Meine Damen und Herren! Die 2. Aktuelle Debatte, beantragt von der Fraktion der NPD zum Thema „Los von Brüssel – Nein zu dieser EU“, ist beendet und damit der Tagesordnungspunkt 1.
2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
Drucksache 4/1919, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend
Wie immer können die Fraktionen in der allgemeinen Aussprache das Wort ergreifen. Es beginnt die Fraktion der CDU, danach PDS, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung.
Ja, sobald die Aussprache beendet wird, werde ich dem Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Gerlach, das Wort erteilen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch wird das Landesrecht des Freistaates an die neuen bundesgesetzlichen Regelungen angepasst. Neben redaktionellen Änderungen legt das Gesetz im Kern eine Aufgabenübertragung vom überörtlichen auf die örtlichen Träger fest. Darüber hinaus führt – darauf kommt es mir heute besonders an – die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Rahmen des SGB II zu umfangreichen finanziellen und organisatorischen Neuregelungen. Auch wird mit dem Gesetz der überörtliche Träger der Sozialhilfe in „Kommunaler Sozialverband Sachsen“ umbenannt. Schließlich geht es um eine Vielzahl von Regelungen, die der Umsetzung von Bundes- in Landesrecht dienen.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf hat sich im Ausschussverfahren, dem eine Sachverständigenanhörung zugrunde gelegen hat, als tragfähig und insgesamt konsistent erwiesen; wir werden ihm zustimmen.
Lassen Sie mich auf drei Schwerpunkte eingehen. Ein ganz wesentlicher Punkt des Einordnungsgesetzes ist die dort angelegte finanzielle Entlastung der kommunalen
Träger der Grundsicherung. Die Hartz-IV-Neuregelung begünstigt bekanntlich diejenigen Länder und deren Kommunen, die in der Vergangenheit überaus hohe Sozialhilfekosten trugen. Diejenigen Länder – dazu zählen auch wir –, bei denen die Arbeitslosenhilfezahlen höher lagen, waren dagegen benachteiligt. Die ostdeutschen Länder werden, meine Damen und Herren – und dies wird mit unserem Gesetz für den Freistaat Sachsen umgesetzt –, in den Jahren 2005 bis 2009 so genannte Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen, also Sonderzahlungen seitens des Bundes, erhalten. Diese Sonderzahlungen dienen dem Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und der daraus entstehenden überproportionalen Belastungen im Zusammenhang mit Hartz IV. Sie werden aus dem Umsatzsteueraufkommen seitens des Bundes finanziert. Auf den Freistaat Sachsen entfällt davon ein Nettobetrag von 268 Millionen Euro jährlich.
Meine Damen und Herren! Wichtig ist, in diesem Zusammenhang auf Folgendes hinzuweisen: Dieser von 2005 bis 2009 Jahr für Jahr gezahlte Betrag wird den sächsischen Kommunen als Kompensation für vorübergehende finanzielle Mehrbelastungen in voller Höhe zur Verfügung gestellt. Hinzugefügt sei, dass unser Ministerpräsident Georg Milbradt als Vertreter des Freistaates Sachsen, aber auch der anderen ostdeutschen Bundesländer gerade hier mit dem Bund außerordentlich erfolgreich verhandelt hat. Die Sonderbedarfsergänzungszuweisungen machen in Sachsen – ich wiederhole es – 268 Millionen Euro aus. Dies ist das Ergebnis einer klaren und erfolgreichen Politik.
In der Sachverständigenanhörung ist darauf hingewiesen worden, dass ohne diese Sonderergänzungszuweisungen praktisch alle sächsischen Kommunen heute im Minus stünden. Die kommunalen Sachverständigen haben in der Anhörung die von der Staatsregierung erzielte Sonderzuweisung übereinstimmend als sehr gute Sache bezeichnet, ohne die den Kommunen erhebliche Defizite entstanden wären.
Was wäre mit der Opposition gelaufen? Insbesondere Sie von der PDS haben sich gegen die abschließende Behandlung des Gesetzentwurfs ausgesprochen. Ihnen ist offensichtlich nicht aufgefallen, dass Ihre politische Absicht – Verzögerung – zu einer klaren Benachteiligung der sächsischen Kommunen geführt hätte. Genau hier zeigen sich die signifikanten Unterschiede zu den von der Staatsregierung erzielten Ergebnissen, die das Produkt einer – ich wiederhole es – kompetenten Politik sind.
Meine Damen und Herren! Ähnliches gilt für die zweite wesentliche zum Sonderlastenausgleich angelegte Regelung im Ersten Teil, und zwar § 18 Abs. 2. Dort ist die Weitergabe der im Landeshaushalt anfallenden Wohngeldentlastung an die kommunalen Träger festgeschrieben. Diese Regelung führt zur vollständigen Weitergabe – ich wiederhole es noch einmal: zur vollständigen Weitergabe – der im Landeshaushalt anfallenden Wohngeldentlastung an die kommunalen Träger. Diese Feststellung gilt auch unter dem Eindruck der gegenwärtigen Neuverhandlungen der Länder mit dem Bund, der einge
Unser Gesetzentwurf sieht dazu vor, dass die kommunalen Träger in den Jahren 2005 und 2006 einen Betrag in Höhe von jeweils 50 Millionen Euro erhalten. Soweit dieser Betrag wegen der noch ausstehenden Neuregelung des Berechnungsverfahrens anzupassen ist, weise ich hier ausdrücklich auf die im Ausschussverfahren beigefügte Protokollerklärung hin. Ich stelle ebenfalls klar, dass damit eine – ich sage es zum dritten Mal – vollständige Weitergabe der im Haushalt des Landes anfallenden Wohngeldentlastung gewährleistet ist.
Meine Damen und Herren von der PDS, Sie haben im Ausschussverfahren eine Verdoppelung der für 2005 und 2006 festgelegten Zahlbeträge auf 100 Millionen Euro erreichen wollen. Sie haben dazu ausgeführt, dies – Zitat – „erhöhe“ für die kommunalen Träger die Möglichkeit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik.
Meine Damen und Herren! Deutlicher als mit diesem Satz konnte die PDS ihre kommunal-fiskalische Inkompetenz nicht machen. Die Verwirklichung Ihrer Absicht hätte vor allen Dingen zu einer ungebremsten und ordnungspolitisch bedenklichen Mehrbelastung auf kommunaler Ebene geführt, ohne dass den Kommunen ein finanzieller Ausgleich entstanden wäre.
Sie überblicken nicht, dass der Zweck des Sonderlastenausgleichs allein in der Weitergabe einer Wohngeldentlastung, nicht aber in aktiver Arbeitsmarktpolitik liegt. Die 100 Millionen Euro, die Sie festschreiben wollten, sind nicht nur eine völlig aus dem Blauen gegriffene Summe, sondern zudem mit dem von Ihnen eingeräumten Fehlverständnis systemwidrig und für die Kommunen mit der von der PDS beabsichtigten Zweckrichtung überaus schädlich.
Richtig ist, dass die Höhe der eingetretenen Wohngeldentlastung derzeit nur aufgrund einer Schätzung beziffert werden kann; im Ausschussverfahren ist die Summe von 46 Millionen Euro genannt worden. Daher ist die im Gesetz angelegte Größenordnung von 50 Millionen Euro sachgerecht.
Meine Damen und Herren! Ich will – drittens – kurz auf die im Gesetzentwurf angelegte Namensgebung des überörtlichen Trägers eingehen. Wir halten die künftige Bezeichnung „Kommunaler Sozialverband Sachsen“ für sachgerecht. Die Namensgebung macht deutlich, dass der überörtliche Träger weder ein Verband der freien Wohlfahrtspflege ist noch zur unmittelbaren Landesverwaltung des Freistaates gehört. Die Sachverständigen haben insoweit keine grundsätzlichen Bedenken angemeldet. Der neue Name stellt klar, dass es um einen Verband der Landkreise und Kreisfreien Städte geht.
Die Oppositionsfraktionen haben diese Umbenennung durchgängig beanstandet. Die PDS hat gemutmaßt, der Freistaat wolle sich mit der Namensänderung aus seiner fiskalischen Verantwortung begeben. Offensichtlich ist dies im PDS-mitregierten Mecklenburg-Vorpommern der Fall. Dort hat der überörtliche Träger tatsächlich einen
Ich möchte schließlich auf den Entschließungsantrag eingehen, den Sie heute einbringen wollen. Ich bezeichne diesen Antrag als reinste politische Hetze und Demagogie. Sie berücksichtigen nicht und wollen nicht erkennen, dass die Wohngeldentlastung im vollen Umfang weitergegeben wird. Im Übrigen räumen Sie, meine Damen und Herren, mit diesem Entschließungsantrag ein, dass Sie im Ausschussverfahren tatsächlich eine bloße Verzögerung erreichen wollten. Die Kommunen scheinen Ihnen nicht besonders am Herzen zu liegen.
Meine Damen und Herren! Das Gesetz findet in der im Ausschussverfahren geänderten Fassung unsere volle Zustimmung. Wir leisten damit einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zur Anpassung des sächsischen Landesrechts. Vor allen Dingen erhalten die betroffenen kommunalen Träger fiskalische Sicherheit. Darauf kommt es an.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Prof. Schneider, ich werde – im Unterschied zu Ihnen – versuchen, sachlich zu argumentieren und ohne Unterstellungen an Ihre Fraktion auszukommen. Das Gesetz, das wir heute zu beraten und zu verabschieden haben, ist in großen Teilen in der Tat notwendig, weil wir Hartz IV haben, selbst wenn die PDS-Fraktion – das unterstreiche ich mit allem Nachdruck – prinzipiell gegen Hartz IV ist. Aber wir haben, solange Hartz IV existiert, leider keine andere Chance, als heute die entsprechenden Landesausführungsbestimmungen zu beraten.
Herr Prof. Schneider, ich weise allerdings Ihre Unterstellung zurück, wir hätten alles darauf angelegt, die Verabschiedung des Gesetzes zu verzögern. Ich will Ihnen dazu Folgendes sagen: Sie haben heute mehrfach auf die Expertenanhörung verwiesen. Wenn wir sie nicht beantragt hätten, dann hätten Sie nicht einmal darauf verweisen können.
Ich sage Ihnen ein Weiteres dazu: Wenn wir die Anhörung nicht beantragt hätten, hätten die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände keine Chance gehabt, ihre kritischen Anmerkungen in der Öffentlichkeit zu machen. So viel zu Ihrer Unterstellung, wie wir angeblich mit den Kommunen umgehen. Ich gebe diese Unterstellung an Sie zurück; sie trifft dort eher zu.
Unsere Kritik am Gesetz – wir werden es, da haben Sie richtig vermutet, selbstverständlich ablehnen – möchte ich in einigen Punkten zusammenfassen.
Zum Ersten. Sie wie auch das Finanzministerium haben versucht, uns weiszumachen, der Freistaat würde seine vollen Einsparungen beim Wohngeld weiterreichen. Nun kann man darüber trefflich streiten.
Hier steht zumindest Behauptung gegen Behauptung, denn die Bundesregierung kommt eben zu ganz anderen Zahlen der Einsparung. Im Übrigen haben auch die Vertreter der Spitzenverbände dies bei der Anhörung deutlich gemacht. Sie gehen eben von 170 Millionen Euro aus. Da sind die 100 Millionen Euro, die wir fordern, ja bei weitem noch nicht das, was man eigentlich fordern könnte.
Das Zweite: Wir kritisieren seit vielen Jahren, dass sich der Freistaat nicht mehr an den steigenden Kosten des Landeswohlfahrtsverbandes beteiligt. Das soll mit diesem Gesetz endgültig zementiert werden. Das, meinen wir, ist nicht sachgerecht.
Dabei verweise ich noch einmal auf eine von uns immer wieder vertretene stichhaltige These. Ja, wir sind für den Gleichheitsgrundsatz im FAG. Aber das muss bitte schön eben nicht nur für die Einnahmen, sondern auch für die Ausgaben gelten.