Nach Auffassung meiner Fraktion ist die Einbindung der demokratischen Parteien in diesem Plenum erforderlich, um eine Entscheidung für oder gegen eine Kapitalerhöhung bei der Landesbank zu treffen. Ich kann für die FDP-Landtagsfraktion sagen: Wir wollen eine starke Landesbank, aber ohne die Vorlage eines tragfähigen Geschäftsmodells für Sachsen werden wir einer Kapitalerhöhung nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß, dass uns alle das Thema „Landesbank und Kapitalerhöhung“ sehr bewegt. Ich will auch die erste Gelegenheit ergreifen, die ich habe, hier in diesem parlamentarischen Gremium dazu zu sprechen. Die Anteilseigner – das wissen Sie, das ist durch die Medien gegangen – haben in der Sachsen-Finanzgruppe am Montag, dem 20.06., mit großer Mehrheit für eine Kapitalerhöhung der Sachsen LB von 300 Millionen Euro gestimmt. Der Beschluss war Gegenstand intensiver Diskussionen im Vorfeld dieser Anteilseignerversammlung am 20.06. Am 14.06. haben sich die kommunalen Anteilseigner mit dem Vorstand getroffen und im Ergebnis des 14.06. war klar, dass die kommunale Seite keine Anteile finanzieller Art in die Landesbank einspeisen wird.
Lassen Sie mich zu den Ursachen und zum Inhalt der Beschlüsse der Anteilseignerversammlung Folgendes ausführen:
Wie Sie alle wissen, wird am 19. Juli die Gewährträgerhaftung für alle Landesbanken in Deutschland wegfallen. Das heißt, der Staat, die Länder springen nicht mehr automatisch im Notfall ein, wie es bei mancher Landesbank – aber nicht in Sachsen – in der Vergangenheit sein musste. Ab diesem Zeitpunkt muss zusätzliches Eigenkapital die Gewährträgerhaftung ersetzen. Ansonsten,
meine Damen und Herren, verteuern sich die Refinanzierungskosten derart, dass das Geschäft der Sachsen LB auf Dauer nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden kann.
Was will ich damit sagen? – Die Gewährträgerhaftung stellt im Grunde genommen haftendes Eigenkapital dar und mit dem Wegfall dieser Gewährträgerhaftung werden bei vielen Landesbanken in Deutschland diese Maßnahmen ergriffen, die ich – und nicht nur ich, sondern auch die Wirtschaftsprüfungsunternehmen, die Wirtschaftsberatungsunternehmen, die uns auf diesem Gebiet begleiten – jetzt auch für die Sächsische Landesbank für sinnvoll halte, nämlich Eigenkapital zuzuführen.
Herr Minister, ich kann Ihrer Argumentation hinsichtlich des Wegfalls der Gewährträgerhaftung schon folgen, dass es da sinnvoll sein kann, eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Meines Wissens ist aber schon lange bekannt, dass diese Gewährträgerhaftung jetzt wegfällt. Angesichts dieser Tatsache und der Notwendigkeit, die Sie beschrieben haben, das Problem durch Eigenkapitalzufuhr zu lösen, frage ich Sie: Warum haben Sie diesen Sachverhalt im Haus nicht im Rahmen der Haushaltsdebatte und der Haushaltsbeschlussfassung auf den Tisch gelegt?
Meine Damen und Herren! Einige von Ihnen haben durchaus Zweifel an einer Kapitalerhöhung geäußert. Ich versichere Ihnen, dass diese Zweifel unberechtigt sind, weil wir in der Anteilseignerversammlung ein Maßnahmenpaket gestrickt haben, in dem dieses Eigenkapital eine wesentliche Komponente ist.
Ich will Ihnen auch sagen, wie das bei anderen Landesbanken aussieht: Sie wissen, dass die WestLB bereits 1,5 Milliarden Euro nachgeschossen hat. Sie wissen, dass in die NordLB 850 Millionen Euro nachzuschießen sind. Davon übernehmen das Land Niedersachsen 208 Millionen Euro und das Nachbarland Sachsen-Anhalt 150 Millionen Euro.
Ich will das nur bemerken, weil es auch wichtig ist, wie sich unsere Landesbank, die Sächsische Landesbank, im Kontext der anderen Landesbanken aufzustellen hat.
Die Sächsische Landesbank ist eine erfolgreiche Landesbank und ich lasse mir diese Erfolge der Landesbank nicht kleinreden. Mit einer Eigenkapitalrendite von derzeit 9,3 % nach Steuern für das Geschäftsjahr 2004 liegt sie nämlich in der Spitzengruppe bei diesem Faktor Rentabilität. Sie hat übrigens auch deutlich niedrigere Kosten als der Durchschnitt der Landesbanken. Während der
Durchschnitt der Landesbanken im Jahr 2003 zirka 54 Cent ausgibt, um einen Euro zu erwirtschaften, waren es bei der Sachsen LB im Jahr 2003 nur 39 Cent und im Jahr 2004 nur noch 34 Cent. Damit ist das der Platz 1 in Deutschland für dieses cost-income-ratio.
Im vergangenen Jahr hat die Sachsen LB mit 45 Millionen Euro nach Steuern das beste Ergebnis seit ihrer Geschichte, seit 1992, erzielt. Sie konnte ihren Gewinn nach Steuern seit 1999 mehr als verdoppeln. Für die Eigentümer – das will ich hier auch bemerken – zahlt sich die Beteiligung an der Bank natürlich aus. So hat die Sachsen LB im vergangenen Jahr 12,5 Millionen Euro an ihre Eigentümer ausgeschüttet. Seit Gründung der Bank – auch das will ich nennen – sind es insgesamt 74 Millionen Euro, die an die Anteilseigner geflossen sind. Die Anteilseigner – das wissen Sie – sind die Kommunen, durch die Sachsen-Finanzgruppe bedingt, und der Freistaat. Natürlich kommt hier noch hinzu, was in die Rücklagen geflossen ist. Das sind noch einmal 41,4 Millionen Euro.
Der sächsische Haushalt – um Ihnen das auch zu sagen – hat bis Ende 2004 über 28 Millionen Euro Einnahmen von der Sachsen LB erhalten. Für 2005 und 2006 haben wir pro Jahr fünf Millionen Euro geplant – und ich bin sicher, dass wir das überbieten werden –, übrigens veranschlagt im Haushalt im Einzelplan 15 bei Titel 12 102. Das heißt, der Titel ist auf Seite 79 des Einzelplans 15 zu finden, der Ihnen frisch gedruckt vorliegt und auch im Internet veröffentlicht ist. Daraus können Sie auch erkennen, dass die Gewinne in den Haushalt fließen und damit zur Deckung aller Ausgaben herangezogen werden können. Natürlich können wir damit auch die Investitionen in unserem Land finanzieren.
Was ich sagen will, ist, dass die Bank wirtschaftlich erfolgreich ist. Nebenbei bemerkt – und das ist auch ganz wichtig und Herr Schmalfuß wies insbesondere auf diese Dinge hin –, erfüllt die Bank umfangreiche regional- und strukturpolitische Aufgaben. Manche Ansiedlung – ich denke zum Beispiel an das Güterverkehrszentrum Leipzig und jeder weiß, welche Ansiedlungen dort zu finden sind – wäre ohne die Landesbank nicht möglich gewesen. AMD-Ansiedlung und Infineon-Ansiedlung wären ohne Kontext der Landesbank nicht möglich gewesen. Natürlich investiert die Landesbank auch im Bereich des Mittelstandes. Viele Unternehmen würden heute in Sachsen nicht präsent sein, wenn die Landesbank dieses nicht kapitalmäßig untersetzt hätte.
Ich meine, dass diese Funktion der Landesbank für unsere Wirtschaft, für den Mittelstand und auch für die großen Unternehmen unverzichtbar ist.
Diese profitablen Unternehmen, meine Damen und Herren, muss der Freistaat natürlich unterstützen, und zwar mit der Landesbank, die wiederum selber profitabel ist. Diese muss dem Freistaat Sachsen, dem Land, erhalten bleiben.
Um nun den Wegfall der Gewährträgerhaftung zu kompensieren, war dieser Kapitalerhöhungsbeschluss dringend erforderlich. Das haben uns die uns begleitenden Unternehmensberater dringend empfohlen, um mittelfris
Mit dem Wegfall der Gewährträgerhaftung und diesem Maßnahmenpaket, bei dem ein maßgeblicher Baustein diese Eigenkapitalerhöhung ist, wären wir ins B-Rating abgerutscht. Dann hätten wir Ratingprobleme bekommen. Das können wir uns, denke ich einmal, mit diesem hoch rentablen Unternehmen nicht leisten.
Zum Inhalt des Kapitalerhöhungsbeschlusses will ich Folgendes sagen: Der Freistaat zahlt unmittelbar, das heißt direkt, 300 Millionen Euro in das Stammkapital der Sachsen LB ein. Damit beteiligt sich der Freistaat Sachsen nicht nur über die Sachsen-Finanzgruppe indirekt an der Sachsen LB, sondern auch direkt mit 36,5 % am Gesamtkapital. Das bedeutet, dass wir auch künftig noch stärker als bisher von den Gewinnen und von der Ausschüttung der Sachsen LB profitieren werden.
Das sind natürlich Dinge, bei denen wir geschäftspolitisch größere Entscheidungen haben. Ich bin dankbar dafür, wenn wir die dann auch ausüben können.
Der Kapitalerhöhungsbeschluss ist natürlich eingebettet in ein Maßnahmenbündel, das die gesamte Wettbewerbsfähigkeit der Bank weiter erhöhen wird und diese Bank auch für die Zukunft fit halten soll. Diese Geschäftspolitik werde ich im Einzelnen in den Beratungen des Unterausschusses des Haushalts- und Finanzausschusses darstellen. Die Verantwortung für die Geschäftspolitik kann natürlich der Landtag dem Vorstand und dem Verwaltungsrat nicht abnehmen. Auch darauf will ich hinweisen.
Die Kapitalerhöhung soll wie folgt finanziert werden. Das Wichtigste vorweg: Wir nehmen keine neuen Schulden auf. Hier unterscheiden wir uns übrigens von anderen Bundesländern. Ich nannte vorhin Sachsen-Anhalt, die 150 Millionen Euro einschießen werden zur Kapitalerhöhung in die Nord LB. Sachsen-Anhalt nimmt hierfür einen Kredit in Höhe von 150 Millionen Euro auf. Ich bin sehr froh, dies nicht tun zu müssen, sondern auf den Grundstock zurückgreifen zu können.
Meine Damen und Herren, der Grundstock ist über viele Jahre angespart worden, etwa aus dem Verkauf von Immobilien und Grundstücken, die dem Freistaat gehört haben. Dieses Sondervermögen, das vom Finanzministerium in Eigenregie verwaltet wird, ist gemäß Sächsischer Haushaltsordnung gerade zu diesem Erwerb von Unternehmensanteilen und damit auch für die Kapitalerhöhung einsetzbar.
Herr Staatsminister, eine Nachfrage. Sie hatten ausgeführt, dass im Grundstock über Jahre hinweg Kapital angespart worden ist. Wieso
dann die Aussage des Ministerpräsidenten, dass für den Kauf von Paunsdorf ein Kredit aufgenommen werden müsste?
Diese Aussage des Ministerpräsidenten werde ich nicht reflektieren. Sie bezog sich nicht auf die Landesbank, sondern in Richtung Paunsdorf-Center.
Ich will aber den Grundstock weiter erläutern. Meine Damen und Herren! Der Grundstock besteht seit 1991. Er ist also keine neue Erfindung. Mit Gründung des Freistaates wurde dieser Grundstock eingerichtet; jedenfalls kurz danach. Er ist auch keine sächsische Spezialität, sondern viele Länder haben diesen Grundstock. Er ist auch keine schwarze Kasse. Der Grundstock ist Anlage zum Einzelplan 15 des sächsischen Haushaltes, der zu den Haushaltsberatungen im Landtag jeweils vorgelegen hat. Die Jahresrechnung wird dem Landtag regelmäßig zugestellt und ist Gegenstand der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss. Der Grundstock war damit auch Bestandteil der Entlastung der Staatsregierung, die erfolgt ist. Ich will das ganz deutlich sagen.
Nun zum Rechnungshof. Der Rechnungshof befürwortet ausdrücklich den engen vermögenserhaltenden Verwendungszweck des Grundstockes. Der Grundstock kann eben nicht für konsumtive Zwecke eingesetzt werden, für Förderprogramme oder ähnliche Dinge, sondern das Vermögen des Freistaates Sachsen muss erhalten bleiben. Wenn wir dieses Vermögen anlegen und dafür Zinsen bekommen, dann, glaube ich, ist es gut angelegt. Wenn wir damit dann auch noch eine Bank, die zukunftsfähig ist, unterstützen, dass sie weiter zukunftsfähig bleibt, dann haben wir das Geld richtig angelegt. Das ist meine Grundauffassung.
Meine Damen und Herren, Bewirtschaftungsmaßnahmen im Haushalt können nach dieser Auffassung des Rechnungshofes, die ich teile, nicht aus dem Grundstock erbracht werden. Das will ich ganz deutlich sagen.
Zweitens. Zudem verfügt der Freistaat beim Kapitel 1521 Titel 83 102 – mit Namen: Kapitalzuführung an Unternehmen öffentlichen Rechts – über eine Haushaltsstelle, die gerade für Zwecke der Eigenkapitalausstattung unserer öffentlich-rechtlichen Unternehmen, vor allem natürlich auch der Sachsen-Finanzgruppe, der Sächsischen Landesbank oder der SAB, eingerichtet ist. Aus diesem Titel, den der Landtag am 22. April dieses Jahres mit einem Doppelhaushalt beschlossen hat, sollen nun die restlichen 90 Millionen Euro für die Kapitalerhöhung eingesetzt werden. Damit stehen die 300 Millionen Euro gemäß dem Beschluss des Sächsischen Landtages, gemäß seinem Verwendungszweck zur Verfügung.
Zum weiteren Vorgehen will ich anmerken: Ich werde am 5. Juli 2005 das Kabinett informieren mit einer Kabinettsvorlage, die ich gestern unterschrieben habe. Ich werde am 6. Juli 2005 den Haushalts- und Finanzausschuss zum Thema Kapitalerhöhung bei der Sachsen LB umfassend und weiter detailliert unterrichten. Aber ich möchte abwarten, bis die Kabinettsvorlage erfolgt ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich fange vielleicht einmal mit der Debatte von heute früh an. Wie dringlich sind denn nun eigentlich diese Anträge? Ich mache das nicht an der Geschäftsordnung fest, sondern am Umgang mit dem Thema, und zwar würde ich es gern ableiten am Engagement der einzelnen Fraktionen im Unterausschuss. Da tut es mir schon ein bisschen weh, wenn wir erst relativ gemeinsam gesagt haben: Wir wollen uns dem Thema auch positiv zuwenden, wir wollen über die Zukunft dieser Bank diskutieren.