möglich. Kostbare Zeit ist bereits verloren gegangen, und den Hochschulen müssen ausreichend finanzielle Mittel für den personellen Aufwand und für die Durchführung des Auswahlverfahrens zur Verfügung gestellt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Was wir nicht brauchen, ist ein einheitliches Bundesgesetz, das die Studienplatzvergabe zentral vorschreibt. Was soll die neue Servicestelle – mit altem Namen, aber zukünftig als Stiftung des öffentlichen Rechts – nun eigentlich bringen? Bewerberdaten sollen aufbereitet werden, Abgleich von Mehrfachzulassungen und Vermittlung von nicht besetzten Studienplätzen, und das Ganze in drei Stufen – ein Bürokratiemonster sondergleichen.
Hinzu kommt, dass die Umwandlung der ZVS in eine Serviceeinrichtung nur sehr schleppend vorankommt. Lediglich fünf Hochschulen deutschlandweit haben sich bisher am für zwei Semester probeweise eingeführten Serviceverfahren beteiligt – und, meine Damen und Herren, das hat auch seine berechtigten Gründe. Auch das derzeitige dreistufige Verfahren ist aufwendig. Bewerberdaten müssen aufbereitet, Mehrfachzulassungen abgeglichen und nicht besetzte Studienplätze vermittelt werden. Diese Lösung ist nichts Halbes und nichts Ganzes.
Die meisten Hochschulen verzichten aufgrund ihrer eigenen Profilierung ganz bewusst darauf, die Vorauswahl der ZVS in Anspruch zu nehmen. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass große Universitäten systematisch bevorzugt werden – Aussage des Prorektors Herrn Prof. Schlömann von der Bergakademie Freiberg, „Freie Presse“ vom 10. Februar 2009.
In Anbetracht der geäußerten Kritikpunkte wird die FDPFraktion den vorgelegten Gesetzentwurf zum Staatsvertrag ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Hochschulzulassung ist wahrlich ein hochschulpolitischer Dauerbrenner. Sie beschäftigt uns in dieser Legislaturperiode zum dritten Mal. Sie beschäftigt vor allem aber Jahr für Jahr Hunderttausende Studienbewerberinnen und -bewerber, die, mit der Freiheit der Studienwahl konfrontiert, in der immer wieder neuen Unübersichtlichkeit Hunderter möglicher Studiengänge nach Orientierung suchen, die oft monatelang recherchieren, mit Notenschnitt, Wartezeit und sonstigen Zulassungsfaktoren ihre persönlichen Chancen taxieren und schließlich seitenlange Bewerbungsformulare für möglichst viele Studiengänge ausfüllen müssen, um nur einen einzigen Studienplatz zu ergattern.
Die Hochschulzulassung beschäftigt Semester für Semester aber auch die in die Freiheit der Bewerberauswahl entlassenen Hochschulen, die ebendiesen Berg an Bewerbungen sichten und auswählen und Studieninteressierte
bisweilen persönlich vorstellig werden lassen müssen, um dann doch nicht alle Plätze besetzen zu können.
Das Ergebnis befriedigt keine Seite. Studierende sind unglücklich, dass sie doch nur den Studienplatz zweiter oder dritter Wahl gefunden haben; Professoren beschweren sich über abnehmende Motivation und Qualität ihrer Studierenden, und Hochschulpolitiker beklagen regelmäßig die viel zu große Zahl unbesetzter Studienplätze, die dieses Verfahren beschert.
Wir haben es also mit einem höchst absurden System zu tun, über dessen unbefriedigende Ergebnisse sich alle Beteiligten einig sind. Die größeren Freiheiten auf beiden Seiten produzieren neue Zwänge, welche die Freiheit der Wahl wie die der Auswahl ad absurdum führen.
Wie ließe sich nun eine solche Situation auflösen? Eine Rücknahme der Freiheiten zugunsten der Garantie irgendeines Studiums und eine Reduzierung der verteilten Zwänge zugunsten einer einzigen Zwangsinstanz, die Studienplätze zentral vergibt – ein solches Gegenmodell ist nicht wünschenswert und wäre auch nicht durchsetzbar. Die alte Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen ist ja gerade aufgrund der Vorbehalte gegen dieses Prinzip beerdigt worden.
Was nun mit dem vorliegenden Staatsvertrag beabsichtigt ist, gleicht dem Versuch der Verbindung beider Systeme. Er versucht das Beste beider Welten zu vereinen, die Freiheit der individuellen institutionellen Wahl mit der ordnenden Hand einer alles überblickenden Instanz. Dieser Versuch, die Einrichtung einer Einrichtung für Hochschulzulassung, ist ein Experiment, das aus Sicht unserer Fraktion gewagt werden sollte. – Herr Prof. Schmalfuß, man kann es schnell verteufeln und mit der ZVS gleichstellen, aber ich habe in Ihrem Redebeitrag keine Alternative gehört.
Dabei gilt es, zwei Hürden zu nehmen, von denen niemand weiß, wie hoch sie sind. Diese beiden Hürden bestehen in der Bewältigung sowie überhaupt dem Aufbau von Komplexität. Die eine Hürde ist informationstechnischer, die andere finanzieller Art.
Zur ersten Hürde. Die Stiftung für Hochschulzulassung wird nur funktionieren, wenn sie die enormen Datenmengen von Hochschulbewerbungen einerseits und die vorhandenen Studienplätze andererseits verarbeiten kann. Die enorme Komplexität ergibt sich dabei aus einer Fülle von Faktoren, die abgeglichen werden müssen; schließlich geht es nicht nur um Studiengänge, Notenschnitte und Hochschulorte, sondern um viele weitere Faktoren für die Hochschulzulassung.
Wer die Probleme in den Hochschulen bei der Einrichtung von vergleichsweise einfachen Datenverarbeitungssystemen kennt, welche die Einschreibung in Seminare und die Dokumentation von Prüfungen regeln, der weiß, dass dieses Problem wahrlich kein kleines ist.
Damit sich die technische Frage bei dieser Bewältigung von Komplexität bei den Bewerbungen überhaupt stellt, müssen zunächst einmal genügend Hochschulen in das
Verfahren integriert werden. Es wird doch jeder und jedem einleuchten, dass ein zentrales Vermittlungsverfahren, an dem nur jede zweite, dritte oder gar fünfte Hochschule beteiligt ist, kaum seinen Zweck erfüllen wird. Herr Prof. Mannsfeld, darin bin ich mir mit Ihnen völlig einig.
Einen Punkt sehe ich allerdings anders: Wir sind der Überzeugung, dass der vorliegende Staatsvertrag diese zweite und entscheidende Hürde gleich selbst mit einbaut. Er sieht vor, dass die Hochschulen für die Vermittlungsdienste der Stiftung für Hochschulzulassung zahlen müssen; und diese Hürde hat es in sich. Sie schreckt zum einen von vornherein Hochschulen finanziell ab; zum anderen verdoppelt sie das Problem, weil die Unsicherheit hinsichtlich der Teilnahme von Hochschulen den Preis wiederum unkalkulierbar macht.
Auf die Frage, welche Kosten denn tatsächlich auf die Hochschulen zukommen, konnte Wissenschaftsministerin Stange bisher noch keine klare Antwort geben; wir haben deshalb eine Anfrage dazu eingereicht. Unter Fachleuten werden hier Beträge bis zu 50 Euro pro Vermittlungsfall genannt. Das klingt vielleicht wenig, ist aber, bezogen auf die Masse von Vermittlungsfällen, ein enormer Preis. Bei derzeit über 20 000 Studienanfängerinnen und -anfängern in Sachsen entstünde mit diesen Summen ein Kostenproblem im Millionenbereich. Für die größeren Hochschulen wäre ein Betrag im sechsstelligen Bereich nicht auszuschließen. Das können die Hochschulen nur finanzieren, wenn sie bei Forschung und Lehre sparen.
Die einzige Alternative wäre, beim Vermittlungsverfahren gar nicht erst mitzumachen. Das kann aber nicht im politischen Interesse des Freistaates Sachsen sein. Deshalb sehen wir als einzigen Ausweg, dass der Freistaat die Teilnahme der Hochschulen garantiert, indem er die anfallenden Kosten übernimmt. Ansonsten droht die großzügig angekündigte Serviceagentur zum Mauerblümchen zu verkümmern; und das Argument, die Hochschulen hätten doch eine freiere Auswahl selbst gewollt und hätten schon jetzt erhebliche Mehraufwendungen durch die Zulassungen – Frau Staatsministerin, das empfinde ich als zynisch, denn auch diese Kosten in den Hochschulen entstehen zulasten einer qualitätsvollen Lehre und mindern die Attraktivität der Hochschulen.
Diesen grundsätzlichen Fehler des vorliegenden Staatsvertrages können wir jetzt und an dieser Stelle nicht mehr beheben; deswegen werden wir uns der Stimme enthalten.
Umso mehr kommt es aber darauf an, den Hochschulen die Teilnahme an der Stiftung für Hochschulzulassung so leicht wie möglich zu machen. Hier stehen die Staatsregierung und Sie, Frau Ministerin Stange, ganz persönlich in der Verantwortung, nicht nur in Sachsen, sondern auch darüber hinaus eine sinnvolle und wirkungsvolle Finanzierungslösung zu finden.
Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann Frau Staatsministerin, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich erst einmal bei den Rednerinnen und Rednern bedanken, vor allen Dingen auch für die Koalition. Herr Prof. Mannsfeld, ich glaube, es ist alles Wesentliche gesagt, was zum Staatsvertrag zu sagen ist. Deswegen werde ich mich auf das konzentrieren, was in den Redebeiträgen insbesondere vonseiten der Opposition an Fragen gekommen ist, die noch zu klären sind.
Ich fange mit einem Problem an: Herr Dr. Gerstenberg hat gerade deutlich gemacht, dass es eben, Herr Prof. Schmalfuß, nicht ohne ein neues Servicesystem in der Weise, wie wir es mit der Umstrukturierung der ZVS geplant haben, gehen kann aufgrund der Komplexität, die letztlich hinter dem Bewerbungsverfahren steht.
Eine einzelne Hochschule – das haben die letzten Jahre gezeigt – ist vollkommen überfordert – nicht nur, weil zunehmend mehr Numerus-clausus-Fächer in den einzelnen Hochschulen eingeführt worden sind, sondern auch aufgrund der hohen Auswahlquote, die die Hochschulen selbst gewollt und die wir ihnen mit den Hochschulzulassungsgesetzen zugebilligt haben. Auf dieser Grundlage ist eine schwierige Auswahlsituation für die einzelne Hochschule entstanden, und aus diesem Blickwinkel der einzelnen Hochschule ist das Bewerbungsverfahren nicht mehr zu lösen. Das hat die Hochschulrektorenkonferenz akzeptiert und eingesehen, und das ist genau der Punkt, warum sie erst jüngst im Zusammenhang mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz ihre Zustimmung gegeben hat, dass sich zukünftig alle Hochschulen am Auswahlverfahren, am Serviceverfahren beteiligen sollen.
Das ist der wichtigste Punkt, und ich komme zur Finanzierung. Das war ja eine Frage, Herr Hilker, die noch offen geblieben ist bzw. die im Staatsvertrag angeblich nicht geklärt ist. Sie ist im Staatsvertrag eindeutig geklärt. In Artikel 15 ist deutlich gemacht, dass die beiden Auswahlverfahren, die die zukünftige Servicestelle durchzuführen hat – einmal das Auswahlverfahren im Auftrag der Hochschulen zur Unterstützung bei den örtlichen Numerus-clausus-Verfahren –, auf Kosten der Hochschulen gehen. Das ist eindeutig in Artikel 15 geregelt. Dass die Länder für das zentrale Numerus-clausus-Verfahren – dort, wo wir einen bundesweiten Numerus clausus haben – aufkommen, und zwar in der gleichen Höhe der Mittel, die sie bisher zur Verfügung gestellt haben, ist in Artikel 15 Abs. 2 geregelt. Insofern bleibt bei der Finanzierung nichts offen.
Offen bleibt – da hat Herr Dr. Gerstenberg vollkommen recht –, welche Kosten konkret auf die einzelne Hochschule zukommen, die sich am Verfahren beteiligt. Ich habe es genauso gemeint und sage es heute noch einmal: Die Hochschulen wollten ein höheres Auswahlverfahren haben. Sie können 60 % ihrer Bewerberinnen und Bewer
ber selbst auswählen. Das führt schon heute – oder: seit die ZVS diese Aufgabe nicht mehr wahrnimmt und dieses hohe Auswahlverfahren existiert – bei den Hochschulen zu erheblichen Personalkosten, die teilweise in einem bestimmten Zeitraum aufgewandt werden müssen, um zu garantieren, dass die Bewerber ihre Rückmeldung möglichst schnell bekommen. Ansonsten, wenn sie das nicht gewährleisten, wären tatsächlich die kleineren Hochschulen benachteiligt. Schon aus diesem Grund werden die Hochschulen Interesse daran haben, sich zu beteiligen.
Bisher ergeben alle Berechnungen, die die entsprechende Arbeitsgruppe durchgeführt hat, Kosten von etwa 20 Euro pro Bewerbung. Das hängt aber ganz stark davon ab, wie viele Hochschulen sich überhaupt am Verfahren beteiligen. Deswegen haben wir auch hier in Sachsen alle Hochschulen aufgefordert – wir werden es in der nächsten Woche in der Landesrektorenkonferenz wiederholen –, sich zukünftig an diesem gemeinsamen Bewerbungsverfahren zu beteiligen, um die Kosten für alle bei einem erträglichem Maß zu halten, aber vor allen Dingen, um das Verfahren effektiv durchführen zu können; denn wenn sich nicht alle Hochschulen beteiligen, hat man auch nicht das gesamte Bewerberpotenzial vor sich, um diese Auswahl vornehmen zu können. Insofern gehen wir davon aus, dass sich die Kosten noch reduzieren werden.
Ich will noch auf eines hinweisen: Es wurde mehrfach betont, dass wir uns im Rahmen der Erstellung des Staatsvertrages, woran natürlich alle Bundesländer beteiligt gewesen sind – auch Nordrhein-Westfalen, Herr Prof. Schmalfuß, mit seinem Minister, Herrn Prof. Pinkwart –, darauf verständigt haben, dass die Gebühren nicht auf die Studierenden oder die Bewerber abgewälzt werden. Wenn aber in dem Staatsvertrag steht: „Die Hochschulen tragen die Kosten“, dann kann das natürlich in einem Land wie Nordrhein-Westfalen bedeuten, dass die Hochschulen, die dort eine weitere Autonomie haben als unsere Hochschulen, diese Kosten auf die Studienbewerber umlegen. Bei uns ist das nicht möglich, weil unsere Kostenregelung und unser Hochschulgesetz es nicht zulassen, dass derartige Kosten auf die Bewerber oder auf die Studierenden umgelegt werden. Deswegen sind unsere Bewerber vor einer solchen Maßnahme geschützt. Ich kann nur hoffen, dass die anderen Bundesländer Ähnliches tun. Ansonsten wird es tatsächlich zu einer hohen Belastung für die Studierenden kommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kultusministerkonferenz hat – Herr Prof. Mannsfeld hat bereits darauf hingewiesen – in der vergangenen Woche den Weg für ein Ausschreibungsverfahren freigemacht. Die hohe Komplexität des neuen Serviceverfahrens macht es notwendig, dass sich ein Expertengremium intensiv damit beschäftigt, damit wir spätestens zum Wintersemester 2011/2012 ein funktionierendes Servicesystem haben.
Bis dahin wird es ein Übergangsverfahren geben, das auch auf einem Bewerberportal beruht, das das Land Baden-Württemberg für seine eigenen Hochschulen seit
Wichtig ist aber – das finde ich schon beachtlich –, dass sich die Hochschulrektorenkonferenz darauf einigen konnte – bei aller Autonomie, die die Hochschulen anstreben –, einen spätesten Bewerberschluss festzulegen, den 15. Juli. Das wird auch für die Schulen eine erhebliche Anstrengung bedeuten. Mitte August soll der Versand der Zulassungsbescheide erfolgen. Ab September werden die noch freien Studienplätze in einer Internetbörse bekanntgegeben. Das ist das, was ich als „Übergangssystem“ bezeichnet habe, und bedeutet einen Quantensprung in der Verständigung der Hochschulrektorenkonferenz untereinander, der vor allen Dingen den Studienbewerbern zugute kommt, weil sie frühzeitig erfahren, ob sie den gewünschten Studienplatz erhalten oder ob sie sich in einem weiteren Verfahren um einen Studienplatz bewerben müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt zu der Einrichtung der Servicestelle aus meiner Sicht angesichts der Komplexität des Bewerbungsverfahrens keine Alternative. Die entsprechende verfassungsrechtliche Grundlage, die wir in Deutschland haben, ist eben eine andere als in den angloamerikanischen Ländern. Dass jeder, der ein Abitur, eine Hochschulzugangsberechtigung in der Tasche hat, auch die Möglichkeit haben soll, einen Studienplatz zu erhalten, erfordert, dass wir ein bundesweit geregeltes System schaffen, das die Autonomie der Hochschulen möglichst wahrt, aber nicht nur auf diese baut. Deswegen bitte ich Sie, diesem Staatsvertrag Ihre Zustimmung zu geben und damit in Zukunft den Hochschulen sowie den Bewerberinnen und Bewerbern auf einen Studienplatz ein effektives System an die Hand zu geben.
Ich frage den Berichterstatter: Herr Dr. Gerstenberg, möchten Sie sich noch einmal äußern? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Wenn es keinen Widerspruch gibt, verfahren wir so wie auch bei den letzten Abstimmungen. – Aufgerufen ist das Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, Drucksache 4/14809.
Wir beginnen mit der Überschrift. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte. – Stimmenthaltungen? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen und wenigen Gegenstimmen ist der Überschrift mit Mehrheit zugestimmt worden.
Ich rufe Artikel 1 auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte. – Stimmenthaltungen?
Ich rufe Artikel 2 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder eine große Anzahl von Stimmenthaltungen und wenigen Gegenstimmen. Artikel 2 wurde mit Mehrheit zugestimmt.
Da es in der 2. Beratung keine Veränderung gegeben hat, eröffne ich hiermit die 3. Beratung und lasse über den
Entwurf „Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung“ abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte. – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder eine große Anzahl von Stimmenthaltungen und wenige Gegenstimmen. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen.