Protocol of the Session on January 21, 2009

Ich freue mich über die Unterstützung der Kollegen.

Lassen Sie mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, auf den Gesetzentwurf der FDP eingehen. Lieber Kollege Günther, der Verfassungsgerichtshof hat uns nicht gesagt, dass wir dieses Thema so schnell wie möglich klären sollen, sondern er hat uns gesagt, dass wir es bis zum 31. Dezember dieses Jahres regeln müssen. Genau das werden wir mit Ruhe und Sorgfalt tun. Das werden wir anhand des Gesetzentwurfes der Staatsregierung tun. Wir werden keinen Schnellschuss machen, sondern wir werden das durchdenken.

(Torsten Herbst, FDP: Nein! – Gelächter bei der FDP)

Sie haben von einem Wettlauf gesprochen. Mir kam dieser derzeit stattfindende Wettlauf ein bisschen wie der Wettlauf zwischen Hase und Igel vor. Sie sind der Hase, der vornewegrennt. Ich kann Ihnen sagen, der Igel wird der Erste sein, der am Ziel ist.

(Torsten Herbst, FDP: Nein!)

Wir haben uns in der Fraktion noch nicht abschließend zu dem Thema Nichtraucherschutzgesetz beraten.

(Torsten Herbst, FDP: Ah!)

Hier stehen die Beratungen in unseren Arbeitskreisen und in der Gesamtfraktion aus. Wir werden uns sehr gewissenhaft eine Meinung bilden. Mit dieser werden wir in die Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner gehen. Wir werden natürlich selbstverständlich die Vorgaben des Landesverfassungsgerichtshofes umsetzen.

Ich habe von den Vertretern der FDP-Fraktion gehört, dass man eine unbürokratische Lösung anstrebt und die betroffenen Gaststätten nur kennzeichnen möchte. Das haben Sie eingangs gesagt. In Ihrem Gesetzentwurf – das

sei einmal angemerkt – steht das nicht. Sie haben Ihren Gesetzentwurf letztendlich daran orientiert, was der Verfassungsgerichtshof gesagt hat und wozu auch wir tendieren. Ich wollte nur einmal darauf hinweisen.

In diesem Zusammenhang gibt es Unterschiede zwischen dem, was Sie gesagt haben, und dem, was in Ihrem Gesetzentwurf steht.

Ich beziehe mich auf das, was im Gesetzentwurf steht. Ich habe ein wenig den Eindruck, dass es gut gewesen wäre, wenn Sie ein wenig genauer hingeschaut und sich ein bisschen mehr Zeit bei der Erarbeitung Ihres Gesetzentwurfes genommen hätten. Wenn wir das beschließen würden, was Sie vorschlagen, dann würde das heißen: Jugendliche können, wenn es einen Raucherraum gibt, eine Diskothek nicht mehr betreten, wenn sie nicht 18 Jahre alt sind.

(Stefan Brangs, SPD: Ja!)

Jetzt könnten wir die Jugendlichen auf der Tribüne einmal fragen – diese dürfen aber nicht antworten, deswegen fragen wir sie nicht –, ob sie es als sinnvoll erachten würden, wenn sie die Diskothek erst mit 18 besuchen dürfen und nicht wie heute mit 16. Das ist der Unterschied zum Entwurf der Staatsregierung. Wir sagen, wenn es eine Diskothek gibt, die einen Raucherraum hat, kann der Jugendliche auf die Tanzfläche gehen, auch wenn er erst 16 Jahre alt ist. Den Raucherraum darf er aber nicht betreten, sondern erst mit 18 Jahren. Ich habe ein wenig das Gefühl, dass die hier vorgeschlagene Lösung ein bisschen sinnvoller ist als die, die Sie uns vorgeschlagen haben.

(Beifall bei der SPD und CDU – Stefan Brangs, SPD: Das ist professionelles Arbeiten!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP! Lassen Sie uns anhand des Entwurfes der Staatsregierung dieses Thema in unseren Ausschüssen und Gremien diskutieren. Dazu laden wir Sie herzlich ein.

(Kristin Schütz, FDP: Im März!)

Wir werden heute Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Ich erteile der Linksfraktion das Wort. Frau Lauterbach, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordneten! Herr Krauß, von welchem Schnellschuss haben Sie gesprochen?

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion)

Das Nichtraucherschutzgesetz in Sachsen ist in der breiten Öffentlichkeit sehr lang und kontrovers diskutiert worden. Das ist gut so, denn das ist Demokratie. Die Bevölkerung in Sachsen hat das von uns beschlossene Gesetz nicht mitgetragen und sich dagegen gewehrt. Das ist ihr gutes Recht. Das Bundesverfassungsgericht hat

deshalb zu Recht die bisherigen Ländergesetze zum Schutz vor Passivrauchen gekippt, da es die Ungleichbehandlung der Betreiber kleiner Gaststätten feststellte. Auch wenn die Thematik bisweilen hitzig diskutiert wurde, müssen wir nun die Entscheidung der Gerichte umsetzen. Das wird von uns als gesetzgebendem Organ von den Betroffenen schnellstmöglich erwartet.

Wir haben also Rechtssicherheit herzustellen. Darauf hat uns der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hingewiesen und gleichzeitig auch ein ausnahmsloses Rauchverbot ermöglicht, da er die Gesundheit der Gäste und der Bediensteten als höherwertiges Gut betrachtete. Das fordern durchaus viele Menschen in ihrer Meinungsäußerung an uns Politikerinnen und Politiker. Es wäre richtig, würden wir nur die Gesundheit der Besitzer kleiner Gaststätten betrachten. Ich möchte aber auch auf andere Bereiche verweisen, so wie die Palliativmedizin oder den Maßregelvollzug. Ist dort ein absolutes Rauchverbot vernünftig? Nein, ich denke nicht.

Werte Abgeordnete! Durch den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom 16. Oktober 2008 wurde festgestellt, dass Teile des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes gegen die Verfassung verstoßen. Wir als Gesetzgeber sind deshalb verpflichtet, ein verfassungskonformes Nichtraucherschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Mehr liegt uns heute auch nicht vor. Mit den nun vorgelegten Änderungen, die sich die Menschen in Sachsen erstritten haben, wird dem Rechnung getragen. Nun kann Rechtssicherheit hergestellt werden. Es ist eigentlich ein Meisterstück an Demokratie, die sich die Sächsinnen und Sachsen erstritten haben.

(Heiterkeit bei der CDU)

Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. Herr Krauß, Sie wissen, was ich meine.

Die SPD-Fraktion erhält das Wort. Herr Gerlach, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Günther! Wir halten uns exakt an das, was der Verfassungsgerichtshof uns vorgegeben hat. Das habe ich hoffentlich einigermaßen richtig zitiert? Das ist eine Variante, die das Verfassungsgericht uns auferlegt hat. Die andere Möglichkeit, die uns zur Verfügung steht – ich sage es gleich voraus, dass wir mit Sicherheit keine Mehrheit in diesem Landtag finden würden, auch wenn ich das persönlich gutheißen würde –, ist, keine Raucherräume einzuführen. Dann würde die Ungleichbehandlung, die beide Verfassungsgerichtsurteile festgestellt haben, auch ausgewertet werden.

Ich dachte, dass Sie der Redner wären, weil Sie Räuchermännchen herstellen. Sie haben das aber auf die Raucher bezogen. Das kann ja alles sein. Wir haben die Situation, dass Sie einen Weg wählen, bei dem Sie sagen: Was der Sächsische Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil

gesagt hat, schrieben wir nieder – Wettbewerb hin oder her. Das kommt in unseren Gesetzentwurf.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Lieber Johannes Gerlach! Würden Sie zur Kenntnis nehmen – Sie erwähnten gerade, dass ich Räuchermännchen herstellen würde –, dass ich in meiner Werkstatt keine Räuchermännchen herstelle, sondern nur im Laden vertreibe?

Das nehme ich gerne als Bereicherung für mein Leben mit!

(Allgemeine Unruhe)

Das führt uns aber beim Gesetzentwurf nicht weiter. Lieber Herr Günther, eines möchte ich noch hinzufügen: Auch wenn Ihre Redebeiträge immer einen hohen Unterhaltungswert haben, ändert das nichts am Inhalt des Gesetzentwurfes.

Mein Kollege Krauß hat es klar gesagt: Wir befinden uns in einem nicht einfachen Abwicklungsprozess. Wir wollen den Nichtraucherschutz. Deshalb müssen wir an bestimmten Stellen Dinge einschränken, die manche in unserer Bevölkerung für falsch und unangebracht halten. Aus diesem Grund halte ich die Tatsache, dass wir uns als Fraktion für diese Dinge etwas mehr Zeit nehmen, um das bis ins Detail auszudiskutieren, für einen legitimen Weg. Deshalb werden wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen, sondern nach Abschluss des Diskussionsprozesses – was wir im Sozialausschuss öffentlich gemacht haben, das war also nichts Geheimes – unseren Gesetzentwurf vorlegen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Die NPD-Fraktion erhält das Wort; Herr Petzold, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eines vorwegnehmen und aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen zitieren: „§ 3 Nummer 3 des Gesetzes zum Schutz von Nichtrauchern im Freistaat Sachsen verletzt die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Artikel 28 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 18 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung und ist insofern mit der Verfassung des Freistaates Sachsen unvereinbar.“

Das bedeutet nichts anderes, als dass die Koalition wider besseres Wissen am 26.09.2007 ein in entscheidenden Punkten verfassungswidriges Gesetz durchsetzte. Damit steht überaus deutlich außer Frage, wer sich aufgrund einer Parlamentsmehrheit das Recht herausnimmt, sich außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung zu bewegen.

Insofern sind die Worte des SPD-Abgeordneten Johannes Gerlach aus der damaligen Parlamentsdebatte, der die Argumente gegen das restriktive Gesetz mit der eingeschränkten Freiheit in der DDR abstritt, nur als zynisch zu bezeichnen. Herrn Gerlach und der Koalition sei daher der leicht abgewandelte Satz entgegnet: Die BRD versucht beizubringen, dass Freiheit Einsicht in die Notwendigkeit sei. – Das ist zynisch, denn der Koalitionsausschuss hat definiert, was notwendig ist.

Die Egoisten der Koalition lassen eine inhaltliche Auseinandersetzung nicht zu. Wäre dem anders, hätte die Koalition Diskussionen zum vorliegenden Gesetzentwurf auf Abänderung des Nichtraucherschutzgesetzes gesucht, um die Gaststätten schnellstmöglich rechtlich abzusichern. Stattdessen setzen Sie einen eigenen Gesetzentwurf ein, der zwar inhaltlich identisch ist, den Sie aber im Sozialausschuss am 7. Januar 2009 vorläufig auf Eis legten.

(Alexander Krauß, CDU: Der ist nicht identisch, habe ich doch schon gesagt!)

So verzögern Sie unnötig die Umsetzung der höchsten sächsischen Rechtsprechung, und das zulasten der Gewerbetreibenden.

Die NPD spricht sich für einen umfassenden Nichtraucherschutz aus. Dennoch darf dies weder die Gewerbefreiheit noch die unternehmerische Selbstbestimmung einschränken. Statt einer restriktiven Gesetzgebung gegen die kleinen Unternehmen wäre beispielsweise die Schaffung von finanziellen Anreizen für rauchfreie Gaststätten deutlich sinnvoller gewesen. Aber wie seit spätestens letzter Woche mit dem als Konjunkturpaket verkauften Konfettiregen – jeder weiß es –, entdecken die etablierten Parteien wieder einmal kurz vor einer Wahl die Bürgerinnen und Bürger.

Insofern können die von Ihnen geplagten Betreiber kleiner Gaststätten optimistisch sein, dass – auch wenn die Koalition heute den Gesetzentwurf ablehnen wird – doch noch vor Beendigung der Legislaturperiode die Verfassungswidrigkeit des von Ihnen verschuldeten Gesetzes durch die Änderung des § 3 aufgehoben wird. Die NPD hingegen war schon im Jahre 2007 für Gewerbefreiheit und unternehmerische Selbstbestimmung, und sie ist es immer noch. Es gibt also keinen Grund, einer verfassungswidrigen Änderung des Gesetzes im Wege zu stehen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.