Protocol of the Session on May 15, 2009

Wenn man diese geltenden Rahmenvorgaben zugrunde legt, ergeben sich keine Unstimmigkeiten bei der Vergabe von Fördermitteln. Denn: Einerseits wirkt der Freistaat Sachsen nach gesetzlichem Auftrag an öffentlichen Schulen mit, indem er Lehrerpersonal zur Verfügung stellt. Dafür gibt es konkrete Vorgaben, nämlich die Mindestschülerzahlen. Der Freistaat kann sich aus seiner Aufgabe nur zurückziehen, wenn die Mitwirkung an der Einrichtung der Schule aufgrund der Nichteinhaltung dieser Mindestschülerzahlen entzogen werden kann.

Von dieser Maßgabe ist die Gewährung der Zuwendung für den Schulhausbau aber zu unterscheiden: Entsprechend des Sächsischen Schulgesetzes sind grundsätzlich zunächst, wie schon angemerkt, die Schulträger und damit die Kommunen dafür zuständig, die sächlichen Kosten der Schule zu tragen. Gemäß § 23 Abs. 2 Sächsisches Schulgesetz sind die Schulgebäude und Schulräume zu errichten, mit notwenigen Lehr- und Lernmitteln auszustatten und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. An dieser Aufgabe der Kommunen beteiligt sich der Freistaat Sachsen bereits über den Finanzausgleich entsprechend Artikel 85 und 87 der Sächsischen Verfassung des Freistaates Sachsen.

Zusätzlich beteiligt er sich auch über sonstige Zuwendungen wie diejenigen zur Schaffung und Erhaltung des erforderlichen Schulraumes nach den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen und den verfügbaren Haushaltsmitteln (Förderrichtlinie Schulhausbau). Hier besteht aber keine automatische Rechtspflicht zur Unterstützung. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Freistaates Sachsen an die Schulträger.

Hinsichtlich Letzterem – freiwillige Zuwendungen zur Erfüllung einer Aufgabe der Kommunen nach der Förderrichtlinie Schulhausbau – kann der Freistaat auch andere und höhere Maßstäbe für die Bewilligung ansetzen als für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgabe, das heißt der Bereitstellung des Lehrerpersonals.

Neben diesem plausiblen rechtlichen Zusammenhang will ich die Vorgaben des SMK aber auch gern politisch gewichten: Die strengeren Zuwendungsvoraussetzungen gelten gerade für Ballungsräume (kreisfreie Städte), in denen Schulwege kurz organisiert werden können bzw. die Einhaltung des Richtwertes – im Gegensatz zu Gebieten im ländlichen Raum – durch die Schulträger ohne

Identitätsverlust und persönliche Nachteile für Schüler möglich ist.

Auch die Behauptung, dass durch die Fördermittelvergabepraxis die Schließung weiterer Schulen befördert wird, ist. Gerade größere, ehemals kreisfreie Städte sind besonders einwohnerreich, oft reich an Steueraufkommen und deshalb bei entsprechender Schwerpunktsetzung in der Lage, ein qualitativ gutes Schulnetz zu erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass diese Städte die dafür notwendigen Prioritäten in ihren kommunalen Haushalten setzen und insbesondere die Mittel aus dem Finanzausgleich für die Sanierung von Schulen einsetzen. Das alleinige Warten auf Fördermittel des Freistaates Sachsen ist aufgrund der Schulträgeraufgabe unangemessen.

Für die Schulhausbauförderung stehen für die Neubewilligung von Vorhaben in 2009 circa 136,5 Millionen Euro (Landes- und EFRE-Mittel) zur Verfügung. Insbesondere mit Blick auf das Konjunkturpaket II wurden diese Mittel bereits Anfang März verplant und mit konkreten Vorhaben untersetzt. Die Antragsteller, deren Anträge zur Förderung vorgesehen sind, sowie die Landkreise wurden über die zu fördernden Vorhaben – ebenfalls im März – informiert.

Mit diesem Verfahren bestand für die Antragsteller der Anträge, die zur Förderung vorgesehen sind, schon frühzeitig Gewissheit über die zu erwartenden Fördermittel. Sie sehen also, dass schnell, unbürokratisch und rechtlich sicher gehandelt wird.

Wer gedacht hätte, die Schulschließungspolitik sei zu Ende, der irrt. Die Schulschließungspolitik ist nur leiser geworden und sie kommt jetzt durch die Hintertür.

Das zeigt die Antwort des Kultusministeriums auf eine Kleine Anfrage von mir. Das Ministerium gibt zu, dass im Rahmen des Schulhausbau-Programms in 14 Fällen mit einem Gesamtvolumen von 4,85 Millionen Euro Schulen Fördermittel versagt wurden. Der Grund: Die Schulstandorte sind nach Auffassung des Kultusministeriums aufgrund der erwarteten Schülerzahlen nicht bestandssicher. Es geht dabei wohlgemerkt nicht um Mindestschülerzahlen, sondern um die darüber liegenden Schülerrichtwerte des Ministeriums. Der gleiche Verweigerungsgrund trifft auf 27 Sanierungsanträge von Schulträgern im Rahmen des aktuellen Konjunkturprogramms zu, die abgelehnt wurden.

Sicher erinnern Sie sich noch: Über verweigerte Fördermittel für kleine Schulen hatten wir im März-Plenum auf Antrag der FDP schon einmal diskutiert. Und unsere Befürchtungen haben sich seitdem immer mehr bestätigt. Die Staatsregierung schließt die Schulen nicht mehr direkt durch Lehrerentzug, sondern schleichend durch verwehrte Fördermittel. Auch wenn der Kultusminister glaubt, dieser Weg sei deutlich eleganter, ist für uns klar: Schulschließung bleibt Schulschließung. Und die lehnt die FDP klar ab!

Die Staatsregierung zeigt überhaupt kein Interesse, gefährdete Schulstandorte zu unterstützen. Im Gegenteil:

Die CDU/SPD-Koalition tut alles, den betroffenen Schulen beziehungsweise Schulträgern das Leben schwer zu machen. Offenbar scheut sich die CDU/SPD-Koalition im Wahljahr, offen die Anzahl und die Namen der Schulen zu nennen, die nach Meinung der Staatsregierung nicht bestandssicher sind. Schließlich war es die CDU, die im Wahljahr 2004 zu Recht für ihre Schulschließungspolitik abgestraft wurde. Nun versucht man den Umweg über Fördermittel.

Um glaubwürdig zu bleiben, muss endlich die Wahrheit über das vom Kultusministerium angestrebte Schulnetz auf den Tisch gelegt werden. Wenn es sein muss, zwingen wir Sie mit parlamentarischen Anfragen dazu. Welche Blüten die von uns bereits Anfragen 2008 abgelehnte neue Förderrichtlinie zum Schulhausbau treibt, sehen wir in Mülsen bei Zwickau. Um eine Schule zu sanieren oder einen Ersatzneubau zu errichten, muss eine andere sanierte Schule schließen. Das ist schlichtweg eine Verschwendung von Steuermitteln.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Inkrafttreten der Fördermittelrichtlinie war klar, dass sie eher der Schließung als der Sanierung von Schulen dient. Diese Richtlinie zur Förderung von Schulschließungen hat die FDP von Anfang an abgelehnt. Alle unsere Bestrebungen zur Veränderung der Richtlinie haben hier im Landtag leider keine Mehrheit gefunden. Sie können sicher sein, dass wir auch im Wahlkampf darauf aufmerksam machen werden – damit endlich eine Partei in die Regierung kommt, die weitere Schulschließungen verhindert.

Ich glaube, wir müssen den vorliegenden Antrag auf zwei verschiedenen Ebenen diskutieren. Die eine Ebene wäre die Frage, wie es gelingen kann, die vorhandenen Mittel aus dem Konjunkturpaket II im Bereich Bildung schnell und unbürokratisch zu den Empfängern zu bringen. Unbestritten ist offensichtlich, dass es einen Sanierungsstau bei Schulen und Schulturnhallen gibt – entgegen aller Versuche der Koalition, die Situation schönzureden. Es ist gut, dass in diesem Bereich zusätzlich 270 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Ich nehme zur Kenntnis, dass das Kultusministerium zum gegenwärtigen Zeitpunkt 96 % der Anträge positiv beschieden hat. Ich finde es richtig, dass bei Investitionen bis 100 000 Euro keine Prüfung der Standortsicherheit erfolgen musste. Ich finde es auch konsequent, dass man keine größeren Mittel in Schulen investiert, die man im nächsten Jahr schließen will. So weit, so gut.

Aber damit kommen wir zur zweiten Ebene, die die PDS mit diesem Antrag über das Vehikel des Konjunkturpaketes II noch einmal quasi durch die Hintertür eingeführt hat. Es geht der Antragstellerin in Wirklichkeit um die umstrittenen Richtwerte zur Klassenbildung, die von der Sächsischen Staatsregierung „an den Realitäten und an der geltenden Schulrechtslage vorbei“ als Voraussetzung für die Gewährung finanzieller Mittel angesehen wird. Hier bin ich mit der Antragstellerin einig, nur: Genau dieses Thema haben wir hier schon einige Male diskutiert,

und ich glaube nicht, dass die Koalition nur im Angesicht der Krise und des Geldsegens aus dem Konjunkturpaket ihren bildungspolitischen Irrweg verlässt. Nein, da ist die Koalition unbelehrbar, sie wird auch weiter in der Fläche Schulen schließen bzw. über den finanziellen Hebel die Schulträger dazu zwingen, die Schulen aufzugeben.

Mit der Ablehnung der Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II für 27 Schulstandorte haben Sie, Herr Minister Wöller, faktisch den Mitwirkungsentzug und damit das Todesurteil für diese Schulen ausgesprochen! Die Aussagen Ihres Amtsvorgängers, keine Schule mehr schließen zu wollen, ist und war unglaubwürdig. Sie lassen die Schule eben nicht im Dorf, und mit der Schließung von mehr als einem Drittel der Schulen in Sachsen zwischen 1997 und 2007 ist das Ende der CDU-Schulschließungspolitik offenbar noch nicht erreicht.

Die Lösung, meine Damen und Herren, kann man aber nun nicht über das Instrument des Konjunkturpaketes suchen, denn die Ursachen liegen tiefer. Ich fürchte vielmehr, dass im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpaketes, wo zwar Bildung draufsteht, aber nicht wirklich Bildung drin ist, auch viel Unsinn passiert. Mit fremdem Geld lässt es sich gut bauen bzw. lassen sich leicht Anschaffungen machen.

Das betrifft übrigens auch bereits beschlossene Maßnahmen im Investitionsschwerpunkt Bildung des Zukunftsinvestitionsgesetzes, die aus meiner Sicht zwar möglicherweise wünschenswert sind, aber auf den ersten Blick eigentlich nichts mit den Vorgaben des Konjunkturpaketes zu tun haben.

Ich fürchte, dass die eine oder andere Maßnahme einer näheren Prüfung durch den Rechnungshof im Nachhinein nicht standhält. Der künstlich aufgebaute Druck, jetzt schnell Geld auszugeben, um die Konjunktur anzukurbeln, stößt in der Realität eben oftmals auf Schwierigkeiten, geeignete Projekte zu finden, die allen Kriterien entsprechen und einen entsprechenden Planungsstand haben.

Manchmal kommt es bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln offenbar auch zu kreativen Finanzierungsmodellen, um die erforderlichen Eigenmittel aufzutreiben, wie etwa beim MEDIOS-Projekt im Südraum von Leipzig.

Warum erwähne ich das? Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag, allen seit dem 1. Januar 2008 gestellten Anträgen für den Schulhaus- und Schulturnhallenbau stattzugeben. Ich verstehe das Anliegen, plädiere dennoch vor dem Hintergrund der eben genannten Beispiele aus anderen Bereichen dafür, alle Anträge einer Prüfung zu unterziehen, ob sie überhaupt sinnvoll sind. Das kann und muss selbstverständlich schnell und unbürokratisch passieren.

Das eigentliche Anliegen der Antragstellerin, die Vergabe von Schulbaufördermitteln nicht als Instrument für weitere Schulschließungen zu verwenden, unterstützen wir selbstverständlich. Dazu benötigen wir eine andere

Bildungspolitik, damit auch kleine Schulen auf dem Land erhalten bleiben. Wir haben im Verlauf dieser Legislatur dazu eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, die von der CDU-geführten Koalition allesamt abgelehnt worden sind.

Zum vorliegenden Antrag der PDS wird sich meine Fraktion enthalten.

Wiederholt haben wir uns in diesem Haus mit den gleichen Problemen befasst, welche die Linksfraktion mit diesem Antrag aufgreift: Schulbauförderung und Klassenrichtwert. Eigentlich würde es reichen, auf unsere Redebeiträge zu verweisen, die wir in der 103., 107., 126., und 132. Sitzung des Landtages gehalten haben.

Ja, auch wir sind der Meinung, dass es längst Zeit ist, die Klassenrichtwerte entweder anzupassen oder aber nicht mehr als Fördergrundlage heranzuziehen. Ja, auch wir sind der Meinung, dass der über die Schulnetzplanung festgestellte dauerhafte Bestand einer Schule auch unterhalb der Klassenrichtwerte natürlich zur Förderfähigkeit der Schule führen muss. Ja, wir haben uns dafür eingesetzt, dass gerade die Mittel des Konjunkturpaketes nicht einfach auf den Klassenrichtwert abstellen. Wir haben vom Kultusminister hier auch die Zusage erhalten, es so zu machen.

Auch wir wissen nicht, um welche konkreten Schulen es sich bei den 4 % der abgelehnten Anträge handelt. Aber wir wissen eines: Es sind bei Weitem nicht alle Anträge abgelehnt worden, bei denen der Klassenrichtwert nicht erreicht wird. Das wären dann deutlich mehr als 4 % geworden. Wir können zurzeit nicht einschätzen, um welche konkreten Schulen mit welchen konkreten Problemen es sich hierbei handelt.

Aber das konnte der Antragsteller auch nicht und es scheint uns, dass er von einer sehr viel größeren Zahl von Anträgen ausgegangen ist, die negativ beschieden wurden. Wir sehen von daher nicht den dringenden Handlungsbedarf, der im Antrag unterstellt ist.

Es gibt auch ein anderes Problem, weshalb dem Antrag in der vorliegenden Form trotz Übereinstimmung mit dem grundsätzlichen Anliegen nicht zugestimmt werden kann: Mit der im Freistaat gewählten Vergabepraxis der Konjunkturmittel liegt die Verantwortung für die zweckgerichtete Verwendung der Mittel zum größeren Teil beim Freistaat, gerade hinsichtlich der Standortperspektive.

Hätten wir die Mittel den Kreisen in Eigenverantwortung gegenüber dem Bund übergeben, wäre dies anders. So aber gehe ich davon aus, dass es sich bei den 27 Schulen um solche handelt, deren Perspektive nicht gesichert ist. Das heißt nicht nur, dass diese Schulen nicht den Klassenrichtwert erreichen, sondern dass sie die Mindestschülerzahl nicht erreichen.

Es wäre auch der Fall denkbar, dass es sich um Schulen eines Schulträgers handelt, der in der Summe Schulraum für mehr Züge nach Klassenrichtwert vorhält, als er

Schüler hat. Für diesen Fall haben wir aber vom Kultusminister die Zusage, nur den Schulraum von einer Förderung auszuschließen, der eben über dem liegt, der sich nach dem Klassenrichtwert ergibt.

Wem das zu schnell geht oder wen das verwirrt: Die Stadt X hat im Schnitt der nächsten Jahre 200 Mittelschüler pro Jahrgang. Damit kann sie nach Klassenrichtwert acht Züge vorhalten. Der Klassenrichtwert ist 25, 200 geteilt durch 25 ergibt eben acht. Aus guten Gründen will die Stadt aber zehn Züge vorhalten. Förderfähig sind nur acht; also ist die zweizügige Mittelschule der Stadt nicht förderfähig. Das könnte eine der abgelehnten Schulen sein.

Lassen Sie mich zum Schluss aber auch die Sache von einer anderen Seite sehen. Wir wissen, dass die regulären Schulbaumittel überzeichnet sind, umso mehr, als der Fördersatz von 50 bis 60 % auf 80 % angehoben wurde. Nun sind auch die Konjunkturmittel praktisch alle gezeichnet. Das ist eine positive Meldung.

Allerdings gibt es tatsächlich ein Problem: Die Abwicklung der Konjunkturmittel über die Förderprogramme und über die SAB hat einen Nachteil. Die SAB muss notwendig zu einem Flaschenhals werden, der die Anträge und den Fluss der Konjunkturmittel verzögert. Der vorgegebene Zeitrahmen war ein sehr anspruchsvolles Ziel. Es bleibt zu hoffen, dass die eine Woche Verlängerung tatsächlich ausreicht, um die eingereichten Maßnahmen und Anträge zu bearbeiten; denn die Schulträger sind in vielen Fällen auf die Schulferien angewiesen, um die Baumaßnahmen durchzuführen. Nun liegen die Ferien in diesem Jahr sehr früh. Jeder, der etwas vom Bau versteht, weiß, dass die Zeit schon mehr als knapp ist.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Abgesehen davon, dass es auch für die vorgeschlagene Änderung schon sehr spät ist, scheint sie nach Sachlage nicht nötig und hätte die Ablehnung der 27 Anträge wohl nicht verhindert. Die Veränderung der Klassenrichtwerte oder die Abkopplung der Schulbauförderung halten wir dennoch für notwendig.

Den Antrag werden wir ablehnen.

Die Fraktion DIE LINKE fordert etwas, das in ihren Kreisen eine gewisse Tradition hat, sich aber als Handlungsweise nicht empfiehlt: nämlich Geld auszugeben, das man nicht hat.

Ja, mehr noch: das Füllhorn ohne jede haushalterische Grenze auszuschütten. Das mag populär sein, zeugt aber nicht gerade von Respekt gegenüber dem Hohen Haus, das ja im Dezember einen Haushalt beschlossen hat.

Für die Neubewilligung von Vorhaben für die Schulhausbauförderung stehen in 2009 circa 136,5 Millionen Euro (Landes- und EFRE-Mittel) zur Verfügung. Insbesondere um Doppelungen mit dem Konjunkturpaket II zu vermeiden, wurden diese Mittel bereits Anfang März verplant. Die Antragsteller, deren Anträge gefördert werden, und die Landkreise wurden entsprechend informiert. Die

Antragsteller wussten also frühzeitig, welche Fördermittel zu erwarten sind.

Die Antragstellerin kritisiert eine Vergabepraxis, die weder den Regelungen der Förderrichtlinie Schulhausbau, noch dem tatsächlichen Verfahren entspricht. Die Fördermittel werden nicht – wie behauptet – ausschließlich nur dann gewährt, wenn an der Schule die Richtwerte zur Klassenbildung eingehalten werden. Deren Einhaltung ist (nach Abschnitt IV Nr. 2 Buchstabe a) Satz 1 Föri SHB) lediglich eine grundsätzliche Zuwendungsvoraussetzung, von der in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann (Abschnitt IV Nr. 2 Buchstabe a) Satz 2 Föri SHB).

Die Antragstellerin verkennt auch die Tatsache, dass bei Schulen im ländlichen Raum (auf der Grundlage des Abschnittes IV Nr. 2 Buchstabe a) Satz 3 Föri SHB) eine Förderung bereits dann durchaus erfolgen kann, wenn die Mindestschülerzahlen (gemäß § 4a Abs. 1 SchulG) und die Mindestzügigkeiten (gemäß § 4a Abs. 3 SchulG) eingehalten werden. Letzteres entspricht im Wesentlichen einem Teil der Forderungen im o. g. Antrag.

Bei der „Verteilung der Fördermittel“ wurden insbesondere Vorhaben berücksichtigt, die bereits vor 2008 beantragt wurden. Es sei aber darauf hingewiesen, dass die Mittel nicht ausreichen, um alle derartigen Anträge zu fördern. Derzeit übersteigt das beantragte Volumen unsere Bewilligungsmöglichkeiten noch um circa 250 Millionen Euro.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, einige wenige Sätze zum Konjunkturpaket II im Bereich Schulhausbau zu sagen: Das Kultusministerium hat in den letzten zwei Wochen 683 Anträge zum Schulhausbau auf Standortsicherheit geprüft. Ausschlaggebend für die Prüfung war die VwV KommInfra: Das heißt, Investitionen sind nur zulässig, wenn eine längerfristige Nutzung unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung gegeben ist.

Wir konnten die große Mehrzahl der eingereichten Anträge im Bereich Schulhausbau hinsichtlich der Standortsicherheit positiv bewerten. Das heißt: Ein positives Votum gab es für 96 % der Anträge.

Insgesamt haben die Kommunen damit die erste Hürde für die Investitionen in Höhe von rund 270 Millionen Euro im Bereich Schulhausbau genommen. Das entspricht einem Fördervolumen von circa 216 Millionen Euro (80 %).