Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da der Beitrag meiner Fraktion jetzt des Öfteren angesprochen wurde, möchte ich doch noch ein paar Richtigstellungen anbringen.
Es ist zutreffend, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die parlamentarische Aufarbeitung dieses skandalösen Vorganges in Gang gesetzt hat und dass dieser Vorgang noch nicht beendet ist, da sich der Innenausschuss damit noch nicht befasst hat.
Der Innenausschuss hat sich unter anderem deshalb noch nicht damit befasst, weil sich der Innenminister unter Anführung aus unserer Sicht fadenscheiniger Geschäftsordnungsargumente mit Unterstützung der Ausschussvorsitzenden, was ich ausdrücklich bedauere, geweigert hat, Herrn Staupe in den Innenausschuss mitzubringen. Das allein ist der Grund, warum die parlamentarische Aufarbeitung noch nicht beendet ist.
Aber, Herr Schiemann, daraus zu folgern, dass deswegen eine Debatte zum heutigen Zeitpunkt untunlich wäre, halte ich nicht für gerechtfertigt. Es ist aus meiner Sicht der Linken unbenommen, das hier im Plenum zum Thema zu machen, zumal Herr Mackenroth als zuständiger Minister auf unseren Antrag hin eine ausführliche Stellungnahme abgegeben hat, die eben genau den Kern der Kritik, nämlich dass Herr Mackenroth im Kern keine Notwendigkeit sieht, hier etwas zu verändern, bestätigt hat.
Ich möchte auch ausdrücklich den Redner Herrn Bartl in Schutz nehmen, Herr Schiemann. Er hat auch, entgegen meiner Befürchtung, von dem anonymen Brief keinen Gebrauch gemacht. Das blieb dem Kollegen Nolle von der SPD vorbehalten, der heute leider nicht anwesend sein kann. Er hat diesen Brief in der Öffentlichkeit verwendet, was ich bedaure und für einen nicht guten Stil halte.
Aber am Ende dieser Debatte können wir auch feststellen, dass sowohl der Kollege Bräunig als auch der Kollege Schiemann im Kern die Kritik der Opposition an dem Vorgang in Bautzen teilen. Sie haben sie nicht verteidigt und haben stattdessen betont, wie wichtig die Unabhängigkeit der Justiz, die ohne Ansehen der Person ermittelt, ist. Daraus kann jeder, der genau zwischen den Zeilen hört, eine Kritik am Justizminister heraushören. Ich habe sie jedenfalls gehört.
Im Übrigen finde ich es schade, dass Frau Hauser, die Staatssekretärin, hier an dieser Debatte nicht teilnimmt, dieser Debatte nicht folgt, dieser Debatte nicht zuhört.
Ich weiß nicht, woran das liegt. Sie wird sicherlich dienstliche Geschäfte haben, die sie daran hindern.
Ich hätte es trotzdem für einen guten Stil gehalten, wenn sie wenigstens auf der Tribüne Platz genommen hätte, hochverehrter Herr Staatsminister der Justiz.
Recht vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte nur in der Öffentlichkeit Herrn Lichdi noch einmal anempfehlen, die Geschäftsordnung zu lesen, gegebenenfalls mit dem Juristischen Dienst, damit er sie dann auch versteht.
Wir sind natürlich im Innenausschuss so verfahren, wie es uns die Geschäftsordnung vorgibt. Deswegen behandeln wir auch ordnungsgemäß mit einer Einladung an Herrn Dr. Staupe am 26. Februar die Angelegenheit weiter, da der Ausschuss, so wie es in der Geschäftsordnung vorgesehen ist, die Bitte an die Staatsregierung herangetragen hat.
Danke schön. – Nachdem die Fraktionen in dieser Runde jetzt nicht mehr reden, wird nun der Herr Staatsminister reden.
vergangenen November haben wir in dem zuständigen Ausschuss schon einmal das heutige Thema diskutiert.
Ich war damals für die Gelegenheit dankbar, den Sachverhalt aufklären und die Dinge klar und deutlich beim Namen nennen zu können. Es ging mir darum, einige kleine, aber wichtige Details, die verkürzt, gelegentlich sogar falsch dargestellt zu werden drohten, richtigzustellen.
Frau Staatssekretärin Hauser ist vor dem Ausschuss erschienen und hat Rede und Antwort gestanden. Das Ministerium hat nichts zu verbergen. Deshalb war es mir wichtig, die Angelegenheit offen anzugehen, auch schon um das von Herrn Abg. Schiemann zu Recht eingeforderte Vertrauen durch Transparenz zu stärken.
Ich hatte den Eindruck, dass der Ausschuss das damals ebenso empfunden hat. Es gab kritische Fragen von Ausschussmitgliedern, die aber sämtlich beantwortet worden sind. Weitere Wortmeldungen gab es nicht.
Umso mehr erstaunte mich einige Wochen später der Antrag auf eine Sondersitzung des Ausschusses, die wir dann am 5. Januar durchgeführt haben. Auch dort gab es nichts Neues an Sachverhaltspunkten. Deshalb hat – wie ich finde – der Ausschuss zu Recht eine nochmalige Erörterung abgelehnt. Heute nun mit derselben Begründung die Aktuelle Debatte – eine Aktuelle Debatte zu einem Sachverhalt, der vier Jahre zurückliegt, seit Langem bekannt ist und bei dem die Vorwürfe inzwischen bereits mehr als aufgeklärt sind und es zu dem Sachverhalt als solchem auch heute nichts Neues gibt.
Beide, Herr Lichdi und Herr Bartl, haben den eigentlichen Konflikt tiefer angesiedelt und gesagt, dass wir mit der „Causa Hauser“ oder dem “Fall Hauser“, wie Sie ihn nennen, eigentlich das Problem nicht lösen würden. Ich frage Sie dann ernsthaft – Herr Lichdi, ich frage auch Sie, Sie kommen mir nicht vom Acker –, ich frage Sie beide: Warum beantragen Sie eigentlich nicht eine Aktuelle Debatte oder warum stellen Sie keinen Berichtsantrag zu Fragen der Selbstverwaltung der Justiz, zu Fragen der richterlichen Ethik oder sonst irgendwas?
Ich beteilige mich mit großem Vergnügen daran. Nein, Ihnen geht es nicht um diesen angeblich tiefer liegenden Teil des Konfliktes, sondern Ihnen geht es darum, hier – ich sage jetzt mal – den Sack zu schlagen und den Esel zu meinen. Das ist ja heute auch ganz ordentlich herausgekommen. Das ist Ihr gutes Recht. Ich will nur auf diese Mogelpackung hinweisen.
Wenn wir über Selbstverwaltung reden, beteilige ich mich gern daran. Ich verstehe auch ein bisschen was davon. Ich würde es begrüßen, wenn wir das tun und uns überlegen würden, wie der Weg laufen kann. Aber ganz so einfach mache ich es Ihnen heute dann vielleicht doch nicht.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Aber Ihnen ist bekannt, dass die Aktuelle Debatte mit diesem Thema nicht von meiner Fraktion, sondern von der Fraktion DIE LINKE eingereicht wurde. Insoweit kann ich Ihre Kritik nicht verstehen. Ich weiß, es ist im Rahmen – oder ich frage Sie: Ist es Ihnen bekannt? Ich weiß, dass das nicht im Rahmen einer Zwischenfrage üblich ist, aber ich kann schon ankündigen, dass wir zu diesem Themenbereich sicherlich noch weidlich Gelegenheit haben werden, im Landtag miteinander zu streiten.
Das wäre wunderbar, Herr Lichdi. Auch wenn Sie die Aktuelle Debatte nicht beantragt haben, ist mir nicht bekannt, dass Ihre Fraktion gehindert wäre, einen Berichtsantrag an die Staatsregierung zu Fragen der Selbstverwaltung oder der richterlichen Ethik zu stellen. Das können Sie gern machen. Ich bin dabei.
Herr Minister, darf ich die Frage stellen, wodurch Sie uns ermuntert hätten, einen solchen Bericht auch nur mit annähernder Möglichkeit der objektiven Bewertung einzubringen, wenn Sie und die Sie tragenden Fraktionen just vor vier Wochen sämtliche Änderungsanträge zum Richtergesetz, die in Richtung mehr Mitbeteiligung, mehr Mitwirkung, mehr Beteiligungsrechte der Richtervertretungen gingen, abgebügelt haben und nach wie vor nur einen Minimalkatalog an Mitbestimmungsrechten im Verhältnis zu allen Bundesländern im Sächsischen Richtergesetz zugelassen haben?
Herr Bartl, der Justizminister ist für vieles zuständig, aber nicht für die Ermunterung der Linksfraktion. Das müssen Sie schon selbst machen.
Ich wollte Ihnen deutlich machen, dass das nicht meine Aufgabe ist. Sie müssen schon selbst wissen, zu welchen
Ich sage es noch einmal: Lassen Sie uns über die Selbstverwaltung oder über richterliche Ethik sprechen.