Nun hat der Abg. Apfel versucht, uns hier eine Ausländerdebatte aufzureden. Ich will dieser Versuchung nicht erliegen, biete aber gern an, dass wir bei Gelegenheit über dieses Problem diskutieren. Der Staat hält sich an die Gesetze und auch abgelehnten Asylbewerbern stehen
Ein Wort zu den Vertriebenen: Die Vertriebenen haben nicht nur ein schweres Schicksal erlitten, sondern auch eine große Versöhnungsleistung gegenüber Polen und Tschechien erbracht.
Es war möglich, auch alle Anträge der Kreisverbände zur Kulturarbeit für die Vertriebenen zu bewilligen. Daher ist der Haushaltsansatz hier angemessen.
Meine Damen und Herren! Ein Wort zum Personalabbau: Auch die Polizei wird einen Anteil zur Erreichung des Stellenabbaus der Staatsregierung bis zum Jahr 2010 leisten müssen. Es ist nicht zu verkennen, dass die Relation Einwohner zu Polizisten im Freistaat Sachsen besonders günstig ist. Aufgrund der Bedeutung der inneren Sicherheit als Kernaufgabe des Staates und aufgrund sächsischer Besonderheiten bedarf die Umsetzung des Stellenabbaus bei der Polizei jedoch besonderen Augenmaßes. Der Personalabbau darf zum Beispiel nicht dazu führen, dass die Ausbildung junger Polizisten zum Erliegen kommt.
Es darf nicht dazu kommen, dass die Polizei stetig und langsam überaltert. Ich werde zur richtigen Zeit – das sage ich ganz bewusst auch im Blick und im Vergleich auf andere Bereiche des öffentlichen Dienstes; Steffen Flath hat gestern darauf hingewiesen – einen verantwortbaren Vorschlag zur langfristigen Personalentwicklung der Polizei selbst machen und dann gern diskutieren.
Zur Verwaltungsreform: Sie ist natürlich ein Schwerpunkt der Legislaturperiode, in der wir uns befinden. Von der Expertenkommission war schon die Rede. Sie wird einen Vorschlag erarbeiten und uns Empfehlungen liefern, Herr Abg. Friedrich, nicht mehr und auch nicht weniger. Es wird dann unsere Aufgabe sein, die grundlegenden politischen Entscheidungen zur künftigen Verwaltungsstruktur des Freistaates zu treffen. In diesen Entscheidungsprozess werden alle Betroffenen einbezogen. Dies wird eine öffentliche Debatte werden. Sie wird streitig, interessant und hoffentlich zu Ergebnissen führen. Bei allem Widerstreit muss es unser gemeinsames Anliegen sein, ein für lange Zeit und nachfolgendes Verwaltungsgerüst für den Freistaat und seine Bürger zu schaffen. Ich möchte, dass eine Debatte über eine solche tragfähige Struktur bis hin zu 2020 führt, nicht nur bis 2008, 2009 oder 2010. Die Ergebnisse dieser Debatte sind noch offen.
Aber ich halte es für richtig, dass wir Maßstäbe für eine Entscheidung entwickeln. Ich will Ihnen fünf Maßstäbe, die für mich dabei wichtig sind, nennen:
1. Wenn die Bevölkerung abnimmt, wenn sich die Bevölkerungsstruktur ändert, dann muss erst recht die Zahl der Behörden zurückgehen und der Verwaltungsaufbau vorausschauend angepasst werden.
2. Wichtigstes Entscheidungskriterium – davon war auch schon die Rede – ist die Aufgabenerfüllung. Die Aufgabe steht im Vordergrund. Das heißt: Welche Aufgabe muss der Staat wahrnehmen und wo können welche Aufgaben am besten erfüllt werden?
3. Wir brauchen einen Behördenaufbau, der die Verfahren ordnet und bündelt, damit die Bürger wissen, wer wofür zuständig ist. Nur übersichtliche, kurze und zuverlässige Verwaltungsverfahren aus einer Hand sichern uns Vorteile bei der Standortentscheidung von Unternehmen. Und die kundigen Thebaner hier im Raum wissen, was ich damit sage.
4. Öffentliche Aufgaben sind vorrangig von den Kommunen zu erledigen. Es gibt unstreitig kommunale Aufgaben und es gibt unstreitig staatliche Aufgaben. Wir haben aber viele Zweifelsfälle. Ich schlage vor, dass wir so verfahren, dass die Staatsregierung im Zweifelsfall begründen muss, wenn eine Aufgabe staatlich und nicht kommunal wahrgenommen wird. Das ist, wenn Sie so wollen, eine politische Beweislastumkehr in der Debatte um die Verwaltungsstruktur, die ich gern einführen möchte.
5. Einsparungen sind notwendig. Die Ergebnisse der Verwaltungsreform müssen sich auch daran messen lassen. Es wäre aber falsch, die Verwaltungsreform allein als Ergebnis eines Stellenabbaus zu konzipieren. Umgekehrt wird ein Schuh draus. Der Abg. Friedrich hat darauf hingewiesen. Die Größe der Landkreise muss sich dann an ihrer Aufgabenfülle orientieren. Wenn – im Sinne von falls – weitere Aufgaben auf die Landkreise übertragen werden, dann brauchen wir leistungsfähigere Einheiten als jetzt.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus ist auch Bürgernähe neu zu definieren. Sie bemisst sich nicht nur nach Entfernungen, sondern auch an der Transparenz und Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen. Bürgernähe kann auch heißen, dass ein Amt zum Bürger kommt und nicht nur der Bürger zum Amt. Das kann über das Internet geschehen so wie heute schon, ich kann mir aber auch ganz praktisch vorstellen, dass der Pass zum Bürger kommt und nicht der Bürger zur Meldestelle muss.
Ich bin dafür, dass wir die Grundsatzentscheidung zur Verwaltungsreform im zweiten Halbjahr des Jahres 2005 treffen. Die einzelnen Reformschritte sind gegebenenfalls in Stufen zu vollziehen.
Zum Stadtumbau. Der Stadtumbau ist in den vergangenen vier Jahren zum zentralen Thema in unseren Städten und Gemeinden geworden. Wir haben früh erkannt, dass die demografische Entwicklung kaum eine Region verschonen wird. Es ist das gemeinsame Ziel von Staatsregierung und Gemeinden, nur langfristig zukunftsfähige städtebauliche Entwicklung zu fördern. Der erforderliche Stadtumbau bietet den Gemeinden die Chance, Innenstädte und Wohnquartiere qualitativ aufzuwerten und den Erfordernissen des demografischen Wandels anzupassen.
Erklärtes Ziel der Staatsregierung ist der Rückbau von 250 000 Wohnungen in Sachsen. Mit den bis zum Jahre 2009 vom Bund in Aussicht gestellten Fördermitteln im Programm Stadtumbau Ost können jedoch insgesamt nur 150 000 Wohnungen zurückgebaut werden. Das heißt, wir werden die vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel auch im nächsten Jahr voll kofinanzieren, aber auch weitere Wege suchen müssen, um das gesteckte Ziel erreichen zu können. Mit dem Bund bleiben wir darüber im Gespräch, dass der hohe Rückbaubedarf im Freistaat Sachsen einen höheren Anteil der zur Verfügung stehenden Gelder im Programmteil Rückbau erfordert. Ich möchte aber betonen, dass durch diese Verschiebung des Anteils der Fördermittel zugunsten des Rückbaus kein Abrissprogramm aus dem Programm Stadtumbau Ost werden soll. Der Stadtumbau ist eine Chance zur Neugestaltung, um Neues und Besseres zu schaffen.
Ich komme zum Schluss. Meine Damen und Herren, im Stadtumbau versuchen wir beispielhaft eine Antwort auf die zentrale Aufgabe jeder Politik Sachsens zu geben. Diese zentrale Frage für alle Politikfelder lautet nach meiner Auffassung wie folgt: Wie können wir besser werden trotz oder vielleicht sogar wegen quantitativer Schrumpfungsprozesse? Was ist uns wirklich wichtig für die Zukunft?
Wenn die äußeren Dinge abnehmen und weniger werden, dann kommt es umso mehr auf Qualität an. Meine Damen und Herren, besser ist mehr als mehr und weniger kann besser sein als mehr. Dazu gehören auch Haltungen und Werte: Gemeinwohlorientierung, Dankbarkeit, Zuversicht in die Zukunft, Bescheidenheit, Sparsamkeit – zum Beispiel im Umgang mit Steuermitteln – und vor allem Engagement der Bürger für ihren, für unseren Staat. Solche Haltungen und Werte sind neben allen Zahlen ein Dienst für die Zukunft, der mehr wert ist als alles Geld. Daran will ich, daran wollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Geschäftsbereiches mitwirken.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über den Einzelplan 03 – Staatsministerium des Innern. Ich schlage Ihnen vor, so zu verfahren wie gehabt und über die Kapitel, zu denen es keine Änderungsanträge gibt, sofern Sie kein anderes Abstimmungsverhalten wünschen, gemeinsam abzustimmen.
Wir stimmen ab über den Einzelplan 03 in der Fassung des Ausschusses, und zwar die Kapitel 03 01 und 03 02. Wer diesen beiden Kapiteln seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke schön. – Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Gegenstimmen ist diesen Kapiteln mehrheitlich zugestimmt worden.
Im Kapitel 03 03 gibt es Änderungsanträge der Fraktion der NPD. Sie sind inhaltlich schon eingebracht. Herr Leichsenring, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um zwei Änderungsanträge unserer Fraktion zum Kapitel 03 03. Einmal ging es um die Zuwendungen zur Kulturarbeit der Vertriebenenverbände und zum anderen um die Titelgruppe 63, Asylbewerber, eingebracht von Holger Apfel.
Zu den beiden Änderungsanträgen ist Folgendes zu sagen. Sehr geehrter Herr Leichsenring, sehr geehrter Herr Apfel, hätten Sie sich doch in den Ausschüssen entsprechend eingebracht und inhaltlich mitdiskutiert, als es um die Zuwendungen zur Kulturarbeit ging.
Wenn Sie mitverfolgt haben, dass darüber diskutiert und eine seriöse Lösung im Sinne der Angelegenheit gefunden wurde, dann hätten Sie sich dieses Stück Papier sparen können. Das wäre auch ein Beitrag zum Haushalt gewesen.
Dass ich zum zweiten Änderungsantrag etwas sage, ist sicher nicht ganz ungewöhnlich, denn man kann Ihren Änderungsantrag, so wie er vorliegt, nicht einfach kommentarlos beiseite legen. Ich glaube, das ist der dümmste Antrag, den Sie bislang gestellt haben.
Das muss ich an der Stelle einmal so formulieren. Er ist deshalb dumm, weil er praktisch fordert, Gesetze außer Kraft zu setzen. Es ist ein Aufruf zum Gesetzesbruch, nämlich des Asylrechts. Das will ich Ihnen sagen.
Das Grundgesetz hat nicht ohne Not gerade diesen Artikel zum Asylrecht formuliert. Es ist Erfahrung mit zwölf Jahren Faschismus und Erfahrung auch im Umgang mit deutschen Flüchtlingen übrigens, das Asylrecht ins Grundgesetz einzubauen. Wenn Sie ein einziges Mal Vergangenheitsbewältigung auch so betrachten würden, dann wäre das sicherlich sehr sinnvoll.
Sie wollen mit einem Haushaltstrick gewissermaßen das Asylrecht abschaffen, indem Sie fordern – diese Idiotie muss man sich einmal überlegen! –, dass die Unterbringungskosten für Asylsuchende plötzlich zu großen Teilen komplett abgeschafft werden, nämlich für die Geduldeten, für diejenigen, die noch in Klage sind und
Des Weiteren muss ich Ihnen dazu sagen, Sie setzen Klageverfahren aus. Die rechtsstaatliche Einklagung von Asylrecht ist damit für Sie nicht mehr relevant. All das spielt für Sie keine Rolle. Das ist insofern ein ziemlich verlogener Änderungsantrag, bei dem ich nur sagen kann:
rassistisch, ausländerfeindlich und ich denke auch schön durchsichtig für diejenigen, die sich tatsächlich mit den Dingen beschäftigen.