Protocol of the Session on May 13, 2009

Begriff „verrotten“ im Sinne des Abfallrechts, so wie Sie es auch in Ihrer Begründung geschrieben haben. Sie haben ausdrücklich auf den „aeroben biologischen Abbau“ abgehoben, also das noch einmal sehr deutlich begründet.

Wir haben natürlich das Problem – das wissen Sie alle –, dass wir es bei Begräbniszeremonien sehr viel schwieriger haben, Umweltkriterien umzusetzen und den Leuten nahezubringen. Es gibt gewisse Traditionen und es gibt Dinge, die haben sich eingebürgert. Manche Leute wollen nicht so einfach davon weg.

Natürlich haben wir als Koalition das abgewogen. Wir wissen, dass wir, wenn wir jetzt wirklich auf den Begriff „verrottbar“ gehen würden, es leichter hätten, was das Blech betrifft.

Es kommt noch Folgendes dazu. Wir haben unterschiedliche Verhältnisse in den verschiedenen Böden. Wir haben Böden, in denen diese Weißblechurnen verrotten im wahrsten Sinne des Wortes. Und wir haben Böden, in denen sie nicht verrotten. Eine Ausweichmöglichkeit für die Friedhofbetreiber – auch die haben uns angesprochen – ist, dass dort die gesetzliche Ruhezeit verlängert werden kann. Wir denken, dass wir mit dieser Formulierung in diesem nicht ganz einfachen und sensiblen Bereich einen guten Kompromiss gefunden haben.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD und der CDU)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Bitte schön, Herr Hilker.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es mag ja sein, dass die Koalition, Herr Gerlach, bei dem ganzen Thema noch einmal nachgegrast hat.

Aber besonders in die Tiefe sind Sie natürlich nicht gegangen, weil das Problem seit Jahren klar und deutlich ist. Der MDR hat es schon vor zehn Jahren entsprechend dokumentiert. In der Masse der Fälle erfolgt nach 20 Jahren natürlich ein Ausgraben der übrig gebliebenen Urnen. Dann erfolgt etwas sehr Pietätloses. Auf fast jedem Friedhof gibt es eine große Grube, wo die Reste dieser Urnen zusammengeworfen werden.

Ich glaube nicht, dass man es damit begründen kann, dass es seit Jahren eine Tradition zu Weißblechurnen gibt, weshalb Sie einfach diesen Zustand erhalten wollen. Der Antrag der GRÜNEN ist sinnvoll, er ist machbar und man kann das ganz einfach umsteuern. Deshalb stimmen wir diesem Antrag zu.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Dann lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE in Drucksache 4/15508 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den

bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich lasse abstimmen über die Nr. 17 in der Fassung des Ausschusses. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten, aber das bedeutet dieses Mal Zustimmung.

Meine Damen und Herren! Ich lasse abstimmen im Artikel 1 über die Nrn. 18 bis 25. Wer denen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist den Ziffern 18 bis 25 zugestimmt worden.

Ich lasse noch einmal über den Artikel 1 in Gänze in der Fassung des Ausschusses abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem Artikel 1 in der Fassung des Ausschusses zugestimmt worden.

Ich lasse abstimmen über Artikel 2. Wer dem Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke.

Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen ist dem Artikel 2 zugestimmt worden.

Ich lasse abstimmen über Artikel 3. Wer dem Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Da in der 2. Beratung keine Änderungen beschlossen worden sind, eröffne ich die 3. Beratung. Es liegt kein Wunsch zu einer allgemeinen Aussprache vor. Ich stelle deshalb den Entwurf Gesetz zur Änderung des Sächsischen Bestattungsgesetzes in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen ist dem Entwurf als Gesetz zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 17

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes und weiterer sozialer Entschädigungsgesetze

Drucksache 4/14871, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD

Drucksache 4/15421, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch, ob ein Abgeordneter das Wort wünscht. – Dies ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, somit schlage ich Ihnen vor, entsprechend der Geschäftsordnung über den Gesetzentwurf artikelweise in der durch den Ausschuss vorgeschlagenen Fassung zu beraten und abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Dies ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung selbst. Aufgerufen ist das das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes und weiterer sozialer Entschädigungsgesetze. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend in Drucksache 4/15421 ab. Wir stimmen zunächst über die Überschrift ab. Wer ihr die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist der Überschrift zugestimmt worden.

Wir stimmen über Artikel 1 ab. Wer diesem die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der

Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten, damit Zustimmung.

Ich lasse über Artikel 2 abstimmen. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten wie vordem, damit Zustimmung.

Meine Damen und Herren! Da in der 2. Beratung keine Änderungen beschlossen worden sind, eröffne ich die 3. Beratung. Es liegt kein Wunsch zu einer allgemeinen Aussprache vor. Ich stelle den Entwurf Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes und weiterer sozialer Entschädigungsgesetze in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist dem Gesetzentwurf zugestimmt und dieser damit als Gesetz beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 18

2. Lesung des Entwurfs Gesetz zum Übergang von analogem zu digitalem Hörfunk

Drucksache 4/14867, Gesetzentwurf der FDP-Fraktion

Drucksache 4/15322, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Den Fraktionen wird das Wort zu einer allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die FDP, es folgen CDU, Linksfraktion, SPD, NPD, GRÜNE und die Staatsregierung. Meine Damen und Herren, die Debatte ist eröffnet. Ich erteile der Fraktion der FDP das Wort; Herr Abg. Herbst, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In unserem Gesetzentwurf geht es zwar nur um eine Kleinigkeit, um die Streichung eines Stichtages im Privatrundfunkgesetz; aber diese Kleinigkeit hat weitreichende Konsequenzen. Es geht darum, zu verhindern, dass Millionen analoger UKWRadios in Sachsen ab dem 1. Januar 2015 sinnlos auf dem Schrottplatz landen. Denn wenn es nach der Staatsregierung und der derzeit gültigen Gesetzeslage geht, dann wird die analoge Hörfunkübertragung auf UKW am 31. Dezember 2014 eingestellt.

Dieser Stichtag ist aus unserer Sicht aus vielerlei Gründen unsinnig. Es geht nicht darum, technischen Fortschritt aufzuhalten. Dass eine Digitalisierung kommen wird, ist, denke ich, allen klar. Aber es geht darum, dass sich neue Technologien am Markt und beim Verbraucher durchsetzen sollen und die Entscheidung darüber nicht Beamte am Ministeriumstisch fällen.

(Beifall bei der FDP)

Ich möchte nur kurz auf einige Argumente eingehen, die in der Diskussion über den Gesetzentwurf von den Gegnern des Gesetzentwurfes hervorgebracht wurden. Das eine war: Die Bundesebene schreibt uns vor, dass wir diesen Stichtag in Sachsen zwingend brauchen. Dem ist nicht so. Es gibt keine Vorschrift auf Bundesebene, die vorschreibt, dass wir zum 1. Januar 2015 den UKWHörfunk in Sachsen abschalten müssen.

Ein zweites Argument ist, man brauche die Frequenzen für andere Dienste, beispielsweise für die Datenübertragung. Dass man im UKW-Bereich verschiedene Funktionen nutzen kann, ist klar. Aber wer weiß schon heute, was im Jahr 2014 oder 2015 der technische Stand ist und was wie zur drahtlosen Datenübertragung genutzt wird. Ich halte das für einen ziemlichen Blick in die Kristallkugel. Das ist kein Argument dafür, dass alle UKW-Radios verschrottet werden müssen.

(Beifall bei der FDP)

Drittes Argument: Alle Programmanbieter wollten ja diese Umstellung. Was die öffentlich-rechtlichen Anbieter

betrifft, darf man nicht vergessen, dass der Gebührenzahler bisher mit Millionen teure Digitalrundfunkexperimente bezuschusst hat, ohne dass sich die Technologie durchgesetzt hat, weil es keinen Mehrwert für die Hörer gab. Und was die privaten Rundfunkveranstalter betrifft, so müssten diese das selbst bezahlen. Deshalb braucht man sich nicht zu wundern, dass sich dort die Begeisterung sehr in Grenzen hält. Wenn man mit den einzelnen Rundfunkveranstaltern spricht, dann hört man immer das eine Argument: Die Kosten für die Umstellung werden auf sie zurollen, die müssen sie tragen. Ihre Reichweite erhöhen sie aber nicht, und die Einnahmen hängen an der Reichweite. Das heißt, wirtschaftlich ist es für die privaten Rundfunkveranstalter ein Minusgeschäft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Entscheidung, wie, aus welcher Quelle und in welchem Standard zukünftig Radiosendungen produziert und verbreitet werden, wollen wir gern den Anbietern und den Hörern überlassen. Deshalb wollen wir diesen Stichtag streichen. Wir wollen damit verhindern, dass Millionen UKWRadios verschrottet werden müssen.

Sie können unserem einfach gehaltenen Gesetzentwurf zustimmen. Den Rest meiner Rede gebe ich zu Protokoll.

(Beifall bei der FDP)

Ich erteile der Fraktion der CDU das Wort; Herr Dr. Hähle, bitte.