Protocol of the Session on June 24, 2009

(Cornelia Falken, Linksfraktion: Er glaubt selber nicht, was er sagt!)

Aber natürlich ist mein Haus offen und gewillt, den qualitativen Ausbau der Förderung im Rahmen der bestehenden Gesetze weiter voranzutreiben. Hierzu

erarbeitet mein Haus eine Fortführung der bereits erwähnten Empfehlungen zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens. Dabei handelt es sich um Materialien für Lehrer zur Förderung und Unterstützung der betroffenen Schüler in den Klassenstufen 5 und 6. Diese Materialien werden voraussichtlich am Ende des Jahres 2009 vorliegen, auf dem Sächsischen Bildungsserver veröffentlicht.

Des Weiteren ist beabsichtigt, die Anrechnungsstunden für die Mitarbeit von LRS-Lehrern in den Diagnostikteams verbindlich zu regeln. Die derzeitigen Regelungen und die laufenden Verbesserungen im Rahmen dieser Regelungen gewährleisten die optimale Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsstörungen.

Aber Aktionismus, wie das von den GRÜNEN geforderte Gesetz, ist nicht zielführend und trägt an keiner Stelle zur Förderung der Kinder mit Teilleistungsstörungen bei. Daher lehnen wir es ab.

(Astrid Günther-Schmidt, GRÜNE, steht immer noch am Mikrofon.)

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Wir gehen wiederum artikelweise vor, wenn es keinen Widerspruch gibt. – Aufgerufen ist das Gesetz zur Gleichstellung von

Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsstörungen beim Lesen und Rechtschreiben oder Rechnen in Sachsen. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE ab.

Ich beginne mit der Überschrift. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und wenigen Stimmen dafür ist die Überschrift mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe Artikel 1 auf, Änderung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten. Auch Artikel 1 wurde mit Stimmenthaltungen und Stimmen dafür mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe Artikel 2 auf, Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier wiederum Stimmenthaltungen und Stimmen dafür, dennoch wurde Artikel 2 mit Mehrheit abgelehnt.

Somit sind alle Bestimmungen abgelehnt worden und es erübrigt sich eine Gesamtabstimmung.

Meine Damen und Herren, ich schließe damit den Tagesordnungspunkt und rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz über den einheitlichen Ansprechpartner im Freistaat Sachsen (SächsEAG)

Drucksache 4/14874, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/15790, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion; Herr Abg. Petzold, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Freistaat Sachsen, die im kommenden Tagesordnungspunkt eine besondere Rolle spielt, geht auch die Schaffung eines einheitlichen Ansprechpartners für europäische Dienstleistungsunternehmer einher. Ziel ist es, den europäischen Dienstleistern möglichst einheitliche Bedingungen in Europa zu schaffen, um die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit in Deutschland ebenso unkompliziert und positiv zu gewährleisten wie in anderen EU-Ländern auch.

Selbstständige Erwerbsarbeit kann mit dem Abbau von Hemmnissen und der Erhöhung der Transparenz erleichtert werden. Positiv hervorzuheben ist im sächsischen

Gesetzentwurf die verankerte Öffnung des einheitlichen Ansprechpartners für Inländer. Mit der Gleichbehandlung von gründungswilligen Inländern und Ausländern werden Wettbewerbsnachteile für einheimische Dienstleister vermieden.

Dass ein einheitlicher Ansprechpartner zeitnah eingerichtet werden muss, ist unstrittig. Es stellt sich nur die Frage: Wo? Unsere Fraktion hat sich sehr frühzeitig mit den unterschiedlichen Modellen auseinandergesetzt und mit Kammern, Verbänden, Vertretern der kommunalen Spitzenverbände sowie mit Dienstleistungsunternehmen diskutiert, um eine möglichst sinnvolle Variante für den einheitlichen Ansprechpartner – ich sage der Einfachheit halber EA – im Freistaat Sachsen zu finden.

Nun gibt es für alle Varianten Pro und Kontra, und die anderen Bundesländer gehen auch völlig verschiedene Wege. Ich möchte an dieser Stelle nicht verhehlen, dass

sich unsere Fachpolitiker sehr wohl in der Diskussion anfangs positiv gegenüber einer Verortung des einheitlichen Ansprechpartners auf der Basis des sogenannten Allkammermodells ausgesprochen haben, würde doch dieses Modell die größte Nähe zur Wirtschaft und zu Dienstleistungsunternehmen an sich gewährleisten. Für die Ansiedlung bei einer Mittelbehörde sprechen ein bereits breit angelegtes Aufgabenspektrum sowie die Rechts- und Fachaufsicht – sprich: auch der Zugriff auf potenziell ausführende Ebenen.

Die Staatsregierung hat uns die Entscheidungsfindung nicht unbedingt leicht gemacht. Ihre Argumentation und der Auftritt der Kammern in der Anhörung differieren doch teilweise. Gleichwohl ist es die Aufgabe dieses Hohen Hauses, die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie und damit auch die Installation des EA fristgemäß bis Ende des Jahres 2009 zu gewährleisten. Die Verortung bei einer Landesdirektion, wie im Gesetz verankert, ist sicher ein gangbarer Weg, den wir grundsätzlich mittragen können und auch werden.

Zur Frage des Standortes Leipzig haben wir im vorausgegangenen Verfahren einige Bedenken geäußert, uns aber letztlich dem Vorschlag der Staatsregierung angeschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wissen ebenso wenig wie unsere europäischen Nachbarn, welches Antragsvolumen und welcher Arbeitsaufwand auf den EA zukommen wird. Wir können auf keine Erfahrungswerte zurückgreifen. Insofern sollten wir den ersten Schritt der Verortung in der Landesdirektion Leipzig gemeinsam tragen und gehen. Wir müssen aber auch im Interesse der Dienstleistungsunternehmen in Europa – besonders in Deutschland und Sachsen – darauf achten, dass diese Entscheidung zur Verortung auch tatsächlich die gewollten Effekte bringt. Insofern haben wir uns in der Koalition darauf verständigt, im Gesetz eine Evaluierung nach zwei Jahren vorzusehen, um prüfen zu können, ob die Wahl der Landesdirektion per se die richtige Entscheidung war oder ein Allkammermodell unter einem gemeinsamen Dach vielleicht doch bessere Ergebnisse erzielen kann und ob der Standort Leipzig die Anforderungen erfüllt, die wir an einen leistungsfähigen und flexiblen Dienstleistungserbringer für Unternehmen stellen.

Übrigens: Die Erfahrungen mit dem EA im Dienstleistungsbereich sollten für weitere sogenannte One-stepagencies als zentrale Anlaufstellen für Bürger und Unternehmen schnell genutzt werden.

Dass wir uns diese Option auch künftig offenhalten, ist aus unserer Sicht ein guter Kompromiss. Wir möchten daher auch die anderen Fraktionen dieses Hohen Hauses ausdrücklich bitten, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung mitzutragen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der Staatsregierung)

Danke schön. – Für die Fraktion der Linken spricht Herr Abg. Kosel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf soll – mein Vorredner hat es bereits ausgeführt – der Umsetzung von EU-Recht – konkret: der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie – in sächsisches Landesrecht dienen. Die Zeit eilt, denn am 28. Dezember 2009 endet EU-weit die Umsetzungsfrist. In diesem Hohen Hause befinden wir uns bereits jetzt in der letzten Plenumswoche der 4. Legislaturperiode, und die im vergangenen Jahr bezüglich des vorliegenden Entwurfes seitens der Koalition und der Staatsregierung plötzlich entwickelte Hektik offenbart auch, dass selbst dort erhebliche Zweifel am Fortbestand dieser Koalition zu bestehen scheinen.

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, bevor ich mich zum Beratungsgang und zum konkreten Inhalt des vorliegenden Entwurfes äußere, einige Bemerkungen zum Regelungsziel, das heißt zur Einführung des einheitlichen Ansprechpartners in Sachsen. DIE LINKE hat seinerzeit EU-weit zu Recht und aus guten Gründen gegen die neoliberale arbeitnehmer- und verbraucherfeindliche sogenannte Bolkestein-Richtlinie gekämpft und auch die aus ihr abgeleitete Dienstleistungsrichtlinie im Europaparlament abgelehnt. Den einheitlichen Ansprechpartner, wie ihn die Artikel 6, 7, 8, 11 Abs. 3 und optional auch Artikel 21 der Dienstleistungsrichtlinie beschreiben, hat DIE LINKE im Europaparlament aber in der Beratung mitgeformt und zum großen Teil unterstützt. Der linke Europaabgeordnete Helmuth Markov sprach hier von „erfreulicher Reduzierung des Behördendschungels“.

Leider, meine Damen und Herren von der Koalition, ist Ihr Gesetzentwurf aufgrund wesentlicher inhaltlicher und handwerklicher Defizite aus der Sicht meiner Fraktion nicht geeignet, dieses an sich begrüßenswerte Regelungsziel zu erreichen. Einige dieser Defizite, die uns als Linksfraktion eine Annahme des Gesetzentwurfes unmöglich machen, möchte ich beispielhaft erwähnen.

Als Erstes sei darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf mit dem Datenschutz einen der wesentlichen schutzbedürftigen Belange der Bürgerinnen und Bürger nicht mit der nötigen Klarheit regelt. Die Tatsache, dass im § 4 des Entwurfes die Regelung des Umganges mit personenbezogenen Daten einer Rechtsverordnung des zuständigen Ministeriums anheimgestellt wird und nicht durch den Landtag als Gesetzgeber erfolgt, erscheint uns als Linksfraktion mehr als bedenklich, zumal sich der Sächsische Datenschutzbeauftragte im Beratungsgang hierzu ebenfalls kritisch geäußert hat.

Des Weiteren kritisieren wir von der Linksfraktion die Entscheidung der Staatsregierung für das sogenannte Mittelbehördenmodell. Neben unserer bekannten kritischen Haltung zur Notwendigkeit der Mittelbehörden und dem nach unserer Auffassung gegebenen Verstoß gegen den Verwaltungsgrundsatz der Einräumigkeit ist es vor allem unsere Überzeugung, dass es zur Aufgabenerfüllung

des einheitlichen Ansprechpartners besser geeignete Möglichkeiten als das Mittelbehördenmodell gibt.

Absolut unverständlich ist es für uns, wenn die Staatsregierung, auch nachdem der Sachverständige aus dem Europaparlament in der Anhörung zu unserem Antrag am 03.12.2008 erklärt, dass dem Europaparlament das Misch- und Kooperationsmodell als Idealvariante vorgeschwebt hat, ohne erkennbare Diskussion auf dem Mittelbehördenmodell beharrt, und dies, obwohl die oben genannte Anhörung ergeben hat, dass sich auch die Kammern in ein Misch- und Kooperationsmodell einbringen würden. Diese Ignoranz der Staatsregierung ist für die Linksfraktion nicht akzeptabel.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Noch fragwürdiger ist aus unserer Sicht die Entscheidung der Staatsregierung, den einheitlichen Ansprechpartner konkret bei der Landesdirektion Leipzig anzusiedeln. Hierbei darf den bisherigen Arbeitsleistungen der Bediensteten der Landesdirektion Leipzig der nötige Respekt nicht versagt werden; vielmehr geht es darum, die Sachgründe für die Entscheidung der Staatsregierung zu hinterfragen. Wenn man sich schon für das Mittelbehördenmodell und die Zuordnung zu einer Landesdirektion entscheidet, dann ist zu konstatieren, dass einerseits einige Gründe, die bisher von der Staatsregierung für Leipzig angeführt worden sind, wie zum Beispiel die Flughafenanbindung, auch für Dresden gelten, während andererseits einige Gründe, die für Dresden oder Chemnitz sprechen, wie zum Beispiel die Grenznähe, nicht auf Leipzig zutreffen. Die bisherige Argumentation der Staatsregierung ist also nicht durchgehend stichhaltig.

Es drängt sich allerdings ohnehin der Eindruck eines politischen Kompensationsgeschäftes für den bei der Kreisgebietsreform geschwächten Landesdirektionsbereich Leipzig auf. Eine solche Herangehensweise kommt aber unter keinen denkbaren Umständen als Grundlage solider gesetzgeberischer Tätigkeit in Betracht.

Meine Damen und Herren! Ein weiteres bedeutendes Defizit des vorliegenden Gesetzentwurfs besteht darin, dass die Frage nach der Sprachkompetenz des einheitlichen Ansprechpartners und des Überspringens der Sprachbarriere zu unseren europäischen Nachbarn trotz wiederholter Forderung in den Anhörungen nicht einmal im Ansatz geregelt ist. Wir bemängeln entschieden die fehlende Einbindung der Gewerkschaften in den einheitlichen Ansprechpartner. Solche Länder wie zum Beispiel Berlin, Bremen oder Baden-Württemberg, meine Damen und Herren, haben sich bereits dazu entschlossen. Sachsen sollte es ihnen gleichtun.

Darüber hinaus ist der gesamte Gesetzentwurf mit heißer Nadel gestrickt. Dabei brach die gesetzgeberische Aufgabe zur Regelung des einheitlichen Ansprechpartners keineswegs überraschend über die Staatsregierung herein, ist doch die Dienstleistungsrichtlinie bereits im Dezember 2006 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt herrschte in dieser Angelegenheit vonseiten der Staatsregierung

allerdings Funkstille – zumindest gegenüber dem Parlament.

Deshalb entschloss sich die Linksfraktion im April 2008 mit ihrem Antrag Drucksache 4/12028, die Staatsregierung zum Stand der Errichtung und Ausgestaltung des einheitlichen Ansprechpartners zu einer Debatte zu zwingen. Auch die folgenden zwei Anhörungen zu diesem Thema entsprangen unserer Initiative.

Wir als Linke brauchen uns mit unserem Agieren in dieser Angelegenheit wahrlich nicht zu verstecken. Dennoch zeigt der geschilderte Beratungsgang die Defizite in der Europafähigkeit der Staatsregierung und des Landtages als Ganzes auf. Unsere diesbezügliche Debatte dazu im vergangenen Monat muss daher unbedingt weitergeführt werden.

Meine Damen und Herren! Eines hat die von uns erzwungene Debatte bereits jetzt erbracht: Selbst die Koalition scheint dem Gesetzentwurf der von ihr getragenen Staatsregierung nicht mehr zu trauen. Wie sonst ist die Tatsache zu erklären, dass die Koalition einen Antrag stellte, das heute zu beschließende Gesetz in zwei Jahren einer Überprüfung zu unterziehen?

Meine Damen und Herren! Einen unausgegorenen und an einigen Stellen regelrecht fehlerhaften Gesetzentwurf zu beschließen, nur weil die Staatsregierung erst wertvolle Zeit versäumt, um nicht zu sagen verschläft, und jetzt aus Sorge um die Weiterexistenz der sie tragenden Koalition in Hektik gerät und dabei augenzwinkernd auf die Evaluierung in zwei Jahren verweist,