Protocol of the Session on July 15, 2005

Frau Günther-Schmidt, Sie können sich die Frage sparen. Ich kann erahnen, dass Sie auf den Unterschied zwischen einer Freien Waldorfschule und einer staatlichen Schule hinweisen wollen. Aber es geht um die Darstellung politischer Diskriminierung. – Danke!

(Unruhe)

Aber in diesem hier geschilderten Fall ging es ja wieder einmal nur um die Verfolgung eines nationalen Oppositionellen – was die antragstellenden GRÜNEN nicht nur mit Gleichgültigkeit, sondern mit offener Freude aufge

nommen haben dürften. Beim vermeintlichen Aufstand der selbsternannten Anständigen ist halt alles erlaubt.

Meine Damen und Herren der Fraktion der GRÜNEN: Wenn Ihre Abg. Günther-Schmidt jüngst disziplinarische Maßnahmen gegen Vertreter der Schulleitung der Mittelschule in Wachau vorhatte, weil diese sich mit NPDLandtagsabgeordneten unterhielt, dann ist der hier vorliegende Antrag nur als heuchlerisches Affentheater zu werten.

Herr Gansel, es gibt noch einmal das Begehren zu einer Zwischenfrage.

Nein, also, bei Frau Astrid Günther-Schmidt ist ja immer das Phänomen, dass sie eigentlich ihre Fragen mit dem Hinterteil stellen müsste, da sie dieses – –

(Heiterkeit)

Nein, also, bei allem Respekt, Herr Gansel, das war zu viel; entschuldigen Sie sich bitte.

Ich erwarte von Ihnen, dass Sie das zurücknehmen.

Nein, das nehme ich deswegen nicht zurück, weil sich Frau Astrid Günther-Schmidt bei jedem Wortbeitrag der NPD-Fraktion mit dem Rücken zu uns positioniert, – –

Ja, aber Sie wissen, dass es anatomisch nicht geht, was Sie wünschen; das war eine Unverschämtheit.

(Heiterkeit und Beifall)

Also, ich erwarte von Ihnen eine Rücknahme dieser Bemerkung, sonst bekommen Sie einen Ordnungsruf.

Herr Präsident! Will ich mir jetzt, kurz bevor die Sektbar eröffnet, noch einen Ordnungsruf einfangen oder nicht?

(Uwe Leichsenring, NPD: Nimm ihn hin!)

Geben Sie mir einen Ordnungsruf, ich möchte es nicht zurücknehmen, –

Gut, dann bekommen Sie jetzt Ihren Ordnungsruf, Herr Gansel.

– zumal Frau Astrid GüntherSchmidt ja ihre legendäre Pose schon wieder eingenommen hat. Ausgrenzung und Denkverbote – das ist praktizierte grüne Politik, wenn möglich und gerade auch an Schulen. Wie Sie mit Lehrerinnen und Lehrern verfahren würden, wenn Sie im Freistaat Sachsen Regierungsverantwortung hätten, hat Ihre Abg. Günther-Schmidt

unmissverständlich klar gemacht. Der Antrag der GRÜNEN trägt aus unserer Sicht eher den Charakter einer Kleinen Anfrage als eines Antrages im Plenum. Für uns stellt sich der gesamte Antrag als Schnellschuss dar, den wir bei diesem ernsten Thema nicht mittragen werden.

Ich habe deshalb eine Kleine Anfrage an die Staatsregierung gestellt und werde erst einmal die diesbezügliche Antwort abwarten. Sollte sich dann Handlungsbedarf ergeben, können die von politischen Kündigungen betroffenen Lehrer sicher sein, dass die NPD-Fraktion ein Sachwalter ihrer Anliegen sein wird.

Berufsverbote und Meinungszensur sind entschieden abzulehnen – in der Schule und anderswo.

(Beifall bei der NPD)

Für die FDP-Fraktion Herr Herbst, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu meinem Vorredner nur eines feststellen: Die Rede war in hohem Maße wirr und sie war völlig am Thema vorbei.

(Beifall bei der FDP, der PDS, der SPD, den GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Ich möchte mich mit dem beschäftigen, was beantragt ist, nämlich über die Fälle der beiden Änderungskündigungen der Schulleiter in Lohmen zu diskutieren. Als der Fall bekannt wurde, lag natürlich darüber der Verdacht, dass es sich hier um eine politische Vergeltungsmaßnahme handelt. Ich sage aber auch, man muss sich den Fall und den Kontext genau anschauen, bevor man zu einer abschließenden Bewertung kommt.

Wir als FDP haben versucht, im entsprechenden Ausschuss, einem vielleicht etwas fachlicheren Gremium, Licht in die Vorgänge zu bringen, auch die Details zur Sprache zu bringen und eine Bewertung zu ermöglichen. Aus unserer Sicht waren die Auskünfte des Kultusministeriums dort unbefriedigend; man verwies auf entsprechende bevorstehende gerichtliche Auseinandersetzung. Daher ist es auch noch nicht an der Zeit, die Fälle abschließend bewerten zu können. Man kann sicher unterschiedlicher Meinung sein, was die Verletzung der Dienstpflichten betrifft. Das, was ich bisher an Argumenten gehört habe, überzeugt mich nicht: dass die Schulleiter wesentlich gegen Dienstpflichten verstoßen haben.

Doch selbst wenn man zu der Annahme kommt, eine Pflichtverletzung habe vorgelegen, muss man sich fragen, ob die Maßnahmen angemessen waren, ob eine Änderungskündigung als härteste Strafmaßnahme vor einer Entlassung wirklich angemessen war, um auf das Verhalten zu reagieren. Das bezweifeln wir.

Man muss die Situation, in der die Reaktion erfolgt ist, und die persönlichen Leistungen der Betroffenen insgesamt betrachten, wenn man das Verhalten bewerten will. Wir alle haben die emotionale Situation erlebt; ich glaube, der gesamte Landtag war von der Demonstration, die vor dem Gebäude stattgefunden hat, beeindruckt. Bei der Entscheidung des Regionalschulamtes

wurde auch nicht beachtet, in welcher persönlichen Situation sich die Schulleiter befunden haben.

(Dr. André Hahn, PDS: Technokraten!)

Nicht beachtet wurden aus unserer Sicht auch die Auswirkungen dieser Maßnahme auf die Wahrnehmung durch die Schüler. Was sollen die Schüler denken, wenn ihre Schulleiter, die sie bisher in tadelloser Arbeit erlebt haben, abgestraft und von ihren Positionen enthoben werden, weil sie sich artikuliert haben.

(Beifall bei der FDP und der PDS)

Unabhängig davon, ob formal die rechtlichen Voraussetzungen – Pflichtverletzung – für eine Änderungskündigung gegeben sind – die Änderungskündigungen sind in politischer Hinsicht aus unserer Sicht falsch. Es handelt sich um einen unüberlegten Schnellschuss des Regionalschulamtes, der zurückgenommen werden muss.

Gestatten Sie mir – auch mit Blick auf die Regionalschulämter – eine abschließende Bemerkung: Ich würde mich freuen, wenn die Schulämter auch bei anderen Themenbereichen so schnell und konsequent handeln würden wie hier gegenüber den Schulleitern.

(Beifall bei der FDP und der PDS)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde der Fraktionen. Mir ist angekündigt worden, dass seitens der Fraktionen weiterer Redebedarf besteht. Herr Abg. Dr. Hahn für die PDSFraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst zu Ihnen, Herr Dulig: Die Verrenkungen, die Sie hier veranstalten, sind zunehmend nicht mehr zu ertragen.

(Beifall bei der PDS – Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Sie sind unästhetisch!)

Ich habe gut zugehört. Sind nicht auch Sie der Meinung, dass Lehrer glaubwürdig sein müssen? Sie verlangen von diesem Pult aus, Lehrer sollten eine öffentliche, eine offizielle und eine private Meinung haben. Lehrer sind dann glaubwürdig, wenn sie authentisch sind!

(Beifall bei der PDS)

Herr Kollege Dulig, Sie haben auf das Gerichtsverfahren hingewiesen und gesagt, über die Frage der Angemessenheit sollten die Gerichte entscheiden. Ich gehe davon aus, dass wir die heutige Debatte führen, damit nicht erst Gerichte entscheiden müssen, sondern damit die Kündigungen zurückgenommen werden.

(Beifall bei der PDS, der FDP und den GRÜNEN)

Man kann es drehen und wenden, wie man will: Hier sollen mutige Lehrer, die nichts anderes getan haben als sich für den Erhalt ihrer Schule einzusetzen, mundtot gemacht und bestraft werden. Das geschieht natürlich auch mit dem Ziel, andere Lehrkräfte in Sachsen massiv einzuschüchtern.

Wir wissen, dass sich der Kultusminister in den vergangenen Monaten bei den Schulschließungen und den Lehrerstellenkürzungen an Sensibilität nun wirklich nicht selbst übertroffen hat. Häufig hat er sich eher wie ein großes Tier, das ich jetzt nicht näher beschreiben will, damit der Präsident nicht auch mir noch einen Ordnungsruf erteilt, im Porzellanladen bewegt.

(Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Elefanten sind doch etwas Schönes! – Zuruf des Abg. Volker Bandmann, CDU)

Herr Kollege Bandmann, im Innenausschuss sind Sie immer für klare Aussagen und Sie fordern ein, dass man das differenziert betrachtet. Angesichts dessen muss ich schon sagen: Vor einer Entscheidung muss ein Abwägungsprozess liegen. Dazu gehört die Berücksichtigung der bisherigen beruflichen Leistungen der betroffenen Schulleiter. Davon kann nicht einmal ansatzweise die Rede sein. Die angegebenen Kündigungsgründe sind – dabei bleibe ich – glatt erlogen. Weder wurde gegen das geltende Schulgesetz verstoßen noch wurden Schutzbefohlene genötigt; Frau GünterSchmidt hat das deutlich gemacht. Es gibt eine schriftliche Erklärung aller Elternvertreter, dass es ihre Entscheidung war, die Demonstration durchzuführen, und kein Aufruf, der von den Schulleitern ausgegangen wäre.

Ich will noch einmal ausdrücklich betonen: Wenn engagierte Pädagogen allein wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration gegen Schulschließungen gefeuert werden, dann ist die Demokratie in ihren Grundfesten gefährdet.