Die Koalitionsvereinbarung, meine Damen und Herren, macht dies besonders deutlich. Wir wollen in dieser 4. Legislaturperiode einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungslage von Menschen mit Behinderungen, um die es hier geht, erreichen, und zwar sowohl im Bereich des öffentlichen Dienstes als auch der Privatwirtschaft. Das sind der Sinn und das Ziel unserer beiden Anträge. Wir wollen auf dem Feld der Behindertenpolitik im Freistaat Sachsen bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen. Meine Damen und Herren, wir sind uns als Koalition sicher: Dies wird uns gelingen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte direkt an den Vortrag meines Kollegen anschließen und noch einmal mit dem ersten Antrag dahin gehend die Sache etwas abrunden, dass ich noch einmal ganz klar sage: Die genannte Informationsveranstaltung, die im Moment angedacht wird und bei der ich mich in besonderer Weise darüber freue, dass ganz dezidiert die Zusage vom Wirtschaftsministerium gekommen ist, sich an dieser Problematik zu beteiligen und das nicht als eine soziale Sache „abzutun“, die man dann doch dem Sozialministerium überlassen kann, halte ich für eine wichtige Angelegenheit – ganz besonders vor dem Hintergrund, dass Herr Prof. Schneider hier noch einmal ganz klar und deutlich gemacht hat: Wir haben als Landtag, wenn wir überhaupt Aufträge erteilen können, nur Zugriff auf den öffentlichen Bereich. An den privaten Bereich können wir Appelle
Aber das Beste, was wir tun können – und das soll ein wichtiges Ziel dieser Informationsveranstaltung sein –, ist, dass wir gute Beispiele vorstellen. Ich habe durch meine Tätigkeit in der Lebenshilfe jetzt verstärkt Beispiele kennen gelernt, in denen Behinderte „ganz normal“, wenn ich das einmal so sagen darf, in Betrieben tätig sind, und wenn es jemand nicht ausdrücklich gesagt bekommt, er überhaupt nicht weiß, dass er es dort mit Schwerbehinderten zu tun hat. Das ist ja ein Teil der Normalität, die wir eigentlich wollen. – So viel zu diesem ersten Antrag.
Zu dem zweiten Antrag. Ich habe einmal den Bericht vom 1. August mitgebracht und habe mir noch einmal durchgelesen, was ich an dem Vorgängerbericht im November 2003 alles kritisiert hatte und was inzwischen geworden ist. Das erfreut mich in besonderer Weise – nicht nur, weil ich jetzt selbst Koalitionspartner bin, sondern weil wirklich eine Menge passiert ist im Vergleich zu dem, was wir zu dem damaligen Bericht diskutiert haben. Rein von der Statistik her muss man sagen, dass sich diese Berichte immer auf Daten des Vorjahres beziehen; der Vorgängerbericht bezog sich auf Daten aus 2002 und der heutige bezieht sich auf Daten von 2004.
Was den Landtag betrifft, so bin ich sehr froh, dass auf meine zum damaligen Zeitpunkt geäußerte Kritik, dass es eine Unmöglichkeit ist, dass jedes Mal, wenn ein Abgeordneter mit dem Rollstuhl ans Rednerpult fährt, die Stenografen zur Seite springen müssen, reagiert wurde. Darüber freue ich mich in besonderer Weise, weil das ein ureigenstes Thema unseres Hauses ist.
Das nächste Positive an diesem Bericht ist: Sachsen hat die rote Laterne abgegeben, die es eine ganze Weile hatte. Wir sind immerhin von 3,6 % im Bericht 2003 auf 4,2 % angestiegen und haben damit den letzten Platz deutlich verlassen. Nun kann man sich über solche Plätze streiten und sagen, in den westlichen Ländern gab es bessere Ausgangsbedingungen, und die liegen da noch irgendwo um die 5 oder 6 % usw., aber ich denke, dass es für das, was hier insgesamt geleistet wurde – ich gehe noch auf einzelne Ministerien ein –, doch ein sehr gutes Beispiel ist.
Mit der Verbesserung der Situation, also der Verbesserung der Quote von Schwerbehinderten, ist logischerweise auch die Ausgleichsabgabe gesunken. Die Ausgleichsabgabe besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen: Einmal bezahlt man pro Platz, der nicht besetzt ist. Der Wert liegt zwischen 105 und 260 Euro pro Monat und Pflichtplatz. Aber man kann die Ausgleichsabgabe ein Stück weit dadurch reduzieren, dass man Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen vergibt. Beides ist gelungen, und wir haben immerhin die Ausgleichsabgabe von 1,7 Millionen Euro im Jahr 2004 auf eine Million Euro gedrückt. Diese 700 000 Euro sind Geld, das uns im Haushalt zur Verfügung steht.
Hatte ich 2003 noch zu kritisieren, dass nur der Landtag und das Sozialministerium diese Quote von 5 % erfüllen – wobei das SMS damals mit 7,7 % auch schon deutlich über allen anderen Ministerien lag –, so sieht es jetzt deutlich positiver aus: Fünf Ministerien liegen bei über 5 %, das SMS weiterhin bei hohen 7,8 %, beim SMWA fehlt nur noch ein Zehntel, was gut zu erreichen sein müsste. Eine besonders positive Reaktion auf meine damals sehr harsche Kritik habe ich im Bereich der Staatskanzlei gesehen. Sie hatte damals eine Quote von 2,7 % und ist auf 5,9 % gestiegen. Auch das SMI, von dem immer gesagt wird, wir haben die Polizisten, das ist alles nicht so richtig zu praktizieren usw., ist doch eine Menge machbar, ist von 2,7 % auf 3,6 % angestiegen.
Bei den obersten Landesbehörden sind wir in der Summe von 3,5 % über die Zielmarke 5 % hinausgegangen und bei 5,4 % angekommen.
Ein Wermutstropfen in dem Bericht ist – das sollte man mit ansprechen –, dass wir eine riesige Streuung – der Bericht spricht das auch sehr deutlich an – von 9,6 % bis zu 0,9 % haben. 0,9 % ist nun nicht so die große, gewaltige Leistung.
Das SMF sollte kritisch nachschauen, warum es in den oberen Landesbehörden zu solch einer deutlichen Absenkung gekommen ist.
Wir haben nach wie vor ein Problem – ich denke aber, es ist lösbar –, was die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretungen betrifft. Darauf werden wir immer wieder angesprochen. Das ist eine Organisationsfrage.
Ich möchte einen weiteren Wermutstropfen ansprechen, von dem ich denke, dass er beseitigt werden kann. Hinsichtlich der Zahl der Ausbildungsplätze verzeichnen wir eine Entwicklung von zwölf im Jahre 2001 über zehn im Jahre 2002 auf nur noch vier im Jahre 2004. Das ist nicht rosig.
Die uns vorgelegten Zahlen zu Beschäftigung, Integration und Teilhabe weisen – mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen – für die vergangenen zwei Jahre einen deutlichen Anstieg und damit eine deutliche Verbesserung aus. Im Übrigen verweise ich auf den zusätzlichen Auftrag im Koalitionsvertrag. Man muss fairerweise hinzufügen, dass diese Dinge eigentlich schon bis 2004 erreicht worden waren, als die Koalition überhaupt erst angefangen hat zu arbeiten. Wir als Koalitionspartner werden auch weiterhin den Finger draufhalten: Wenn man es will, ist diese Beschäftigungsquote erreichbar.
Frau Orosz, auch wenn Sie nicht das allein verantwortliche Ministerium repräsentieren – es ist eine Gesamtleistung aller Ministerien; das habe ich in meinem Beitrag auch mehrfach betont –, beglückwünsche ich Sie von dieser Stelle aus und sage: Weiter so!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gerlach, ich möchte mich bei Herrn Präsidenten persönlich bedanken, dass das Pult für die Stenografen von links nach rechts – aus meiner Blickrichtung – gerückt worden ist. Auf eine Anfrage an den Präsidenten in der 4. Legislatur des Sächsischen Landtages konnte er mir mitteilen, dass der neue Ministerpräsident nicht mehr die Eitelkeiten habe wie der vorhergehende.
Daher gab es keine Hinderungsgründe mehr, die Stenografen auf die – vom Rednerpult aus gesehen – rechte Seite zu setzen. Vielen Dank!
Meine Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen: Die Linksfraktion.PDS wird den Anträgen der Koalitionsfraktionen zustimmen, nicht weil sie von besonderem Neuigkeits- oder Erkenntniswert getragen sind, sondern weil sie die nahezu gleichlautenden Anträge unserer Fraktion aus der vergangenen Legislatur aufnehmen. Insoweit unterscheiden wir uns von der CDU, die diese Anträge seinerzeit mit ihrer Mehrheit abschmetterte, weil sie von der PDS-Fraktion kamen, gleichwohl sie, wie die heutige Debatte zeigt, deren Inhalte trägt.
Meine Damen und Herren, Sie wissen: Die Linkspartei.PDS tritt für eine umfassende Teilhabe von behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen in Beruf und Gesellschaft ein. Dazu gehört neben der Teilhabe an einer Existenz sichernden Arbeit auch die Teilhabe an kulturellen, sportlichen, religiösen und politischen Veranstaltungen, an den verschiedensten Selbsthilfe- und Freizeitaktivitäten oder an der selbstbestimmten Wohn- und Familiengestaltung.
Die Schaffung realer Teilhabemöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen am Arbeitsleben hat – darin sind wir uns wohl einig – einen hohen Stellenwert; Herr Prof. Dr. Schneider hat das hier auch kundgetan. Das scheint – Sie nehmen es mir bitte nicht übel, wenn ich es in aller Deutlichkeit sage – bei der Staatsregierung so nicht der Fall zu sein; sonst würden mindestens 579 schwerbehinderte Arbeitnehmer mehr im öffentlichen Dienst beschäftigt sein.
Meine Damen und Herren! Die Linkspartei.PDS hält es immer noch für falsch, dass die im Schwerbehindertenrecht normierte Beschäftigungspflichtquote von 6 auf 5 % abgesenkt worden ist. Damit wurde quasi ein Geschenk an die Arbeitgeberseite, insbesondere an die Arbeitgeber in der privaten Wirtschaft gemacht. Was hat das aber gebracht? Im Grunde nichts. Eine auch nur annähernd adäquate Gegenleistung ist nicht erfolgt; denn die Beschäftigungsquote im Bereich der privaten Arbeitgeber
(Beifall bei der Linksfraktion.PDS) liegt bundesweit bei nur 3,6 %, im Freistaat Sachsen sogar bei nur 2,9 %. Die Linkspartei.PDS kritisiert das aufs Schärfste; denn 600 000 Euro Bußgeld sind wahrlich kein Pappenstiel. Auch im Bereich des öffentlichen Dienstes liegt der Freistaat Sachsen unter dem Bundesdurchschnitt. Die Beschäftigungsquote per 31.10.2004 – hier habe ich den Bericht etwas anders gelesen – lag im Freistaat Sachsen bei 4,5 %. Es ist natürlich nicht zu übersehen, dass die Beschäftigungsquote seit 1994 stetig gestiegen ist. Ausgehend von damals 2,6 % sind wir jetzt bei 4,5 % angelangt. Meine Damen und Herren von der Staatsregierung, Sie haben meines Erachtens nahezu alle Dienstgebäude barrierefrei gestaltet. Das ist vorbildhaft. Sie werden auch nicht müde, sich dafür zu loben. Wozu aber das Ganze, wenn Sie keine weiteren schwerbehinderten Menschen einstellen und beschäftigen, die von den ausgesprochenen Vorzügen der Barrierefreiheit bei der Arbeit profitieren können? Herr Staatsminister Jurk, Sie können mit dem Ergebnis also überhaupt nicht zufrieden sein. Das bitte ich Sie an den Ministerpräsidenten weiterzuleiten. Meine Damen und Herren der CDU, Sie können diesen Stand loben, wie Sie wollen – es ändert nichts daran: Die gesetzliche Norm ist nicht erreicht. Man kann es auch so formulieren: Die Staatsregierung bleibt damit hinter den bundesgesetzlichen Anforderungen zurück, was mit einer Ausgleichsabgabe in Höhe von derzeit 600 000 Euro geahndet wird. Auch wenn es „Ausgleichsabgabe“ heißt, so ist es in der Sache doch nichts anderes als ein Strafgeld für das Verfehlen der gesetzlich geforderten Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen. Allgemein müsste man eigentlich sagen: Hier handelt die Staatsregierung gesetzeswidrig. Das ist ein Fakt, meine Damen und Herren Koalitionäre, um den Sie nicht umhinkommen und an dem sich, nachdem – oder obwohl? – die SPD in Ihre Regierung gekommen ist, bedauerlicherweise nichts geändert hat. (Staatsminister Thomas Jurk: Den schlagen Sie zur Entlassung vor?)
Nach meinem Dafürhalten ist eine solche fortgesetzte Missachtung des § 71 Abs. 1 SGB IX in einem weitaus höheren Maße mit Sanktionen zu belegen. Notfalls braucht es andere, härtere Sanktionen als bislang gesetzlich geregelt. Informationsveranstaltungen und Messen allein werden den Missstand nicht beseitigen.
Herr Gerlach hat die Ergebnisse aus dem Bericht vorgetragen und dargelegt, wie sich die Beschäftigungsquote aufschlüsselt. Es ist natürlich positiv hervorzuheben, dass das Sächsische Staatsministerium für Soziales schon seit Jahren die Beschäftigungspflichtquote erfüllt, und das immerhin mit stolzen 7,8 %. Der Rechnungshof ist mit 6,5 % dabei, die Staatskanzlei und der Landtag jeweils mit 5,9 % und das Staatsministerium der Finanzen mit 5,3 %. Das ist positiv zu werten. Ich erlaube mir an dieser Stelle, den verantwortlichen Beteiligten für ihren engagierten Beitrag zu danken.
Solange sich der Bundesgesetzgeber mit der Entrichtung einer Ausgleichsabgabe als einziger Möglichkeit abfindet, sind keine wesentlichen Fortschritte beim Erreichen auch nur der bereits abgesenkten Quote von 5 % zu erwarten. Es braucht vielmehr neue Kriterien der materiellen Verantwortlichkeit bei Nichterfüllung der Beschäftigungsquote.
Schließlich sollten Sie, Herr Staatsminister Jurk, als Vertreter für den Ministerpräsidenten, sich dafür einsetzen, dass die Bearbeitung der Eingliederungsanträge oder der Anträge auf Teilhabe entbürokratisiert, zumindest aber die Bescheidung solcher Anträge beschleunigt wird. Welcher Arbeitgeber hat schon ein Interesse, einen schwerbehinderten Menschen zu beschäftigen, wenn über seinen Antrag nach einem halben Jahr immer noch nicht entschieden wurde? Das trifft auch für die Bewilligung von Arbeitsassistenten zu.
Wie sieht es aber in anderen Bereichen aus? Die Beschäftigungsquote von 5 % nach § 71 Abs. 1 SGB IX wird nicht erreicht. Beim SMWA sind es 4,9 %, beim SMJ 4,8 %, beim SMWK 4,7 %, beim SMUL 4,2 %, beim SMK 4,1 % und beim Schlusslicht, dem SMI, 3,6 %.
Der Herr Ministerpräsident ist nicht da. Deshalb an Ihre Adresse, Herr Jurk, als sein Vertreter: Es ist Ihre Aufgabe, nicht Aufgabe der Staatsministerin für Soziales, Einfluss darauf zu nehmen, dass Ihre Kabinettskollegen bzw. die Kollegen der genannten Ministerien der gesetzlichen Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nachkommen. Es kann nicht sein, dass es hingenommen wird, dass quasi Steuergelder zur Entrichtung der Ausgleichsabgabe verschwendet werden.
Herr Jurk, Frau Staatsministerin Orosz, Ihre bisher realisierten Maßnahmen, wie der Stellenpool, die Stellenbörse für Einstellung schwerbehinderter Menschen und das sächsische Arbeitsmarktprogramm zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen, haben, wie Sie berichten, zur Verbesserung der Beschäftigungsquote und der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen geführt, sind insoweit bewährte Maßnahmen, aber sie reichen meines Erachtens nicht aus. Ich habe kein Verständnis dafür, dass Sie nicht auf alle Ihnen gebotenen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen zurückgreifen und darüber hinaus
Ihre Hausaufgaben nicht erledigen, sprich, die vom Landtag hierzu beschlossenen Gesetze nicht umsetzen.
Der 3. Sächsische Landtag hat am 23.04.2004 das Gesetz zur Verbesserung des selbstbestimmten Handelns von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen verabschiedet. Nach § 10 des Gesetzes soll für die Dauer einer Legislaturperiode vom Präsidenten ein Beauftragter der Staatsregierung für die Belange für Menschen mit Behinderungen berufen werden. Ich frage Sie nun: Wann wollen Sie dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen?
Ich weiß, dass Gespräche stattgefunden haben, dass es Vorschläge gegeben hat. Das erscheint mir mittlerweile überholt, weil Sie nicht gehandelt haben. Was soll denn diese Verzögerungstaktik? Liegt es etwa daran, dass Sie erkannt haben, dass sich die Aufgaben des Beauftragten überhaupt nicht auf ehrenamtlicher Basis erledigen lassen? Das könnte ich nachvollziehen. Doch für diesen Fall bringen Sie die Novellierung des Gesetzes ein! Die Unterstützung der Linksfraktion.PDS ist Ihnen für diesen Fall gewiss.
Doch noch ein anderer Punkt: Im § 11 wurde normiert, dass das Staatsministerium für Soziales eine Verwaltungsvorschrift über die Zusammensetzung und die Aufgaben des Sächsischen Landesbeirates für die Belange der Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Bis heute liegt eine solche nicht vor.
Meine Damen und Herren von der Staatsregierung! Ich fordere Sie namens der Linksfraktion.PDS auf, dieses Gesetz in den genannten Positionen alsbald auszuführen. Das Gesetz ist schon nicht der Hit, aber das bisschen, was geregelt wurde, sollte schon längst umgesetzt sein. Dafür braucht man doch keine anderthalb Jahre.