Protocol of the Session on April 19, 2005

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wissenschaft und Forschung sind Quellen und Träger kultureller und gesellschaftlicher Entfaltung. Sie sind wesentliche Voraussetzungen einer tatsächlich auf Bildung basierenden Wissensgesellschaft und zugleich entscheidend für die Innovationsfähigkeit unseres Landes. Sachsen verfügt mit seinen Hochschulen und seinen außeruniversitären Forschungseinrichtungen über eine der leistungsfähigsten Wissenschaftslandschaften Deutschlands.

Der besonderen Bedeutung, die die Hochschulen für unser Land tragen, tragen wir, auch wenn Sie das kritisieren, mit der Hochschulvereinbarung Rechnung, weil diese die notwendige Sicherheit für die Planung gibt und weil sie zunehmend Flexibilität ermöglicht. Sicherlich kann man immer mehr Mittel für Hochschulen – im Übrigen gilt das auch für die Kultur und für viele andere Bereiche – zur Verfügung stellen. Nur mit den jetzt durch die Hochschulvereinbarung gesicherten Mitteln – in diesem Jahr von 604 Millionen Euro und im nächsten Jahr von 618 Millionen Euro – können wir für die Hochschulen einen Rahmen schaffen, den sie zunehmend auch sehr bewusst und selbstbewusst ausgestalten.

Zu den Änderungsanträgen der NPD-Fraktion und der gruseligen Beschreibung der Hochschulen in Sachsen kann ich nur sagen, dass Sie den Haushalt nicht richtig gelesen haben. Es gibt keine Kürzungen. Das hätten Sie sehen können, dass gegenüber 2004 hier überhaupt keine Reduzierungen vorgesehen sind.

(Jürgen Gansel, NPD: Gegenüber 2003!)

Vielmehr sind Umverteilungen im Rahmen der Hochschulvereinbarung vorgesehen, die sehr wohl die Mittel weiterhin an die Hochschulen geben. Insofern geht Ihre Beschreibung nicht nur deshalb an dem vorbei, was tatsächlich an Hochschulen in Sachsen stattfindet.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Neben den beschriebenen Mitteln im Rahmen der Hochschulvereinbarung werden wir im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Land im Doppelhaushalt 2005/2006 jährlich 165 Millionen Euro für den sächsischen Hochschulbau zur Verfügung stellen.

Die grundsätzliche Stärkung der Autonomie der Hochschulen zählt zu den wesentlichen Vorhaben dieser Legislaturperiode. Für all jene, die das angesprochen haben: Sie sind selbstverständlich einbezogen, indem diese Novelle hier im Landtag beraten wird. – Wir sind gegenwärtig dabei, diese umfassende Novelle des Hochschulgesetzes vorzubereiten. Das wesentliche Ziel ist, die Selbstverantwortung der Hochschulen zu stärken und den staatlichen Einfluss auf das Notwendige zu begrenzen.

Zur Verbesserung der Studienbedingungen an unseren Hochschulen stellen wir über die getroffene Hochschulvereinbarung 2005 zusätzlich neun Millionen Euro und ab dem Jahr 2006 zwölf Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel sind so aufgeteilt: für wissenschaftliche Literatur, für Wohnheimsanierung, für Tutoren, für viele andere Bereiche, damit sie in der Tat die Studienbedingungen verbessern – über das hinaus, was bisher über die Hochschulvereinbarung vereinbart werden konnte.

Das Graduierten-Förderprogramm ist bereits angesprochen worden, das wir zur Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses wieder aufgelegt haben, so dass es dieses Programm ab diesem Jahr wieder gibt.

Ich möchte mich an dieser Stelle für den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu den Berufsakademien bedanken. Dadurch haben wir die Möglichkeit, diese wichtigen Bildungseinrichtungen noch mehr am Bedarf der Wirtschaft orientiert zu entwickeln.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Grundsätzen der Forschungsförderung des Freistaates Sachsen gehört, die Kompetenzen zu pflegen und zu erhalten, die Stärken auszubauen, neue Trends aufzugreifen und Spitzenpositionen auf ausgewählten Gebieten zu erringen. Dafür belaufen sich die Forschungsausgaben des Freistaates Sachsen im Jahr 2005 auf 270 Millionen Euro und 2006 auf 274,5 Millionen Euro.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle zwei Anmerkungen.

Erstens. Auch wenn ich in der Tonlage die Kritik des Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Prof. Winnacker, nicht ganz teile – er sprach davon, dass in Deutschland das Prinzip der Kirchturmpolitik herrsche –, so kann ich seine Kritik und seine Fast-Verzweiflung verstehen; denn es ist schwer zu erklären, warum die Ministerpräsidenten den Kompromiss der Vernunft der Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister zur Bund-Länder-Exzellenz-Initiative noch immer und wieder nicht beschlossen haben. Ich hoffe sehr, dass sich Bund und Länder hierauf noch einigen können, so dass Spitzenforschung und damit auch mehr Geld in unsere Universitäten kommen kann. Es geht insgesamt um 1,9 Milliarden Euro bis zum Jahre 2011.

Zweitens. Leider ist auch der Pakt für Forschung und Innovation, die Parallelinitiative zum Exzellenz-Wettbewerb für die außeruniversitäre Forschung, immer noch nicht beschlossen. Der Pakt sieht vor, dass die Zuwendungen von Bund und Ländern für diese außeruniver

sitären Forschungseinrichtungen bis 2010 jährlich um 3 % anwachsen. Wir schaffen mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf die Voraussetzungen dafür, weil wir nach wie vor davon ausgehen, dass dieser Pakt beschlossen wird, weil er beschlossen werden muss. Für den Ausbau der anwendungsorientierten, leistungsfähigen Forschungsinfrastruktur sowie anwendungsnaher Forschungsvorhaben an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen stehen in der Förderperiode bis 2006 rund 306 Millionen Euro zur Verfügung. Durch die Förderung wird sich beispielsweise in Dresden und Umgebung das CNT als das modernste europäische Halbleitercluster nachhaltig durchsetzen. Anwendungsnahe Forschungsprojekte werden gemeinsam von Partnern der Industrie und der Wissenschaft in unmittelbarer Verbindung zu den hochmodernen Produktionslinien von Infineon durchgeführt. Das Fördervolumen meines Hauses beträgt insgesamt rund 64 Millionen Euro.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sieben sächsische Forschungseinrichtungen sind Mitglieder der Wissenschaftsgemeinschaft „Gottfried Wilhelm Leibniz“. Diese werden von Bund und Land gemeinsam gefördert und erhalten in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 vom Freistaat Mittel in Höhe von 56,2 bzw. 59,4 Millionen Euro. Damit werden für diese Einrichtung – genauso wie für die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft sowie die Helmholtz-Gemeinschaft die Voraussetzungen geschaffen, um dem angesprochenen Pakt für Forschung und Innovation in Sachsen Rechnung tragen zu können. Die Max-Planck-Gesellschaft hat die MaxPlanck-Institute für neuropsychologische Forschung in Leipzig und für psychologische Forschung in München zum Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften am Standort Leipzig zusammengeführt. Mit der Bündelung der Ressourcen und durch die Fusion sind Synergieeffekte zu erwarten, die in Leipzig für dieses Projekt gewährleisten, dass international noch deutlichere Akzente gesetzt werden können.

Eingebettet sind diese Forschungspotenziale in ein leistungsfähiges Universitätsnetzwerk und in außeruniversitäre Forschungsstrukturen, wie beispielsweise das Biotechnologisch-Biomedizinische Zentrum und das künftige Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und Immunologie in Leipzig. Eine enge Verflechtung zwischen inhaltlicher Forschung und technologischer Entwicklung und vor allem auch der schnellen Umsetzung in neue Produkte ist eine wesentliche Grundlage für die forschungsstrategischen Perspektiven. Den Erfolg sehen wir zum Beispiel auch in den Regionen um Freiberg und Chemnitz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um den Anteil der Frauen in der Wissenschaft zu erhöhen, arbeiten wir derzeit an der Neugestaltung des Wiedereinstiegsprogramms. Dazu ist von Ihnen bereits einiges gesagt worden. Ich habe den Eindruck, dass es insgesamt begrüßt wird. Wir werden die entsprechende Förderrichtlinie jetzt erarbeiten, und sobald der Haushalt beschlossen ist, können wir mit diesem Programm beginnen, mit dem insbesondere dem wissenschaftlichen Nachwuchs der Frauen und auch der Männer, die eine Babypause genommen haben, aber auch Frauen, die eine Weile in der Wirtschaft gearbeitet haben und wieder an die Univer

sitäten und Hochschulen zurückkommen möchten, dies möglich ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Abschluss – es hat heute schon mehrere gute Nachrichten gegeben neben der Wahl des Papstes; das kann man natürlich nicht übertreffen – möchte ich trotzdem noch einmal sagen, dass wir für den Bereich der Forschung heute auch einen großen Erfolg erzielt haben: dass das Mittelost-Europazentrum nach Leipzig kommt.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Das hat etwas damit zu tun, dass es ein überzeugendes Konzept gibt, dass dort die Bedingungen stimmen, und es hat etwas mit dem Haushalt, der Ihnen vorliegt, zu tun: dass wir bereit und in der Lage waren, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, nämlich für die nächsten zwei Jahre 400 000 Euro einzuplanen. Insgesamt hat aber insbesondere die Qualität der Bewerbung heute den Senat der Fraunhofer-Gesellschaft bewogen, sich für Leipzig zu entscheiden. Das ist ein Erfolg, und ich bin mir ganz sicher, dass es nun gelingen wird, gerade auf diesem Themenfeld auch weitere Stärken für Sachsen zu entwickeln.

Ganz zum Schluss, meine sehr geehrten Damen und Herren, herzlichen Dank für die bisherige konstruktive und sachliche Debatte in den Ausschüssen zum Haushalt des Einzelplans 12. Mein besonderer Dank gilt den beiden Fraktionen der Koalition für die gute Zusammenarbeit.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Gibt es von den Fraktionen noch Erwiderungsbedarf`? – Das kann ich nicht erkennen. Dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, können wir zur Abstimmung über den Einzelplan 12 – Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst – kommen. Ihnen liegt die Drucksache 4/1250 zur Abstimmung vor. Ich rufe die einzelnen Kapitel auf und wir arbeiten sie so ab, dass wir die Änderungsanträge berücksichtigen können.

Ich rufe das Kapitel 12 01 auf. Hierzu liegen keine Änderungsanträge vor, deshalb können wir gleich zur Abstimmung kommen. Wer dem Kapitel 12 01 seine Zustimmung gibt, den bitte ich, das anzuzeigen – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl von Gegenstimmen ist das Kapitel 12 01 dennoch beschlossen worden.

Ich rufe das Kapitel 12 02 auf. Hierzu, meine Damen und Herren, liegt Ihnen in der Drucksache 4/1325 ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Titel 68 151 vor. Frau Herrmann, bitte.

Meine Damen und Herren! Das Wiedereinstiegsprogramm ist eine Möglichkeit, junge Akademikerinnen und Akademiker davon zu überzeugen, sich für ein Kind zu entscheiden. Herr Prof. Milbradt ist jetzt nicht da, aber das war eine Frage, die er heute in seiner Rede angesprochen hat, eine Frage, die er gestellt hat. Die Stipendien ermöglichen es den Stipendiaten, fortgeschrittene Promotions- und Habilita

tionsvorhaben zu Ende zu führen oder sich in neue Forschungsprojekte einzuarbeiten. Damit dient der Titel der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, insbesondere in den Fällen, die durch klassische Stipendienprogramme nicht erfasst werden. Nach Angabe des SMWK ist der Titel gegenseitig deckungsfähig mit der Titelgruppe 51 – Leistungsorientierte Mittelverteilung und Verstärkungsmittel zur Förderung der Lehre und Forschung. Danach wird mit einer Inanspruchnahme der Mittel in Höhe von 150 000 Euro in 2005 und bis zu 300 000 Euro in 2006 gerechnet. Da die konkrete Inanspruchnahme der Titelgruppe insbesondere durch die Leistungszulagen im Haushaltsansatz nicht geregelt ist, wird ein fester Ansatz für den Titel 681 51 beantragt. Durch den Ansatz von Mitteln in Höhe von 300 000 Euro in 2005 sollen rückwirkende Mittelzuweisungen für nicht bearbeitete Anträge gewährleistet werden.

Meine Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Das war die Einbringung. Ich frage die Fraktionen nach ihrer Meinung. Herr – Dr. Wöller, bitte.

Auch die Koalitionsfraktionen halten das Wiedereinstiegsprogramm für eine wichtige Angelegenheit. Wir freuen uns, dass es fortgeführt wird. Die Antragstellerin selbst hat darauf hingewiesen, dass dieses Wiedereinstiegsprogramm mit der Titelgruppe 51 deckungsfähig ist, um die notwendige Flexibilität im Haushaltsvollzug zu gewährleisten. Zum Zweiten konnten nach schlüssiger Darlegung der Ministerin alle Anträge bestätigt werden. Insofern lehnen wir diesen Antrag ab.

Gibt es weiteren Redebedarf? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann kommen wir zur Abstimmung über diesen Änderungsantrag. Wir stimmen über den Antrag der Fraktion der GRÜNEN, vorliegend in Drucksache 4/1325, ab. Wer dem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Dafür-Stimmen ist dieser Antrag dennoch abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über das Kapitel 12 02 in der ursprünglichen Fassung. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Eine größere Anzahl von Stimmen dagegen. Damit ist das Kapitel 12 02 mehrheitlich beschlossen worden.

Wir kommen zu Kapitel 12 03. Hierzu liegen drei Änderungsanträge vor. Ich rufe die Drucksache 4/1324 auf. Es gibt einen Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN zum Titel 685 18. Frau Herrmann, bitte.

Meine Damen und Herren! Der Änderungsantrag betrifft den Zuschuss für die Evangelische Fachhochschule für Soziale Arbeit. Wir beantragen, den Ansatz im Jahre 2005 um 100 000 Euro auf

1 900 000 Euro und im Jahre 2006 um 250 000 Euro auf 1 900 000 Euro zu erhöhen. Folgende Punkte sprechen für die beantragte Zuschusshöhe: Erstens. Die derzeitigen Ressourcen zur Erfüllung des Auftrages des SMS, sächsische Kita-Leiterinnen verpflichtend auf Fachhochschulniveau auszubilden, sind unzureichend. Damit droht eine kostenaufwendige Ausbildung für den Freistaat an vergleichbaren Einrichtungen anderer Bundesländer. Zweitens besitzt die Evangelische Fachhochschule Studienordnungen, Akkreditierungskontakte und Module für einen BachelorStudiengang zur Ausbildung von Erzieherinnen. Darüber hinaus liegt die Studienordnung für einen Master-Studiengang „Kita-Leitung, Schulsozialarbeit und Horterziehung“ vor. Drittens verfügt die Evangelische Fachhochschule seit dem 23. März 2005 über ein „Institut für frühkindliche Bildung, Horterziehung und Schulsozialarbeit“, dessen Ziel die Praxisentwicklung und Forschung im Bereich der Frühpädagogik ist. Viertens, wie bereits ausgeführt, hat die Robert-Bosch-Stiftung die Evangelische Fachhochschule für die Förderung des Aufbaus eines entsprechenden Zentrums ausgewählt. Damit steht in den nächsten fünf Jahren eine Förderung in Höhe von 100 000 Euro pro Jahr in Aussicht.

Die im Haushaltsentwurf vorgesehenen Kürzungen gefährden die Aufrechterhaltung des Studienbetriebes und den vorgesehenen Umbau. Die Hochschule hat derzeit 550 Studierende. Die Studierendenzahl wird bei regelmäßig reduzierter Neuaufnahme erst im Jahre 2009 die Grenze von 300 Studierenden erreichen. Der Abbau der Professuren erfolgt bereits im Jahre 2005 auf 14 Stellen und im Jahre 2006 auf zehn bis elf Stellen. Deshalb fordern wir, den Zuschuss zu erhöhen.

Ich bitte um Zustimmung.

Dazu gibt es möglicherweise Wortmeldungen. – Herr Dr. Wöller, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Finanzierung der Evangelischen Fachhochschule für Soziale Arbeit ist in einem Finanzierungsvertrag geregelt, unter anderem auch mit der evangelischen Kirche. Diesem Finanzierungsvertrag hat das Leitungsgremium der Evangelischen Fachhochschule zugestimmt. Der vorliegende Haushaltsentwurf ist die Umsetzung dieses Finanzierungsvertrages. Die eingestellten Mittel sind ausreichend. Wir müssen bei den zukünftigen Aufgaben, die auf diese Fachhochschule zukommen – nicht nur auf diese –, im Verbund auch die staatlichen Fachhochschulen sehen. Hierbei sind die Fachhochschulen in Zittau und Görlitz zu berücksichtigen. Deshalb sollte es bei dem benannten Ansatz bleiben. Wir lehnen den Antrag ab.

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag in der Drucksache 4/1324. – Wer stimmt zu? – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl von Dafür-Stimmen und keinen Stimmenthaltungen ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Es gibt zwei Änderungsanträge zum gleichen Titel. Das ist zum einen die Drucksache 4/1332 – Änderungsantrag der PDS-Fraktion – und zum anderen die Drucksache 4/1364 – Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN. Ich würde vorschlagen, dass die Anträge nacheinander eingebracht werden und danach darüber diskutiert wird.

Für die PDS-Fraktion spricht Herr Dr. Külow.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Aufkündigung jeglicher finanzieller Unterstützung der Wilhelm-Ostwald-Gedenkstätte Großbothen durch den Eigentümer, den Freistaat Sachsen, ist mehr als nur ein hausgemachter wissenschaftspolitischer Skandal. Es ist ein peinliches Armutszeugnis der aktuellen sächsischen Kulturpolitik. Der national und international angerichtete Flurschaden ist inzwischen kaum noch zu überblicken. Dabei handelt es sich bei dem Ostwald-Museum mitnichten um irgendeinen Erinnerungsort. Der sieben Hektar Park und Wiesen umfassende Landsitz mit dem programmatischen Namen „Energie“ beherbergt den umfangreichsten Wissenschaftlernachlass des 20. Jahrhunderts in Deutschland. Damit zählt der ehemalige Wohn- und Arbeitssitz des einzigen sächsischen Nobelpreisträgers zu den bedeutendsten wissenschaftshistorischen Stätten der Welt. Ostwald selbst bildete bekanntlich eine bis heute wirkende wissenschaftliche Schule aus, der über 170 Professoren, darunter vier Nobelpreisträger, entstammten. In die Denk- und Sprachwelt der sächsischen CDU übersetzt: Er war über mehrere Jahrzehnte der Papst der physikalischen Chemie.

(Beifall bei der PDS)

Die Gedenkstätte in Großbothen befindet sich seit dem Jahre 1994 im Besitz des Freistaates, nachdem sie im Jahre 1954 von Ostwalds Erben der DDR übereignet worden war. Bereits vor einem Jahrzehnt war das Interesse des Freistaates wenig ausgeprägt, den Landsitz entsprechend den seinerzeitigen Schenkungsauflagen zu nutzen. Nach einer eher zurückhaltenden Förderung in den letzten Jahren in Höhe von 50 000 Euro jährlich stellte das SMWK Ende des Jahres 2004 jegliche finanzielle Zuwendung unerwartet ein.

In den kontrovers geführten Ausschusssitzungen der vergangenen Monate wurde deutlich, dass die Koalition dieses Kleinod, das man in der heutigen Wissenschaftssprache wahrscheinlich als Exzellenz-Zentrum bezeichnen würde, wie eine heiße Kartoffel behandelte und sich immer wieder bemühte, ihre Verantwortung an andere Stellen zu delegieren. Das drohende Todesurteil für die inzwischen geschlossene Gedenkstätte kann heute noch abgewendet werden, zumal die Wilhelm-Ostwald-Gesellschaft das geforderte integrierte Konzept zur Sicherung, Weiterentwicklung und Nutzung der ehemaligen Gedenkstätte in den letzten Tagen vorgelegt hat.

Im Namen der Antragstellerin appelliere ich an die Koalitionsfraktionen und namentlich an Sie, Frau Staatsministerin: Sorgen Sie dafür, dass dieser einmalige Gelehrtensitz mit seiner enormen wissenschafts- und kulturhistorischen sowie bildungspolitischen Bedeutung erhalten bleibt!

Da die CDU-Fraktion bekanntlich zu großen Teilen am Hofe von König Kurt politisch sozialisiert wurde, habe ich speziell für die Christdemokraten noch eine argumentative Brücke, die Sie ohne Bedenken betreten können: Wilhelm Ostwald war bis zu seinem Tode ein braver sächsischer Untertan, der für seine Leistungen erstmals im Jahre 1895 mit dem Ritterkreuz I. Klasse des Königlich-Sächsischen Verdienstordens ausgezeichnet wurde.