Wir bedanken uns für die Pause, Herr Präsident! Wir haben die Überlegungspause genutzt, um uns mit den Argumenten der Koalition und anderer Redner sowie auch des Staatsministers zu befassen. Wir bleiben im Ergebnis bei unserer Auffassung, dass aus den hier dargelegten Gründen das jetzt vorgelegte Haushaltsgesetz verfassungswidrig ist. Wir bitten um Abstimmung zu unserem Änderungsantrag.
Meine Damen und Herren! Wir kommen damit zu den Abstimmungen. Aufgerufen ist das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 und die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten für die Jahre 2005/2006. Dem liegt der Gesetzentwurf der Staatsregierung, Drucksache 4/0608, zugrunde.
Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 4/1250, ab. Ich hatte Ihnen bereits die Überschrift vorgelesen. Bei Gesetzen müssen wir auch über die Überschrift abstimmen. Wer der Überschrift die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren! Ich rufe den Artikel 1 auf: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2005 und 2006.
Hier gibt es einen Änderungsantrag der PDS-Fraktion, Drucksache 4/1353. Wird Einbringung gewünscht? – Herr Bartl.
Herr Präsident! Das Anliegen des Antrages und eine sachgerechte Begründung ist ausführlich erfolgt. Wir bitten um Abstimmung.
Dann frage ich: Wird das Wort zum Änderungsantrag gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich bringe den Änderungsantrag der PDS, Drucksache 4/1353, zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Anzahl von Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Es gibt einen weiteren Änderungsantrag zum § 2 des Artikels1, Änderungsantrag der NPD-Fraktion, Drucksache 4/1360. Ich bitte um Einbringung. Herr Leichsenring.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, sämtliche Änderungsanträge im Block einzubringen. Bei allen unseren Änderungsanträgen – das habe ich vorhin schon ausgeführt – geht es uns um eine Erhöhung der Kontrolldichte durch das Parlament. Dahin gehend möchten wir unsere Anträge verstanden wissen. – Danke.
Danke schön. – Dann frage ich, ob auch die FDP-Fraktion ihren Änderungsantrag zum § 11, Drucksache 4/1279, einbringen möchte. – Herr Zastrow, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns zum Schluss dieser spannenden Beratung noch einmal über Paunsdorf reden, aber nicht – keine Angst – über den Sinn und Unsinn eines Erwerbs, sondern über den anstehenden Entscheidungsprozess. Herr Dr. Metz, ich habe Sie im Haushalts- und Finanzausschuss danach gefragt, wie denn die Regierung gedenkt, den Haushalts- und Finanzausschuss an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Sie haben mir darauf eine Antwort gegeben, nämlich die, Sie werden den Haushalts- und Finanzausschuss selbstverständlich nach dem Kabinettsentschluss informieren. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar. Nur bei dieser Immobilie, über die so viel diskutiert worden ist, die im letzten Jahr vielfach
das Thema war, sogar Thema eines Untersuchungsausschusses, und wenn es noch dazu um 145 Millionen Euro geht, möchte ich als Parlamentarier des Sächsischen Landtages ein Mitbestimmungsrecht haben. Deswegen fordern wir das ein. Bringen Sie diese Entscheidung vor den Haushalts- und Finanzausschuss und in den Landtag!
Ich habe als Neuling im Parlament so langsam mitbekommen, was in so einem Haushalts- und Finanzausschuss besprochen wird, was auch wir als Parlamentarier vorgelegt bekommen und dass wir wegweisende Entscheidungen mit treffen können. Ich möchte an die 5. Sitzung, sie ist gerade mal zwei Wochen her, erinnern. Da durften wir entscheiden, dass zum Beispiel der Grundstücksverkauf für das Festspielhaus Hellerau für einen Euro über die Bühne geht. Das haben wir gemacht. Wir durften in derselben Sitzung über Üpl-Anträge entscheiden, wie zum Beispiel Prüfungsvergütung in Höhe von 600 Euro. Wir durften mit entscheiden über 737,21 Euro für den Unterhalt von Dienstkraftfahrzeugen. Das durften wir machen, aber über 145 Millionen Euro für ein Objekt, bei dem ich Ihnen als Regierung dringend empfehlen würde, das nicht allein zu schultern, sondern mit dem Parlament zu diskutieren, dürfen wir nicht mit entscheiden.
Beim besten Willen – ich sehe ein, dass Sie Ermächtigung brauchen, ich habe auch viel Vertrauen, dass Sie vernünftige Sachen machen, nur bei dieser Immobilie mit diesem Wert möchte ich ein Mitspracherecht. So geht es ganz gewiss nicht.
Meine Damen und Herren! Ich rufe der Übersicht halber noch die einzelnen Drucksachen auf und würde paragrafenweise abstimmen lassen, weil das jetzt etwas unübersichtlich würde, wenn ich für alle Artikel die einzelnen Änderungsanträge aufrufen würde.
Ich lasse jetzt abstimmen über den § 1 in Artikel 1. Wer dem § 1 in Artikel 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem § 1 zugestimmt.
Zu § 2 gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der NPD in der Drucksache 4/1360. Dazu ist schon gesprochen worden. Wird zu diesem Änderungsantrag jetzt das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich diesen Änderungsantrag in der Drucksache 4/1360 zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich lasse jetzt abstimmen über den § 2 in Artikel 1. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem § 2 mehrheitlich zugestimmt.
Ich lasse jetzt abstimmen über den § 3. Hier gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der NPD in der Drucksache 4/1359. Dieser wurde bereits eingebracht. Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich diesen Änderungsantrag zur Abstimmung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse jetzt abstimmen über den § 3 in Artikel 1. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem § 3 mehrheitlich zugestimmt.
Ich lasse jetzt abstimmen über den § 4. Wer dem § 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist dem § 4 zugestimmt.
Wir kommen zum § 5. Hier gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der NPD in der Drucksache 4/1358. Dieser wurde bereits eingebracht. Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich diesen Änderungsantrag zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse jetzt abstimmen über den § 5 – immer wieder in der Fassung des Ausschusses. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem § 5 zugestimmt.
Wir kommen zum § 6. Hier gibt es zwei Änderungsanträge von der Fraktion der NPD. Diese wurden bereits eingebracht. Wird zu der Drucksache 4/1357 das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über diesen Änderungsantrag. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über den weiteren Änderungsantrag der NPD-Fraktion in der Drucksache 4/1356. Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über diesen Änderungsantrag. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse jetzt abstimmen über den § 6 in der Fassung des Ausschusses. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen ist dem § 6 mehrheitlich zugestimmt.
Ich lasse abstimmen über die §§ 7, 8, 9 und 10 in der Fassung des Ausschusses. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl
Wir kommen zum § 11. Hier gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 4/1279, der bereits eingebracht ist. Wird dazu das Wort gewünscht? – Bitte.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich brauchte nur der Sächsische Rechnungshof eine Unterkunft, doch da kam der Duzfreund von Herrn Biedenkopf, Herr Barth. Danach waren Behördenräume in Größe von 10 000 Quadratmetern geplant. Dann wurden das 18 000 Quadratmeter. Zum Schluss wurden 53 000 Quadratmeter gebaut und angemietet, und zwar zu einem Mietpreis von 23,57 DM pro Quadratmeter für Büroflächen genauso wie für Technikräume, Treppen, Flure, WCs, Tiefgarage, Hundezwinger und Schießkino. Der dann geschlossene Vertrag ist fest bis 2020, gebunden an die Entwicklung des Lebenshaltungskostenindexes. Es sind in dieses Objekt im Wert von 32 Millionen DM so genannte nutzerspezifische Einrichtungen eingebaut worden, die dann an den Eigentümer fallen. Die Ankaufmöglichkeit wurde erstmals für 2005, nach zehn Jahren, ermöglicht.
Interessant ist noch, dass der Duzfreund von Herrn Biedenkopf sich gewünscht hatte, dass der Ankauf zum 13- bis 15fachen der Jahresmiete erfolgt. Mit einem kleinen Federstrich wurde das 13fache gestrichen. Es wurde ihm das 15fache gegönnt. Das ist ein zusätzlicher Schaden von 32 Millionen DM, der dem Steuerzahler entsteht. All das geschah nicht nur wegen des Duzfreundes von Herrn Biedenkopf, sondern auch mit der Unterstützung des damaligen Finanzministers, unseres jetzigen Ministerpräsidenten.
Herr Zastrow, Ihr Antrag ist gut gemeint. Ich muss allerdings sagen, letzten Endes haben die Abgeordneten ohnehin nur die Wahl zwischen Pest und Cholera. Wenn Sie nämlich jetzt ankaufen, würde das bedeuten, dass Sie dem Schrecken ein Ende bereiten. Wenn Sie nicht ankaufen, sondern weiter mieten, wird durch die Anpassung des Mietzinses an den Lebenshaltungskostenindex in Kombination mit dem 15fachen des Ankaufpreises der Jahresmiete von Jahr zu Jahr der Ankauf teurer. Leider. Die Konditionen sind so. Der Untersuchungsausschuss hatte festgestellt, dass das eine Amigo-Affäre ohne Beispiel ist.
Aber ich muss Ihnen ehrlich sagen, die Abgeordneten haben letzten Endes durch die Einbeziehung einer Einwilligung im Ausschuss nur die Wahl zu entscheiden über ein Ende mit Schrecken oder einen Schrecken ohne Ende. Einwilligung kann natürlich auch bedeuten, dass es noch zu einer Ablehnung kommt. Ich habe das unangenehme Gefühl, dass wir uns als Abgeordnete des Sächsischen Landtages bei der Einbeziehung in die Entscheidung die Finger dreckig machen. Welchen Kaufpreis der Freistaat angesichts der aktuellen Marktsituation im Umfeld für angemessen hält, ist unerheblich, da die Höhe des Kaufpreises, der zu zahlen ist, bereits im bestehenden Mietvertrag verbindlich festgelegt ist. Leider!
Wird weiterhin das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur Abstimmung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Anzahl von Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse über § 11 in der Fassung des Ausschusses abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem § 11 mehrheitlich zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zu § 12. Hierzu liegen zwei Änderungsanträge vor. Der eine Änderungsantrag in der Drucksache 4/1355 ist von der Fraktion der NPD schon eingebracht worden. Wird dazu noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich diesen Änderungsantrag zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und einer Stimmenthaltung ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren! Der Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 4/1398 liegt Ihnen vor.
Meine Damen und Herren! Ich bitte, die Plätze wieder einzunehmen. Wird von dem Einreicher der Auszeit das Wort gewünscht? – Nein, gut.
Dann, meine Damen und Herren, bitte ich wieder um Ihre Aufmerksamkeit. Wir sind noch beim § 12 Artikel 1. Ich rufe auf den Änderungsantrag der PDS-Fraktion Drucksache 4/1398. Ich bitte um Einbringung. Herr Bartl, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Etatrecht des Parlaments ist schlicht und ergreifend nicht nur eine Frage, die mehr oder weniger, sage ich einmal, irgendwo in der Geschäftsverteilung drin liegt. Das Etatrecht des Parlaments ist ein Ausfluss der Gewaltenteilung und über die Möglichkeit, dass sich gewissermaßen das Parlament vorbehält, im Haushaltsgesetz, im Haushaltsplan etwas für die Exekutive festzusetzen, funktioniert Gewaltenteilung oder funktioniert nicht. Über nicht mehr und nicht weniger reden wir hier. Da steht im Artikel 95 oder besser gesagt in der Kommentierung von Kunzmann/Michael/Haas und dergleichen zu unserer Verfassung, zur Problematik Kreditaufnahme, Gewährschaften – das ist exakt die Sache, um die es in unserem Änderungsantrag geht –, definitiv drin: „Die Ermächtigung muss betragsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Der Höchstbetrag gilt unabhängig davon, ob mit einem Teil der Kredite alte Kredite getilgt werden. Außerdem muss der Zweck der Ermächtigung bestimmt werden, da sie Haushaltsrelevanz besitzt.“ Ich verweise auf das Bundesverfassungsgericht.
Wir haben jetzt im § 12 Abs. 2 eine Formulierung, die lautet: „Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 im Zusammenhang mit der Kapitalausstattung von Unternehmen des privaten Rechts, an denen der Freistaat beteiligt ist, sowie Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, bei denen der Freistaat Sachsen Gewährträger oder Träger ist, Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen bis zur Höhe von insgesamt 1 050 000 000 Euro jährlich zu übernehmen.“
Das ist eine Ermächtigung etwa in Höhe eines Fünfzehntels des Jahreshaushalts. Das Problem ist, ob schon mit dieser Globalformulierung exakt der Zweck bestimmt ist.
Ich sage noch einmal: Als wir gefragt haben: Woran ist denn gedacht? Für wen soll es denn sein? Worum geht es denn?, da haben wir bis halb acht gewartet, ehe uns das jemand erklären konnte; 13:00 Uhr war Beginn.