteten Investitionsförderung gemausert. Mit der „Gießkannenförderung“, die die Investitionszulage Anfang der neunziger Jahre einmal war, ist sie heute nicht mehr zu vergleichen. Von den geförderten Branchen haben wir uns auf das verarbeitende Gewerbe und die produktionsnahen Dienstleistungen konzentriert. Unser Augenmerk gilt dabei insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen. Reine Ersatzinvestitionen wurden, wie Sie wissen, aus dem Förderkatalog gestrichen. Damit hat sich natürlich auch das Fördervolumen verringert. Das, was uns an Fördervolumen verblieben ist, wollen wir erhalten.

(Beifall des Abg. Heinz Lehmann, CDU)

Wir brauchen diese Förderung, die Fortsetzung des Aufbaus Ost. Wir brauchen sie, um den Menschen in den ostdeutschen Ländern, auch hier im Freistaat Sachsen, eine Perspektive zu geben.

Haben Sie herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich nun das Schlusswort zu halten. Die CDU-Fraktion; Herr Petzold, bitte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben zwei Zonen der Wirtschaftsförderung: die GA und die Investitionszulage. Wir haben hierbei eine klare Beschlusslage und der Staatsregierung mit einem Beschluss im April Rückenwind zur GA-Förderung gegeben, und wir tun es heute – hoffentlich – mit dem

Beschluss zur Fortführung der Investitionszulage; denn wir wollen, dass Dinge, die im Solidarpakt II verankert sind, entsprechend eingefordert werden. Diesem zweiten Standbein wollen wir mit unserem heutigen Beschlussvorschlag Nachdruck verleihen. Gerade weil die Verhandlungen schwierig sein werden – das hat die heutige Diskussion gezeigt –, wollen wir mit diesem Beschluss bekräftigen – auch in der Außenwirkung –, dass die Staatsregierung hierin entsprechend vom Parlament unterstützt wird. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, stimmen Sie deshalb bitte unserem Antrag zu.

Ich darf noch kurz auf die Änderungsanträge eingehen, die wir alle drei ablehnen werden. Zum FDP-Antrag ist Folgendes zu sagen: Beim ersten Punkt ist es so, dass wir bereits einen Beschluss zum Investitionszuschuss gefasst haben, ein weitergehender Beschluss ist nicht notwendig.

Zum zweiten Punkt: Natürlich müssen Verhandlungen über die Zielsicherheit der Investitionszulage geführt werden; dies kam heute ebenfalls in der Diskussion zum Ausdruck. Die konkreten Ergebnisse sind jedoch noch offen. Hierbei braucht die Staatsregierung eine „elastische“ Verhandlungsführung. Insofern ist es selbstverständlich, dass Richtlinien und Formulare angepasst werden. Damit wäre auch dieser zweite Punkt hinfällig.

Den dritten Punkt, Herr Morlok, eine alleinige Fokussierung auf die Förderung von wachsenden Unternehmen, haben wir bereits in der Strukturfondsdebatte bestritten; denn es kann nicht der alleinige Maßstab und nicht allein auf Wachstum ausgerichtet sein: Was sind wachsende Unternehmen? Weitere Maßstäbe sind beispielsweise auch eine weitere Modernisierung des Sachanlagevermögens usw.

Zum GRÜNEN-Antrag: Es ist so, dass wir hierbei der Staatsregierung nicht die Art und Weise dieser schwierigen Verhandlungsführung vorschreiben, also keine Detailfragen herausgreifen sollten, wohl wissend, Frau Hermenau, dass dies sicher Verhandlungsgegenstand sein kann. Aber wir wollen durchaus auch, dass es hier eine „elastische“ Verhandlungsführung gibt.

Zum Antrag der NPD: – –

Herr Petzold, darf ich kurz unterbrechen? Die Anträge sind noch nicht eingebracht worden. Von der Systematik her müssen sie erst einmal eingebracht werden, damit wir darüber diskutieren können. Aber wenn Sie zu Ende sprechen wollen: Bitte!

– Ja, aber die anderen Abgeordneten haben ja über ihre Anträge auch gesprochen und ich habe mir erlaubt, es gleich zusammenzufassen. Das werde ich beim nächsten Mal berücksichtigen.

Der Antrag der NPD ist in Gänze unausgegoren; es gibt dafür keine prinzipiellen Gründe. Es gibt eine ganze Reihe von Gegengründen, die ich hier nicht im Einzelnen aufführen möchte. Insofern werden wir ihn ablehnen.

(Zuruf des Abg. Uwe Leichsenring, NPD)

Konkrete Punkte herausgegriffen: Die Investitionszulage ist im Korb II definiert. Auf der einen Seite schreiben Sie: „... Ländern Zugriff zu Fördermitteln erleichtern“; im Antrag schreiben Sie: „Senkung der Länderanteile“. – Daher, um nur zwei Punkte herauszugreifen, werden wir diesen Antrag ablehnen.

Ich danke für Ihr Verständnis und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.