Dies ist eine niederträchtige politische Missbrauchhandlung aus dieser Konstellation, wie Sie auch die Pressefreiheit, wenn es Ihnen nutzt, einfach mal knicken, einfach mal absenken, einfach mal erden – Hauptsache: Die Macht bleibt erhalten, und darum geht es, Meister Hähle.
Viertens, Kollege Lichdi, Kollege Martens, bewegt sich letzten Endes der Wortlaut der entsprechenden Beiträge hier tatsächlich auf dem Niveau, auf dem wir debattieren sollten. Seinerzeit wurde über dieses Gesetz debattiert – über den Nichtschutz der Pressefreiheit in dieser Konstellation mit den Wirkungen, wie wir sie jetzt vor Augen haben. Deshalb ist der Fall auch exemplarisch. Deshalb muss auf den Fall auch schnellstens eine Reaktion erfolgen, nicht irgendwann in zwei, drei Monaten, wenn es geneigt ist. Seinerzeit hat definitiv Prof. Eberle, Justiziar im ZDF, in der Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses darauf aufmerksam gemacht, dass exakt das eintreten wird, was jetzt passiert. Kein Amtsrichter, so sagt er, geht mit der Verfassungsgerichtsrechtsprechung unter dem Arm an die Akten heran.
Demzufolge ist es völlig unzulässig, diese desolate Rechtslage weiter hinzunehmen. Das will unser Antrag. Wir wollen, dass die Staatsregierung beauftragt wird, initiativ zu werden, dass der Schutz der Pressefreiheit, insbesondere der Informationsgewinnungsfreiheit, wieder in die Strafprozessordnung hineinkommt, so, wie der Rechtsanwalt, der Verteidiger, der Arzt, der Seelsorger geschützt sein müssen; weil die Pressefreiheit kein geringeres Rechtsgut ist.
Letzte Bemerkung, Kollege Lichdi, es steht mitnichten darin, dass wir eine Rechtsstellung haben wollen für INES, die der des Richters entspricht. Es steht drin: Wir wollen, dass eine Stellung herbeigeführt wird, die im Grundsätzlichen den Mitarbeitern von INES eine Rechtsstellung gewährleistet, die ohne jede Einschränkung die Möglichkeit gibt, ohne Ansehen der Person zu ermitteln, wenn es um Korruption, um Bestechung, um AmigoAffären, um Erschleichung geht, und das ist, wie wir meinen, sehr berechtigt und sehr notwendig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte eingangs in meiner Rede gesagt, dass ich vernommen habe, dass die PDS-Fraktion nicht mehr so richtig zu ihrem Antrag steht. Ich habe jetzt vernommen, dass sie ihn nicht zurückzieht. Das ist ja auch ihr demokratisches Recht, welches die Frauen und Männer im Herbst ’89 erstritten haben – auch für Sie.
Das wollen wir mal feststellen. Der Antrag selbst – Herr Abg. Bartl hat jetzt noch einmal darauf hingewiesen – solle bewirken, dass die Staatsregierung auf Bundesebene tätig wird, eine Veränderung der Rechtslage herbeizuführen. Das ist etwa der zweite Ansatz in dem Antrag. Die Frage ist natürlich: Wir haben derzeit die letzten zwei Wochen im Bundestagswahlkampf. Sie wissen alle, dass derzeit dieses Handeln so nicht möglich ist.
Ja, Sie haben völlig Recht, Herr Porsch. Es ist Wahlkampf, was Sie betreiben. Sie wollen noch einmal punkten mit Ihren Anträgen. Deshalb möchte ich einfach sagen. Das, was auf Bundesebene passiert, sollte man auch den Bundestagsabgeordneten, die neu in das Parlament gewählt werden, überlassen. Ich glaube, sie werden auch ihre Verantwortung übernehmen – auch im Lichte von Diskussionen, die im Rahmen dessen, wie wir sie heute geführt haben, zu führen sind. Aber dies sollen die Bundestagsabgeordneten tun und es soll nicht plumper Wahlkampf sein.
Nein, ich habe die drei Minuten noch. Ich habe das nicht kritisiert. Das haben Sie falsch gesehen. Ich überlasse es jedem Abgeordneten, ob er Zwischenfragen zulässt, und ich bitte darum, dass ich auch das Recht in Anspruch nehmen darf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDUFraktion und die Koalitionsfraktion der SPD werden beide diesem Antrag nicht zustimmen, weil wir nicht der Meinung sind, dass der Antrag ausgewogen ist. Ich habe Ihnen gesagt – Sie werden mir auch nicht widersprechen –, es ist Wahlkampf. Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion haben indes gleich nach der Sitzung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses einen Berichtsantrag vorgelegt, der die Staatsregierung auffordert, bittet, aufzuklären und zu informieren.
Nein, Sie können unserem Antrag zustimmen, Frau Ernst. Sie haben das erst in Abrede gestellt. Ich würde Sie bitten, diesem Berichtsantrag Ihre Zustimmung zu geben. Ich glaube, die SPDFraktion und die CDU-Fraktion haben darum geworben. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Zustimmung zu diesem Antrag geben würden. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Bevor wir zur Abstimmung über die Anträge kommen, möchte ich eine sachliche Richtigstellung machen.
Der Abg. Prof. Schneider von der CDU-Fraktion hat sich ja heute nicht nur eine Frechheit gegenüber der Präsidentin erlaubt, die in der Art und Weise in diesem Haus so noch nicht vorgekommen ist;
sondern er hat auch eine ganze Reihe von Unwahrheiten gesagt. Soweit sie meine Person betreffen – geschenkt. Sie haben sich in ihrer Dümmlichkeit selbst erledigt. Aber er hat auch behauptet, in dem Antrag wäre von „Lauschangriff" die Rede. Das ist falsch. In keinem der drei Punkte des Antrages, die zu beschließen sind, kommt das Wort Lauschangriff vor. Das Wort Lauschangriff kommt allerdings in der Begründung vor und ist dort Teil eines Zitats des Deutschen Journalistenverbandes
bzw. der berufsständischen Vertretungen und Journalisten und damit nicht die Position der PDS. Damit ist auch unwahr, wenn man uns unterstellt, wir könnten zwischen der Ermittlung von Telefonverbindungen und Lauschangriffen nicht unterscheiden. Sie können nicht richtig lesen, Herr Prof. Schneider. Das ist traurig, aber – –
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Ich habe die Fraktion der GRÜNEN so verstanden, dass sie um punktweise Abstimmung bittet.
Gut. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Drucksache der Fraktion der PDS. So steht es noch auf dem Antrag. Es ist die Drucksache 4/2765. Wir kommen zur Abstimmung über Punkt 1. Wer dem Punkt 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und einer Anzahl von Stimmen dafür ist Punkt 1 mehrheitlich abgelehnt worden. Ich rufe Punkt 2 auf. Wer stimmt dem Punkt 2 zu? – Wer ist anderer Meinung, wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dafür ist Punkt 2 mehrheitlich abgelehnt worden. Ich rufe Punkt 3 auf. Wer kann diesem Punkt seine Zustimmung geben? – Danke. Ich frage nach den Gegenstimmen. – Und nach den Stimmenthaltungen. – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen und von Stimmen dafür ist Punkt 3 mehrheitlich abgelehnt worden.
Da die Punkte 1, 2 und 3 mehrheitlich abgelehnt wurden, erübrigt sich nach meiner Auffassung eine Gesamtabstimmung. Damit ist der Antrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 4/2765 abgelehnt. Ich stelle den Antrag der Fraktion der CDU und der SPD, Drucksache 4/2764, zur Abstimmung. Hierzu ist keine punktweise Abstimmung signalisiert worden, also lasse ich insgesamt über diesen Antrag abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen kann, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. – Keine. Und Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist der Antrag der Fraktion der CDU und der SPD mehrheitlich angenommen worden. Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt der heutigen Landtagssitzung beendet. Die Tagesordnung der 26. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 27. Sitzung auf Mittwoch, den 21. September 2005, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung gehen Ihnen rechtzeitig zu. Die 26. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages ist geschlossen.