Protocol of the Session on June 23, 2005

Das ist die traurige Wahrheit. Die FDP hat in einer Art Sonderabschreibung den Osten bereits abgeschrieben.

(Beifall bei der SPD, der PDS und den GRÜNEN)

Oder ist die FDP in Sachsen bereits autark? Ich habe Ihnen gut zugehört, Herr Morlok, Sie sprachen von Wettbewerbsföderalismus. Sie praktizieren das erst einmal in Ihrer eigenen Partei.

Warum sage ich das, Herr Morlok? Wo ist denn der Aufschrei der sächsischen FDP geblieben, als in Ihrem Bundesprogramm stand, dass Sie die Pendlerpauschale gänzlich streichen wollen? Wo ist der Aufschrei geblieben?

(Sven Morlok, FDP: Das sehen wir genau anders!)

Das sehen Sie wieder einmal genau anders als Ihre Bundespartei. Das wird ein schwerer Wahlkampf für Sie, Herr Zastrow.

(Beifall bei der PDS – Sven Morlok, FDP: Wir haben eine eigene Meinung. Das haben Sie schon lange nicht mehr!)

Dann werden Sie mir jetzt bitte zuhören, dann hören Sie meine Meinung.

Herr Zastrow, ich rate Ihnen, das gut mit der Bundespartei zu koordinieren, damit Ihre Vorschläge tatsächlich in das Bundesprogramm einfließen können. Offensichtlich fehlt Ihnen das nötige Durchsetzungsvermögen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass wir in begründeten konkreten Fällen weiterhin besondere Regelungen für den Aufbau Ost brauchen, die uns unterstützen und uns Freiräume schaffen, liegt auf der Hand. So ist das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz ein gutes Beispiel für den Erfolg sachgerechter Sonderregelungen. Das Gesetz gilt seit Dezember 1991 in den ostdeutschen Ländern und im Verknüpfungsbereich mit Westdeutschland. Weil dieses Gesetz bei den sächsischen Ansiedlungserfolgen eine wichtige Rolle gespielt hat, wollen wir, dass es auch weiterhin gilt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bürokratieabbau bleibt eine Daueraufgabe für ganz Deutschland. Es geht darum, durch Verwaltungsvereinfachung zum Beispiel im Baubereich die Wettbewerbsfähigkeit besonders der mittelständischen Betriebe zu verbessern. Die von Bundesminister Clement gegen zahlreiche Widerstände erzielten Erfolge – ich nenne beispielhaft die Reduzierung der statistischen Belastungen der Wirtschaft oder die Modernisierung der Arbeitsstättenverordnung – zeigen zweierlei: erstens, wie schwer wir uns alle in Deutschland tun, wenn es beim Bürokratieabbau ganz konkret wird, und zweitens, wie unehrlich diese Diskussion oft geführt wird. Ich kann Ihnen deshalb die Konfrontation mit der Wirklichkeit nicht ersparen.

Als vor zwei Jahren die Abschaffung der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure, HOAI, zur Disposition stand, hat die FDP überhaupt nichts von Deregulierung und Flexibilisierung wissen wollen. Da wollte sie keinen Wettbewerb. Das wohl gewünschte Ergebnis auf diesem Gebiet war Stillstand.

Meine Erfahrungen in den letzten Monaten sind auch: Viele Wünsche nach weitergehenden Bestimmungen kommen gerade von Teilen der Wirtschaft und den mit ihnen verbundenen Lobbyisten. Auch das gehört zur Wahrheit und Klarheit in dieser Diskussion, wenn von dieser Seite die so genannte staatliche Regelungswut angeprangert wird.

Erfolge zeigt dagegen das Konzept zum Bürokratieabbau von unten, bei dem die Bundesregierung konkret Vorschläge aus der Region aufgreift. Erste Ergebnisse können Sie in dem Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Demokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen erkennen, dem auch der Bundesrat seine Zustimmung nicht versagt hat.

Natürlich bekennt sich auch die Sächsische Staatsregierung ausdrücklich in ihrer Koalitionsvereinbarung zu einer weiteren Entlastung des Mittelstandes von unsinnigen Vorschriften und bürokratischen Hürden. Wir haben eine obligatorische Prüfung beim Erlassen der Gesetze und Verwaltungsvorschriften hinsichtlich ihrer Auswirkung auf bestehende neue Arbeitsplätze fest vereinbart. Ich glaube, in wenigen Wochen wird auch der Justizminister das Abbruchkonzept von bürokratischen Hemmnissen hier dem Parlament vorstellen können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! All dies bedeutet aber nicht, dass ich dem Irrglauben verfallen wäre, mehr Freiräume und Sonderregelungen würden all unsere Probleme hier in Sachsen oder in den anderen neuen Bundesländern lösen. Im Übrigen müssen wir uns darüber klar werden, was wir tatsächlich unter Freiräumen verstehen wollen. Der Bundeskanzler hat dazu kürzlich ausgeführt, ich zitiere: „Ich möchte den Freiheitsbegriff nicht so ausgelegt sehen, wie ich ihn jetzt in Reden höre, die zum Beispiel die FDP hält. Das ist im Grunde eine Freiheit, die nur noch Gewerbefreiheit ist. Ich bin sehr für die Gewerbefreiheit, aber das reicht nicht, um einen Freiheitsbegriff auszufüllen, der auch Menschen meiner Herkunft einschließt. Dieser sehr einseitige Freiheitsbegriff, der die Sozialhilfedimension ausblendet, ist nicht meiner.“ So weit ein Zitat des Bundeskanzlers.

An noch etwas müssten wir offenbar immer wieder erinnern: Marktwirtschaft und Wettbewerb finden nicht im luftleeren Raum statt. Ohne einen entsprechenden, vom Staat gesetzten Rahmen kann Wettbewerb überhaupt nicht funktionieren. In den verschiedenen Energiebereichen wird eine staatliche Regulierungsbehörde für gleiche Wettbewerbsbedingungen ohne Weiteres anerkannt. Sie muss Chancengleichheit und damit endlich wirklichen Wettbewerb herstellen. Die derzeitige Preisentwicklung auf dem Energiemarkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, schadet allen Verbrauchern, aber insbesondere auch der Wirtschaft. In einer Marktwirtschaft muss ein ausgewogenes Kräfteverhältnis zwischen den Marktteilnehmern, also zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwischen Produzenten und Konsumenten, bestehen. Wettbewerb kann nur dann funktionieren, wenn er unter fairen Rahmenbedingungen stattfindet. Besonders gilt das da, wo Wettbewerbs- oder Vertragspartner über sehr unterschiedliche Marktmacht verfügen, wie dies unbestreitbar am Arbeitsmarkt der Fall ist.

Ein einfaches Beispiel. Das freie Spiel der Kräfte würde es ermöglichen, dass schwarze Schafe unter den Unternehmern nur noch ausländische Billigarbeiter beschäftigen und diese unter menschenunwürdigen Verhältnissen arbeiten müssten. Gleichzeitig wäre aber die übergroße Mehrheit der gesetzestreuen Unternehmer gezwungen, auf diese Marktentwicklung zu reagieren, indem sie Löhne und Gehälter absenken und auch zu solchen Praktiken übergehen müssten, um sich dann in diesem Wettbewerb überhaupt noch behaupten zu können. Deshalb haben die zivilisierten Gesellschaften in Europa Arbeitsmarktregeln aufgestellt, die einen fairen Wettbewerb erst ermöglichen. Dazu gehören die Tarifautonomie, der Kündigungsschutz und die Regelungen zum Arbeitsschutz. Diese Regeln werden wir nicht unbedacht über Bord werfen, auch nicht unter dem Deckmantel Sonderregelung Aufbau Ost.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Entweder wissen die Apologeten eines unregulierten Wettbewerbes nicht, was sie tun, oder, noch schlimmer, sie wissen es. Ich jedenfalls würde in einer einseitigen Deregulierung des Arbeitsmarktes den Beginn einer verhängnisvollen Abwärtsspirale sehen. Aufwärts geht es dagegen, wenn wir auf Investitionen und Innovationen setzen und auf Bildung in Schule und Hochschule. Hier müssen wir unsere Schwerpunkte setzen. Ich bin überzeugt, dass der Wunderglaube, die Deregulierung des Arbeitsmarktes zum Beispiel durch eine Abschaffung des Kündigungsschutzes schaffe ein Beschäftigungswunder, ein reiner Irrglaube ist.

Was wir brauchen, ist ein ausgewogenes Verhältnis von Flexibilität und sozialer Sicherheit. Sicherheit ist insofern die Grundvoraussetzung für Flexibilität. Ein besonders wichtiges Beispiel sind flexible Arbeitszeiten. Sie sind heutzutage selbstverständlich, auch wenn viele Betriebe die Möglichkeit noch nicht ausschöpfen. Sie sind übrigens auch eine Bedingung dafür, dass bei guter Kinderbetreuung und Ganztagsschulen Beruf und Kinder vereinbar werden. Auf diesem Weg sind wir den alten Ländern schon ein gutes Stück voraus. Sachsen ist heute flexibler und dynamischer als andere Länder.

Die erfolgreichen Ansiedlungen der letzten Jahre sind ein Ergebnis der Flexibilität und der Leistungsbereitschaft der Menschen hier in unserem Land. In Sachsen beweisen wir seit Jahren, dass bei Existenz des Flächentarifvertrages auch mit Öffnungsklauseln gearbeitet werden kann. Das sind auch betriebliche Bündnisse für Arbeit, aber in einem geordneten Rahmen. Wer die Flächentarifverträge abschaffen will, sollte genau überlegen, was das bedeutet. Der Flächentarif ist ein Standortvorteil. Er hält Streitigkeiten aus Betrieben fern und ist ein Grund dafür, dass es in Deutschland und damit auch in Sachsen im europäischen Vergleich mit die wenigsten Streiktage gibt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir sollten in der Diskussion lieber genauer hinschauen. Häufig wird gefordert, für neu eingestellte ältere Arbeitnehmer solle der Kündigungsschutz generell abgeschafft werden. Nur so könnten ältere Arbeit Suchende wieder eine Chance haben. Aber ein Arbeitnehmer, der 52 Jahre alt ist, kann nach der jetzigen Gesetzeslage ohne Obergrenze, ohne sachlichen Grund immer wieder befristet beschäftigt werden. Zwischen seinem ersten befristeten Vertrag am 52. Geburtstag und dem letzten Arbeitsverhältnis mit dem gleichen Arbeitgeber müssen nur sechs Monate gelegen haben. Diese Regelung gibt es seit mehreren Jahren, die Verlängerung ist gerade im Gesetzgebungsverfahren. Wo soll hier das Einstellungshindernis für ältere Arbeitnehmer sein? In der Diskussion um den Kündigungsschutz wird doch ein Popanz nach dem anderen aufgebaut! Ich meine, wir sollten bei der Realität bleiben. Wir müssen aber auch für jüngere Arbeitnehmer Lösungen finden. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass ungesicherte Beschäftigungsverhältnisse und Zeitarbeitsverträge als Normalfall unsere Gesellschaft entsolidarisieren. Sie sind übrigens auch eine der Ursachen unseres demografischen Problems. Aufgeschobene und uneingelöste Kinderwünsche von heute sind die Probleme unserer Sozialversicherungssysteme von morgen. Was mich jedoch wütend macht, ist, dass einige politische Kräfte nicht

mehr die einfachen Arbeitnehmer als schutzbedürftig ansehen, sondern im Gegenteil glauben, die Führungskräfte der Wirtschaft seien besonders schutzbedürftig und dürften zum Beispiel nicht einfach den Informationsbedürfnissen ihrer Kleinaktionäre ausgeliefert sein. Deshalb kommt die Initiative der Bundesregierung auf diesem Gebiet zur rechten Zeit.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD und der PDS)

Was die FDP wirklich will, zeigt sie auch sehr deutlich, wenn sie auf der einen Seite eine Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung zulasten der Tarifverträge fordert und gleichzeitig die betriebliche Mitbestimmung in kleineren und größeren Betrieben schwächen will. Damit verfährt sie nach dem Motto: „Mehr Verantwortung auf zu schwächende Schultern“.

Um es auf den Punkt zu bringen: Das ist eine wahrhaft unsoziale, undemokratische und wettbewerbsfeindliche Politik, die Mächtigen zu schützen und die Schwachen dem eiskalten Wind des Wettbewerbs auszusetzen. Das kann man auch nicht auf Dauer dadurch bemänteln – da habe ich ja auch im letzten Wahlkampf intensiv zugeschaut –, dass man „Herz“ statt „Hartz“ plakatiert. Deshalb wird den Antragstellern ins Stammbuch geschrieben, sie sollten die einfachen Marketingregeln beherzigen. Selbst das beste Marketingkonzept scheitert, wenn das Produkt nicht marktfähig ist.

(Beifall bei der SPD, der PDS und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die 1. Aktuelle Debatte, beantragt von der Fraktion der FDP zum Thema „Neue Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung Sachsens durch größere Freiräume, Sonderregelungen und Experimentierklauseln im Rahmen der Bundesgesetzgebung“ abgeschlossen.

Ich rufe auf

2. Aktuelle Debatte

Gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Partnerschaften

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion GRÜNE das Wort. Die weitere Reihenfolge: CDU, PDS, SPD, NPD, FDP; die Staatsregierung, wenn gewünscht. Die Debatte ist eröffnet. Herr Lichdi, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition hat ein Gesetz vorgelegt, nach dem die Verpartnerung schwuler und lesbischer Paare vor dem Standesbeamten mehr als doppelt so viel kosten soll wie eine Eheschließung heterosexueller Paare, Herr Brangs. Die CDU begründet diese unglaublich kleinliche, ja, ich möchte sagen, boshafte Diskriminierung mit einem angeblichen „Abstandsgebot“. Der Staat dürfe keine fairen Regeln für

homosexuelle Paare schaffen, weil er damit dem Schutz der Ehe nach dem Grundgesetz schadet. Kern dieses so genannten Abstandsgebotes ist also die Benachteiligung homosexueller Partnerschaften. Genau diese Argumentation hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor mehr als drei Jahren mit Urteil vom 17. Juli 2002 verworfen. Die Schaffung der rechtlich geregelten Lebenspartnerschaft schwuler und lesbischer Paare verstößt nicht gegen das staatliche Schutzversprechen für die Ehe nach Artikel 6 des Grundgesetzes, der so genannten Institutsgarantie. Ich zitiere das Bundesverfassungsgericht in der Hoffnung, dass es bei Ihnen von der Union einmal Gehör finden möge: „Dem Institut der Ehe drohen keine Einbußen durch ein Institut, das sich an Personen wendet, die miteinander keine Ehe eingehen

können … Aus der Zuverlässigkeit in Erfüllung und Ausgestaltung des Förderauftrages, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu privilegieren, lässt sich jedoch kein Gebot herleiten, andere Lebensformen zu benachteiligen.“ Schließlich und endlich: „Es ist verfassungsrechtlich auch nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass solche anderen Lebensgemeinschaften in Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind.“

Die Union verweigert also den Gehorsam gegenüber dem Verfassungsorgan Bundesverfassungsgericht. Ja, sie befindet sich nicht nur im rechtsfreien Raum, sondern handelt offensichtlich verfassungswidrig. Es ist eben gerade Sinn und Zweck des Gleichheitsgebotes des Grundgesetzes wie der Sächsischen Verfassung, eine Ungleichbehandlung zu verbieten, die am Merkmal der sexuellen Orientierung einer Person anknüpft. Genau dagegen verstößt die geplante Verdoppelung der Verpartnerungsgebühr.

Das Argument vom „Abstandsgebot“ ist grundfalsch. Es geht Ihnen gar nicht um den Schutz bestimmter Menschen, die miteinander verheiratet sind. Deren Rechtsstellung wird überhaupt nicht berührt, geschweige denn, dass sie einen Nachteil erleiden würden. Stattdessen glauben Sie von der Union im Kern immer noch, dass es Aufgabe des Staates sei, ein bestimmtes Partnerschaftsmodell mit repressiven staatlichen Mitteln durchzusetzen. Dieses Modell ist in Ihren Augen die klassische Ehe. Dies wird dann damit begründet, dass die Familie „Keimzelle der Gesellschaft“ sei. Es kann dagegen nur Aufgabe des Staates sein, die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass alle Menschen, gleich welcher sexuellen Orientierung, Rechtsformen annehmen können, die ihr Zusammensein schützen. Dies gilt für die Ehe wie für die Lebenspartnerschaften.

Jetzt zeichnet sich für die Union eine gesichtswahrende Lösung ab: Die Kommunen sollen selbst die Verwaltungsgebühr festlegen. Doch ist jetzt schon eindeutig klar: Diese darf keinesfalls über der Gebühr für die Eheschließung liegen.

Ich fordere Sie von der Union auf, endlich Ihr verstaubtes, antiquiertes und repressives Partnerschaftsbild aufzugeben. Ich sage Ihnen: Sie machen damit Sachsen in Deutschland lächerlich. Sehen Sie ab von diesem Tun!

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, der PDS und des Abg. Dr. Jürgen Martens, FDP)

Ich erteile der Fraktion der CDU das Wort; wird das Wort gewünscht? – Offensichtlich nicht. Dann die Fraktion der PDS; Frau Lay, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin schon etwas irritiert, dass die CDU hier nicht die Gelegenheit nutzt, eine klare Ansage zu machen, wie sie es denn zukünftig mit der Verwaltungsgebühr für die „Verpartnerung“ von schwulen und lesbischen Paaren halten wird. Ich kann es mir nicht erklären. Auf der anderen Seite ist es vielleicht auch besser so, wenn es uns heute erspart wird, dass die CDUFraktion mit ihrer verklemmten Beschwörung der hetero

sexuellen Leitkultur aufwartet, wie wir sie in der letzten Legislaturperiode bedauerlicherweise immer wieder erleben mussten.

(Lachen bei der CDU und der NPD – Zurufe von der CDU – Unruhe)

Meine Damen und Herren! Wir leben in einer Welt von vielfältigen Lebensweisen – das ist auch gut so – und es gibt in der Tat keinerlei Gründe dafür, warum es sich der Staat anmaßen sollte, die eine oder andere Lebensweise unterschiedlich zu bewerten; aber der Staat tut es gegenwärtig noch. Das jüngste Beispiel ist das, was Herr Lichdi gerade zitiert hat, indem nach dem Vorschlag der Koalition Homopaare doppelt so viel für eine Eheschließung zahlen sollen wie Heteropaare.

Es ist in der Tat völlig absurd, zwischen Heteropaaren und Homopaaren unterscheiden zu wollen. Gleiches muss auch gleich behandelt werden. Die Schließung der Homoehe vor dem Standesamt zum gleichen Preis ist längst überfällig. Sie sollte sogar so selbstverständlich sein, dass es sich kaum lohnen würde, großartig Worte darüber zu verlieren. Sie hätten übrigens in der letzten Legislaturperiode längst die Gelegenheit dazu gehabt, indem Sie dem Gesetzentwurf der PDS-Fraktion, der die Schließung der Homoehe vor dem Standesamt zum gleichen Preis und zu den gleichen Bedingungen wie für Heteropaare vorgesehen hat, zugestimmt hätten. Diese Chance haben Sie leider verpasst.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, der doppelte Preis für die Schließung einer Homoehe vor dem Standesamt wird Lesben und Schwule sicherlich nicht davon abhalten zu heiraten – falls die abschreckende Wirkung bei der Formulierung Pate gestanden haben sollte. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie diese Regelung zurücknehmen. Ersparen Sie sich und ersparen Sie uns diese Peinlichkeit. Mehr ist zu dieser Sache wirklich nicht zu sagen.