Sie haben, Herr Minister, in einem einseitigen, in einem Ein-Blatt-Schreiben geantwortet. Ich sage Ihnen, dieses Schreiben ist zwar vordergründig in einem höflichen Ton verfasst, aber wir wissen doch alle, was Sie damit eigentlich sagen wollen. Zwischen den Zeilen springt die Botschaft aus dem Text heraus – ich sage einmal: „Lass mich in Ruhe, ich weiß allein, was Recht und Gesetz ist, und wenn das SMI und die Polizei handeln, dann ist das immer richtig.“ – Das war Ihre Aussage zwischen den Zeilen.
Herr Staatsminister, Sie sind uneinsichtig und Sie haben sich geradezu verstockt gezeigt. Sie können sich für Ihre Haltung nicht auf Ihre Pflicht berufen, sich vor die Polizei zu stellen. Sie können sich auch nicht auf den Gesichtspunkt der Sauberkeit der Verwaltung berufen, denn dann hätten Sie handeln müssen, aber nicht öffentlich darüber schwadronieren und die Mitarbeiter öffentlich diskreditieren dürfen.
Meine Fraktion trägt deshalb den Missbilligungsantrag der PDS-Fraktion uneingeschränkt mit. Herr Staatsminister, ich sage Ihnen auch: Die vielen fruchtlosen Debatten, die wir mit Ihnen zu diesem Thema hatten, zeigen, dass Sie in dieser Sache tatsächlich eine Missbilligung benötigen.
Herr Staatsminister, ich fordere Sie auf: Nutzen Sie wirklich die letzte Gelegenheit, ein Wort des Bedauerns zu sprechen!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben viele Worte über diese Angelegenheit gewechselt – im Innenausschuss und auch in einer Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses, an der ich nicht persönlich teilnehmen konnte. Ich will insbesondere zu Frau Abg. Ernst sagen, dass ich Ihnen sehr aufmerksam zugehört habe, und will auch ein persönliches Geständnis ablegen: dass uns wahrscheinlich die allermeisten Positionen, die es auf dieser Welt gibt, unterscheiden, dass ich Ihnen aber aus irgendeinem Grunde immer besonders gern zuhöre, weil Sie in einer Mischung von argumentativer Strenge und emotionaler Herangehensweise immer so argumentieren, dass ich etwas nachdenklich vom Platz gehe; das will ich hier gerne mal öffentlich bekennen. Möglicherweise ist es umgekehrt nicht ganz anders; jedenfalls habe ich das so herausgehört. – Aber das war nur eine persönliche Bemerkung.
Zur Sache selbst will ich vielleicht auch als Reaktion auf das, was Sie gesagt haben, erwidern: Man ist sicher kein guter Anwalt in eigener Sache. Deswegen will ich die Position, die ich im Innenausschuss vorgetragen habe,
nicht mehr ausführlich begründen. Ich glaube in der Tat, dass der § 37 Abs. 2 Nr. 2 des Sächsischen Datenschutzgesetzes für meine Äußerungen eine gesetzliche Befugnis abgegeben hat, und deswegen will ich das hier noch einmal unterstreichen; vor allem, Herr Lichdi, weil die Betroffenen – bis auf eine einzige Information – die Informationen, um die es ging, selbst in die Öffentlichkeit gebracht haben und ich diese Informationen in einen bestimmten wertenden Zusammenhang gebracht habe, zu dem ich allerdings auch heute stehe; das will ich ausdrücklich sagen.
Ich habe aber insbesondere deswegen das Wort ergriffen, um etwas anderes zu sagen, was ich auch schon im Innenausschuss getan habe. Es richtet sich an den Datenschutzbeauftragten, und das weiß er auch aufgrund von Gesprächen, die wir nach der Aktion geführt haben: Mir liegt nicht daran, in eine neue Situation zu kommen, in der ich erstens eine Beanstandung bekomme – das ist nicht sehr angenehm – und zu der ich zweitens eine andere Rechtsauffassung als der Datenschutzbeauftragte habe, insbesondere in einem solch sensiblen Fall. Deswegen habe ich ihm gesagt und schriftlich mitgeteilt, dass ich mir in einem vergleichbaren Fall – sofern es die Zeit erlaubt – Rat holen würde, und ich habe hinzugefügt, dass zwischen der Entscheidung, um 09:00 Uhr eine Pressekonferenz durchzuführen, und der Pressekonferenz selbst um 13:00 Uhr, wenn er erreichbar wäre, Zeit genug wäre, ein solches Beratungsgespräch, zumindest in Kurzform, durchzuführen.
Von daher glaube ich, dass sich ein solcher Fall nicht wiederholen wird und wir nicht weiter darüber reden müssten.
Also, lange Rede kurzer Sinn: Bei der Rechtsauffassung bleibe ich. Ich unterscheide mich in der Rechtsauffassung, was den Datenschutzbeauftragten angeht, in der Anwendung des § 37 des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Er ist übrigens einschlägig; das ist sicher richtig; nur in der Anwendung des Paragrafen unterscheiden wir uns. Ich hoffe aber, dass es in einem vergleichbaren Fall zu einer Abstimmung zwischen uns kommt, damit die unterschiedliche Auffassung zum § 37 nicht erneut zu einem Streit wird. Das ist meine Hoffnung, und in dem Sinne nehme ich die Beanstandung auch ernsthaft zur Kenntnis.
Danke schön. – Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt einen Änderungsantrag, bei dem es zwingend geboten ist, dass wir ihn vor der Beschlussempfehlung beraten. Frau Kollegin Ernst, möchten Sie diesen Änderungsantrag noch einmal einbringen, oder war er bereits Gegenstand Ihrer Rede? – Gut, Sie möchten ihn einbringen; bitte.
Ja, Herr Präsident, die freundlichen Worte des Herrn Staatsministers nehmen wir gern zur Kenntnis – was nichts an unserem Änderungsantrag in Bezug auf diesen Fall ändern sollte.
Gut. – Gibt es seitens der Fraktionen Aussprachebedarf zum Änderungsantrag? – Dies ist nicht der Fall. Damit stimmen wir jetzt über den Änderungsantrag ab, und zwar über die Drucksache 4/1719. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion der PDS zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eine größere Anzahl. Wer ist dagegen? – Diese Anzahl ist größer. Wer enthält sich der Stimme? – Auch einige. Bei Enthaltungen und Gegenstimmen, aber mit der Mehrheit des Hauses ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen zum Originalantrag. Ich frage Herrn Seidel als Berichterstatter, ob er noch etwas dazu sagen möchte.
Nein. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses ab, die Ihnen in der Drucksache 4/1579 vorliegt. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen. Die Enthaltungen! – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen hat die Mehrheit des Hauses der Beschlussempfehlung zugestimmt und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Das Präsidium hat eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt und die Reihenfolge wäre: CDU, PDS, SPD, NPD, FDP und GRÜNE. Aber auch hier machen wir es gleich wie vorhin. Herr Kollege Seidel; Sie sind auch hier der Berichterstatter; möchten Sie berichten? – Nein. Dann gebe ich das Wort an den Sprecher der CDU-Fraktion. – Kein Aussprachebedarf dazu. Die PDSFraktion? – Kein Aussprachebedarf. Die SPD-Fraktion? – Ebenfalls. Die NPD-Fraktion? – Ebenfalls. Die FDP-Fraktion? – Das steckt an. Die GRÜNEN? – Nein. Und die Staatsregierung? – Auch nicht. Damit, meine Damen und Herren, können wir über die Beschlussempfehlung abstimmen. Ich nenne Ihnen noch
Wir stimmen ab über die Drucksache 4/1580 und ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie der Beschlussempfehlung zustimmen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen. Die Enthaltungen! – Bei einigen Enthaltungen mit übergroßer Mehrheit des Hauses angenommen; danke schön. Der Tagesordnungspunkt 9 ist beendet.
Wird hierzu das Wort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall. Damit stimmen wir in der Fassung der Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses zur Drucksache 4/0841 ab. – Frau Pfeiffer, bitte.
Wir sind noch nicht beim Petitionsausschuss; wir sind jetzt bei den Sammeldrucksachen, Frau Kollegin Pfeiffer.
Ich frage Sie jetzt zur Sammeldrucksache, so wie sie Ihnen vorliegt, ob Sie dieser Beschlussempfehlung zustimmen; dann bitte ich um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen! – Keine. Die Enthaltungen! – Bei einer Anzahl von Enthaltungen und ohne Gegenstimmen wurde mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt abgearbeitet.
Möchte der Berichterstatter zu einer mündlichen Ergänzung das Wort ergreifen? – Dies ist nicht der Fall. – Frau Pfeiffer, Sie haben keinen Redebedarf? –
Gut. Es sind Änderungsanträge zu einer Reihe von Beschlussempfehlungen zu den Petitionen gestellt worden; sie liegen in einer Zusammenstellung zu der Drucksache 4/1598 vor. In der dort aufgestellten Reihenfolge kommen wir zur Abstimmung. Ich rufe als Erstes den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zur Beschlussempfehlung der Petitionsnummer 03/01095/4 auf. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Danke schön. Wer ist dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Anzahl von Enthaltungen ist diesem Änderungsantrag zugestimmt worden. Ich stelle nun die genannte Beschlussempfehlung mit der angenommenen Änderung zur Abstimmung. Wer der gesamten Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wir machen die Gegenprobe. – Keine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Anzahl von Enthaltungen und ohne Gegenstimme ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD, zur Beschlussempfehlung der Petitionsnummer 03/05686/2 auf. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Danke schön. Wer ist dagegen? – Keine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? – Keine Enthaltungen. Dieser Änderungsantrag ist einstimmig angenommen worden. Nun stelle ich demzufolge die gesamte Beschlussempfehlung mit der soeben angenommen Änderung zur Abstimmung. Wer zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Wir machen die Gegenprobe. – Keine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Anzahl von Enthaltungen und ohne Gegenstimme ist diese Beschlussempfehlung angenommen worden. Ich rufe als Nächstes den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zur Beschlussempfehlung der Petitionsnummer 03/00050/6 auf. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Danke schön. Wir machen die Gegenprobe – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten wie soeben. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen.
Ich stelle nun die gesamte Beschlussempfehlung mit der angenommenen Änderung zur Abstimmung. Wer zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Enthaltungen ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Ich rufe als Nächstes den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zur Beschlussempfehlung der Petitionsnummer 04/00087/8 auf. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Danke schön. Wir machen die Gegenprobe – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – In etwa gleiches Abstimmungsverhalten wie soeben. Dem Änderungsantrag ist zugestimmt worden.
Demzufolge komme ich zur gesamten Beschlussempfehlung. Wer der gesamten Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Wir machen die Gegenprobe. – Keine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Enthaltungen und ohne Gegenstimme ist dieser Beschlussempfehlung zugestimmt.
Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen hat die Fraktion der PDS ihre abweichende Meinung kundgetan. Die Zusammenstellung dieser Beschlussempfehlungen liegt Ihnen zu der Drucksache 4/1598 schriftlich vor.
Somit könnten wir die Gesamtabstimmung durchführen, es sei denn, es gibt Einspruch. – Gemäß § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es sei denn, es wird ein anderes Stimmverhalten angezeigt. – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Sammeldrucksache im Sinne von § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung durch den Landtag zugestimmt.