Hierzu nehmen die Fraktionen wie folgt Stellung: NPD, CDU, PDS, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An sich ist es sicherlich wenig sinnhaltig, heute nochmals lange über ein Thema zu debattieren, welches gestern Abend schon – erheblich ausgebreitet – behandelt worden ist. Es ist allerdings nicht die Schuld meiner Fraktion, sondern die PDS-Fraktion hat die gemeinsame Behandlung der beiden Anträge abgelehnt. Ich vermute mal, aus Scham, da ihr Antrag später eingereicht worden war und somit auch die höhere Drucksachennummer trug. Wobei Scham und Sinnhaltigkeit ja bei den Postkommunisten ohnehin immer dem taktischen Kalkül untergeordnet werden – wie man auch an dem Ränkespiel, was die neue Namensgebung betrifft, wieder sieht. Dort, wo SED drin ist – da kann man draufschreiben, was man will –, wird sie wohl auch drin bleiben.
Jetzt zum Antragsinhalt selbst. Uns geht es um Folgendes: Laut Prognose des Deutschen Mieterbundes sind von den Hartz-IV-Betroffenen, von den Arbeitslosengeld-II-Beziehern, möglicherweise 3 % durch Hartz-IVbedingte Umzüge bedroht. Das würde bundesweit etwa 100 000 Menschen betreffen.
Die Bundesregierung hat zwar die Angaben des Mieterbundes umgehend zurückgewiesen. Wenn man allerdings die Angaben aus Sachsen wie auch aus anderen Bundesländern zurate zieht, die von Landkreisen genannt werden, so ist, denke ich, die Zahl doch nicht ganz aus der Luft gegriffen.
Zum Beispiel erklärte der Chef der „Mittelmärkischen Arbeitsgemeinschaft für Integration in Arbeit“, dass im Landkreis Potsdam-Mittelmark zirka 2 000 bis 3 000 Erwerbslose die Wohnung wechseln müssten. MDR-Info berichtete aus Sachsen vor kurzem, dass im Landkreis
Löbau-Zittau etwa 1 300 Hartz-IV-bedingte Umzüge zu befürchten seien. In meinem eigenen Heimatlandkreis haben wir im Kreistag mit der Landkreisverwaltung versucht, durch eine dreigliedrige Mietstaffelung mit entsprechender Anpassung an regionale Miethöhen die Menge der Umzüge zu reduzieren. Aber inwieweit ein Massenumzug bevorsteht, wird sich erst in der nächsten Zeit wirklich sicher sagen lassen.
Deswegen wollen wir mit diesem Antrag erreichen, dass zunächst keine größeren Mengen an Hartz IV-bedingten Umzügen durchgeführt werden, sondern dass zunächst eine Bestandsaufnahme erfolgt und in der Folge – gemeinsam mit der Landesregierung – Maßnahmen erarbeitet werden, um einen zumindest sachsenweit einheitlichen Weg zu finden, um nur eine möglichst geringe Anzahl an Umzügen durchführen zu müssen. Ich denke, gleiche Bedingungen im Freistaat sind für uns wichtig – da sind wir auch als Legislative gefordert – und die gleichen Bedingungen lassen sich eben nicht zwingend an gleichen Finanzleistungen festmachen.
Erschwerend ist aus unserer Sicht zudem, dass das Angebot preiswerter Wohnungen abnimmt, da viele bisher kommunale Wohnungsverwaltungen privatisiert werden. Das steht zum Beispiel in Dresden wieder auf der Tagesordnung des Stadtrates. Die Wohnungen, die in Kommunalbesitz sind, sind oft die leer stehenden Bereiche – auch noch in Plattenbauten, teilweise unsaniert –, die billig wären. Also, eine Ballung der Umzugsbetroffenen in diesen Gebäuden würde aus unserer Sicht soziale Brennpunkte schaffen, die keiner in diesem Plenum, in diesem Haus haben möchte.
Aus dieser Sache heraus haben wir den Antrag – zum einen mit einer Bestandserhebung, zum anderen mit der Perspektive, dass Alternativen zu Massenumzügen gefunden werden – in das Plenum eingebracht.
Herr Präsident, gestatten Sie mir, dass ich vom Saalmikrofon aus kurz Stellung nehme? – Vielen Dank. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Hahn hat heute Morgen im Zusammenhang mit der Dringlichkeitsdebatte ausgeführt: Es macht keinen Sinn, dieselben Anträge an unterschiedlichen Plenartagen zu behandeln. – Es wäre schön gewesen, wenn Sie sich an dieses gewiss sachliche Argument auch im Zusammenhang mit den in der Sache im Wesentlichen gleich lautenden Antrag auch zwischen Ihnen, PDS, und Ihnen, NPD, gehalten hätten.
Meine Damen und Herren! Beide Anträge liegen in der Sache daneben. Wir haben dies gestern deutlich gemacht. Beide Anträge sprechen von massenhaften Zwangsumzügen, von Tausenden angeblicher Umzüge, die aufgrund von Hartz IV bevorstünden.
Herr Dr. Pellmann musste sich gestern allerdings deutlich zurücknehmen. Er hat ausgeführt: „Ich kann in der Tat auch keine Zahl nennen, wie viele davon betroffen sein werden.“ So weit zu Herrn Dr. Pellmann.
Wo sind also die von Ihnen an die Wand gemalten Massenumzüge? Tatsächlich ist es so – dies hat Frau Staatsministerin gestern an Zahlen deutlich gemacht –: Es gibt dieses von Ihnen behauptete Phänomen nicht.
Mittlerer Erzgebirgskreis: zurzeit sehr wenige Anträge auf Leistungen für Umzugskosten, Prognose nicht möglich.
dass Sie gerade in dem Zusammenhang – Rechtssozialisten wie Linkssozialisten – immer wieder nur das Eine machen: Sie malen irgendwelche Behauptungen an die Wand,
Erstens. Herr Prof. Schneider, Ihre unsägliche Gleichsetzung von PDS und NPD, die Sie hier vorgenommen haben, weise ich entschieden zurück.
Zweitens. Wir haben gestern die inhaltliche Debatte auf der Basis eines vorliegenden Antrages geführt. Deshalb haben wir heute hier keinen weiteren Redebedarf.
Drittens. Herr Prof. Schneider, es entscheidet immer noch die PDS-Fraktion, mit welchen anderen Fraktionen und Anträgen sie einen gemeinsamen Tagesordnungspunkt bestreitet, wenn sie einen Antrag hat. Da kann ich Sie insofern beruhigen: Wir werden auch in Zukunft keine gemeinsamen Tagesordnungspunkte mit der NPD durchführen. Das ist eine Entscheidung unserer Fraktion. Dazu stehen wir.
Ich will kurz erklären: Wir haben gestern ausführlich zu dem Thema Stellung genommen und wollen uns heute alle die Zeit sparen.
Danke schön. – Für die GRÜNEN? – Kein Aussprachebedarf. – Die Staatsregierung? – Kein Aussprachebedarf. – Dann kämen wir zum Schlusswort. Herr Dr. Müller.
Ich freue mich über den Beifall. – Das, worauf es uns ankommt, ist zumindest der Punkt 2, dass wir also spätestens zum Ende der parlamentarischen Sommerpause eine Bestandsaufnahme vorgelegt bekommen. Über diesen Punkt möchte ich gern separat abgestimmt wissen. Die anderen Punkte kann man dann als Antrag komplett machen. Aber ich denke, es ist auch ein Punkt, dem man normalerweise nicht widersprechen kann. Denn was spricht dagegen, dass die Staatsregierung uns als Parlament, als Legislative in diesem Land über den Sachstand informiert?
Ich denke, wenigstens zu diesem Punkt könnte es Konsens und eine Zustimmung von den anderen Fraktionen geben. – Danke.
Ich rufe zur Abstimmung über die Drucksache 4/1792 auf, den Punkt 2. Wer diesem Punkt 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei keiner Enthaltung und einer kleineren Anzahl
Pro-Stimmen ist dieser Punkt von der übergroßen Mehrheit abgelehnt worden. Ich rufe dann zusammenhängend die Punkte 1, 3, 4, 5 und 6 auf. Wer diesen Punkten zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Und die Ge
genstimmen? – Und die Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten wie soeben. Damit ist auch dies abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 6 abgearbeitet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf
Leistungsvermögen als Maßstab – Für eine realistische Bildungsempfehlung beim Übergang zum Gymnasium
Die Fraktionen sprechen in der Reihenfolge FDP, CDU, PDS, SPD, NPD, GRÜNE und die Staatsregierung. Der Einreicher, Herr Herbst, bitte für die FDP-Fraktion.