Protocol of the Session on June 26, 2009

(Beifall der Abg. Caren Lay, Linksfraktion)

Zum Zweiten. Ich habe meine Formulierung, die Sie zu Recht zitiert haben, sehr sorgfältig gewählt, und ich stehe auch heute noch dazu. Mir wäre es wohler und mir wäre es wirklich lieber, wenn ich diese Aussagen nicht hätte treffen müssen. Das sage ich Ihnen auch.

Ich sage Ihnen auch noch mal eines: Wenn Sie als CDUFraktion überhaupt nicht darauf reagieren, wenn Ihr Kollege Bandmann mich beispielsweise im letzten Plenum in eine Reihe mit linksextremistischen Gewalttätern im Zusammenhang mit dem 13. Februar stellt, und Sie sitzen da und schlafen weiter und applaudieren, dann spreche ich Ihnen das Recht ab, mir irgendetwas über rechtsstaatliche demokratische Grundsätze zu erzählen.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Günther Schneider, CDU)

Herr Prof. Schneider und liebe, hochverehrte Kollegen von der CDU-Fraktion, ich habe mich schon sehr gewundert, dass Sie in Ihrem Bericht die Klarnamen der Beschuldigten aus der Justiz hineinschreiben. Das finden Sie in unserem Bericht nicht.

(Zuruf des Abg. Klaus Bartl, Linksfraktion)

Deswegen kann ich Ihre Krokodilstränen über die angeblich verleumdeten Justizangehörigen nicht verstehen – wie gesagt, ob sie zu Recht beschuldigt werden oder nicht, ist nicht festgestellt, und so lange gilt die Unschuldsvermutung. Aber dann bitte ich, dass Sie darauf auch Rücksicht nehmen und hier nicht die Namen in der Debatte nennen und in den Bericht hineinschreiben. Wir haben das nicht getan. Fassen Sie sich einmal an die eigene Nase. Ihre Selbstgefälligkeit ist unerträglich.

(Beifall des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE, und bei der Linksfraktion)

Ich kann jetzt aus den Fraktionen keinen – – Doch, es gibt weiteren Redebedarf. Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Schimpff.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor zwei Jahren wurde

Sachsen von einem Skandal erschüttert, der bis heute im Bewusstsein breiter Kreise der Öffentlichkeit wabert. Sachsen sei von der Organisierten Kriminalität beherrscht, zu der kriminelle Netzwerke von – ich zitiere – „höchsten Kreisen von Justiz, Polizei, Wirtschaft und Politik gehören“. Die Namen, die dazu genannt wurden, konzentrierten sich auf Leipzig.

Nicht um das in der Tat undurchsichtige Netzwerk von weit über 100 städtischen Firmen, Freundschaftsgeschenke von Lange-&-Söhne-Uhren und von Geschäftspartnern beim Cross-Border-Leasing bezahlte Concorde-Flüge, nicht um die dubiose, Anfang der Neunzigerjahre als Kampf gegen den Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung“ geführte Immobilienpolitik der Stadt – nein, es sollte um Mord und Totschlag, um angeblich durch und durch korrupte, kriminelle, perverse Richter und Staatsanwälte und um eine alles durchdringende Mafia gehen. „Schlimmer als in einem schlechten Krimi“, sagte, glaube ich, ein erschütterter Abgeordneter.

Angeblich lagen dazu über 15 000 Blatt Akten vor. Es lagen tatsächlich im Landesamt für Verfassungsschutz viele Akten – wie ich nach deren Durchsicht weiß, meist Mehrfachkopien, bürokratische Interna usw., immer wieder umgeschriebene und abgeschriebene Auswertungsvermerke, die schließlich als Geheimdienst-Dossiers vor zwei Jahren irgendwie an die Presse gerieten und jene erschütternden Behauptungen enthielten. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat pflichtgemäß zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen die darin Verdächtigen geführt – und musste immer wieder feststellen, dass die behaupteten Straftaten gar nicht existierten oder dass die Verdächtigen damit nichts, aber auch gar nichts zu tun hatten.

Um zu verstehen, wie es trotzdem zu diesen unser Land vergiftenden Unterstellungen kam, muss man auch die Vorgeschichte kennen. 1998 entstand ein – sagen wir es ehrlich – Bespitzelungsvermerk des Landeskriminalamtes über die CDU mit – Zitat – „Personenfeststellungen“ über eine öffentliche Parteiveranstaltung, den politischen Aschermittwoch, Zitat: „festgestellt wird hierbei lediglich die Zugehörigkeit von Personen zur CDU“.

Der Spitzel hatte sich dem LKA aufgedrängt und war eine Journalistin. An die „Personenfeststellungen“ waren seitenweise ihre kruden Vermutungen über alles Mögliche angehängt. 28-mal liest man dort das Wort „soll“ oder „sollen“, 15-mal „angeblich“, „eventuell“, „möglicherweise“, „scheint“, „wahrscheinlich“. Es ist so krudes Zeug, dass es selbst in ihrer Boulevard-Zeitung keinerlei Chance auf Veröffentlichung hatte. Kostprobe gefällig? „Ein gewisser [Soundso] habe angeblich offiziell Selbstmord begangen, eventuell wurde dabei ‚nachgeholfen’. Ein anderer Architekt sei im Zusammenhang mit dem neuen Messegelände in einen Kühlturm geworfen worden.“ Oder: „Nach Angaben von ‚Bild’ Leipzig komme es zu Kontakten zwischen ‚Bild’ und der Staatsanwaltschaft Leipzig“ – es folgt der Name des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft –, „auf dessen Veranlassung hin.“ Hm,

offenbar wurde dieser Beamte nicht nur fürs Da-Sein bezahlt, sondern machte seine Arbeit...

1999 musste sich mein Verfassungs- und Rechtsausschuss in zwei Sitzungen als Untersuchungsausschuss betätigen. Eine Staatsanwältin hatte anderthalb Jahre gegen einen Abgeordneten vorermittelt und war angesichts fehlender Ergebnisse – diesen Eindruck gewannen wir im Ausschuss – weit über das rechtsstaatlich Zulässige hinausgegangen. Ich glaubte damals an ein Mani-Puliti-Syndrom: Sie wollte wohl auch einmal, wie bestimmte italienische Staatsanwälte, einen Politiker zu Fall bringen.

Anschließend verschwand diese Staatsanwältin Henneck aus meinem Blickfeld als Rechtsausschussvorsitzender und, wie ich glaubte, aus dem öffentlichen Dienst und vielleicht sogar für einige Jahre in der Gastfreundschaft des Justizvollzuges. Aber da war ich im Irrtum. Sie verschwand lediglich im Geschäftsbereich eines anderen Ministeriums und wurde 2004 sogar Referatsleiterin im Landesamt für Verfassungsschutz.

Da ist jetzt der dritte Teil der Vorgeschichte. Wie andere Bundesländer führte Sachsen eine Zuständigkeit des Verfassungsschutzes für die Beobachtung von möglichen, die verfassungsmäßige Ordnung schwerwiegend beeinträchtigenden Bestrebungen der Organisierten Kriminalität ein. Auch darüber haben wir uns im Rechtsausschuss grimmig auseinandergesetzt: a) Ist es nötig? Dabei dachten wir daran, dass der Gefahr von Zuständen wie heute im ehemaligen Portugiesisch-Guinea vorgebeugt werden müsse. Das Land gehört faktisch den kolumbianischen Drogenkartellen, und alle paar Monate wird ein Präsident, Minister oder Armeechef gekillt.

Die Frage b) war: Ist es richtig so? Denn das verfassungsmäßige Trennungsgebot zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher Arbeit musste gewahrt werden.

Ich sage ehrlich: Wie das dann auch behördlich-bürokratisch ablief, davon hatte ich keine Ahnung. Man warf jetzt nicht einfach ein Auge darauf, ob beim Ausländerextremismus auch Drogen- und andere Kriminalität in systemgefährdendem Maße im Entstehen war. Vielmehr wurde ein eigenes OK-Referat gebildet, und das machte sozusagen Beschäftigungsmaßnahmen. Es gab das OK-Referat, also war alles, womit sie sich beschäftigten, Organisierte Kriminalität, und zwar, da sie ja zum Verfassungsschutz gehörten, verfassungsgefährdend, oder, um die Referatsleiterin zu zitieren: „Man muss sich eigentlich nur bücken und findet OK auf der Straße.“

Diese Referatsleiterin war bekanntlich die E-Staatsanwältin Henneck. Der/die Geheimschutzbeauftragte des Landesamtes hatte deren Übernahme in den Verfassungsschutz abgelehnt, sicherlich aus guten Gründen. Doch als der zuständige Abteilungsleiter Springborn aus dem SMI, der sich – das war leider nicht allgemein so – verantwortungsbewusst auch um die Angelegenheiten im Verfassungsschutz kümmerte, aus einem Urlaub zurückkam, war Frau Henneck auf einmal Referatsleiterin.

Über ihr standen ein Präsident, der leider sehr oft krank war, kein Vizepräsident, sondern als Abwesenheitsvertreter des Präsidenten ein mit seiner Abteilung Links- und Rechtsextremismus natürlich ausgefüllter Abteilungsleiter. Der Abteilungsleiter über dem OK-Referat war bereits wegen Altersteilzeit fort; amtierend machte dessen Arbeit ein anderer Referatsleiter mit, der beamtendienstgradmäßig aber unter der Frau Henneck rangierte. In einem sensiblen Bereich wie dem Verfassungsschutz ist das eine deutlich unzureichende Kontrolldichte.

Katastrophal aber wurde es, weil das OK-Referat absolut unprofessionell besetzt war. Arbeiteten im ganzen Landesamt schon nur zwei, maximal vier ausgebildete Verfassungsschützer, so war das OK-Referat überwiegend mit Polizisten besetzt. Mit Verlaub, darunter waren auch einige gute, aber offenbar auch solche, die man bei der Polizei gern los war. Und alle hatten ein hohes Selbstbewusstsein, aber kaum Ahnung von den spezifischen Aufgaben, Rechten, Pflichten und Grenzen und vor allen Dingen von den spezifischen Arbeitsweisen eines Nachrichtendienstes. Sie erklärten sich für ausgebildet, weil sie einen 14-tägigen Lehrgang an der Verfassungsschutzschule in Heimerzheim besucht hätten und ein paar Mal für zwei Tage im bayerischen Verfassungsschutz hospitierten. Mit Anreise, Abreise und Wochenende bleibt da ein achttägiger Kursus. Ich glaube, ungelernte Wachleute müssen bei der IHK länger im Lehrgang sitzen!

Unter diesen Rahmenbedingungen wurde teils fleißig, teils spesenbewusst gearbeitet. Die fachlichen Mängel hat Kollege Piwarz schon beschrieben. Klar, in der Polizei kennt man das Gebot der Trennung von Beschaffung und Auswertung nicht. Dort ist als Zweites und somit die Polizeiarbeit kontrollierend nämlich die Staatsanwaltschaft noch mit dem Vorgang befasst. Aber man arbeitete, wenn auch – hier muss ich eine abweichende Meinung äußern – offenbar durchweg ohne einen den Aufwand lohnenden zusätzlichen Erkenntnisgewinn, munter vor sich hin.

Da gab es zum Beispiel die Quelle, die schon vor zwei Jahren unter ihrem Decknamen „Jaguar“ durch die Medien lief. Aus ihren Berichten lässt sich ihr Lebensumfeld so weit festlegen, dass sie als eine der deutschen Sprache nicht voll mächtige Sozialhilfeempfängerin in Leipzig identifizierbar war – eine Frau, die ein abwechslungsreiches, aber oft sehr schweres Leben hatte und ihr offenkundiges Geltungsbedürfnis nicht durch intellektuelle Fähigkeiten, sondern durch Erzählungen über ihre doch noch vorhandene Attraktivität befriedigen wollte.

Dem Verfassungsschutz war sie durch Aussagen über ihren ehemaligen Ehemann wertvoll. Dass diese Aussagen wohl öfter interessengeleitet waren – ob von ihr oder dem OK-Referat, sei dahingestellt –, habe ich an den Angaben über des Exmanns neue Geliebte überprüfen können; angeblich eine – ich zitiere – „CDU-Regionalpolitikerin Birgit S.“, mit Personenbeschreibung und Wohnlage.

Ich sage Ihnen als stellvertretender Vorsitzender der Leipziger Union: Ich habe das mit allen möglichen Hör-

und Schreibvarianten des Namens überprüft – aber so eine Frau gab und gibt es in der Leipziger CDU nicht.

Die Quelle „Jaguar“ entwickelte eines Julitages 2005 plötzlich von sich aus oder auf Wunsch des Beschaffers einen Belastungseifer gegenüber einem gelegentlichen Kaffeehausbekannten. Dieser, ein angesehener Politiker der GRÜNEN, wäre jetzt bei der CDU, weil er so bessere Geschäfte machen könne. – Ich kenne den Mann. Er würde nie, nie zur CDU gehen und hat es auch nicht getan. Abgesehen davon ist CDU-Mitgliedschaft Leipzig geschäftlich eher schädlich.

Aber da angebliche CDU-Mitgliedschaft noch nicht ausreicht, wurde dem guten Manne nachgesagt, er würde Juristen Prostituierte zuführen, er hätte Kontakte zu einem Betrüger und ihm wäre eine Baugenehmigung in Markkleeberg zugeschanzt worden. Woher aber die Namen der Leute nehmen, wenn „Jaguar“ sich in ihrer Stadt doch so wenig auskennt? Aus der „Bild“-Zeitung?

In der Tat, es gab einen Juristen in Leipzig, dessen Name allgemein bekannt war: Der stellvertretende Leitende Oberstaatsanwalt war nämlich auch Pressesprecher der Staatsanwaltschaft und stand mitunter mehrmals wöchentlich in beiden Zeitungen der Stadt. Der GRÜNE hatte ihm „Jaguar“ sogar einmal im Vorübergehen gezeigt und – wohl um der Osteuropäerin einmal etwas Nettes zu sagen – bemerkt, der Staatsanwalt finde den Klang der slawischen Sprache angenehm.

So, meine Damen und Herren, kam Staatsanwalt Röger in einen Quellenbericht an den Verfassungsschutz. Wer konnte der korrupte Baugenehmigungsbeamte sein? Wahrscheinlich wusste „Jaguar“ noch nicht einmal, dass Markkleeberg nicht zu Leipzig gehört. Aber bekannt war ja eben mal der Sozial- und Bildungsbürgermeister Jung, der einige Monate später auch Oberbürgermeister wurde. So war das der zu benennende Mitarbeiter der Stadtverwaltung...

Und durch einen auf ihn verübten Mordanschlag kannte sie den Namen von Dr. Klockzin, dem Justitiar der stadteigenen Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft. Der Agentenführer schrieb ihn phonetisch „Glokzin“ auf, und tatsächlich geisterte ein Dreivierteljahr – Zitat – „der Betrüger und Immobilienmakler Glokzin durch die anschwellenden Akten des OK-Referates, ohne dass er mit dem öffentlich wohlbekannten LWB-Manager in Verbindung gebracht wurde“.

Selbst im Referat Henneck hätte man dieser wirren Story wohl wenig große Beachtung geschenkt, aber einige Tage später beendete der Sächsische Verfassungsgerichtshof auf Antrag der PDS die OK-Beobachtung.

In den nächsten Monaten durften sie nur noch weiterverfolgen, was ihnen schon vorlag. So wurde aus der kurz vor Toresschluss hereingebrachten Bemerkung, es gebe in Leipzig irgendwie korrupte Juristen und irgendwie korrupte Verwaltungsmitarbeiter, irgendwie in einem Netzwerk um einen Politiker, die Möglichkeit, doch noch einen weiteren Vorgang zu eröffnen. Das war kein Tee

beutel, Frau Lay, das war ein einzelnes Teeblättchen, das man noch ausquetschen wollte. Und dieses Ausquetschen fiel schwer. Da wurde observiert und abgefragt, da stellte man fest,

(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

dass ein Rechtsanwalt vor dem Schlafengehen noch ein Instrument spielt und ein Staatsanwalt körperbehindert ist. Nur mit den korruptiven und kriminellen Netzwerken kam man nicht weiter. Wohl aber mit Klatsch.

(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Aus den angeblichen Beziehungen des GRÜNENPolitikers zu einem Staatsanwalt, zu einem Betrüger und einem Rathausmitglied wurden begründungslos Beziehungen zwischen diesen. Zitat aus einem Auswertungsvermerk der Henneck vom 18. Januar 2006:

„Röger soll auch intensive Beziehungen zu dem Betrüger Glokzin (phonetisch) unterhalten haben.“ Und: „In einem polizeilichen Ermittlungsverfahren seien bei Glokzin brisante Fotos sichergestellt worden.“

Das, meine Damen und Herren, hätte der Verfassungsschutz ja leicht amtlich überprüfen können, wenn man seine sonstigen Abfrageaktivitäten sieht. Tat er aber nicht. Ich setze das Zitat über die brisanten Fotos fort:

„Diese sollen Röger mit Glokzin bei einem Urlaub bzw. einer Party auf einer Yacht des inzwischen ermordeten Modemachers Versace zeigen.“

Sollen! Haben sie aber nicht, wenn es sie überhaupt gab. Aber weder Dr. Klockzin noch Oberstaatsanwalt Röger waren je auf einer Versace-Yacht, von gemeinsamen Urlauben oder Partys ganz zu schweigen. Aber die Behauptungen ziehen sich seither durch die vom OK-Referat produzierten und reproduzierten Vermerke, und die Akten schwollen um Buchkopien über den Versace-Mord an.

Frau Henneck hatte auch eine Auskunftsperson in der Staatsanwaltschaft. Die genannte, dienstlich sogar dafür zuständige Staatsanwältin bestreitet energisch, diffamierende Äußerungen über ihren Kollegen gemacht zu haben. Aber das OK-Referat füllte damit die Akten. Aus dem Zusammenfassenden Vermerk vom 18. Januar – ich zitiere –:

„Röger besitzt auch intensive Kontakte zu einem Rechtsanwalt [Soundso] in Leipzig. Dieser Rechtsanwalt sei CDU-Mitglied und möglicherweise sogar Mandatsträger im Stadtrat Leipzig oder im Sächsischen Landtag.“

Dieser Schmarrn steht nicht etwa in einem Quellenbericht, wo die Aussagen des sogenannten Vertraulichen Mitarbeiters, VM, eins zu eins niedergeschrieben werden, sondern in einem Bericht der Referatsleiterin! Wer Stadtrat oder gar MdL ist, kann aus öffentlich zugänglichen Quellen innerhalb einer Minute recherchiert werden! Aber dann hätte es ja nicht mehr vielfach in die schließlich 15 000 Seiten des OK-Referats geschrieben werden können.

Grafisch, mit einer guten, vom Freistaat teuer erworbenen Software erstellt – das ist keine Geheiminformation, Herr Innenminister, ich habe die Herstellerfirma gefragt –, schwollen auch Netzwerke an. Sagt ein Spitzel über italienische Restaurants: „Dem A gehören zwei Restaurants, das C und das D“, und am D steht ein anderer Name, dann hatte Frau Henneck sofort wieder eine Ecke ihrer Grafik gefüllt. Die Besitzerin des D als – Zitat – „namentlich bekannte Italienerin“ – tatsächlich ist sie Deutsche – und Strohmann (respektive Strohfrau) für die Mafia, nämlich den – Zitat – „namentlich unbekannten Italiener A“. Der hatte das Restaurant schon fünf Jahre früher

(Zuruf des Abg. Stefan Brangs, SPD)

und auch fünf Jahre vor Beginn der OK-Beobachtung durch Frau Henneck an die neuen Betreiber verkauft.