Protocol of the Session on June 23, 2005

Ansonsten möchte ich noch ganz kurz zum Kollegen Schmalfuß kommen. Das Problem liegt doch nicht darin,

dass wir uns bereichern wollen, wir müssen nur ein Verfahren finden, damit das Parlament die Kontrolle ausüben kann. Das bedeutet, dass die parlamentarische Opposition vertreten ist. Dass wir nun zufällig die größte Oppositionsfraktion sind, können Sie uns nicht vorwerfen. Prinzipiell kann es nicht sein, dass sich die regierungstragenden Fraktionen selbst kontrollieren, ihr eigenes Regierungshandeln also. Deshalb ist dieser Vorschlag meines Erachtens sinnvoll, und Sie sollten das nicht so polemisch abkanzeln.

Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Wer möchte sich zum Antrag äußern? – Ich sehe niemanden. Ich lasse über den PDS-Änderungsantrag in der Drucksache 4/2356 abstimmen. Wer gibt ihm die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe die Drucksache 4/2316, Antrag der Fraktion der GRÜNEN, auf. Wer gibt ihm die Zustimmung? –

(Antje Hermenau, GRÜNE, meldet sich zu Wort.)

Bitte? Ist etwas falsch gelaufen, Frau Hermenau?

Nein, es ist nichts falsch gelaufen. Sie haben alles richtig gemacht, Frau Präsidentin. Das ist nicht der Punkt.

Ich habe hier vernommen und gebe es auch gern durch eine kleine Wortmeldung zu Protokoll, dass wir im Haushalts- und Finanzausschuss noch einmal im Detail über die Einzelmaßnahmen im Grundstock reden werden, welche Kapitalbeteiligung usw. es gibt. Unter der Voraussetzung, dass Herr Metz jetzt für alle erkennbar nickt, (Nicken des Staatsministers Dr. Horst Metz – Vereinzelt Heiterkeit)

ziehen wir unseren Antrag zurück. Er ist erledigt.

Gut. Damit wurde dieser Antrag für erledigt erklärt und bedarf keiner Abstimmung mehr. Meine Damen und Herren! Ich rufe jetzt den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 4/2329 auf.

(Interne Wortwechsel zwischen Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD)

Sind Sie bereit, noch ein bisschen mit mir abzustimmen? – Gut. Dann frage ich Sie jetzt: Wer möchte dem FDP-Antrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür wurde der Antrag dennoch mehrheitlich abgelehnt. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 10

Anmeldungen des Freistaates Sachsen zum 35. Rahmenplan für den Hochschulbau 2006 bis 2009 der Gemeinschaftsaufgabe „Ausbau und Neubau von Hochschulen“

Drucksache 4/1061, Unterrichtung durch die Staatsregierung

Drucksache 4/1551, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort zu nehmen? – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien in der Drucksache 4/1551 ab und ich bitte Sie bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich

der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer großen Mehrheit von Dafür-Stimmen ist der Beschlussempfehlung zugestimmt.

Ich verlasse diesen Tagesordnungspunkt.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 11

Rechnung des Sächsischen Rechnungshofes für das Haushaltsjahr 2003

Drucksache 4/1452, Unterrichtung durch den Sächsischen Rechnungshof

Drucksache 4/2017, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Es ist auch hier keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort zu nehmen? – Das sieht nicht so aus. Deshalb stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses ab. Bei Zustimmung bitte ich

um Ihr Handzeichen. – Gibt es jemanden, der dagegen ist? – Wer enthält sich der Stimme? – Diesmal ist es einstimmig. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen nun zu unserem vorletzten Tagesordnungspunkt, dem

Tagesordnungspunkt 12

Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse – Sammeldrucksache –

Drucksache 4/2235

Mir ist signalisiert worden, dass hierzu das Wort gewünscht wird. Ist das der Fall? – Ja. Dann gebe ich jetzt die Reihenfolge bekannt: CDU, PDS, SPD, NPD, FDP, die GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Es beginnt die CDU-Fraktion. – Es gibt keinen Redebedarf. Ich frage die PDS-Fraktion. – Bitte, Herr Abg. Hilker.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir geht es um die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Vergaberecht für das Jahr 2003. Ich glaube, es ist wichtig, noch einmal zu der Diskussion im Ausschuss zu sprechen und zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. Zum Vergabebericht hat die Mehrheit des Ausschusses beschlossen, dass der Landtag diesen Vergabebericht im Jahr 2003 zur Kenntnis nehmen soll. Allerdings, darauf möchte ich verweisen, ist der uns vorliegende Vergabebericht nicht entsprechend dem Gesetz erstellt worden. Es liegt unserer Meinung nach ein klarer Gesetzesverstoß vor.

(Beifall der Abg. Heike Werner, PDS, und bei der FDP)

Wie komme ich darauf? Das Sächsische Vergabegesetz regelt in § 6, dass der Vergabebericht für das Vorjahr innerhalb eines halben Jahres zu erstellen ist. Das heißt, der jetzt diskutierte Vergabebericht hätte zum 30. Juni 2004 und nicht 2005 dem Parlament vorgelegt werden müssen. Dieser Vergabebericht ist erst Anfang dieses Jahres im Landtag eingegangen, also ein klarer Verstoß. Die Vergabedurchführungsverordnung regelt in § 13, was in diesem Vergabebericht Inhalt sein soll. Auch da haben wir im Ausschuss festgestellt, dass klare Verstöße vorliegen. Herr Petzold hat das jetzt bestätigt, hat aber ausgeführt, dass man als Koalitionsfraktion davon ausgeht, dass die Staatsregierung sich in Zukunft an das entsprechende Gesetz und die Durchführungsverordnung halten wird.

Wir sind der Meinung, der Landtag kann diesen Gesetzesverstoß nicht einfach zur Kenntnis nehmen, wie es die Koalitionsfraktionen uns vorschlagen. Der Inhalt unseres Antrages ist, dass der Landtag diesen Vergabebericht zurückweisen muss. Die Staatsregierung ist gefordert, einen neuen Vergabebericht für das Jahr 2003 vorzulegen sowie den nächsten Vergabebericht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist – jetzt haben Sie noch acht Tage Zeit – dem Parlament zuzuleiten.

(Beifall bei der PDS und der FDP)

Wer aus dem Hause möchte zu diesem Änderungsantrag Stellung nehmen? – Danke. Kommen Sie, bitte. Herr Morlok, FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Ich möchte zur Beschlussempfehlung Stellung nehmen, aber zunächst zu den Vorgängen, die sich im Ausschuss abgespielt haben. Die Fakten hat Kollege Hilker schon dargestellt. Wir haben einen Vergabebericht, der offensichtlich rechtswidrig ist. Wir hören von den Regierungsfraktionen, dass dies alles nicht so schlimm sei und dass man es beim nächsten Mal besser und richtig machen werde. Wir haben in diesem Hause heute auch schon von Demokratieverdrossenheit gesprochen. Wie erklären Sie das den Bürgerinnen und Bürgern, die unter Umständen wegen Verkehrsdelikten belangt werden und vor Gericht erklären, dies sei eine Kleinigkeit, das nächste Mal würden sie es besser machen, nicht mehr falsch parken und nicht mehr zu schnell fahren? Selbstverständlich werden diese Bürger verurteilt. Was für den einzelnen Bürger gilt, muss doch auch für die Regierung gelten!

(Beifall bei der FDP und der PDS)

Gesetze müssen eingehalten werden. Da kann man nicht einfach sagen: Das tut uns Leid, aber das machen wir das nächste Mal besser!

Im Übrigen handelt es sich nicht um ein Gesetz, das von oben, von der Bundesebene oder von der Europaebene, auf uns eingestürzt ist mit einer ganz knappen Frist, die man nicht mehr einhalten kann. Nein, das Gesetz ist in diesem Hause beschlossen worden. Das können wir auf niemanden schieben.

Die Vergabeverordnung regelt, was in dem Vergabebericht enthalten sein muss, und zwar aus gutem Grund, denn der Vergabebericht ist kein Selbstzweck. Es geht nicht um das Papier, das da bedruckt wird, sondern es geht um die Informationen. Ganz wichtig ist für uns als Sächsischen Landtag, in welchem Maße auch sächsische Unternehmen von öffentlichen Aufträgen profitieren. Es war doch auch eine Zielsetzung dieser Vergabeverordnung, genau diese Fragen zu klären.

Aber diese wichtigen Informationen, nämlich die Aufschlüsselung nach Beträgen und nicht nach Stückzahlen und die Antwort auf die Frage nach dem Sitz der Auftragnehmer – sie ist für die Beurteilung dessen, worum es eigentlich geht, außerordentlich wichtig –, fehlen eben auch.

Wir haben es also mit zwei Sachverhalten zu tun: erstens mit einem rechtswidrigen Bericht und zweitens mit einem Bericht, der den Zielsetzungen des Beschlusses in

diesem Hause überhaupt nicht gerecht wird. Das kann man einfach nicht so durchwinken. Das sollte man auch nicht so durchwinken, auch wenn man eine Koalitionsfraktion ist.

Ich gestehe sehr wohl zu, Herr Minister Jurk, dass zu dem Zeitpunkt, da Sie als Minister in diesem Haus vereidigt wurden, die Frist bereits abgelaufen war. Sie hatten keine Chance, diesen Vergabebericht in der vorgeschriebenen Frist vorzulegen. Diese Schuld trifft Sie nicht. Das habe ich im Ausschuss auch deutlich erklärt. Aber es muss doch dafür Verantwortliche geben.

Ich habe im Ausschuss auch gesagt, dass es gar nicht darum geht, hier ein großes Theater zu machen. Ich hatte Ihnen, Herr Minister, ja auch angeboten, das Problem dadurch zu lösen, dass Sie die fehlenden Informationen nachreichen. Ich denke, das wäre der richtige Umgangsstil gewesen und es wäre auch die richtige Maßnahme gewesen, mir zu sagen: Okay, wir haben einen Fehler gemacht, Fehler machen wir alle, aber wir versuchen, diesen Fehler wieder gutzumachen, indem wir die Informationen nachreichen.

(Beifall bei der FDP)

Das war mein Angebot an Sie, an die Koalitionsfraktionen im Ausschuss. Das wurde brüsk zurückgewiesen. Wenn so etwas passiert, müssen Sie sich auch zu später Stunde die Zeit nehmen, sich dieser Fakten anzunehmen. Ich denke, Opposition hin, Koalition her, wir müssen die Kraft haben, wenn Dinge ganz offensichtlich falsch laufen, das gegebenenfalls einvernehmlich oder besser auch nichtöffentlich einvernehmlich festzustellen, um Konsequenzen daraus zu ziehen. Die Politik der Regierungskoalition nach dem Motto „Augen zu und durch!“ ist hier völlig fehl am Platze.