Die Anhebung der Pauschale in Verbindung mit unserem Kita-Investitionsprogramm – 15 Millionen Euro pro Haushaltsjahr – und den Mitteln für das Schulvorbereitungsjahr – 3,2 Millionen Euro im Jahre 2005 und 7,8 Millionen Euro im Jahre 2006 – gibt den Kommunen einen Handlungsspielraum für einen bedarfsgerechten Ausbau der entsprechend notwendigen Angebote in den Einrichtungen.
Ich möchte zum Abschluss noch einmal verdeutlichen: Für diesen Bereich stehen für unsere Kinder in den Jahren 2005 und 2006 Mittel in Höhe von insgesamt 90,1 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Meine Damen und Herren, das haben Sozialdemokraten erreicht.
seren Ministerpräsidenten als einen guten Kapitän bezeichnet. Das hat ihm sicherlich geschmeichelt. Das muss Herr Albrecht auch sagen. Aber ich denke, auch die Mannschaft der „Titanic“ hat geglaubt, einen guten Kapitän zu haben. Was daraus geworden ist, wissen wir. Dem Freistaat Sachsen geht das Geld aus, meine Damen und Herren, und diese Tatsache schlägt sich auch im vorliegenden Haushaltsbegleitgesetz nieder. So soll gemäß Artikel 1 ein Finanzierungsfonds für die Versorgung und Beihilfen künftiger Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Ägide des Landesamtes für Finanzen gegründet werden. Ich sage Ihnen dazu: Hierbei haben wir ziemliche Bauchschmerzen. Es ist mehr als bedenklich, dass der Präsident des Landesamtes für Finanzen gleichzeitig Direktor dieses Versorgungsfonds sein soll. Man könnte dabei, wenn man böswillig wäre – das bin ich nicht, aber wenn man es wäre –, von Ämterpatronage oder von Filz sprechen.
Bedenklich ist auch, dass der Versorgungsfonds und das Landesamt für Finanzen quasi unter einem Dach untergebracht sein sollen, was für die rechtliche Selbständigkeit der neuen Anstalt sicherlich nicht sehr förderlich zu sein scheint. Ferner schlägt es dem sprichwörtlichen Fass fast den Boden aus, dass die Jahresrechnung der neuen Anstalt vom Landesamt für Finanzen geprüft werden soll. Getreu dem alten CDU- und neuen CDU-/SPD-FilzSystem soll die Behörde, welche den neuen Fonds sozusagen beherbergt, diesen auch noch prüfen, oder um es überspitzt auszudrücken: Der Direktor muss sich selbst prüfen. Wir sagen ganz klar: Die Institution, die diesen Fonds prüft, kann nur der Sächsische Rechnungshof sein.
Gegen die Gründung des Fonds an sich hat unsere Fraktion nichts einzuwenden. In vielen anderen Bundesländern wird die Abwicklung der Versorgung von Beamten und Richtern im Falle künftiger Ruhegehaltszahlungen ähnlich geregelt. Das ist kein Problem. Hinzuweisen ist jedoch mit aller Deutlichkeit auf die Haushaltsrisiken, die durch die Einbringung der Fondsrücklage und noch mehr im Falle ihrer Inanspruchnahme auf den Landeshaushalt zukommen, denn im Zuge des „Verbeamtungswahns“ Anfang der neunziger Jahre wurden geradezu künstliche Verwaltungswasserköpfe geschaffen. Beamte sind, solange sie tätig sind, sicherlich preiswerter zu haben als Angestellte, aber das ändert sich nach der Pensionierung.
Im Bereich von Landwirtschaft und Forsten soll mit dem Staatsbetrieb „Sachsenforst“ wieder einmal ein neuer Landesbetrieb geschaffen werden. Auch dieser Punkt ist kritisch zu sehen. Es gibt zwar Vorteile bei der Flexibilität eines solchen Betriebes, wenn er ausgegliedert wird, aber die parlamentarische Kontrolle schwindet dadurch weiter. Hinzu kommt eine kleine personalpolitische Augenwischerei. Wenn ein Landesbetrieb ausgegliedert wird, erscheint dieses Personal nicht mehr im Haushalt und schönt insofern die Statistik.
Durchaus erfreulich finden wir die Erhöhung der Pauschale für die Kindertagesstätten. Zwar hätte es angesichts der dramatischen demografischen Entwicklung in Sachsen durchaus noch wesentlich mehr sein können und auch müssen, doch ich finde, diese Erhöhung ist ein
Schritt in die richtige Richtung. Dass wir als NPD-Fraktion wesentlich mehr an finanziellen Hilfen für Familien mit Kindern bereitstellen wollen und – darauf freue ich mich am meisten – in Zukunft auch werden, dazu kommen wir später bei der Behandlung der Einzelpläne noch in aller Ausführlichkeit.
Ich komme zur kommunalen Investitionspauschale. Erst will man den ohnehin am finanzpolitischen Hungertuch nagenden Kommunen die Schlüsselzuweisungen drastisch kürzen – kommunale Selbstverwaltung hin oder her – und dann gibt man ihnen – allerdings auch nur für das Jahr 2005 – ein letztes Almosen in Höhe von 50 Millionen Euro, heruntergebrochen auf die einzelnen Gemeinden. Was bleibt dabei übrig? Es ist erst einmal begrüßenswert, dass überhaupt etwas kommt, aber es stellen sich doch mehrere Fragen: Warum sind es angesichts der drastischen Kürzungen bei den Schlüsselzuweisungen nur 50 Millionen Euro? Warum erfolgt die Gewährung im Jahre 2005 und nicht im Jahre 2006? Erwarten die Staatsregierung oder die sie tragenden Fraktionen irgendeine grundlegende Verbesserung bei den Kommunalfinanzen? Als langjähriger Kommunalpolitiker fehlt mir dazu einfach der Glaube. Bis jetzt ging es immer nur abwärts. Ich kann nicht erkennen – anscheinend im Gegensatz zu Ihnen –, wo und wie die Besserung eintreten soll.
Zu den weiteren Änderungsanträgen unserer Fraktion: Zu einer spürbaren finanziellen Entlastung der Kommunen kommen wir bei Einzelplan 15 zu sprechen.
Summa summarum bleibt festzustellen: Das Haushaltsbegleitgesetz, so wie es uns vorliegt, hat zwar einige gute Ansätze, aber auch eine Vielzahl nicht nur handwerklicher Mängel, sondern auch die Prioritäten scheinen uns manchmal falsch gesetzt zu sein. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Haushaltsbegleitgesetz hat aus der Sicht der FDP-Fraktion positive Elemente. Das betrifft vor allen Dingen den Artikel 1, das Finanzierungsfondsgesetz. Das Gesetz verstehen wir als Einstieg in ein Gesamtsystem, in dem wir die Belastungen für zukünftige Generationen bereits im laufenden Haushalt abbilden. Wir stimmen dem Gesetzentwurf deshalb zu. Fünf Artikel befassen sich mit dem Thema Sachsenforst, wobei die zentrale Änderung im Waldgesetz vorgenom
men wird. Hierbei liegt für uns als FDP-Fraktion eindeutig der Schwerpunkt im Haushaltsbegleitgesetz.
Die Staatliche Forstverwaltung soll ab dem Jahre 2006 in einen Staatsbetrieb „Sachsenforst“ überführt werden. Die FDP-Fraktion befürwortet, dass die Forstbehörden im Zuge der Änderung des Waldgesetzes straffer, also zweistufig, und nicht mehr dreistufig organisiert sind. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dazu gibt es von den Liberalen ein Lob.
Aber – jetzt kommt es – inwieweit der Staatsbetrieb „Sachsenforst“ unternehmerisches Handeln an den Tag legt, bleibt sehr fraglich. Allein ein neues Steuerungsmodell ist noch kein Garant für wirtschaftliche Effizienz und Erfolg. Auf die jährlichen Einsparungen von 10 Millionen Euro sind wir sehr gespannt. Allein der Fakt, dass eine Behördenstufe abgeschafft wird, wird zu einem Einsparungseffekt führen. Aber inwieweit die Umwandlung der Forstverwaltung in einen Staatsbetrieb für Einsparungen in dieser Größenordnung sorgen soll, bleibt an dieser Stelle unbeantwortet. Das Konstrukt Staatsbetrieb muss bei jedem Liberalen immer für Ablehnung sorgen. Staatsbetriebe sind die Heimat von Erbsenzählern und Verwaltern und nicht von Managern und Gestaltern.
(Widerspruch bei der PDS und der SPD – Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Das habe ich noch nicht gehört!)
Es ist schön, dass der Rechnungshof festgelegt hat, dass Staatsbetriebe einen Wirtschaftsplan vorzulegen und der Pflicht einer kaufmännischen doppelten Buchführung sowie einer Kosten- und Leistungsrechnung nachzukommen haben. Wer bewertet denn die Wirtschaftlichkeit? Wer legt marktgerechte Konsequenzen fest und wie werden externe Wirtschaftsprüfungsberichte bewertet? Vor allem Beamte und Angestellte leiten einen Betrieb. Das ist de facto ein Unding. Das wissen alle Praktiker.
Es sollen aber keine Missverständnisse aufkommen. Wir begrüßen diesen Schritt der Umwandlung der Staatlichen Forstverwaltung ausdrücklich, verweisen aber darauf, dass es sich hierbei lediglich um einen ersten Schritt des Reformprozesses handeln kann. Wir begrüßen die Absicht der Evaluierung in den folgenden Jahren hinsichtlich des Erfolgs der Unternehmensform Staatsbetrieb. Hierbei müssen finanzielle Wirkungen einen Schwerpunkt der Betrachtung darstellen.
Für diese Evaluierung finden Sie in der FDP jederzeit den richtigen und kompetenten Partner; aber einen Staatsbetrieb lehnen wir ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich möchte zwei Anmerkungen zu Sachen vornehmen, die wir für auffällig halten
und von denen ich glaube, dass man diese kurz zu Protokoll geben sollte. Die eine bezieht sich auf den Artikel 1 und betrifft das Finanzierungsfondsgesetz. Wenn Sie sich im § 6 den Abs. 3 zur Rücklagenbildung anschauen, dann steht dort, dass die Anstalt die insgesamt zugeführten Mittel einschließlich der Erträge sicher anzulegen hat, insbesondere in Schuldverschreibungen des Freistaates Sachsen. Das heißt, der Staat macht die Vorgabe, wahrscheinlich aus dem Schutzbedürfnis heraus, damit keine riskanten Anlagen vorgenommen werden – zumindest ist das die offizielle Begründung –, zu welchen Zinsen – und das ist spannend – seitens des Finanzierungsfonds angelegt wird.
Der entscheidende Punkt an der Sache ist, dass die Koalition zur Deckung ihrer ungedeckten Erhöhungsvorschläge in der Haushaltsberatung eine Zinssenkung als Gegenfinanzierung hingelegt hat. Das heißt für mich – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen –, dass wir ein Finanzierungsfondsgesetz haben, welches absichern soll, dass in Zukunft die Pensionen der Beamten finanzierbar sind. Wir haben dort aber festgelegte Zinsen, und zwar vom Staat, der davon profitiert, wenn die Zinsen niedrig sind. Zinsen – das wissen wir – sind Steuern von morgen.
Insofern, finde ich, muss man sich den Vorgang zumindest plastisch vor Augen führen, bevor man ihn beschließt.
Eine zweite Anmerkung zu Artikel 4 – Änderung des Naturschutzgesetzes: Wir halten nichts davon, den Nationalpark Sächsische Schweiz einer Forst- und Waldbehörde zu unterstellen.
Wird von der Staatsregierung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Doch, es wird gewünscht. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe nichts anderes vor, als meine Rede zu Protokoll zu geben. Insofern widersprechen sich der Präsident und ich nicht. Herr Präsident, bitte sehr.
Meine Damen und Herren, entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. Ergibt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen damit zur Abstimmung über das Gesetz über die Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Haushalte 2005/2006 im Freistaat Sachsen (Haushaltsbe- gleitgesetz 2005 und 2006) – Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses in Drucksache 4/1251.
Wir stimmen ab über die darin ausgewiesene Überschrift und die Inhaltsübersicht. Ich lasse abstimmen über Artikel 1 des Gesetzes über die Errichtung eines Finanzierungsfonds für die Versorgung und Beihilfen künftiger Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen. Wer dem Artikel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen ist dem Artikel 1 sowie Überschrift und Inhaltsübersicht zugestimmt worden.
Ich lasse abstimmen über Artikel 2 – Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen. Wer dem Artikel 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist diesem Artikel mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich lasse abstimmen über Artikel 3 – Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes. Wer diesem Artikel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist dem Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich lasse über Artikel 4 – Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes – abstimmen. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist dem Artikel 4 mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich lasse abstimmen über Artikel 5 – Änderung des Sächsischen Landesjagdgesetzes. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist diesem Artikel mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich lasse abstimmen über Artikel 6 – Änderung des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? –. Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist dem Artikel 6 mehrheitlich zugestimmt worden.