Die Gefahr, dass sich die enttäuschten Betroffenen von den demokratischen Parteien abwenden, hin zu Extremen von links und rechts, ist bei einer solchen Politik groß.
Im Vergleich der Kleingartengesetzgebung aller Bundesländer sind die sächsischen Kleingärtner keinesfalls benachteiligt; dennoch gibt es Nachbesserungsbedarf, wo zum Beispiel ungerechtfertigt Gebühren und Beiträge erhoben werden. Es handelt sich bei unserem Antrag um eine Bestandsaufnahme, welche mit der Frage überschrieben werden könnte: Wo klemmt es denn nun tatsächlich?
Wo werden entgegen den Regelungen des Bundeskleingartengesetzes die gemeinnützigen Kleingartenvereine unrechtmäßig behandelt? Hier gibt es Widersprüchlichkeiten vorwiegend im Bereich Steuern, Abgaben und Beiträge. Natürlich muss auch bei Kleingärtnern die Systematik des Kommunalabgabengesetzes gelten, dass derjenige, welcher eine Leistung in Anspruch nimmt, angemessen an den Kosten beteiligt wird.
Problematisch wird es aber, wenn für Leistungen bezahlt werden soll, welche laut Bundeskleingartengesetz nicht in Anspruch genommen werden dürfen bzw. zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen. Ich denke erstens an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in Kleingartenanlagen, welche aber laut Bundeskleingartengesetz gar nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein dürfen. Ich denke zweitens an die Erhebung von Abwasserbeiträgen, obwohl laut Bundeskleingartengesetz aufgrund der Nutzung kein Abwasser anfallen dürfte. Ich denke drittens an Kurtaxregelungen für Kleingartenanlagen, deren Erhebung im Allgemeinen an die Übernachtung gebunden ist, die aber nach Kleingartengesetz nicht stattfinden dürfte. Zu hinterfragen ist für mich auch die doppelte Erhebung von Müllgrundgebühren. Des Weiteren muss mehr Augenmerk auf die Ausweisung von Kleingartenanlagen in den Flächennutzungsplänen der Kommunen gelegt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Widersprüche zum Kleingartengesetz müssen beseitigt werden. Dabei sind die Rechtsaufsichtsbehörden besonders gefragt. Wie ich gestern bereits sagte, muss den Kommunen dazu etwas mehr auf die Finger geschaut werden. Nur dadurch kann man den Kleingärtnern wirklich helfen – nicht durch allgemein gehaltene Gesetzentwürfe.
Gleichzeitig darf dabei aber nicht übersehen werden, dass sich manche Kleingartenanlagen durch die liberale Praxis in der DDR zu faktischen Wochenendgrundstücken mit entsprechender Ausstattung für einen längeren Aufenthalt entwickelt haben. In solchen Fällen können die Kommunen natürlich reagieren, und Vereine, die
In diesem Zusammenhang ist auch die gegenwärtige Praxis der Grundsteuererhebung zu überdenken. Hier muss eine Erleichterung her. Wir setzen uns deshalb auf Bundesebene dafür ein, dass schnellstmöglich ein Verfahren zur Lösung der leidigen Probleme gefunden wird. Das könnte zum Beispiel so aussehen, dass Grundstücke, die mit Lauben bis zu 30 Quadratmetern bebaut sind, einheitlich als unbebaute Grundstücke gelten.
Den Kommunalverwaltungen muss weiterhin klar gemacht werde, welche ökologische und fiskalische Bedeutung Kleingartenanlagen haben. Welche Kosten würden auf die Kommunen zukommen, wenn diese Grünflächen, auf denen die Kleingartenanlagen liegen, von ihnen selbst gepflegt werden müssten?
In der festen Überzeugung, mit diesem Antrag mehr für unsere Kleingärtner zu tun als mit Gartenzwergen in der Verfassung, bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Beginn des Kleingartenwesens stand die Sicherung und Verbesserung der Ernährungslage vor allem der ärmeren Bevölkerungsschichten im Vordergrund der kleingärtnerischen Nutzung. Heute hat sich der Schwerpunkt der Nutzung deutlich verschoben: Nicht die Ernährung ist der Hauptaspekt, sondern das Wirken der Kleingärtner für die Allgemeinheit, für die Erholung und die Gesunderhaltung der Menschen in den Städten und Gemeinden, für die naturnahe Erziehung und Bildung der Kinder sowie die Verbesserung der Lebensqualität. Kleingartenparks sind ein Ausdruck für diese neue Entwicklung im Kleingartenwesen. Sie verbinden in hervorragender Weise die städtebauliche, ökologische und soziale Funktion. Das kann man sich beispielsweise in Leipzig, der Hauptstadt der Kleingärtner, anschauen.
Die Kleingartenanlagen bieten zum Beispiel auch für Spaziergänger in ihrem direkten Wohnumfeld einen besonderen Anziehungspunkt. Hier wird privates und öffentliches Grün miteinander verbunden und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Auch Freizeitangebote werden hier integriert. Dabei wird ein großer Teil des öffentlichen Grüns von den Kleingärtnern kostenlos gepflegt. Das Öffnen der Kleingartenanlagen für die Bevölkerung war nicht immer so selbstverständlich und hat sich erst in einem länger andauernden Prozess durchgesetzt – auch dank der Unterstützung der Kommunen, die im Gegenzug natürlich auch davon profitieren.
Ein partnerschaftliches Miteinander sowie ein enges Zusammenwirken des Freistaates Sachsen und der Kommunen mit den Kleingartenverbänden ist unabdingbar, besonders dann, wenn Probleme gelöst werden müssen; auf die Probleme gehe ich später noch ein. Gerade wegen der von den Kleingärtnern wahrgenommenen
vielfältigen gemeinnützigen Aufgaben bedarf es auch künftig einer besonderen Förderung und Unterstützung der Kleingärtner. Hierbei können die Kleingärtner auch weiterhin auf uns Sozialdemokraten zählen. An dieser Stelle kann ich es mir natürlich nicht verkneifen, auf die gestrige Debatte zum Gesetzentwurf der PDS-Fraktion zurückzukommen. Vorausgeschickt kann ich dazu nur sagen: ein zahnloser Papiertiger! Herr Bartl hat gestern moniert, es gäbe keinen sonderrechtlichen Schutz für Kleingärtner. Dem muss ich widersprechen; denn es gibt ein Bundeskleingartengesetz. Es enthält zum Beispiel besondere Regelungen zur Pachtpreisbindung. Ziel Ihres Gesetzentwurfs ist es, die Beiträge für Kleingärtner zu senken. Dafür bietet Ihr Gesetzentwurf aber keine Lösung an.
Steigende Beiträge und insbesondere die öffentlich-rechtlichen Lasten wie Steuern, Gebühren und Beiträge sind unbestritten ein Kernproblem für die Kleingärtner. Die Studie zum sächsischen Kleingartenwesen 2004, in der auch ich einmal geblättert habe, belegt, dass es gerade bei den öffentlich-rechtlichen Lasten große Unterschiede gibt. Hier machen sich die Differenzen zwischen Großstädten und ausgesprochenen Erholungsgebieten sowie Kleinstädten und ländlichem Raum bemerkbar. Auf der Grundlage des kommunalen Satzungsrechts werden öffentlich-rechtliche Lasten auf die Vereine und ihre Mitglieder umgelegt. Wir sind uns sicherlich alle darin einig, dass Kleingärtner vor ungerechtfertigten Lasten geschützt werden müssen. Das betrifft insbesondere solche Forderungen, die mit der Nutzung als Kleingarten nicht vereinbar sind, zum Beispiel eine Zweitwohnungssteuer. Eine für Kleingärtner schwer wiegende Frage ist auch, ob Ausbau- und Anschlussbeiträge für nicht betroffene Kleingartenanlagen zu erheben sind. Hierzu brauchen wir unbürokratische, einfache und schnelle Lösungen. Sehr geehrte Damen und Herren! Eine ideologische Debatte, wie sie die PDS führt, halten wir für überflüssig. Die Kleingärtner sollten nicht zum Spielball machtpolitischer Interessen werden. Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der heutigen Debatte zum sächsischen Kleingartenwesen erleben wir das Gleiche wie vorhin bei der Debatte zu den Abgeordnetenbezügen: Wir haben bereits gestern des Langen, des Breiten und sehr aufgeregt eine entsprechende Debatte geführt. CDU und SPD entpuppen sich erneut als Zeitdiebe. Ich benutze den Begriff gern noch einmal; die Parallele ist eindeutig.
Herr Heinz hat es gerade eindrucksvoll bewiesen. In mehr als der Hälfte seiner Redezeit hat er sich nicht mit
Viel besser war es auch bei Frau Deicke nicht. Unser Gesetzentwurf scheint Ihnen doch Kopfzerbrechen und schlaflose Nächte zu bereiten, wenn Sie sich davon überhaupt nicht lösen können und darauf immer wieder eingehen müssen.
Ich werde mich an diesem Zeitklau nicht weiter beteiligen. Darum nur ganz kurz, ganz langsam und ganz unaufgeregt die eindeutigen Fakten zum CDU-/SPD-Antrag. Er ist aus keinem anderen Grund geschrieben worden, als um ein zweites Mal zu versuchen, die Behandlung unseres Kleingartenförderungsgesetzes im Sächsischen Landtag zu verhindern. Was Ihnen am Ende der vergangenen Legislaturperiode gelungen ist, ist Ihnen diesmal nicht gelungen. Deswegen waren Sie gezwungen, heute diesen Antrag einzubringen. Uns gestern noch vorzuwerfen, dass wir auf das angebliche Angebot Ihrerseits, mit Hilfe dieses Antrags unseren Gesetzentwurf zu verbessern, nicht eingegangen sind, halte ich für eine riesengroße Frechheit.
Noch ein Wort in Richtung von Frau Weihnert; sie ist leider nicht da. Ihr gestriger vorwurfsvoller Blick in Richtung PDS-Fraktion und die Worte „Es ist wieder Vorwahlzeit“ waren einfach nur lächerlich. Haben Sie sich schon einmal klar gemacht, wann wir unseren Gesetzentwurf eingebracht haben? Im März! Ich weiß nicht, wer von Ihnen hellseherische Fähigkeiten hat. Wir haben zu jenem Zeitpunkt noch nicht gewusst, dass in diesem Herbst Wahlen stattfinden werden, und unseren Gesetzentwurf im März ganz normal in den parlamentarischen Gang neu eingebracht, nachdem alle anderen Fraktionen es abgelehnt hatten, es mit uns gemeinsam zu tun.
Eine weitere Anmerkung zu diesem Antrag! Alles, was Sie damit abfragen bzw. vorschlagen, können Sie entweder in der schon mehrfach zitierten Studie zum sächsischen Kleingartenwesen nachlesen, oder Sie finden für das, was Sie vorschlagen, ganz konkrete und nicht allgemeine Lösungsvorschläge in unserem Gesetzentwurf.
Ich muss nicht mehr dazu sagen. Damit ist dieser Antrag von CDU und SPD einfach nur überflüssig. Wir werden ihn dennoch nicht ablehnen, sondern uns der Stimme enthalten. Die Wertung dieses Antrags überlassen wir ganz einfach den Wählerinnen und Wählern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nur mit dem derzeitigen Kampf um jede Wählerstimme ist der plötzliche Aktionismus der sächsischen CDU und der sächsischen SPD in Fragen der Förderung des Kleingartenwesens zu erklären. In der Begründung des vorliegenden Antrags werden die herausragende Bedeutung des Kleingartenwesens und dessen vielfältige Funktionen umfassend dargestellt. Wenn sich die Koalitionsfraktionen dieser Bedeutung des Kleingartenwesens bewusst sind und ihnen die zahlreichen Probleme der Kleingärtner schon bekannt sind – warum soll dann noch einmal dem Landtag darüber berichtet werden? Es hätte vollkommen ausgereicht, wenn Sie sich einmal die Mühe gemacht hätten, die vorliegende Studie zum sächsischen Kleingartenwesen, die vom Landesverband der sächsischen Kleingärtner vorgelegt worden ist, zu lesen. Die Ergebnisse der Studie und die dargestellten Problemfelder sind eindeutig. Es ist an der Zeit zu handeln und nicht nur in Zeiten des Wahlkampfes über Berichtsanträge den sächsischen Kleingärtnern eine scheinbare Aktivität vorzugaukeln. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, in der gestrigen Sitzung dem Gesetzentwurf der PDSFraktion zumindest in den Teilen zuzustimmen, die sich mit Ihrer Antragsbegründung decken. Ich verweise an dieser Stelle auf das Kommunalabgabengesetz. Dass Sie nicht einmal diesen Teilen zugestimmt haben, beweist wieder einmal deutlich, wie ernst Sie die Anliegen der sächsischen Bürger nehmen und wie realitätsfern Ihre Entscheidungen sind.
Wenn in der gestrigen Debatte zum Beispiel die finanziellen Belastungen der Kleingärtner mit dem Hinweis auf die geringen Beiträge heruntergespielt worden sind, dann kann ich allen Abgeordneten, die diesen Beitrag in der gestrigen Debatte beklatscht haben, nur empfehlen, einmal zu versuchen, ein Jahr lang von der Grundsicherung zu leben. Sollten Sie natürlich der Auffassung sein, sozial Schwächere benötigten keine Kleingärten, brauchen Sie nicht an diesem Experiment teilzunehmen. Sie sollten dies den Bürgern dann aber auch so direkt erklären.
Bevor ich zum Inhalt des Antrags komme, möchte ich noch auf die gestrige Äußerung von Herrn Schiemann eingehen. Er betitelte den gestrigen Gesetzentwurf als „reines politisches Kalkül“. Außerdem sei der Gesetzesantrag nur eingebracht worden, um – ich zitiere noch einmal – „politisches Kapital“ daraus zu schlagen. Auch die Formulierung „politischer Profit“ wurde von ihm gebraucht.
Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, wie bezeichnen Sie dann das, was Sie heute vorgelegt haben? Ich könnte es Ihnen sagen; aber Sie haben ja auf diesem Gebiet einen Fachmann, dem sicherlich die passende Formulierung einfällt. Fragen Sie einfach Herrn Schiemann!
Ich möchte mich trotz der erkennbar populistischen Zielstellung des Antrags noch zu einigen Punkten kurz äußern. Ich beginne mit Punkt 3. Sind Sie wirklich der Auffassung, dass es noch einmal erforderlich ist, sich von der Staatsregierung über die umfangreichen finanziellen Belastungen der sächsischen Kleingärtner in Bezug auf Gebühren, Abgaben, Beiträge, Steuern und sons
tige Belastungen berichten zu lassen? Wäre es nicht zweckmäßiger gewesen, sofort die entsprechenden Gesetzesänderungen vorzunehmen? Haben Sie nicht die Möglichkeit gesehen, mit Ihrer Zustimmung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes zur sofortigen Entlastung der Kleingärtner beizutragen? In der Begründung Ihres Antrags sprechen Sie sogar explizit das sächsische Kommunalabgabengesetz an.
Wenn Sie tatsächlich noch Informationsbedarf haben sollten, schlage ich Ihnen vor, sich erst einmal mit sächsischen Kleingärtnern zu unterhalten, statt hier mit Ihren Anträgen Wahlkampf zu betreiben.
Zu Punkt 4 des Antrages: Warum wollen Sie erst prüfen und darüber berichten lassen, wie darauf hingewirkt werden kann, Kleingärten in die Bebauungspläne der Städte und Gemeinden aufzunehmen, wenn Ihnen die herausragende städtebauliche Bedeutung bekannt ist? Der Antragstext hätte dahin gehend eine klare Handlungsaufforderung für die Staatsregierung enthalten müssen, dafür zu sorgen, dass dies auch geschieht.
Den sächsischen Kleingärtnern wird mit einer von Ihnen produzierten Drucksachennummer und anhängendem Papierberg gewiss wenig geholfen werden. Das Gleiche gilt für die Punkte 5 und 6 des Antrages. Nicht die Art und Weise des Erhebungsverfahrens zur Ermittlung der Grundsteuer ist für die Kleingärtner von Bedeutung, sondern die Summe der finanziellen Belastung des Einzelnen. Das schließt die Grundsteuer ein. Anstatt am Erhebungsverfahren herumzuoperieren, sollten Sie die vielfältigen Leistungen der sächsischen Kleingärtner, die Sie selbst immer wieder verbal hervorheben, mit einer echten finanziellen Entlastung würdigen.
Die Forderung des sechsten Punktes im Antrag, die Staatsregierung möge sich für eine Weiterführung der Bestrebungen von Bund und Ländern zur Grundsteuerreform einsetzen, ist für uns durchaus nachvollziehbar. Es ist für uns jedoch nicht erkennbar, was dieser Punkt in dem vorliegenden Antrag verloren hat. Die Auswirkungen der Grundsteuerreform für die sächsischen Kleingärtner sind zum heutigen Zeitpunkt ohnehin nicht abschätzbar. Angesichts chronisch leerer Staatskassen und bei den etablierten Politikern grundsätzlich vorhandener Differenz zwischen Versprechungen an den Wähler und der Wirklichkeit ist nicht mit einer echten Entlastung zu rechnen.
Der einzig sinnvolle Punkt dieses Antrages besteht in der Intensivierung – unter Punkt 7 – der Schulgartenarbeit bei Beteiligung der örtlichen Kleingartenvereine. Das ist ein ganz klares Ziel. Diesen Punkt begrüßt unsere Fraktion. Über die anderen Antragspunkte erspare ich mir weitere Kommentare.