Protocol of the Session on April 19, 2005

Wer möchte sich noch zu den Anträgen äußern? – Herr Lichdi, bitte.

Ich möchte ganz kurz auf Herrn Albrecht eingehen. Wir wollen die Deckungsfähigkeit für alle Titel zugunsten dieses Titels aufheben. Die Übertragbarkeit ist ein anderes Problem, das haben Sie richtig gelöst, aber darum geht es in unserem Antrag nicht. Von daher halten wir unseren Antrag für fiskalisch sauber und richtig. Wir wollen gewährleisten, dass aus dem Initiativen-Topf nichts weggenommen werden kann für den Öffentlichkeitstopf. Wir wollen die 1,1 Millionen Euro für die Initiativen sichern. – Danke.

Gut. – Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Änderungsanträge. Ich rufe die Drucksache 4/1286 auf. Wer möchte diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch abgelehnt worden. Ich rufe die Drucksache 4/1287 auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier ist bei einer Reihe von Stimmen dafür dennoch der Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Ich rufe jetzt Kapitel 02 03 auf, wie es in der Beschlussempfehlung vorliegt. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Zahl von Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen ist dem Kapitel 02 03 dennoch mehrheitlich zugestimmt worden. Ich rufe noch Kapitel 02 04 auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten: Bei einer großen Zahl von Stimmenthaltungen und wenigen Gegenstimmen wurde dem Kapitel 02 04 mehrheitlich zugestimmt. Wir kommen jetzt zur Gesamtabstimmung. Wer dem Einzelplan 02 – Staatskanzlei – seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dagegen ist dem Einzelplan 02 – Staatskanzlei – mehrheitlich zugestimmt worden. Damit ist er beschlossen und ich beende den Tagesordnungspunkt. Wir gehen jetzt in eine Pause bis 16:30 Uhr.

(Unterbrechung von 15:32 Uhr bis 16:30 Uhr)

Meine Damen und Herren! Wir fahren in der Haushaltsberatung fort und ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3.2

Einzelplan 01 – Landtag

Zum Haushalt 01 erhält zuerst die Berichterstatterin das Wort. Das wäre in diesem Fall Frau Hermenau. Ich sehe ganz deutlich: Frau Hermenau verzichtet.

(Heiterkeit, da sich Frau Hermenau nicht im Plenarsaal befindet.)

Meine Damen und Herren, es ist für den Einzelplan 01 keine allgemeine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch jemand von Ihnen das Wort? – Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Da niemand das Wort ergriffen hat

und auch keine Änderungen vorliegen, schlage ich Ihnen vor, über den Gesamthaushalt insgesamt abzustimmen. Erhebt sich Widerspruch? – Dies ist auch nicht der Fall. Wer dem Haushaltsplan 01 – Sächsischer Landtag – seine Zustimmung gibt, der melde sich jetzt. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. – Und die Stimmenthaltungen? – Es gibt ebenfalls einige Stimmenthaltungen. Somit ist der Einzelplan 01 mit großer Mehrheit beschlossen. Danke schön.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3.3

Einzelplan 11 – Rechnungshof

Zum Rechnungshof erhält ebenfalls der Berichterstatter als Erster das Wort. – Frau Strempel signalisiert, dass sie verzichtet. Meine Damen und Herren, es ist keine allgemeine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Da es keine Änderungsanträge gibt, schlage ich Ihnen ebenfalls vor, über den Haushalt Rechnungshof Einzelplan 11 insgesamt abzu

stimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Nein, dann verfahren wir so. Wer dem Haushalt 11 – Rechnungshof – zustimmt, der melde sich jetzt. – Danke schön. Die Gegenstimmen! – Keine Gegenstimmen. – Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, aber mit übergroßer Mehrheit des Hauses ist der Einzelplan 11 angenommen worden. Danke schön. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3.4

Einzelplan 05 – Staatsministerium für Kultus

Zunächst erhält – wie auch bei den beiden vorangegangenen Einzelplänen – der Berichterstatter das Wort. Das wäre in diesem Fall Herr Teubner. – Auch hier stelle ich fest: Herr Teubner verzichtet.

Damit sprechen anschließend die Fraktionen in folgender Reihenfolge: CDU, PDS, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung; Herr Staatsminister Flath, wenn gewünscht.

Meine Damen und Herren, wir beginnen mit der allgemeinen Aussprache zum Haushaltsplan 05 – Staatsministerium für Kultus. Ich erteile dem Sprecher der CDUFraktion, Herrn Colditz, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Schulpolitik, das hat die Generaldebatte zum Einzelplan der Staatskanzlei schon gezeigt, gehört zu den originären Bereichen der Landespolitik. Aber nicht nur deshalb, sondern auch und vor allem vor dem Hintergrund ihrer Bedeutung, der Bedeutung von Bildung und Erziehung für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung eines Landes, verdient gerade dieser Politikbereich eine prioritäre Berücksichtigung bei allen zu treffenden Entscheidungen.

Wir sind diesem Ansatz schon in den zurückliegenden Jahren gefolgt und wollen dies auch im Zusammenhang mit dem jetzt zu beschließenden Einzelplan im Rahmen der Gesamthaushaltsdiskussion tun, wenn auch, meine Damen und Herren, an dieser Stelle anzumerken ist, dass es keinen einfachen kausalen Zusammenhang zwischen der Höhe der finanziellen Aufwendungen einer

seits und dem damit erzielbaren qualitativen schulischen Angebot andererseits gibt. Die Entwicklung der sächsischen Schullandschaft und die Platzierung im innerdeutschen Pisa-Vergleich haben dies deutlich und eindrucksvoll belegt und auch internationale Vergleiche, wenn sie nüchtern und realistisch vorgenommen werden, belegen das durchaus.

Die Leistungsfähigkeit von Schule definiert sich nicht allein über Quantitäten, also zum Beispiel über das Bildungskapital, die Bildungsinfrastruktur, die Schülerströme oder auch die Abbrecher eines Systems, sondern auch und gerade in besonderer Weise über die Qualität, zum Beispiel der psychologisch-pädagogischen und didaktisch-methodischen Fähigkeit der Lehrerinnen und Lehrer, eines professionellen Schulmanagements, der formalen Abschlüsse, aber auch über die inhaltlichen Qualitätsprofile von Schule. Leistungsfähigkeit und Qualität eines Schulsystems bedingen und beeinflussen sich somit gegenseitig, sind aber auch an Vorgaben der Politik gebunden.

Ich meine, dass man auch hinsichtlich der Prioritätensetzung für diese Haushaltsdiskussion durchaus davon ausgehen kann, dass die Schulentwicklungsbedarfe die gebotene Berücksichtigung erfahren haben. Dabei kann man angesichts des vorliegenden Einzelplans sicherlich die vorhandenen Vorgaben und auch die geltenden Rahmenbedingungen nicht leichtfertig ausblenden.

Zum einen wurden durch die Schulgesetznovelle neue Aufgaben an die Schulentwicklung formuliert. Im Koalitionsvertrag sind diese Aufgaben weiter konkretisiert

worden. Sie reichen von der Intensivierung und Neuausrichtung der vorschulischen Angebote, der Optimierung der Schuleingangsphase und dem frühen Fremdsprachen-Lernen an der Grundschule über das gesetzlich fixierte Erfordernis zur einzelschulischen Profilierung der flächendeckenden Ausgestaltung von Ganztagsschulangeboten bis hin zu Überlegungen einer kontinuierlichen Evaluierung einzelschulischer Angebote sowie des Gesamtsystems von Schule.

Wir sind uns bewusst, meine Damen und Herren, dass diese und andere an Schulen neu formulierten Aufgaben auch einer entsprechenden finanziellen Untersetzung und damit einer personellen Absicherung bedürfen. Um diese Aufgaben aber auch in Zukunft verantwortungsvoll und kontinuierlich ausgestalten zu können, ist es notwendig, neben diesen eben genannten Einflüssen, Faktoren und Rahmenbedingungen auch andere zu bedenken.

Dazu gehört die Tatsache, dass sich die Finanzausstattung auch in Zukunft nicht besser als zum gegenwärtigen Zeitpunkt entwickeln wird. Hier weitsichtig Grundlagen zu schaffen, die auch künftig noch Gestaltungsmöglichkeiten sichern, ist gerade für den Schulbereich und für die dort Lehrenden und Lernenden bedeutsam, sichern wir doch damit auch Kontinuität und Verlässlichkeit unserer schulischen Angebote.

Insofern ist es meines Erachtens plumper Populismus oder bewusste Demagogie, angesichts des jetzt vorliegenden Haushalts den Bildungsnotstand ausrufen zu wollen und von nicht zu rechtfertigendem Sparen im Bildungsbereich zu sprechen. Es geht nicht darum zu sparen, sondern darum, mit weniger Einnahmemöglichkeiten die Entwicklung des Schulsystems dennoch weiter dauerhaft und kontinuierlich zu befördern. Dieser scheinbare Widerspruch löst sich auf, wenn man nüchtern und realistisch die demografische Entwicklung und damit die Schülerzahlentwicklung zur Kenntnis nimmt.

Bekanntlich hat sich die Schülerprognose von 1990 im Jahr 2003 noch einmal dramatisch und drastisch verändert. Wurden für das kommende Schuljahr 2005/2006 im Jahr 1999 an Mittelschulen noch 132 000 Schüler prognostiziert, so sind es nach den aktuellen Darstellungen nur noch 117 000. Diese Tendenz wird sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen, so dass beispielsweise 2009 nur noch 94 000 Schüler die Mittelschule besuchen werden. Analog vollzieht sich die Entwicklung am Gymnasium. Auch hier ein kurzer Zahlenvergleich: Die Prognose von 1999 ging von 101 000 Schülern aus, wird aktuell mit 88 700 deutlich unterschritten und wird bis zum Jahr 2009 auf 61 000 Schüler absinken.

Meine Damen und Herren! Diese Entwicklung kann man nicht leichtfertig ignorieren, noch weniger dann, wenn man sich aufgrund der aktuellen Personalausstattung die Schüler-Lehrer-Relation im Bundesvergleich vergegenwärtigt. Ich will mir jetzt sparen, einige zu nennen. Wir haben in dieser Woche noch Gelegenheit zu einer Aktuellen Debatte, dort werde ich diese Zahlen noch einmal genauer ausführen. Auf jeden Fall ist im Bundesdurchschnitt schon festzustellen, dass unsere Schüler-LehrerRelation weit unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Diese im Bundesvergleich ohnehin schon günstige Schüler-Lehrer-Relation wird sich weiter optimieren, da der Stellen

abbau nicht linear zur Schülerentwicklung erfolgt. Damit ist auch gewährleistet, dass die von Schule neu zu lösenden Aufgaben trotz der vorzunehmenden Stellenreduzierungen gelöst werden können.

Meine Damen und Herren! Besondere Berücksichtigung erfährt im vorliegenden Doppelhaushalt der Grundschulbereich durch den Wegfall von kw-Vermerken und die damit verbundene Stabilisierung der Stellenzahl entsprechend dem aktuellen Niveau. Wir gehen davon aus, dass damit die im Koalitionsvertrag vereinbarte Festlegung zur Optimierung der Schuleingangsphase und zur Zusammenarbeit der Schulen mit den Kindertageseinrichtungen bedarfsgerecht ausgestaltet werden kann.

Mit den für die Förderschulen vorgesehenen Stellen wird im Doppelhaushalt eine Verbesserung der Schüler-Lehrer-Relation von ursprünglich 6,4 auf jetzt 5,7 erzielt. Analog zur Situation an den Berufsschulen kann mit dieser Verbesserung eine Verminderung des vergleichsweise hohen Unterrichtsausfalls erwartet werden.

Da auch an den Berufsschulen analoger Handlungsbedarf angezeigt war und ist, soll durch Mittelansätze in Höhe von insgesamt sieben Millionen Euro die Möglichkeit zur personellen Absicherung des Unterrichts auch durch Seiteneinsteigerprogramme gewährleistet werden. Weil der Schülerrückgang auch die Berufsschulen in absehbarer Zeit erreichen wird, halten wir die Abfederung des Unterrichtsausfalls temporär über diese Mittelansätze für sinnvoll, zumal man damit auch dem Trend der Zunahme von vollzeitschulischen Maßnahmen auf Dauer besser gerecht werden kann.

Der Haushaltsentwurf des Kultusministeriums trägt darüber hinaus auch der einzelschulischen pädagogischen Profilierung Rechnung. Ich will hier insbesondere die zur Verfügung stehenden Mittel für Ganztagsangebote in Höhe von 30 Millionen Euro nennen. Nach wie vor gehen wir dabei davon aus, dass diese Angebote den Schulen nicht strukturell einfach übergestülpt werden sollen, sondern durch entsprechende Vorstellungen und Gegebenheiten wachsen sollen. Die bereitgestellten Mittel ermöglichen es, konzeptionelle Vorstellungen der Schulen vor Ort schrittweise und in gemeinsamer Verantwortung mit Schulträgern und außerschulischen Partnern umzusetzen.

Der Haushaltsentwurf trägt auch einer kontinuierlichen Förderung der Weiterbildung Rechnung. Dies bleibt uns ein Anliegen. Deshalb wurde im Rahmen der Parlamentsbefassung die diesbezüglich vorgenommene Absenkung im Regierungsentwurf durch unsere Änderungsanträge wieder rückgängig gemacht.

Angesichts des drastischen Rückgangs der Schülerzahlen sind neben den Konsequenzen beim Lehrpersonal insbesondere auch Entscheidungen bei der Schulnetzplanung zu treffen. Letztlich sind über eine vorausschauende Schulnetzplanung Rahmenbedingungen auch für eine solide Bildungspolitik, insbesondere was Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung anbelangt, gegeben.

Gleichwohl, meine Damen und Herren, muss man die aktuelle Destabilisierung von Mittelschulstandorten durch das Übergangsverhalten an die Gymnasien aufgrund der Modifizierung der Bildungsempfehlung meines Erachtens kritisch bewerten. Eine derartige Zunahme des Übergangs an das Gymnasium kann meines Erach

tens auf Dauer nicht gewollt sein. Damit verkommt die Mittelschule zur Restschule und die Qualität des Abiturs sinkt ab.

(Beifall bei der CDU)

Wir werden deshalb aufgrund der Erfahrungen dieses Jahres sicherlich gehalten sein, im kommenden Jahr zu handeln.

Meine Damen und Herren! Mit 186 Millionen Euro in diesem Jahr bzw. 198 Millionen Euro im Jahr 2006 werden mit dem vorgelegten Haushalt auch die Schulen in freier Trägerschaft gefördert. Das ist ein Zuwachs von rund 19 Millionen Euro gegenüber 2004 bzw. 12 Millionen Euro gegenüber 2005 und damit auch ein klares Bekenntnis zur Etablierung dieser Einrichtungen in unserem Schulsystem. Dabei will ich nicht leugnen, dass die derzeit noch geltende Wartefrist für die Finanzierung die Weiterentwicklung dieses Systems hemmt.

Man kann in diesem Zusammenhang die Erfordernisse regionaler Schulnetzplanungsentscheidungen nicht leichtfertig vernachlässigen. Dennoch bleibt es unser Anliegen, im Rahmen der beabsichtigten Novellierung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft diese Wartefristregelungen neu zu bestimmen. Insbesondere scheint uns dies möglich zu sein durch eine differenzierte Pauschalisierung der einzelnen Bildungsgänge und die sich daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten.

Meine Damen und Herren! Neben den veranschlagten Mitteln für die Schulentwicklung im Land beinhaltet der vorliegende Einzelplan bekanntlich auch die Sportförderung. Trotz der Absenkung des Gesamtansatzes von 36 auf 30 Millionen Euro bleibt es Anliegen, Maßnahmen des Breitensports zu fördern, Sportstätten zu sanieren und auszubauen und die Nachwuchsförderung im Leistungssport zu unterstützen. Gemeinsam mit dem kommunalen Engagement in diesem Zusammenhang ist damit eine Grundlage für die Weiterentwicklung dieses wertvollen, auch die Jugend fördernden Freizeitangebots gegeben.

Meine Damen und Herren! Ich hatte eingangs auf die vergleichsweise komplizierten Rahmenbedingungen hingewiesen, unter denen die Verabschiedung dieses Einzelplans erfolgen muss. Dennoch wird der Einzelplan 05 aktuellen und zukünftigen Handlungserfordernissen sowohl im Kultusbereich als auch im Sportbereich gerecht und schafft damit die Voraussetzungen für die Lösung von Aufgaben, die in der Zukunft zu lösen sind. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu diesem Einzelplan.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Ich rufe als Nächstes die Sprecherin der PDS-Fraktion, Frau Falken, auf.