Protocol of the Session on April 19, 2005

Zum Letzten. Drei Millionen Euro mehr sind kein Pappenstiel. Die Deckungsvorschläge, die Sie machen, sind Luftbuchungen und unseriös, denen wir keinesfalls aus verantwortlicher Politikperspektive nachgeben können. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.

Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir über diesen Änderungsantrag ab. Es geht um die Drucksache 4/1330. Ich frage nach Zustimmung. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Danke. Wer hat eine gegenteilige Meinung? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Es gibt jetzt einen Änderungsantrag in der Drucksache 4/1334. Es ist wieder ein Antrag der PDS-Fraktion zum Titel 685 62. Frau Abg. Werner, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte uns alle an eine Massenpetition aus dem Jahre 2003 erinnern. Es ging darin um die Sicherstellung der Studentenwerke. Die Mittel waren damals drastisch auf acht Millionen Euro reduziert worden. Hinzu kamen Haushaltssperren. Die Studentenwerke kündigten an, dass sie mit dieser Summe und angesichts steigender Studierendenzahlen sowie wachsender Aufgaben ihrem Auftrag nicht mehr gerecht werden können.

Was sind die Aufgaben?

Es geht darum, für Studierende Dienstleistungen auf wirtschaftlichem, sozialem, gesundheitlichem und kulturellem Gebiet zu erbringen. Das wären: die Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum und Essen, Hilfen für Studierende mit Kindern, Betreuung ausländischer Studierender, kulturelle Veranstaltungen und allgemeine Sozialberatung. Außerdem verwalten sie die staatliche Studienförderung.

Der Leistungskatalog wurde bisher trotz seit Jahren sinkender Zuschüsse, trotz ebenso steigender Studierendenzahlen, trotz steigender Lohn-, Sach- und Betriebskosten nicht eingeschränkt. Das Studentenwerk musste allerdings die studentischen Beiträge erhöhen, das Essen verteuern und Angestellte entlassen. Doch jetzt ist ein Punkt erreicht, an dem all die Reserven ausgereizt sind.

Frau Ministerin, in Ihren Antworten weisen Sie darauf hin, dass es Einnahmenverbesserungen geben könne, nämlich bei Semesterbeiträgen, Essenspreisen oder Mieten. Das widerspricht aber ganz klar dem sozialen Auftrag der Studentenwerke. Eine weitere Erhöhung der Studentenbeiträge hätte zur Folge, dass sich mittellose Studierende noch weniger dem Studium widmen können, sondern einem Nebenjob nachgehen müssen, und sich dadurch die Studienzeit verlängert. Schon derzeit beträgt die Abbrecherquote 30 %. Finanzielle Gründe sind in den letzten zehn Jahren immer wichtiger als Abbruchsgrund geworden. Für ein Drittel der Studienabbrecher spielte die finanzielle Situation eine Rolle, für 17 % war es der entscheidende Grund.

Der Bedarf der Studentenwerke an Zuschüssen steigt auch durch die wachsende Zahl Studierender. Es wird mehr finanziell bedürftige Studierende geben. Das zeigt sich auch in der hohen Zahl der BAföG-Empfänger in Sachsen. Außerdem wächst der psychosoziale Beratungsbedarf. Um dies auszugleichen, benötigen die Studentenwerke jährlich mindestens zehn Millionen Euro. Die Kürzung in 2004 auf acht Millionen Euro bedeutete bereits ein Defizit im Haushaltsplan der Studentenwerke. Alle möglichen Stellschrauben wurden bisher angezogen. Jetzt geht nichts mehr oder größere Leistungseinschränkungen sind der Preis. Damit käme dann aber die Staatsregierung ihrem verfassungsgemäßen Auftrag, Chancengleichheit im Bildungsbereich sicherzustellen, nicht mehr nach.

Meine Damen und Herren, wir erwarten steigende Studierendenzahlen für die nächsten Jahre und senken trotzdem die Zuschüsse für die laufenden Kosten. Die PDS-Fraktion fordert die Aufstockung der Mittel für die Studentenwerke auf zehn Millionen Euro jährlich; dies entspricht im Übrigen der Summe, die auch von der Opposition im Wissenschaftsausschuss in der letzten Legislaturperiode als notwendig erachtet wurde.

Danke.

(Beifall bei der PDS)

Gibt es dazu Stellungnahmen der Fraktionen? – Herr Dr. Wöller, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann sicherlich für

die hohe Studienabbrecherquote vieles verantwortlich machen, aber bestimmt nicht das Essen in der Mensa.

(Leichte Heiterkeit)

Wir finanzieren aus dem Staatshaushalt die Studentenwerke, und die Subventionsquote für das Mensaessen beträgt jetzt schon 80 %. Jeder Lehrling und auch die Kindertagesstätten müssen entsprechend für Essen aufkommen, und ich denke, es wäre eine unbillige Bevorzugung der Studenten, wie es im vorliegenden Fall schon gegeben ist. Wir haben mit die niedrigsten Semesterbeiträge an unseren Universitäten, und es ist genügend Vorsorge getroffen – auch im Haushalt –, um auch weiterhin die Studentenwerke ordentlich zu finanzieren. Es geht entscheidend darum, dass wir die Studentenwerke in die Lage versetzen, ihre Wohnheimplätze und ihre Einrichtungen zu renovieren bzw. in Schuss zu halten, um damit wirtschaftlich arbeiten zu können. Überall dort, wo es jetzt schon der Fall ist, zeigt sich, dass es funktioniert. Wir haben im Haushalt Vorsorge getroffen: Für 2005/ 2006 haben wir 3,25 Millionen Euro eingestellt, um hier weiter zuzulegen. Das ist ausreichend und wird der Sachlage gerecht; insofern lehnen wir Ihren Antrag ab.

Gibt es weitere Wortmeldungen dazu? – Da das nicht der Fall ist, kommen wir zur Abstimmung über die Drucksache 4/1334, Änderungsantrag der Fraktion der PDS. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir kommen zu einem Änderungsantrag der FDP-Fraktion mit der Drucksachennummer 4/1283. Ich bitte um Einbringung. Herr Dr. Schmalfuß, bitte.

Ich hatte in meiner Einführungsrede schon begründet, weswegen wir hier eine adäquate Finanzierung für die Berufsakademien möchten, und bitte um breite Zustimmung. – Danke.

Vielen Dank. – Es ist möglich, zu diesem Antrag Stellung zu nehmen. – Ich kann nicht erkennen, dass dazu ein Wunsch besteht, also kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion in der Drucksache 4/1283. Wer diesem Antrag zustimmen kann, den bitte ich um sein Handzeichen. – Ich danke Ihnen. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Damit können wir zur Gesamtabstimmung des Kapitels 12 07 kommen. Wer diesem Kapitel 12 07 in der Fassung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. – Danke. Und Stimmenthaltungen? – Bei einigen wenigen Stimmenthaltungen und einer größeren

Anzahl von Stimmen dagegen ist das Kapitel 12 07 mehrheitlich beschlossen worden.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Kapitel 12 08. Hier lag Ihnen ein Änderungsantrag der NPDFraktion in der Drucksache 4/1291 vor. Die NPD-Fraktion signalisierte, dass sie diesen Änderungsantrag zurückzieht. – In Ordnung.

Damit liegt kein weiterer Änderungsantrag zu diesem Kapitel vor und wir können zur Gesamtabstimmung über das Kapitel 12 08 kommen. Wer diesem so zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. – Danke. Und Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei einer größeren Anzahl von Gegenstimmen ist das Kapitel 12 08 mehrheitlich beschlossen worden. Meine Damen und Herren, jetzt kommt eine Reihe von Kapiteln, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Gibt es Vorschläge, wie wir damit umgehen können? Müssen wir einzelne herausnehmen oder können wir darüber im Block abstimmen?

(Zurufe: Ja!)

Dann rufe ich also auf die Kapitel 12 09, 12 10, 12 11, 12 12, 12 13, 12 14, 12 15, 12 16, 12 21, 12 36, 12 37, 12 38, 12 39, 12 41, 12 50, 12 71, 12 80, 12 81, 12 82, 12 83, 12 84 und 12 85. Wer diesen Kapiteln in ihrer Ursprungsfassung zustimmen kann, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen möchte ich sehen. – Danke. Und Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Gegenstimmen ist diesen Kapiteln mehrheitlich zugestimmt worden.

Es gibt noch das Kapitel 12 86; hierfür gibt es wieder zwei Änderungsanträge, ich muss sie einzeln behandeln. Es gibt die Drucksache 4/1331, Änderungsantrag der PDSFraktion zum Titel 425 01. Den rufe ich jetzt auf; wer möchte ihn einbringen? – Herr Abg. Dr. Külow, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Es ist noch nicht lange her, dass unter Federführung des seinerzeitigen Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Dr. Matthias Rößler die spannend zu lesende Broschüre „Fachstellenarbeit in Sachsen – Motor der Bibliotheksentwicklung“ herausgegeben wurde. In dieser Publikation konnte der aufmerksame Leser die Geschichte der Staatlichen Fachstellen für Öffentliche Bibliotheken von den Anfängen in Sachsen im Jahre 1914 bis in die Gegenwart verfolgen. Im 6. Kapitel wurde dann unter der Überschrift „Ausblick der Fachstellen in Sachsen“ sachkundig die Zukunft dieser Serviceleistung beleuchtet; ich zitiere: „Damit auch künftig Information und Bildung, Leseförderung und kulturelle Ereignisse ihr notwendiges Gleichgewicht behalten, sind die Fachstellen für Bibliotheken unverzichtbare Verbündete der Kultur- und Bildungspolitik des Landes.“ – Ich bin gespannt, wie dieses Zitat gleich „verwöllert“ wird. Die Versuchung, aus diesem Material noch mehr zu zitieren, ist zugegebenermaßen groß, weil die vielfältigen Aufgaben der Fachstellen zum Erhalt der Qualitätsstandards in öffentlichen Bibliotheken nirgendwo besser auf den Begriff gebracht worden sind – höchstens noch kom

primierter, nämlich in der Beantwortung der Großen Anfrage der PDS-Fraktion zur Situation der öffentlichen Bibliotheken in Sachsen.

Im Mai 2001 zählte die Staatsregierung auf einer Seite insgesamt 17 Punkte zum Aufgabenspektrum der Fachstellen auf. Leider ist von den einstigen Be- und Erkenntnissen in den letzten Wochen offenkundig nicht viel übrig geblieben. Im Haushaltsentwurf hatte die Koalition bekanntlich zunächst die völlige Auflösung der Fachstellen beschlossen. Nach heftigen Protesten aus dem Kreis der von der Schließung indirekt betroffenen über 660 Bibliotheken ruderte man etwas zurück. Ohne jegliches inhaltliches Konzept wurde dann beschlossen, die Zahl 17 einfach zu vergessen, die Fachstellen auf nicht näher definierte Kernaufgaben zu reduzieren und ihr Personal auf insgesamt sechs Stellen zu begrenzen. Das ist zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig. Damit droht insbesondere den acht ländlichen Kulturräumen demnächst ein unkontrolliertes Bibliothekssterben. Auch zahlreiche weitere Projekte wie der virtuelle Verbund der Bibliotheken im Sachsen-OPAC, die Fortbildung von Bibliotheksmitarbeitern, die Leseförderung und Ausbildung von Medienkompetenz an Schulen sowie die Zusammenarbeit mit Bibliotheken aus den Euroregionen sind nunmehr bedroht.

Bibliotheken sind gewiss Kultureinrichtungen; sie sind auch Orte der Begegnung. Sie sind darüber hinaus Informations- und Wissensmanager. Gerade in dieser Eigenschaft wirken sie der drohenden digitalen Spaltung der Gesellschaft in Informierte und Nichtinformierte entgegen. Wegen dieser komplexen Aufgabenstellung, die gerade von den kleinen öffentlichen Bibliotheken ohne externe Hilfe nicht geleistet werden kann, benötigen wir die Fachstellen in ihrem bisherigen Umfang.

Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem Antrag für einen entsprechenden Mehrbedarf.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Die Fraktionen können zu diesem Änderungsantrag Stellung nehmen. – Das scheint nicht gewünscht zu sein.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag in der Drucksache 4/1331. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 4/1323. Ich bitte um Beachtung, dass es eine Neufassung gibt.

Frau Abg. Herrmann bringt den Antrag ein. Bitte.

Meine Damen und Herren! Wie ich in meinem Beitrag vorhin schon deutlich gemacht habe, wollen wir die Förderung der Fachstellen umfänglicher erhalten, als es im neuen Haushalt vorgesehen ist. Deshalb haben wir diesen Änderungsantrag eingebracht. Auch ich möchte zitieren. Im Jahre 2001 stellte das SMWK fest: „Zur Gewährleistung vergleichbarer Lebens

verhältnisse der Bürger haben die Länder die Aufgabe, strukturelle regionale Ungleichheiten auszugleichen. Dazu gehört auch die Literatur- und Informationsversorgung durch die Bibliotheken vor allem in ländlichen und strukturschwachen Gebieten. Diese Ausgleichsfunktion wird in Sachsen wie in allen Bundesländern durch die staatlichen Fachstellen für öffentliche Bibliotheken wahrgenommen, die mit vergleichsweise geringem Personalaufwand einen äußerst hohen Wirkungsgrad haben und mit ihrer Arbeit entscheidend zur Rationalisierung und Professionalisierung bibliothekarischer Arbeitsmethoden in den einzelnen Bibliotheken beitragen.“ Meine Damen und Herren! Das ist eine gute Begründung für unseren Änderungsantrag. Ich möchte Sie bitten, ihm zuzustimmen.

Es besteht wieder die Möglichkeit, sich zu diesem Änderungsantrag zu äußern. – Der Wunsch dazu besteht nicht. Deshalb können wir zur Abstimmung kommen. Ich rufe die Drucksache 4/1323 in ihrer Neufassung auf und frage nach den Dafür-Stimmen. – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen

und Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Demzufolge können wir zur Abstimmung über das Kapitel 12 86 kommen. Wer diesem Kapitel in der Fassung des Ausschusses zustimmen kann, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei einer größeren Anzahl von Gegenstimmen ist das Kapitel 12 86 beschlossen worden.

Meine Damen und Herren! Damit haben wir über die Einzelkapitel abgestimmt. Wir können zur Gesamtabstimmung über den Einzelplan 12 – Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst – kommen. Wer diesem Einzelplan seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um sein Handzeichen. – Ich frage nach den Gegenstimmen. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei einer größeren Anzahl von Gegenstimmen ist der Einzelplan 12 – Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst – mehrheitlich bestätigt worden.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3.6

Einzelplan 06 – Staatsministerium der Justiz