Protocol of the Session on June 26, 2009

Die Fragen beantworte ich zusammenfassend wie folgt:

Vor-Ort-Kontrollen können die Waffenbehörden gemäß § 36 Abs. 3 des Waffengesetzes (WaffG) nach geltender Rechtslage nur bei begründeten Zweifeln an einer sicheren Aufbewahrung durchführen. Demnach ist die Anzahl der Kontrollen nicht abhängig von der Anzahl der Waffen, sondern von der Anzahl der Fälle begründeten Zweifels. Daher geht eine Erhöhung der Anzahl der Waffen nicht automatisch mit einer Erhöhung der Anzahl der Kontrollen einher.

Auf Bundesebene ist nunmehr eine Gesetzesänderung hinsichtlich anlassunabhängiger Kontrollen geplant.

Das Staatsministerium des Innern hat mit den für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörden Ende April 2009 eine Besprechung durchgeführt, in der unter anderem auf die bestehenden Kontroll- und Sensibilisierungsmöglichkeiten aufgrund der derzeitigen Rechtslage eingegangen und auf die zu erwartenden Gesetzesänderungen auf Bundesebene aufmerksam gemacht wurde.

Aus Anlass Ihrer Fragen wurde die Anzahl der Kontrollen gemäß § 36 Abs. 3 WaffG erhoben. Diese Abfrage hat folgendes Ergebnis erbracht:

2003: 51, 2004: 192, 2005: 57, 2006: 36, 2007: 376 und 2008: 279.

Dies ergibt eine Gesamtzahl von 991 Kontrollen und liegt damit geringfügig über der in der Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage, Drucksache 4/15291, genannten Zahl. Diese Differenz ergibt sich daraus, dass nachträglich zusätzliche Kontrollen erfasst werden konnten.

In den Jahren 2003 bis 2008 wurden 332 Überprüfungen von Schießstätten gemäß § 12 Abs. 1 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung durch die Waffenbehörden durchgeführt.

Nikolaigrundschule Görlitz interjection: (Frage Nr. 26)

Elternsprecher und Elternvertreter der Nikolaigrundschule Görlitz wandten sich mit Schreiben vom 30.05.2009 an das Staatsministerium für Kultus, Herrn Staatsminister Prof. Dr. Wöller. Die bisher dreizügig geführte 2. Klassenstufe soll im Schuljahr 2009/2010 zu zwei 3. Klassen zusammengeführt werden. Bereits im Schuljahr 2010/2011 werden aber voraussichtlich wieder die Kriterien zur Bildung von drei 4. Klassen erfüllt. Des Weiteren werden im kommenden Schuljahr umfassende Innen- und Brandschutzsanierungen im Schulgebäude durchgeführt, die das Lernklima zudem erheblich erschweren werden.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie beurteilt die Staatsregierung diese Reduzierung der Klassenzahl im Schuljahr 2009/2010 im Hinblick auf vorhandene unterschiedliche Lernkonzepte (Erprobungs- klasse „ZEBRA“), die Schülerzahl im Schuljahr 2010/2011 und die Maßgabe, dass die Schule im „jüngsten“ Stadtteil Görlitz mit hohen Zuzugsraten von jungen Familien liegt?

2. Wann werden die Eltern ein Antwortschreiben zu ihrem Anliegen, der Verhinderung der Klassenzusammenlegung, erhalten?

Zu Frage 1. Wir sind sehr darum bemüht, Klassenteilungen oder -zusammenlegungen möglichst zu vermeiden. Daher werden, wenn es aufgrund von Zu- oder Wegzügen zu Veränderungen kommt, zunächst alle Möglichkeiten unter Beachtung der Klassensituation und der Personalressourcen geprüft, die Klassen in ihrem Bestand fortzuführen.

Ist eine Klassenzusammenlegung tatsächlich notwendig, geht die Schulleitung behutsam und transparent vor: Sie bespricht gemeinsam mit den Klassen- und Fachlehrern und den Eltern, welche pädagogisch sinnvollen Lösungen es gibt. Dabei werden soziale Aspekte wie zum Beispiel Freundschaften und unterschiedliche Entwicklungsstadien berücksichtigt.

In der Nikolaigrundschule gehen 56 Schüler der Klassenstufe 2 im Schuljahr 2008/2009 in drei Klassen. Üblicherweise werden erst bei mindestens 57 Schülern drei Klassen gebildet (§ 4a Abs. 2 SchulG). Da aber nach Beendigung der Klassenstufe 1 die Schülerzahl der jetzigen Klassenstufe 2 um sechs Schüler gesunken war, hatte die Regionalstelle aus pädagogischen Gründen für die 56 Schüler drei Klassen eröffnet.

Für das kommende Schuljahr 2009/2010 sind jetzt nur noch 54 Schüler angemeldet. Zwei der ursprünglich 56 Schüler der Klassenstufe werden für voraussichtlich zwei Schuljahre in Lese-Rechtschreib-Klassen an einer anderen Grundschule gehen.

Es ist eine Vermutung der Eltern, dass in der Klassenstufe 4 wieder genügend Schüler vorhanden wären, um drei

4. Klassen bilden zu können. Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine belastbare Aussage zum Schülerzuwachs in der künftigen Klassenstufe 4 im Schuljahr 2010/2011 getroffen werden.

Mit Blick auf den bisherigen Kenntnisstand hat die Regionalstelle richtig entschieden, nur noch zwei Klassen in der Klassenstufe 3 zu bilden.

Zu Frage 2. Das Schreiben der Elternsprecher der Nikolaigrundschule Görlitz ist am 02.06.2009 im SMK eingegangen. Die Eltern werden fristgemäß bis Anfang Juli eine Antwort erhalten.

Beantwortung der Nachfrage zu Frage Nr. 1

Zur Umsetzung des Konjunkturpakets steht die Sächsische Staatsregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen in regelmäßigem Austausch über Stand und Realisierung. Die Staatsregierung nimmt damit ihre Verantwortung für die Umsetzung ihrer Beschlüsse und für den Verwaltungsvollzug zum Wohle der Bürger des Freistaates Sachsen in besonderer Weise wahr.

Beantwortung der Nachfrage zu Frage Nr. 16

Zu der von Ihnen in vorbenannter Angelegenheit an mich herangetragenen Nachfrage, wann die Ermittlungsgruppe ihre Tätigkeit eingestellt hat, kann ich mitteilen, dass die Ermittlungstätigkeit im März 2009 beendet wurde.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

Antrag auf Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Sächsischen Landtags gemäß § 76 Abs. 1 GO i. V. m. der Anlage 5 zur Geschäftsordnung

Drucksache 4/15429, Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten

In der gestrigen 139. Sitzung wurde der Tagesordnungspunkt 9 auf heute vertagt, weil es bei einigen Fraktionen zu einem Punkt noch Informationsbedarf gab. Ich gehe davon aus, dass Ihnen diese Informationen inzwischen vorliegen. Damit kommen wir zur Behandlung der Drucksache 4/15429. Da der Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht einstimmig zugestimmt wurde, sind Behandlungen und Entscheidungen der Angelegenheit im Plenum erforderlich.

Meine Damen und Herren, wünscht jemand dazu das Wort? – Frau Nicolaus. Ich verzichte darauf, Ihnen noch einmal die Regularien vorzulesen. Ich gebe Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie heute hier um die Aufhebung meiner Immunität bitten. Das hat vielerlei Gründe, die ich nur kurz erläutern möchte.

Zuerst einmal möchte ich hier keinen Präzedenzfall schaffen. Es wäre in Deutschland einmalig, wenn die Immunität nicht aufgehoben werden würde. Ich möchte nicht, dass dann ganz Sachsen auf den Sächsischen Landtag und mich schaut. Ebenso wenig möchte ich, dass ich mich möglicherweise auf der ersten Seite der „Bild“Zeitung und anderer Medien wiederfinde. Ich möchte vor allem nicht den Eindruck erwecken, dass ich mich hinter der Immunität verstecke.

(Starker Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei der Staatsregierung)

Das habe ich auch nicht nötig. Ich habe es deswegen nicht nötig, da ich der Meinung bin, dass die im Raum stehenden Dinge ausgeräumt werden können.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass die Diskussion von gestern Abend Anlass sein soll, über das Thema Immunität in Gänze nachzudenken. Ist es ein Vorteil für einen Abgeordneten, die Immunität zu genießen? Oder ist es nicht eher ein Nachteil, wenn erst durch die Medien eine Vorankündigung kommt, ein Schreiben in Richtung Landtag sei unterwegs? Dann trifft dieses Schreiben ein, und deren Genehmigung wird veröffentlicht. Danach geht es immer wieder weiter. Jedes Mal hat man einen Presseaufschlag. Man kann sich aber überhaupt nicht mehr wehren, egal, welchen Abgeordneten es nun betrifft. Darüber muss meiner Ansicht nach gründlich nachgedacht werden, da man am Ende schon vorverurteilt ist. Man bekommt vielleicht hinterher gar kein Urteil und es kann sich alles in Luft auflösen, aber rein durch die Presse ist man vorverurteilt.

(Heinz Eggert, CDU: Richtig!)

Ich denke, die gestrige Diskussion sollte auch in Richtung Justiz einen Denkanstoß geben, wie Dinge geschehen und geschehen können.

Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir einfach an dieser Stelle, zum Vergangenen etwas zu sagen. Ja, ich hatte 90 Tagessätze bekommen. Aber wofür? Ich habe ein weggespültes Sozialgebäude – einen Container – in Festbauweise für meinen Sportverein „Blau-Weiß Hartmannsdorf“ errichtet. Nach dem Inkrafttreten des Strafbefehls habe ich von der jetzigen Landesdirektion Chemnitz einen Verwendungsnachweis bekommen, dass der Verwendungszweck der Mittel erfüllt ist. Ich möchte dies einfach einmal klarstellen, da es in den Medien immer wieder anders dargestellt wird. Für mich war es Pech, dass der Nachweis erst hinterher kam. Darüber kann ich mich nun aufregen. Ich habe es aber akzeptiert und muss damit leben.

Nun noch ein Wort zu meiner Gemeinde: Ich lebe dort mit den Menschen, für die Menschen und vor allen Dingen in einem guten Miteinander. Wir sind in Hartmannsdorf eine familien- und sportfreundliche Gemeinde. Wir haben die höchste Geburtenrate. Ich bin stolz auf meine Leute und meine Leute sind stolz auf mich.

Wenn dann in der Zeitung steht, es gibt Untreuetatvorwürfe in erheblichem Ausmaß – das war die Vorverurteilung –, von denen am Ende nur noch Fahrtkosten übrig bleiben, frage ich mich: Wo ist Recht und Unrecht?

Aber beim Thema Recht, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte ich darum, dass in diesem Verfahren Fairness waltet und mein Verteidiger nun wirklich die Möglichkeit bekommt, Dinge einzubringen und Gehör zu finden. Um diese Fairness bitte ich.

An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen allen in diesem Hohen Hause für die Fairness bedanken. die Sie mir entgegengebracht haben. Bei all den Unwägbarkeiten, die ich vielleicht diesem Hohen Haus bereitet habe, ist mit mir immer ein fairer Umgang gewesen. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD und der Linksfraktion)

Danke schön. – Meine Damen und Herren! Wir hatten gestern festgelegt, dass die Fraktionen jeweils noch 5 Minuten sprechen können, wenn Bedarf besteht. Ich schaue mich nun um. – Nein. Es besteht kein Bedarf. Es gibt demnach jetzt auch keinen Widerspruch, dass wir über die Drucksache abstimmen.

Meine Damen und Herren! Nach diesen Ausführungen von Frau Nicolaus stelle ich die Drucksache 4/15429 als Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen. Die Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen und keinen Gegenstimmen ist dieser Antrag angenommen worden.

Herr Schimpff, Sie haben schon angekündigt, dass Sie Ihr Abstimmungsverhalten erklären wollen. Ist dem noch so?

(Volker Schimpff, CDU, am Saalmikrofon: Herr Präsident! So ist es!)

Dann bitte schön.

(Volker Schimpff, CDU: Darf ich auch an das Rednerpult treten? – Oh-Rufe von der Linksfraktion)