haben alle Hochschulen in Sachsen ein Kuratorium, das ihnen Empfehlungen zur Entwicklung gibt, aber auch wichtige Kontrollfunktionen bereits heute wahrnimmt. Wer sich ernsthaft mit dem Gesetzestext auseinandergesetzt und einmal verglichen hat, welche Aufgaben die Kuratorien heute haben, der findet viele Parallelen zu den Aufgaben des zukünftigen Hochschulrates. Nur ist das Kuratorium nicht so mit Kompetenzen ausgestattet, dass seine Empfehlungen oder Beschlüsse tatsächlich innerhalb der Hochschule auch Beachtung finden müssen, sondern es bleiben Empfehlungen.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei allen ehrenamtlich arbeitenden Mitgliedern der Hochschulkuratorien herzlich zu bedanken, denn sie leisten eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe und wirken als Brücke in die Gesellschaft, zu den Unternehmen, zu Vereinen und Berufsverbänden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Brücke sollen die Hochschulräte auch zukünftig bilden. Die Hochschulräte müssen überwiegend mit externen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur oder beruflicher Praxis besetzt werden, wenn sie dieser gesellschaftliche Spiegel für die Hochschulen sein sollen. Sie übernehmen auch Aufgaben, die bisher allein beim Ministerium lagen, wie zum Beispiel die Genehmigung des Wirtschaftsplanes oder des Jahresabschlusses. Es kann nicht sein, dass ein Senat sich selbst kontrolliert, indem er auch noch den Wirtschaftsplan bzw. den Jahresabschluss, für den er Verantwortung hat, beschließt. Deswegen muss diese Aufgabe an den Hochschulrat verlagert sein.
Damit wächst aber auch die Verantwortung dieses zentralen Organs der Hochschule. Es ist eben kein externes Organ, sondern ein eigenes Organ der Hochschule. Wie bereits richtig erwähnt wurde, ist es nicht zuständig für akademische Angelegenheiten. Diese liegen allein in der Entscheidung des Senats und damit in der Entscheidung der Hochschulmitglieder. Damit ist die Zusammensetzung des Hochschulrates und seine demokratische Legitimation durch die Berufung der Mitglieder über das Ministerium verfassungskonform. Sie können sicher sein, dass wir uns mit allen Aspekten, die sowohl vom Juristischen Dienst als auch vom Rechnungshof vorgetragen worden sind, intensiv und ernsthaft auseinandergesetzt haben, um dort keine Lücken zu lassen. Wir sind davon überzeugt – und ich habe es gerade vorgetragen –, dass der Hochschulrat, so wie er heute im Gesetzestext steht, verfassungskonform ist. Der Hochschulrat kann auch keine Entscheidungen – wie es oftmals vor allem von Studentenvertretern kolportiert wird –, einseitig zugunsten eines Wirtschaftsunternehmens oder gar zur Einstellung von Studiengängen treffen, wenn es einem Wirtschaftsvertreter im Hochschulrat so passen würde. Das würde sich eindeutig gegen die Regularien im Hochschulgesetz wenden, denn dort steht, dass der Hochschulrat an die mehrjährige Hochschulentwicklungsplanung des Landes sowie an die
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weil es vorhin vorgetragen wurde, will ich noch einmal richtigstellen, Frau Werner: Drittmitteleinwerbung von Hochschulen heißt nicht, dass diese Drittmittel hauptsächlich von Unternehmen kommen. Wenn Sie sich heute die Drittmittelwerbung der Hochschulen ansehen – die Hochschullehrer haben ein internationales Geschäft zu leisten –, dann kommt der überwiegende Teil an den sächsischen Hochschulen aus dem Staatshaushalt, entweder aus dem Landes- oder dem Bundeshaushalt. Ich bitte das zur Kenntnis zu nehmen, weil sich ansonsten solche falschen Aussagen in den Köpfen festsetzen und verselbstständigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Hochschulen bleiben in gesellschaftlicher Verantwortung und werden nicht, wie es heute eine Zeitung geschrieben hat, dem freien Markt überlassen. Sie müssen durch ein neues System der Kontrolle und Rechenschaftslegung transparent nachweisen, welche Leistungen sie in Lehre, Forschung und Weiterbildung erbringen. Dazu haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht, denn sie bilden letztlich mit ihren Steuergeldern die Grundlage für die Hochschulen. Wir greifen die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Arbeit mit unserer laufenden Hochschulvereinbarung und auch mit dem Modellversuch an der Technischen Universität Dresden sowie die Evaluierungen dazu auf und setzen genau das, was wir in den letzten Jahren erprobt haben, jetzt in Gesetzeshandeln für alle Hochschulen um.
Weil wir den Hochschulen mehr eigene Verantwortungsübernahme zutrauen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wurde die Erprobungsklausel im parlamentarischen Verfahren wieder weiter gefasst, was ich sehr begrüße. Damit wird es einzelnen Hochschulen möglich, unter eng gesetzten Modellbedingungen auf neue Herausforderungen individuell und flexibel zu reagieren, ohne dass es einer Gesetzesänderung oder Rechtsverordnung dazu bedarf. Aber keineswegs, und auch das sollte man richtigstellen, werden damit die Mitwirkungsrechte der Selbstverwaltungsorgane der Hochschule oder gar grundgesetzlich geschützte Rechte, wie die Wissenschaftsfreiheit, ausgehebelt oder – auch das wird kolportiert – der Rektor könnte allein über so etwas entscheiden. Mitnichten ist es so und wenn man den Gesetzestext liest, wird man es auch sehen. Das sind populistische Schwarzmalereien, die mit dem vorliegenden Sächsischen Hochschulgesetz nichts, aber auch gar nichts gemein haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das neue Hochschulgesetz hat in vielen Fragen Neuregelungen vorgenommen, die unsere Hochschulen nun mit Leben erfüllen müssen und werden. Ich kann und will hier gar nicht auf die vielen Detailfragen eingehen. Der Zugang des Meisters ist bereits erwähnt worden. Die Verbesserung der Situation von Juniorprofessuren sei hier noch erwähnt, aber auch, dass Studierende mehr und verbindli
Das Hochschulgesetz kann aber – davor möchte ich warnen – nicht alle Probleme lösen, vor denen heute unsere Hochschulen stehen. Wenn die Studierenden die Finanz- und Personalausstattung – Herr Dr. Gerstenberg, Sie haben es vorhin angesprochen – kritisieren oder die Umstellung der Studiengänge im Rahmen des Bolognaprozesses – Frau Werner –, was die Zugänge zum Master angeht, dann hat das keinen ursächlichen Bezug zu dem Ihnen vorliegenden Hochschulgesetz. Ich sehe auch, dass wir diese Probleme lösen müssen, aber wir sollten sie vom Hochschulgesetz trennen.
Eines kann das neue Hochschulgesetz, und das freut mich besonders: Es wird die Studiengebührenfreiheit bis zum Masterabschluss und nicht nur bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss – das ist nämlich der Bachelorabschluss – verankern und damit Sicherheit für zukünftige Studierende, für die heutigen Studierenden und für deren Eltern geben.
Herr Dr. Schmalfuß, es tut mir leid, Ihre Logik verstehe ich nicht. Ich verstehe es nicht, wenn Sie nach wie vor behaupten, wir sollten auf der einen Seite den Hochschulen die Freiheit geben, Studiengebühren zu erheben, und auf der anderen Seite beklagen, dass wir ein sozialselektives Bildungssystem in Bezug auf die Hochschulen haben.
Lesen Sie den Zwischenbericht zur Einführung der Studiengebühren in Baden-Württemberg. Er zeigt, dass bereits kurze Zeit nach Einführung der Studiengebühren in Baden-Württemberg die soziale Schere in den Hochschulen weiter auseinander geht, dass mehr Kinder aus Akademikerfamilien in den Hochschulen sind, als das unter normalen Bedingungen schon der Fall ist, und weniger Kinder aus den bildungsferneren Schichten. Wenn das kein Beweis für die selektive Wirkung von Studiengebühren ist, tut es mir leid, denn etwas anderes als Fakten zählt für mich nicht.
Mit dem neuen Sächsischen Hochschulgesetz werden Sachsens Hochschulen auf der Höhe der Zeit konkurrenzfähig, auch hinsichtlich der Attraktivität für Studierende aus anderen Bundesländern, ihre zentralen Aufgaben in Lehre, Forschung und Weiterbildung besser lösen können. Ich vertraue den Hochschulen, ich vertraue den Mitgliedern in den Selbstverwaltungsorganen, dass sie die neue Verantwortung kreativ und zum Wohle unseres Landes in ihre Hände nehmen werden.
Ich bitte Sie daher morgen um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf mit den Änderungen der Koalitionsfraktionen.
Meine Damen und Herren! Gibt es daraufhin noch Aussprachebedarf seitens der Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Wollen die beiden Berichterstatter noch einmal sprechen? – Auch das sehe ich nicht.
Meine Damen und Herren! Dann kommen wir in die Phase der Abstimmungen und beginnen mit dem Sächsischen Hochschulgesetz, Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN. Nach § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in Teilen abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Nein.
Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Sächsisches Hochschulgesetz, Drucksache 4/8057, Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN. Ich rufe die Überschrift auf. Wer stimmt der Überschrift zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer Enthaltung und einer großen Anzahl von Zustimmungen wurde die Überschrift doch mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe die Inhaltsübersicht auf. Wer stimmt der Inhaltsübersicht zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Ich stelle in etwa gleiches Abstimmungsverhalten wie soeben fest.
Ich rufe Teil 1, die Grundlagen, auf. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Wiederum gleiches Abstimmungsverhalten, damit Ablehnung.
Ich rufe Teil 2, Aufgaben der Hochschule, auf. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Wiederum gleiches Abstimmungsverhalten, damit Ablehnung.
Ich rufe Teil 3, Mitglieder der Hochschule, auf. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Gleiches Abstimmungsverhalten, damit Ablehnung.
Ich rufe Teil 4, Organisation der Hochschule, auf. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Wiederum gleiches Verhalten.
Ich rufe Teil 5, Studierendenwerke, auf. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Gleiches Verhalten, Ablehnung.
Ich rufe auf Teil 6, Schlussbestimmungen. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Danke schön, meine Damen und Herren. Das war der letzte Teil, über den wir abgestimmt haben. Da keinem Einzelteil zugestimmt worden ist, ergibt sich auch keine weitere Beratung dazu.
Meine Damen und Herren! Ich rufe nunmehr als Zweites die Drucksache 4/12712 auf, den Entwurf der Staatsregierung Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG). Ich empfehle Ihnen, das gleiche Abstimmungsverfahren durchzuführen wie soeben. Erhebt sich Widerspruch? – Nein. Dann stimmen wir ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule,
Wir beginnen mit der Überschrift. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Wiederum eine Enthaltung, aber Polarisierung des Stimmverhaltens, bei einer größeren Zahl von Ablehnungen dennoch mit großer Mehrheit zugestimmt.
Ich lasse abstimmen über die Inhaltsübersicht. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – In etwa gleiches Abstimmungsverhalten wie soeben und damit Zustimmung.
Ich lasse abstimmen über den Teil 1 §§ 1 bis 14, Allgemeine Bestimmungen. Da gibt es einen – Herr Schimpff, ich übersehe Sie schon nicht – Änderungsantrag des Abg. Schimpff in der Drucksache 4/13803. Herr Schimpff, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Beim Lesen des Hochschulgesetzentwurfes der Staatsregierung hatte ich ein gewisses Déjà-vu-Erlebnis. Ich glaube, es war die zweite Hochschulreform der DDR, die unter dem Motto stand „Überstürzen ohne einzustürzen“.
Der federführende Ausschuss hat sehr viel von dem, was im Gesetzentwurf – sagen wir – nicht ganz gelungen war und auch nicht beabsichtigt gewesen zu sein scheint, nachgebessert. Er hat allerdings eines wiederum übersehen. Das ist der Inhalt meines Änderungsantrages.
Meine Damen und Herren! Dieses Sächsische Hochschulgesetz begleitet die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge an sächsischen Hochschulen. Ich will Ihnen das jetzt an einem erfundenen Beispiel darlegen, weil mir sonst Frau Stange sagen würde: In diesem Einzelfall können wir eine Sonderregelung treffen.
Ich mache es einmal an einem erfundenen Beispiel fest. Stellen Sie sich eine sächsische Stadt vor, an der es eine Universität und eine Fachhochschule gibt. An der HTW konnte man bisher Diplomingenieur für Kakaoverarbeitung FH werden. An der TU konnte man Diplomingenieur für Schokoladenproduktion werden. Jetzt kommen die neuen Studiengänge. Dem bisherigen Diplomingenieur für Schokoladenproduktion entspricht ein Studium, was zuerst einen Bachelor HB.Sc. für Kakaoverarbeitung und dann einen Master M.Sc. für Schokoladenproduktion hervorbringt.
Dem bisherigen Fachhochschulstudium Diplomingenieur entspricht ein klein wenig verkürzt und an Inhalten abgemagert ein Bachelor, auch B.Sc., für Kakaoverarbeitung. Die Möglichkeit besteht – vielleicht an dieser Fachhochschule selbst, vielleicht an der Universität –, darauf einen Masterstudiengang aufzubauen und auch Master für Schokoladenproduktion zu werden.
Diese Weiterqualifikation ist durch die Fassung des Ausschusses studiengebührenfrei. Wenn jetzt aber einer der bisherigen Absolventen der Fachhochschule sagt: Fein, ich kann jetzt den Master bei mir auch noch drauf
bauen und nicht nur für Kakaoverarbeitung, sondern auch einer für Schokoladenproduktion sein!, dann soll er nach dieser Fassung, wie sie der federführende Ausschuss vorgelegt hat, trotzdem Studiengebühren zahlen. Das ist eine Benachteiligung derjenigen Fachhochschuldiplomanden, die bisher studiert haben.
Mein Änderungsantrag bezweckte, das zu ändern. Ich hatte ihn, weil es sich um Gebühren handelte, im Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht. Dort fand er keine Mehrheit. Ich habe ihn hier in diesem Hohen Hause eingebracht. Da gab es gestern eine ziemlich harte Abreibung in meiner Fraktion. Ich hatte übersehen, dass ich nach unserer Fraktionssatzung gar keine Änderungsanträge einbringen kann.
Diese Fraktionssatzung widerspricht, Herr Präsident, in diesem Fall der Geschäftsordnung des Landtages. Aber das müssten Sie klären, das kann nicht ich klären.
Doch, das kann sein. Ich würde es ja auf mich nehmen und trotzdem gegen meine Fraktion diesen Änderungsantrag durchfechten, wenn er eine Chance auf Annahme hätte. Dann würde ich ruhig den Fraktionsausschluss riskieren. Das sind mir meine Fachhochschuldiplomanden wert.