Protocol of the Session on May 15, 2009

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich schließe mich selbstverständlich an und gebe auch zu Protokoll.

(Beifall bei der CDU)

Die NPD-Fraktion wollte nicht sprechen. Die FDP? – Herr Herbst.

Herr Herbst möchte zum Parteitag.

(Heiterkeit)

Sagt hier niemand die Redezeit an? Das ist doch unglaublich!

Sie sind doch noch gar nicht richtig eingetroffen.

Fantastisch, ich habe noch 23 Minuten. Aber da ich ein netter Mensch bin, gebe ich die Rede auch zu Protokoll.

(Beifall bei der CDU)

Und die GRÜNEN.

(Stefan Brangs, SPD: Und was ist mit der SPD?)

Da habe ich schon einen Haken dran.

(Heiterkeit)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird sich enthalten, und im Übrigen gebe ich auch zu Protokoll.

Also, Herr Dulig, was machen wir? – Frau Weihnert kommt.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Runde vor mir schließe ich mich natürlich an. Ich möchte nur sagen, dass wir den Antrag ablehnen.

Jetzt ist die Staatsregierung in Druck.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zusätzliche Redezeit gäbe mir eigentlich Gelegenheit, ausführlich auf das Thema einzugehen.

(Zurufe: Nein!)

Deswegen möchte ich Sie nur darüber informieren, dass wir im Schulhausbau 270 Millionen Euro über das Konjunkturpaket II ausgeben und über 136 Millionen Euro Landes- und EFRE-Mittel zur Verfügung stellen, also jede Menge Geld, das für den Schulhausbau im Jahr 2009 verwendet werden kann.

(Beifall bei der CDU)

Deswegen gebe ich den Rest meiner Rede zu Protokoll.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Frau Falken, da Sie nicht angefangen haben, gibt es auch kein Schlusswort.

(Heiterkeit)

Demzufolge kommen wir zur Abstimmung, wenn sich kein Widerspruch erhebt.

Wir stimmen über die Drucksache 4/15069, Antrag der Linksfraktion, ab. Bei Zustimmung bitte ich um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Enthaltungen? – Bei wenigen Enthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag abgelehnt und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Erklärungen zu Protokoll

Der Schulhausbau und die Schulhaussanierung sind keine Investitionen in die Qualität der Bildung.

Es wäre notwendig, ein Konjunkturpaket für die Bildung aufzulegen und mehr Geld und Personal in Lehrernachwuchs zu investieren. Die Sanierung von Schulgebäuden ist jedoch eine Voraussetzung für gute Bildung. Sie müsste selbstverständlich sein. Jedoch diese Selbstverständlichkeit sieht in Sachsen so aus, dass das SMK die Sanierung von Schulen benutzt, um die Schulschließung weiterzuführen. Das Verkünden von Herrn Flath als Kultusminister, keine Schulen mehr zu schließen, war ein Versprechen ohne Wert und nur eine Sonntagsrede. Denn in der Realität setzen Sie, Herr Staatsminister, die Schul

träger unter Druck, indem Sie die Fördermittel nicht ausreichen, wenn die Klassenstärken bei Grund- und Mittelschulen 25 Schülerinnen und Schüler, bei Gymnasien 25 bis 26 Schülerinnen und Schüler nicht erreichen. Diese Festlegung geht an der Realität vorbei, denn die Durchschnittsklassengrößen in Sachsen liegen in allen Schularten weit darunter und das geltende Schulgesetz geht davon aus, dass eine Grundschulklasse mit 15 Schülern und an Mittelschulen und Gymnasien eine Klasse mit 20 Schülern geführt werden kann.

In den Jahren 2007 und 2008 wurden insgesamt 293 Schulträgern keine Fördermittel gewährt. Dies geht aus meiner Kleinen Anfrage in der Drucksache 4/14799 hervor. Im Übrigen, Herr Wöller, haben Sie mir am

23. Januar 2009 zu meiner Mündlichen Anfrage diesbezüglich erklärt, dass es keine abgelehnten Anträge von Schulträgern gibt; dies ist für mich ein gravierender Widerspruch.

In der Kleinen Anfrage von Herrn Herbst in der Drucksache 4/15081 können wir lesen, dass Sie als SMK seit der neuen Schulhausbauförderrichtlinie seit Januar 2008 14 Anträge für nicht förderfähig hielten, weil der Standort Ihrer Meinung nach nicht sicher ist.

In Ihrer Presseerklärung vom 12.05.2009, also vom Dienstag dieser Woche, erklärten Sie, dass auch im Rahmen des Konjunkturpaktes II 27 Ablehnungen zur Schulhaussanierung vorgesehen sind.

Eine klare Aussage zum Konjunkturpaket II hat es in diesem Haus, von allen demokratischen Fraktionen gegeben, diese klare Ansage heißt: Eine schnelle und unbürokratische Umsetzung dieses Verfahrens.

Auch waren wir uns einig, sicher bis auf die Vertreter der CDU – allerdings nur, wenn Sie hier im Plenarsaal sitzen und nicht in Ihrem Wahlkreis, dass die Gelder für die Sanierung der Schulen nicht wieder nach den alten Kriterien vergeben werden, sondern die gewählten Vertreter in den Kommunen ihr Entscheidungsrecht wahrnehmen dürfen. Ich erinnere Sie an die Rede von Frau Weihnert, SPD, zum Konjunkturpaket.

Aber nein, auch in diesem Fall zwingen Sie die Schulträger, erst die Schulen zu schließen, dann gibt es Geld.

Benennen wir doch einige Beispiele. Sie kennen alle das Schreiben von der Oberbürgermeisterin Frau Ludwig, in dem sich die Stadträte einstimmig für die Sanierung von Grundschulen ausgesprochen haben. Dies wird offensichtlich durch das SMK nicht gewährt. Erst schließen, dann gibt es Geld. Oder der Oberbürgermeister aus Leipzig, Herr Jung, der keine schnelle und unbürokratische Umsetzung sieht, im Gegenteil.

Und ja natürlich, was ist in der Gemeinde Mülsen passiert? Sie werden sich erinnern, wir haben in diesem Hohen Hause bereits darüber gesprochen. Sie haben es geschafft, Herr Staatsminister Wöller, die Gemeindevertreter davon zu überzeugen, sie zu zwingen, einen Schließungsbeschluss für eine sanierte Schule herbeizuführen, und dafür dürfen sie mit diesen Fördermitteln eine neue Schule bauen. Dass Sie damit die Schülerzahlen in den Grundschulklassen von jetzt 20/21 Schülern auf über 25 Schüler erhöhen, nehmen Sie billigend in Kauf. Aber wer kann sich in diesen Zeiten schon einen Neubau leisten.

Ja, ich gehe sogar noch weiter. Denn es gibt auch Schulträger, die gar keinen Antrag auf Sanierung von Schulen gestellt haben, obwohl es bitter nötig wäre. Es gibt Schulen in Sachsen, die vor 30 Jahren gebaut und an denen seitdem gar nichts gemacht wurde, und das liegt im Übrigen nicht an der DDR. Sie haben sicher meinen Beitrag in unserer Fraktionszeitung gelesen?

Diese gewählten Vertreter der Kommunen haben Bedenken, Anträge zu stellen, die der CDU nicht genehm sind, sodass sie dann das Geld aus dem Konjunkturpakte II nicht bekommen.

Wir fordern Sie auf, Ihre Zusage der schnellen und unbürokratischen Vergabe von Fördermitteln umzusetzen und nicht weiter die Vergabe von Fördermitteln dafür zu verwenden, die Schulen im Freistaat Sachsen zu schließen.

Die Kommunen sind in der Lage zu entscheiden, welche Schulen sie sanieren wollen und welche nicht. Es geht um gute Voraussetzungen für die Qualität der Bildung.

Um die im Rahmen des Haushaltsvollzuges bzw. des Konjunkturprogramms II zur Verfügung gestellten Mittel für den Schulhausbau schnell und unbürokratisch zur Anwendung zu bringen, bedarf es des vorliegenden Antrages nicht.

Im Gegenteil erzeugt er künstlich und vor dem Hintergrund mangelnder rechtlicher Kenntnisse Widersprüche, die es nicht wirklich gibt. Um dies zu untersetzen, will ich zunächst auf die beiden Rechtsgrundlagen eingehen, die von dem Antrag tangiert werden. Dies sind zum einen das Schulgesetz und zum anderen die Förderrichtlinie Schulhausbau in der Fassung vom 1. Januar 2008.

In § 4a Sächsisches Schulgesetz ist geregelt, welche Mindestschülerzahlen an allgemeinbildenden Schulen einzuhalten sind. Das sind an Grundschulen für die erste einzurichtende Klasse je Klassenstufe 15 Schüler und für jede weitere einzurichtende Klasse 14 Schüler, an Mittelschulen für die ersten beiden einzurichtenden Klassen je Klassenstufe 20 Schüler und für jede weitere einzurichtende Klasse 19 Schüler und an Gymnasien 20 Schüler je Klasse. Mittelschulen werden mindestens zweizügig, Gymnasien mindestens dreizügig geführt.

Im Zusammenhang mit dem zur Diskussion stehenden Problem muss allerdings auch der § 23 Schulgesetz in die Betrachtung einbezogen werden. Dort ist im Abs. 2 geregelt, dass der Schulträger für schulische Organisationsmaßnahmen sowie für die Abdeckung des Sachbedarfs der Schule zuständig ist. Zum Sachbedarf zählen insbesondere die Errichtung und Unterhaltung der Schulgebäude, die Ausstattung der Schulräume sowie die Lehr- und Lernmittel. In der seit 1. Januar 2008 gültigen Förderrichtlinie Schulhausbau ist geregelt, dass eine Zuwendung – neben anderen Voraussetzungen – nur gewährt werden kann, wenn an der Schule die in der Anlage zur Schulnetzplanungsverordnung vom 2. Oktober 2001 enthaltenen Richtwerte für die Klassenbildung eingehalten werden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden. Bei Schulen im ländlichen Raum nach Maßgabe der Raumkategorien unter Ziffer 2.5 des Landesentwicklungsplanes Sachsen kann eine Förderung erfolgen, wenn die Mindestschülerzahlen gemäß § 4a Abs. 3 Schulgesetz eingehalten werden. Diese Voraussetzung gilt neben der Voraussetzung der langfristigen Sicherstellung des Bestands des Objektes.

Schon in der Pressemitteilung des SMK vom 9. April 2008 zur Umsetzung der Schulhausbauförderung wurde geäußert, dass für Schulen im ländlichen Raum wie bisher die Mindestschülerzahlen und -zügigkeiten herangezogen werden, und bei Schulen außerhalb des ländlichen Raumes (Ballungszentren) wird auf die Einhaltung der Klassenrichtwerte (25 Schüler) geachtet.

Eine Differenzierung der Förderkulisse ist auch in anderen Förderbereichen durchaus vorhanden und üblich. Ich denke hier zum Beispiel an die Förderung der GAInfrastruktur, bei sich die Förderung an regionalen Strukturen orientiert.

Wenn man diese geltenden Rahmenvorgaben zugrunde legt, ergeben sich keine Unstimmigkeiten bei der Vergabe von Fördermitteln. Denn: Einerseits wirkt der Freistaat Sachsen nach gesetzlichem Auftrag an öffentlichen Schulen mit, indem er Lehrerpersonal zur Verfügung stellt. Dafür gibt es konkrete Vorgaben, nämlich die Mindestschülerzahlen. Der Freistaat kann sich aus seiner Aufgabe nur zurückziehen, wenn die Mitwirkung an der Einrichtung der Schule aufgrund der Nichteinhaltung dieser Mindestschülerzahlen entzogen werden kann.