Protocol of the Session on March 11, 2009

Ich hatte keine Gelegenheit, mit Verantwortlichen aus diesem Bereich zu reden. Ich kenne aber den Kompromiss, der zwischen Deutschland und der Brüsseler EU-Kommission geschlossen wurde. Was ich Schwarz auf Weiß nach Hause tragen kann, muss ich nicht durch Debatten untermauern.

Fragen Sie bitte einmal diese Nutzerinnen und Nutzer! Früher hätten wir diese Nutzer als Fernsehzuschauer und Rundfunkhörer bezeichnet, die genau dann einschalten mussten, wenn das Programm, der Spielfilm, das Hörspiel oder die Sonntagsrätsel gesendet wurden. Heute nutzen jedoch gerade junge Menschen, ohne deren Akzeptanz der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine Zukunft haben kann, für ihre Information, Bildung und Unterhaltung immer stärker das Internet. Die Zeiten rein linearen Fernsehens sind vorbei. Das bedeutet aber nicht, dass öffentlichrechtlicher Rundfunk vorbei ist. Deshalb muss für die Nutzerinnen und Nutzer ein zeitversetztes Abrufen der Sendungen möglich sein. Das muss auch nach mehr als sieben Tagen und selbstverständlich länger als 24 Stunden der Fall sein.

Sendung ist Information, Bildung und Kultur. Solche Informationen leben im Internet aus der Integration von Texten, Bildern und Videos. Das mag dann sehr schnell als etwas Presseähnliches erscheinen, was der Staatsvertrag ausdrücklich ausschließen will.

Was die Staatskanzleien als Kompromissformeln in den Rundfunkstaatsvertrag hineingeschrieben haben, verkennt die Wirklichkeit des Internets und die Nutzergewohnheiten einer internet-affinen Gesellschaft. Das Internet ist nicht zuletzt ein Ort der zurückblickenden Recherche. Seine Stärke besteht gerade darin, zeitlos, dezentral und dynamisch zu sein. Mediale Einschränkungen und nur temporäre Auftritte widersprechen dem Wesen des Internets grundsätzlich.

Hinzu kommt ein weiteres Problem: Die unscharfen Formulierungen im Vertrag wie beispielsweise „sendungsbezogen“ und „presseähnliche Angebote“ schränken nicht nur die Kreativität und Freiheit der Redakteure ein, sie provozieren Klagen. Wir haben es bereits gehört: Die erste Klage hat ein Vertreter von RTL bereits angedroht. Die „taz“ meldete gestern, dass die ARD und das ZDF Gutachten in Auftrag gegeben haben, die prüfen sollen, ob der Staatsvertrag verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.

Eines scheint mir sicher: Der Staatsvertrag wird in dieser Form kaum praktisch umsetzbar sein. Das zeigen bereits die ersten durchgeführten Drei-Stufen-Tests. Sie bestätigen, was auch Teil unserer Kritik war und bleibt: Diese Drei-Stufen-Tests, die auch für den bereits existierenden Online-Bestand vorgeschrieben werden, bedeuten nicht nur einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand. In ihnen steckt zudem die Gefahr der Überforderung der Rundfunkgremien. In diesem Punkt bin ich mir mit Herrn Hilker durchaus einig. Sie erzwingen von den Anstalten einen erheblichen finanziellen Aufwand, der nicht zur Verbesserung der Angebote für uns Gebührenzahler führt.

Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat in der Vergangenheit zweimal aus der Opposition heraus Rundfunkgebührenerhöhungen zugestimmt. Es handelte sich um eine unpopuläre, aber aus unserer Sicht notwendige Maßnahme, um ein attraktives, qualitativ hochwertiges und zeitgemäßes öffentlich-rechtliches Angebot zu ermöglichen.

(Zuruf des Abg. Jürgen Gansel, NPD)

Da wir in diesem Jahr der friedlichen Revolution 1989 gedenken, weise ich gern noch einmal darauf hin, welch ein hohes Gut wir damals mit einem staatsfernen Rundfunk errungen haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir dürfen die Weiterentwicklung dieses Gutes nicht beschränken, indem wir die dafür notwendige Finanzierung verweigern. Ebenso wenig dürfen wir sie aber beschränken, indem wir die Öffentlich-Rechtlichen im weltweiten Netz in eine enge Zelle pferchen.

Meine Damen und Herren von der Koalition! Sie berufen sich darauf, dass in der Anhörung alle Seiten eine Zustimmung empfohlen haben. Herr Dr. Hähle hatte das vorhin gerade wieder getan. Herr Hähle, was sollen die Öffentlich-Rechtlichen sonst tun? Der ARD-Vorsitzende Herr Fritz Raff beurteilte bereits im Oktober den Staats

vertrag als einen „Kompromiss, mit dem wir leben müssen“. Im Gegensatz zu den Rundfunkanstalten hat unsere Fraktion aber die Chance, Nein zu sagen.

Am schlechtesten werden mit diesem sogenannten Kompromiss die Nutzerinnen und Nutzer leben. Im Gegensatz zu den Rundfunkanstalten können wir einen Vertrag ablehnen, der ihnen im Internet die Inhalte vorenthält, für die sie bereits mit ihrer Rundfunkgebühr bezahlt haben, der die publizistische Freiheit einschränkt und Rechtsunsicherheit schafft. Ein solcher Vertrag verdient ein Nein.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der Linksfraktion)

Wird von den Fraktionen weiterhin das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Dann bitte ich die Staatsregierung, das Wort zu nehmen. Herr Staatsminister Dr. Johannes Beermann, bitte.

Danke schön, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Am 21. Januar hat die Staatsregierung das zur Abstimmung stehende Gesetz zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag in das Hohe Haus eingebracht. Bereits heute können wir die Regelung zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag abschließend beraten und beschließen. Deswegen zuallererst ein herzliches Wort des Dankes, vor allem an den federführenden Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien sowie den mitberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht und Europa. Intensiv, zielführend und konzentriert sowie zügig wurde die Vorlage beraten und zum Abschluss gebracht. In der kurzen Zeitspanne hat der Ausschuss eine umfangreiche öffentliche Anhörung durchgeführt und ausgewertet. Das Ergebnis wurde bereits angesprochen. Dafür möchte ich noch einmal und ausdrücklich allen Beteiligten einen herzlichen Dank aussprechen.

Die zügige Beratung und Beschlussfassung war nicht nur im Hinblick auf die mit der EU-Kommission verabredete sehr kurze Zeitspanne bis zum Inkrafttreten der staatsvertraglichen Regelung von ganz besonderer Bedeutung. Vielmehr gibt der zügige Abschluss der Beratung – ich sage es ganz bewusst – gerade den Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Klarheit und rechtliche Planungssicherheit, die sie für die zügige Durchführung der nun anstehenden Drei-Stufen-Testverfahren für neue und veränderte Angebote im Telemedienbereich und für die Telemedienbestandsüberführung dringend benötigen, denn – dies hat das bisherige Verfahren gezeigt – die Rundfunk- und Fernsehräte sind die richtigen Adressaten. Sie stärken die Selbstverwaltung und die Autonomie der Rundfunksender, die im Übrigen wohlausgewogen und wohlüberlegt auch mit der Staatsferne des Rundfunks zu tun haben; und ich denke, es kann niemand hier ernsthaft einen Staatsrundfunk wollen – selbst unter dem Aspekt, dass dies in der Europäischen Union alles viel einfacher

machen würde. Dort haben deutsche Regierungen immer wieder für die aus historischen Gründen entstandene Staatsferne der Rundfunkanstalten in Deutschland gekämpft, und – angefangen bei Helmut Kohl im Amsterdamer Vertrag mit einer entsprechenden Protokollnotiz bis zu den Verhandlungen, die in jüngster Zeit zu diesem Ergebnis geführt haben – diese auch immer erfolgreich durchgesetzt.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch dies sagen: Demokratie bedeutet an dieser Stelle in erster Linie Kompromiss zwischen den einzelnen Ländern, die für diese Verträge die Gesetzgebungshoheit haben und diese durch die Parlamente ausüben, aber auch im Vergleich zur Europäischen Union; und ich denke, dass der Kompromiss an dieser Stelle richtig ist, dass er ausgewogen ist und weiter garantiert, dass in Deutschland sowohl der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Platz hat als auch private Rundfunkanbieter und Printmedien ihr Auskommen haben. Ich möchte deshalb an dieser Stelle nicht noch einmal auf die maßgeblichen Details der Regelung eingehen; dies ist mit der Einbringung des Gesetzentwurfes in das Plenum des Sächsischen Landtages im Januar ausführlich geschehen.

Es ist allerdings geboten, an dieser Stelle zwei zentrale Aspekte herauszuheben, die für die Zukunft der Rundfunkregulierung in Deutschland und Europa von ganz besonderer Bedeutung sind. Der erste Aspekt ist die vollständige inhaltliche Übereinstimmung der Regelungen des vorliegenden Staatsvertrages mit den Anforderungen, die die EU-Kommission an eine zügige Beendigung des beihilferechtlichen Verfahrens zur Finanzierung des Rundfunks in Deutschland aufgestellt hat. Bereits am 18. Dezember 2008, dem Tag der Unterschrift der Regierungschefs der Länder unter den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat die zuständige EU-Kommissarin Frau Kroes dies in Übereinstimmung mit der Kommission und den deutschen Ländern klar und eindeutig öffentlich festgestellt. Die Übereinstimmung zeigt sich auch darin, dass die Kommission maßgebliche Aspekte der Regelungen des Ihnen vorliegenden Vertrages in ihren Entwurf für eine neue und überarbeitete Rundfunkmitteilung hat einfließen lassen.

Mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages zum 1. Juni dieses Jahres findet der lange Beihilfestreit – auch dieser wurde heute bereits mehrfach angeführt – seine endgültige Beendigung. Auch dies ist ein Kompromiss, auch dies ist Ausdruck der Demokratie auf europäischer Ebene und Zeugnis der Handlungsfähigkeit von Politik.

Die Regelungen zur Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks in Deutschland befinden sich damit dauerhaft im Einklang mit den Anforderungen, die die Kommission aufgestellt hat. Damit herrschen für das deutsche System der Rundfunkfinanzierung Klarheit und Rechtssicherheit. Die Einigung mit der Kommission ist deswegen von ganz erheblichem Wert für die Stabilität des dualen Rundfunksystems in der Bundesrepublik

Deutschland, und auf dieser Grundlage nun EU-rechtlich anerkannt, kann die weitere Entwicklung erfolgen.

An dieser Stelle, meine Damen und Herren, ist es erforderlich, einmal mit der auch heute wieder angeklungenen Mär aufzuräumen, dass die Regelungen des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weit über die Anforderungen der EUKommission hinaus binden würden. Lassen Sie mich gleich zu Beginn Herrn Reitze in Schutz nehmen. Vom 12. August 2008 bis zur Unterschrift im Dezember 2008 sind noch zahlreiche Veränderungen vorgenommen worden. Ich darf nur daran erinnern, dass die digitalen Kanäle endgültig erst „auf den letzten Metern“ des Staatsvertrages in das Vertragswerk selbst aufgenommen wurden und damit eben gerade nicht dem Drei-StufenTest unterliegen.

Meine Damen und Herren! Wer es dann immer noch nicht glauben wollte, dem hat die öffentliche Anhörung in diesem Hohen Hause am 29. Januar 2009 endgültig Klarheit gebracht. Ich darf wiederholen, was Herr Hähle vorhin bereits sagte: Es gab überhaupt keinen Sachverständigen, der den Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht gelobt oder ihn nicht als handlungsfähig bezeichnet hat, und niemanden, der darüber hinaus gesagt hat, dass er nicht praktikabel ist.

Der zweite Aspekt, den es heute hervorzuheben gilt, ist die mit den Regelungen des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages einhergehende Stärkung des deutschen Systems der binnenpluralen Gremienkontrolle. Wir haben über den Drei-Stufen-Test heute bereits einiges gehört. Die Länder haben in voller Überzeugung das Gremiensystem der Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber der EU-Kommission in einem langen Verfahren verteidigt; denn es hat sich bewährt. Es ist europarechtlich anerkannt und wird nun durch die Übertragung von erheblicher zusätzlicher Verantwortung nicht nur weiter ausgebaut, sondern in seiner Funktion gestärkt.

Die Art und Weise, in der sich vor allem auch der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks der Sache angenommen hat, der bereits Anfang Dezember 2008 mit dem Testverfahren für zwei neue Angebote des Kinderkanals begonnen hat, zeigt, wie ernsthaft, zielgerichtet und solide die Gremien die ihnen zuwachsende neue Verantwortung annehmen, wie sie sich der Sache aktiv widmen, sich weiterbilden und damit auch der Sache gewachsen sind.

Der Rundfunkrat hat seinem Verfahren die materiellen Regelungen des Staatsvertrages bereits vor dessen Inkrafttreten vollständig zugrunde gelegt. Er wird federführend für die ARD und das ZDF den ersten umfangreichen DreiStufen-Test für zwei Angebote in diesem Jahr bereits während der Phase der Ratifizierung des Staatsvertrages durchführen.

Der Beginn der Umsetzungsphase der Regelungen zeigt, dass alle Beteiligten – sowohl die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als auch private Hörfunk-, Fernseh- und Telemedienanbieter wie auch Zeitungs- und Zeit

schriftenverlage – in einem fruchtbaren Dialog auf der Grundlage dieser staatsvertraglichen Regelungen zusammenwirken können, und, meine Damen und Herren, auch dies ist eine Binsenweisheit, es steht in der Sächsischen Verfassung: Der Weg zu den Gerichten steht allen offen.

Ich bin sicher, dass am Ende ein attraktives Telemedienangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stehen wird, das im Online-Bereich Qualitätsangebote für den Nutzer als Mehrwert bereithält und mit dem die privaten Wettbewerber gut leben können – übrigens deswegen ein Mehrwert, der im Internetbereich attestiert werden muss, da in diesem Bereich die elektronischen und die Printmedien zusammenwachsen. Allein durch getrennte Medien war es nicht möglich, einen solchen Mehrwert anzuerkennen, auch wenn er vielfach im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nur vertraglich festgelegt war, sondern tatsächlich auch geliefert wird.

Auch die sich abzeichnenden Kooperationen zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und Verlagen im Online-Bereich weisen in die richtige Richtung. Die Kooperation von Qualitätsjournalismus im Telemedienbereich reicht weit in die Zukunft hinein, meine Damen und Herren. Ich bitte daher das Hohe Haus um Zustimmung zu dem Gesetz zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Wünscht der Berichterstatter noch einmal, das Wort zu nehmen, Herr Dr. Hähle? – Dies ist nicht der Fall. Ich schlage Ihnen vor, artikelweise abzustimmen.

Aufgerufen ist das Gesetz zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissen

schaft und Hochschule, Kultur und Medien, Drucksache 4/14808, ab. Ich beginne mit der Überschrift. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Trotz Gegenstimmen ist der Überschrift dennoch mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich rufe Artikel 1 auf, Gesetz zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier wiederum eine Reihe von Gegenstimmen, dennoch wurde dem Artikel 1 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Artikel 2 auf, Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier wiederum trotz Gegenstimmen eine Mehrheit für Artikel 2.

Ich rufe Artikel 3, Inkrafttreten, auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier wieder gleiches Stimmverhalten. Bei Gegenstimmen wurde dem Artikel 3 mit Mehrheit zugestimmt.

Da es in der 2. Lesung keine Veränderungen gegeben hat, eröffne ich die 3. Beratung und stelle den Entwurf Gesetz zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Anzahl von Gegenstimmen ist dem Gesetzentwurf dennoch zugestimmt worden. Damit ist das Gesetz beschlossen.

Meine Damen und Herren! Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung

Drucksache 4/14327, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/14809, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Auch hier ist eine allgemeine Aussprache vorgesehen. Es beginnt die CDU. Danach folgen Linksfraktion, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile Herrn Prof. Mannsfeld von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon seit einigen Jahren hält die Diskussion um eine gerechte,