Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr.Friedrich, Ihren Wünschen hinsichtlich der Verwaltungsstrukturreform kann ich hier und heute nicht nachkommen. Aber ich bin der gleichen Meinung wie Sie: Wir werden noch interessante Debatten hier erleben.
Frau Hermenau, bevor ich zu Ihrem eigentlichen Anliegen komme, will ich nur einen Satz voranstellen. Sie wissen genauso gut wie ich, dass Ihr Antrag den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betrifft.
Dennoch möchte ich kurz auf den Sinn und die wesentlichen Aspekte der Personalentwicklung hier und heute eingehen. Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat vor gut drei Jahren – Sie nannten ja schon die Jahreszahl –, übrigens in Abstimmung mit der Personalvertretung, mit der Frauenbeauftragten und mit der Schwerbehindertenvertretung, Personalentwicklungskonzepte für die einzelnen Laufbahnen formuliert. Deren Inhalte lassen sich keineswegs nur auf den Dienstpostenwechsel reduzieren. Sie dienen vielmehr dazu, die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten in der Steuerverwaltung für die Beschäftigten transparent zu machen. Außerdem tragen wir mit der Personalentwicklung zur effektiven Aufgabenerfüllung bei. Davon bin ich überzeugt.
Die angestrebte Einsatzbreite ist nämlich nur ein Aspekt unter anderen, unter mehreren. Dennoch ist ein regelmäßiger Dienstpostenwechsel nach angemessener Zeit ein durchaus wichtiger Baustein bei dieser Personalentwicklung in der sächsischen Steuerverwaltung. Die Steuerverwaltung im Freistaat Sachsen muss sich ihren Aufgaben genauso wie in allen anderen deutschen Bundesländern stellen und sie soll diese Aufgaben mindestens genauso gut erfüllen wie in den anderen Ländern. Dafür, meine Damen und Herren, brauchen wir gut ausgebildete Beschäftigte, die den unterschiedlichen sowie den sich immer wieder ändernden Anforderungen und Bedingungen gewachsen sind. Eine moderne und am Service
orientierte Verwaltung verlangt mehr und mehr das Zusammenspiel der einzelnen Aufgabengebiete. Der Dienstpostenwechsel dient genau diesem Ziel. Er soll die Einsatz- und Verwendungsbreite der Beschäftigten fördern, Veränderungsängste abbauen bzw. gar nicht erst entstehen lassen und natürlich auch diesen berühmten Blick über den Tellerrand hinweg sozusagen befördern.
Dem Freistaat muss es möglich sein, Bedienstete dort einzusetzen, wo sie gebraucht werden. Das ist eine Binsenwahrheit. Das setzt entsprechende Flexibilität voraus. Jemand, der bereits einen Posten gewechselt hat, tut sich mit einer neuen Aufgabe erfahrungsgemäß wesentlich leichter als derjenige, der seit zehn oder 15 Jahren die gleichen Themen bearbeitet.
Wir überfordern damit auch nicht unsere Beschäftigten. In den Finanzverwaltungen arbeiten viele sehr gute und – ich will auch sagen – sehr hoch motivierte Mitarbeiter. Diese brauchen im Regelfall nicht sechs Jahre, um sich in eine neue Aufgabe einzuarbeiten. Wer hier Gefahren für die Arbeit in den Finanzämtern sieht, traut diesen Beschäftigten wenig zu. Unsere Erfahrungen zeigen jedenfalls, dass die meisten Beschäftigten schnell mit ihren neuen Aufgaben vertraut sind. Sie gewinnen so ein Stück Selbstbewusstsein im Beruf und wir eröffnen ihnen auch die Chance für eine berufliche Weiterentwicklung.
Die Personalentwicklungskonzepte enthalten im Übrigen ein Leitbild und sind kein schematisch zu vollziehendes Gesetz. Dienstliche Belange bzw. eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung haben immer Vorrang. Das zeigt sich insbesondere bei der Betriebsprüfung – Sie sprachen es an, Frau Hermenau – und bei der Steuerfahndung.
Es kann auch keine Rede davon sein, dass das Personal alle sechs bis acht Jahre komplett wechseln muss, vielmehr gestalten wir einen kontinuierlichen Prozess, bei dem nacheinander neue Kollegen in bestehende Strukturen eingearbeitet werden.
In diesem Zusammenhang noch eine andere Bemerkung. Der von Ihnen, Frau Hermenau, angesprochene Rückgang des Mehrergebnisses bei Betriebsprüfungen ist in Sachsen geringer als im bundesweiten Trend. Er hat also nichts mit der Personalentwicklung zu tun, sondern ist vielmehr ein Ausdruck der gesamtwirtschaftlichen Situation.
Die Umsetzung der Personalentwicklungskonzepte wird durch die OFD und das Finanzministerium begleitet, wie Sie wissen. Beteiligt sind dabei natürlich die Personalräte. Gegenwärtig werden die Personalentwicklungskonzepte überarbeitet, um auch noch Verbesserungspotenziale zur Überprüfung zu berücksichtigen. Wir stehen in sehr engem Kontakt mit den Personalvertretungen. Ich will und kann allerdings die Ergebnisse, die Sie einfordern, nicht vorwegnehmen. Ende des Jahres werden sie aber vorliegen.
Wir sind jedoch einer Meinung, dass sich die Personalentwicklungskonzepte mit ihren grundsätzlichen Anliegen bei uns in den Steuerverwaltungen bewährt haben. Ein Moratorium, ein ängstliches Abwarten mit hilfesuchendem Blick auf Dritte, die uns dann an die Hand nehmen und erklären sollen, wie es weitergeht – davon halte ich gar nichts. Das wäre der falsche Weg.
Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt kräftig mit an und handelt. – Ich bin überzeugt, dass wir mit unserem Tun zu den Letzteren gehören.
Meine Damen und Herren! Gibt es infolge der Ausführungen des Ministers noch einmal Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Das Schlusswort, bitte; Frau Hermenau.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist doch interessant. Wissen Sie, Frau Strempel: Solche Reden kann ich nicht ernst nehmen. Sie müssen sich schon entscheiden: Entweder ist der Antrag Ihrer Meinung nach inhaltlich schlecht, dann müssen Sie ihn ablehnen und nicht auf den Haushalts- und Finanzausschuss verweisen. Oder er ist Ihrer Meinung nach inhaltlich gut, dann sollten Sie nicht solche Reden führen und nicht so tun, als ob Sie ihn nur im Haushalts- und Finanzausschuss ernst genommen hätten.
Das finde ich einfach nur albern. Zu Ihrer Frage, wozu das Parlament denn eigentlich da sei: Nun, da Sie schon seit 1990 im Sächsischen Landtag sitzen, müssten Sie es inzwischen eigentlich wissen; und ich finde es befremdlich, dass Sie in der Verfassung nachschauen müssen, nachdem Sie schon so viele Jahre Abgeordnete sind, um sich die Frage zu stellen, wozu das Parlament eigentlich da sei. Es ist ganz einfach: Sie sind frei gewählte Abgeordnete, und das, was Sie selbst in der Politik für wichtig halten, ist das, was Ihre Arbeit bestimmen sollte. Das ist meine Auffassung von Parlamentarismus.
Dass Sie der Regierung Ihr Vertrauen schenken, ist Ihr gutes Recht als stützende Koalitionsfraktion; darüber will ich nicht weiter herummosern. Dass Sie, Herr Dr. Friedrich, der Meinung sind, man habe Sie mit dem Innenausschuss nicht genug bedacht, stelle ich Ihnen einmal anheim. Aber dass Sie die Chuzpe haben, sich hier hinzustellen und zu behaupten, Sie stünden für mündige und engagierte Mitarbeiter
und wir würden Ängstlichkeit verteidigen, das setzt dem wirklich die Krone auf. Sie haben ganz genau verstanden, dass es darum geht zu prüfen, ob es das richtige Maß ist, so wie es jetzt in der Verwaltung angewandt wird, oder ob man nicht zu viel des Guten tut. Sie haben das auch verstanden, Sie wissen es ganz genau. Sie tun nur so, und es fragt sich wirklich, welche Argumentationslinie Sie verfolgen, wenn Sie denken, ich würde die Rotation eines Personalkonzepts infrage stellen. Das ist doch nicht der Punkt. Der Punkt ist: Die Regierung hätte eine Evaluation bis zum Ende des letzten Jahres machen müssen. Das ist nicht passiert. Die Evaluation kommt jetzt, so habe ich Sie, Herr Minister, gerade verstanden. Dann heißt das automatisch für mich, dass wir sie natürlich auch in den Haushalts- und Finanzausschuss aufnehmen müssen. Aber machen Sie es sich doch alle nicht so leicht, auch Sie nicht, Herr Dr. Martens, Sie können doch denken. Es muss ja nicht daran scheitern.
Es kann doch nicht sein, dass dieses Parlament der Meinung ist, dass man alles nur im Vertrauen der Regierung überlässt, auch wenn es Kernbereiche – darin gebe ich Ihnen ja Recht, Herr Metz – der Exekutive betrifft. Entweder nimmt dieses Parlament sich selbst ernst, oder wir reden weiter über Kaninchenzüchtervereine, Anglervereine, Kleingärtner und alle möglichen anderen Sachen und denken nicht daran, wie wichtig es ist, dass die Verwaltung als Ausweis im direkten Bürgerkontakt die Politik widerspiegelt, die im Lande gemacht wird. Die Bürger kommen meistens mit der Verwaltung in Kontakt,
und das ist ihre Erfahrung von Politik. Wenn das nicht gut funktioniert, dann hat der ganze politische Raum nichts davon. Wir machen das doch nicht im luftleeren Raum. Ich habe nicht umsonst Bayern zitiert. Ich freue mich auf die Diskussion im Haushalts- und Finanzausschuss, wir werden uns also wieder zum Thema sprechen. Es ist kein Thema, das man nicht debattieren sollte, aber ich gebe Ihnen Recht: Es kostet einige Kraft, einige Zeit und einiges Wissen, um sich einmal hineinzuvertiefen.
Danke schön. – Das war das Schlusswort. Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 4/2818 zur Abstimmung. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer Anzahl von Pro-Stimmen ist sie mehrheitlich abgelehnt worden, und damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Damit, meine Damen und Herren, ist die Tagesordnung der 27. Plenarsitzung des Sächsischen Landtages abgearbeitet. Das Präsidium hat die 28. Sitzung für morgen, den 22. September 2005, 10:00 Uhr, einberufen. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend, machen Sie das Beste daraus. Bis morgen früh um 10:00 Uhr!