Protocol of the Session on June 24, 2009

Die Nr. 1 ist eine redaktionelle Änderung einfach in Anpassung an die derzeit geltende Fassung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes.

Die Nr. 2 hat im Grunde genommen Herr Staatsminister Dr. Buttolo dankenswerterweise schon begründet. Wir wollen also gern das, was in einem riesigem Reformgesetzentwurf der CDU- und der SPD-Fraktion enthalten ist, einfach als Artikel 1a bei uns einfügen. Dann haben wir im Prinzip diese Regelung mit aufgenommen, allerdings mit dem Unterschied, dass wir tatsächlich sagen, dass die entsprechende Gemeinnützigkeitsprüfung alle fünf Jahre erfolgen soll, und zwar ohne den Einwand, dass sie wenigstens im Abstand von fünf Jahren erfolgen kann, was den Behörden immerhin die Möglichkeit lässt, es alle Jahre wieder zu tun. Genau das wollen wir nicht.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Danke schön. – Wird dazu das Wort gewünscht? – Herr Bandmann, bitte.

Herr Bartl, mit Ihrem Änderungsantrag sagen Sie in der Tat noch einmal, dass Sie den Behörden keine Möglichkeit zum Eingreifen geben wollen, wenn aus begründetem Anlass die Sorge besteht, dass hier etwas schiefläuft. Sie wollen also, dass die Behörden keine Möglichkeit haben, früher als nach fünf Jahren einzugreifen. Das entlarvt im Grunde genommen Ihre ganze Argumentation.

Für uns ist es wichtig, dass eine Möglichkeit besteht, früher eine Kontrolle zu verlangen, und zwar im positiven Sinne für die Betroffenen. Wenn ein Problem existiert, ist es für die Betroffenen besser, das relativ zeitnah abzustellen, also die Möglichkeit zu haben, es zu korrigieren, als eine Sache fünf Jahre laufen zu lassen und dann ein richtiges Problem zu haben. Sie bringen den Leuten Steine statt Brot und wollen dafür noch belohnt werden. Genau aus diesem Grund lehnen wir dies ab. Es ist inhaltlich, aber auch aus Gründen, die die Betroffenen berühren, falsch, so einem Antrag zuzustimmen. Ablehnung!

(Beifall bei der CDU)

Herr Bartl, bitte.

Ich möchte das richtigstellen. Auch hierbei sind Sie von keinerlei Sachkenntnis getrübt, Herr Kollege Bandmann.

Das Problem ist bekanntermaßen, dass die Gemeinnützigkeitsprüfung mit einem Gemeinnützigkeitsbescheid einhergeht. Wenn der Bescheid erteilt ist und sich nach einem Jahr Gründe ergeben zu sagen, dass der Verein nicht mehr gemeinnützig ist, dann gibt die Behörde einen Aufhebungsbescheid heraus. Dieser Bescheid ist dann rechtsmittelfähig.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Das, was Sie erzählen, ist ein solcher Unfug, dass er nicht mehr unters Dach passt!

Meine Damen und Herren, wird weiter das Wort zu den beiden Änderungsanträgen ge

wünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich sie jetzt zur Abstimmung.

Ich rufe zuerst die Drucksache 4/15824, Nr. 1, auf. Wer der Nr. 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe aus der gleichen Drucksache die Nr. 2 des Änderungsantrages auf. Wer der Nr. 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten. Damit Ablehnung.

Ich lasse jetzt über Artikel 1 des Gesetzentwurfes abstimmen. Wer dem Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür ist Artikel 1 mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen jetzt zu Artikel 2 des Gesetzentwurfs. Da wird es etwas übersichtlicher. Es geht um das Inkrafttreten. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist auch Artikel 2 mehrheitlich abgelehnt.

Damit sind alle Artikel vom Landtag abgelehnt worden und es erübrigt sich eine 3. Lesung. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt. Der Vollständigkeit halber möchte ich das sagen.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD, Drucksache 4/15107, Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen und die Führung der Gemeinnützigkeitsaufsicht. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft, Drucksache 4/15746.

Wir stimmen über die Überschrift ab. Wer der Überschrift zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist sie einstimmig so beschlossen.

Ich komme zu Artikel 1. Wer dem Artikel 1 in der Fassung des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch das war einstimmig.

Damit kommen wir zu Artikel 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist auch das einstimmig beschlossen.

Meine Damen und Herren, da in der 2. Lesung keine Änderungsanträge angenommen worden sind und kein Wunsch zu einer allgemeinen Aussprache in der 3. Lesung geäußert wird, stelle ich nun den Entwurf Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen und die Führung der Gemeinnützigkeitsaufsicht in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Ab

stimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist das

Gesetz einstimmig beschlossen und Tagesordnungspunkt 9 beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

2. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen

Drucksache 4/12533, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 4/15771, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend

Den Fraktionen wird das Wort zu einer allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die Fraktion GRÜNE, danach CDU, Linksfraktion, SPD, NPD, FDP, Staatsregierung. Die Debatte ist eröffnet.

Ich bitte die Fraktion GRÜNE, das Wort zu nehmen. Bitte, Frau Herrmann.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach deutschem Recht sind alle Menschen von Geburt an Träger aller Rechte. Sie genießen den vollen Schutz des Grundgesetzes. Müssen also die Rechte von Kindern noch einmal explizit in der Verfassung hervorgehoben werden?

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, sie müssen noch einmal explizit hervorgehoben werden, weil die Praxis zeigt: Die Mitumfassung reicht nicht. – Es geht eben nicht nur darum, unsere Kinder zu schützen, sondern auch darum, sie zu fördern, ihnen die Möglichkeit zu geben, selbst aktiv zu werden, sich zu beteiligen und anerkannt zu werden. Kinder haben Rechte, und diese müssen sie auch einfordern können.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der Linksfraktion)

Mitumfassung – also, bei Familie sind Kinder immer mit gemeint, liebe Kolleginnen und Kollegen –, reicht nicht. Das zeigt sich im Übrigen auch in der politischen Praxis. Wir haben uns mal die Mühe gemacht und einen Blick in die Wahlprogramme 2009 bis 2014 der Sächsischen Union, der SPD und auch der FDP geworfen.

So finden wir bei der Union, Sachsen solle zum familienfreundlichsten Bundesland werden, und das heißt dann: Wir werden die Möglichkeiten prüfen, wie die Betreuungsangebote für Kinder von Berufstätigen verbessert werden können.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Prüfen!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Union ist offenbar trotz aller Diskussionen hier im Hohen Haus noch nicht angekommen, dass es sich um frühkindliche Bildungsangebote handelt. Da hat offenbar auch die Übernahme des Kita-Bereichs in das Kultusministerium nicht

den Aha-Effekt ausgelöst. Noch schlimmer, Sie sagen, sie wollen Betreuungsangebote für Kinder von Berufstätigen ausbauen. Und was ist mit den Kindern, deren Eltern keine Arbeit haben? – Da sind Sie offenbar mit der derzeitigen Situation zufrieden – trotz Zugangsbeschränkungen in den Kommunen. Landeserziehungsgeld und Kita-Besuch sollen sich offenbar auch weiterhin ausschließen, obwohl damit Kinder benachteiligt werden, weil sie eben keinen eigenen Anspruch auf frühkindliche Bildung haben, sondern der Anspruch von der Familiensituation abhängig ist. Kinder als eigenständige Individuen mit eigenen Rechten und Interessen, die nicht immer deckungsgleich mit denen der Erwachsenen sind, die gibt es im Regierungsprogramm – im Regierungsprogramm! – der CDU nicht, auch nicht bei der Stadtentwicklung und nicht unter dem Stichwort „Entwicklung des ländlichen Raumes“.

Und die FDP, die sich als Bürgerrechtspartei versteht?

(Prof. Dr. Andreas Schmalfuß, FDP: Sind wir auch!)

Kinderrechte sind auch Bürgerrechte. Aber alles, was der FDP einfällt, ist auch in ihrem Wahlprogramm die Kinderkommission. Auch hier befinden allein Erwachsene, nämlich Landtagsabgeordnete, darüber, was für Kinder gut ist. Kinder selbst können sich nicht äußern. Immerhin sind kurze Schulwege und zeitlich flexible Betreuungseinrichtungen sicher auch im Interesse der Kinder. Aber dass diese Kinder auch eigene Ansprüche, Wünsche und Interessen haben und dass sie das Recht haben sollten, ihre Umwelt, zum Beispiel das Dorf oder den Stadtteil, mitzugestalten, das kommt auch bei der FDP mit keinem Wort vor.

Allein im Programm der SPD wird die Frage gestellt, wie Kinder Demokratie erfahren und auch selbst gestalten können. Bildungseinrichtungen – Kita, Schule, Hochschule – werden als die Lernorte der Demokratie beschrieben. Das ist gut, aber vielleicht nicht genug, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD.

Zurück zu unserem Gesetzentwurf, der drei Kernpunkte umfasst:

Die Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen wird hervorgehoben – Punkt 1. Das heißt, der eigene Anspruch der Kinder wird damit anerkannt.

Zweitens leitet sich daraus das Recht der Kinder und Jugendlichen ab, an allen Entscheidungen, die ihr Leben unmittelbar betreffen, auch beteiligt zu werden.

Drittens. Bei allen politischen und staatlichen Entscheidungen sind deren Folgen für Kinder und Jugendliche mit zu bedenken.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese drei Punkte sind gedeckt von der UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland vor 20 Jahren unterzeichnet wurde. Dazu gehören nun einmal Prävention, also Kinderschutz, Protektion, ihre Stärkung und ihre Förderung, und Partizipation, ihre Beteiligung, und es ist unser aller Auftrag, alle drei Punkte umzusetzen.