Sie haben mir schon in einem anderen Zusammenhang gesagt, wir sollten die Hochschulen nicht schlechtreden. Ich bin der Meinung: Wir müssen die Situation an den sächsischen Hochschulen so wahrnehmen, wie sie ist, und am nationalen und internationalen Maßstab messen.
Bei einem solchen Vergleich zeigt sich, dass die sächsischen Hochschulen an einer Unterfinanzierung leiden. Sie von der SPD drängen – gemeinsam mit der CDU – darauf, dass an den Hochschulen ein weiterer Stellenabbau stattfindet. Diese miserablen finanziellen Bedingungen behindern die Hochschulen in ihrer Entwicklung. Das muss geändert werden.
Herr Prof. Mannsfeld, Sie haben infrage gestellt, dass über in den Ausschüssen bereits abgelehnte Gesetzentwürfe hier überhaupt noch diskutiert werden kann. Ich glaube, damit unterliegen Sie einem grandiosen Missverständnis der Rolle eines Parlaments als Ort der politischen Meinungsbildung und der öffentlichen Diskussion.
An dieser Stelle muss ich die Frage stellen: Wie wurde denn unser grüner Hochschulgesetzentwurf im Verfassungs-, Rechts- und Eurpaausschuss abgelehnt? Aus den Reihen der Staatsregierung wurde geäußert, verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf der GRÜNEN seien nicht zu erkennen. Das ist doch ein interessanter Unterschied.
Wie wurde er denn im Wissenschaftsausschuss abgelehnt? In den Ausschüssen findet schließlich die fachliche Diskussion statt. In der abschließenden Sitzung, am vergangenen Donnerstag, haben Sie erstmals einige wenige Punkte aufgezählt, warum Sie unserem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Als ein Grund wurde genannt, dass wir die Doppelstellung der Hochschulen als Körperschaften des öffentlichen Rechts und als staatliche Einrichtungen beibehalten wollten. Diesen Passus haben wir aus dem Meyer’schen Gesetzentwurf übernommen; das findet sich aber auch in zahlreichen Gesetzen anderer Bundesländer. Das ist auch nicht die Frage. Wir wollten aufgrund der Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben dort juristisch sichergehen. Der entscheidende Punkt ist doch, welche Freiheiten die Hochschulen in dieser Rechtsstellung bekommen. Insoweit geht unser Gesetzentwurf – ausweislich aller Kritiken – weit über das hinaus, was Sie den sächsischen Hochschulen zubilligen.
Sie haben als weiteren Punkt kritisiert, dass nach unserem Gesetzentwurf noch ein Konzil vorgesehen ist. Ja, das soll es geben, in einer veränderten, reformierten Form. Die Hochschulen sollen in der Grundordnung selbst entscheiden, wie groß das Konzil ist. Dort soll bitte auch über die Grundordnungen sowie über Rektoren und Prorektoren entschieden werden. Es soll gemeinsam der Senat gewählt werden. Das ist ein deutlicher Unterschied zum erweiterten Senat; da gehen Sie ja einige Schritte auf uns zu. Aber was soll laut Ihrem Gesetzentwurf im erweiterten Senat geschehen? Der Rektor wird gewählt, aber nicht die Prorektoren. Das ist eine Trennung, die keine Hochschule versteht, und eine Absurdität sondergleichen. Wahrscheinlich war das der kleinste gemeinsame Nenner, auf den sich die Koalitionsfraktionen einigen konnten.
Herr Prof. Mannsfeld, was Sie zur Selbstverwaltung gesagt haben, hat in unseren Reihen enormes Raunen ausgelöst. Die Botschaft, die Sie hier vorgetragen haben, lautete: Demokratie ist ineffektiv. – Das ist für mich, der ich 1990 in die Demokratie eingestiegen bin, ein bemerkenswerter Standpunkt. Natürlich – Demokratie, Mitbestimmung, Selbstverwaltung an den Hochschulen kosten Zeit, Mühe und Diskussionen. Aber all das ist es wert, weil das Ergebnis, das aus einem solchen demokratischen Mitbestimmungsprozess hervorgeht, qualitativ besser ist und von den Hochschulen gemeinsam getragen wird. Dieses Interesse müssen wir haben. Deshalb fordern wir eine Stärkung der Mitbestimmungsstrukturen.
Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann Frau Staatsministerin Dr. Stange, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! SPD und CDU haben im Koalitionsvertrag 2004 formuliert:
„Sie“ – die Koalitionspartner – „werden das Sächsische Hochschulgesetz novellieren mit dem Ziel der Entbüro
kratisierung und des Abbaus landesseitiger Vorgaben bei gleichzeitiger Stärkung der Selbstverwaltungsrechte der Hochschulen.“
Sie haben heute das Ergebnis der Umsetzung der im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorgabe vor sich liegen und werden morgen abschließend darüber abstimmen.
Nicht nur der Koalitionsvertrag enthielt den Auftrag, ein neues Hochschulgesetz zu erarbeiten. Dieses Erfordernis resultierte auch – Prof. Mannsfeld hat es schon erwähnt – aus dem Ergebnis der Föderalismusreform. Seit August 2008 gibt es das Hochschulrahmengesetz in dieser Republik faktisch nicht mehr. Die Länder müssen auf wesentlichen Kompetenzfeldern selbst Punkte in ihren Hochschulgesetzen regeln, für die bisher bundeseinheitliche Vorgaben galten. Auch dem trägt unser neues Hochschulgesetz Rechnung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Auftrag – auch aus dem Koalitionsvertrag – wird gleichzeitig formuliert, worum es eigentlich geht und worum sich ein Teil des demokratischen Streits hier im Parlament dreht: Wie gelingt es, die Balance zwischen der Eigenverantwortung bzw. der Autonomie der Hochschulen und der gesamtstaatlichen Verantwortung für die Hochschulen insgesamt gesetzestechnisch zu gestalten? Diese Frage wird in der Bundesrepublik 16-mal unterschiedlich beantwortet. Wenn man sich hier in der Debatte der vergangenen Monate immer wieder auf einzelne Gesetze in anderen Bundesländern bezogen hat – Herr Dr. Gerstenberg bezog sich heute auf das niedersächsische Gesetz, Herr Dr. Schmalfuß auf das nordrheinwestfälische Hochschulfreiheitsgesetz –, dann muss ich entgegnen: Auch Sie als Opposition im Landtag können das Gesetz eines anderen Bundeslandes nicht genau übernehmen, selbst wenn es die Handschrift Ihrer eigenen Partei trägt, weil es mit unseren sonstigen gesetzlichen Regelungen, zum Beispiel der Sächsischen Haushaltsordnung, gar nicht passfähig ist.
Herr Dr. Gerstenberg, es stimmt nicht, dass das niedersächsische Hochschulgesetz den Hochschulen die Freiheit eines Staatsbetriebes gewährt. Wenn wir in Sachsen eine entsprechende Regelung getroffen hätten, könnten wir Ihnen heute das Gesetz in dieser Weise nicht vorlegen. Genau deshalb haben wir uns von dem Grundsatz verabschiedet, die Hochschulen müssten zugleich staatliche Einrichtungen sein. Mit der Vermeidung der Doppelung können wir gewährleisten, dass wesentliche Fesseln der Sächsischen Haushaltsordnung keine Gültigkeit mehr für die Hochschulen haben. Nicht die Regelungen für Staatsbetriebe, sondern die Regelungen für die Körperschaften des öffentlichen Rechts kommen somit zur Anwendung. Die Hochschulen erhalten im Ergebnis wesentlich mehr Freiheiten, und zwar auf dem Boden der sächsischen Gesetzgebung.
Lassen Sie mich in aller Deutlichkeit sagen: Ich warne davor, Rosinenpickerei zu betreiben und aus den Hoch
schulgesetzen der 15 anderen Bundesländer immer das herauszupicken, was gerade in das eigene Konzept hineinpasst. Das niedersächsische Hochschulgesetz enthält – das finde ich in Ihrem Gesetzentwurf nicht, Herr Dr. Gerstenberg – eben auch die Stiftungsuniversität, ein Modell, das seine Tragfähigkeit bisher nicht bewiesen hat und aus meiner Sicht gescheitert ist, da es keine echten Stiftungen gibt. Eine entsprechende Formulierung haben Sie mit gutem Recht in Ihren Gesetzentwurf nicht übernommen. Lassen Sie uns bitte, wenn wir schon Parallelen ziehen, auch ernsthaft und ehrlich mit den Fakten umgehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hinter uns liegen tatsächlich vier Jahre intensiver Diskussion – nicht nur innerhalb der Koalition, sondern auch mit allen betroffenen Gruppen. Ich habe in den vergangenen zwei Jahren zahlreiche öffentliche Veranstaltungen besucht oder sogar selbst initiiert.
Herr Dr. Schmalfuß, seit Anbeginn des Gesetzgebungsverfahrens waren die betroffenen Gruppen beteiligt, saßen direkt mit am Tisch oder sind permanent angehört worden. Ich wiederhole, was ich schon an anderer Stelle gesagt habe: Es gibt kaum ein anderes Gesetz, das in dieser Transparenz entstanden ist. Im Laufe der Gesetzgebung sind alle Eckpunkte mehrfach mit den beteiligten Gruppen diskutiert und im Ergebnis nachgebessert worden.
Ein Hinweis an die Fraktion DIE LINKE: Auch Sie mussten dazulernen. Wenn ich mich richtig entsinne, war in Ihrem ersten Gesetzentwurf die Forderung enthalten, den Hochschulen Personalautonomie zu gewähren. Diese hätte automatisch dazu geführt – das haben Sie auch so konstatiert –, dass die Hochschulen auch die Tarifautonomie gehabt hätten. Insofern haben Sie nach den Diskussionen Ihren Gesetzentwurf korrigiert; Frau Werner, ich nehme das vorweg.
Ich weiß nicht, ob sie schon so weit ist oder ob sie mich erst ausreden lassen wollte. Aber bitte, Frau Werner.
Ich möchte Sie fragen, ob Ihnen aufgefallen ist, dass in unserem Gesetzentwurf schon zuvor gestanden hat, dass sich die Hochschulen natürlich an den Flächentarifvertrag Sachsens halten müssen, eine Tarifflucht also nicht möglich ist.
Frau Werner, das habe ich sehr wohl wahrgenommen. Deswegen wollte ich meinen Satz auch zu Ende formulieren. Sie haben die Forderung nach Personalautonomie zurückgenommen, weil sich sonst ein Widerspruch in sich ergeben hätte. Sie können den Hochschulen kaum Personalautonomie gewähren und auf der anderen Seite die Tarifhoheit vorenthalten.
Ein Hinweis am Rande: Wir würden heute nicht über die Tariffragen an den Hochschulen diskutieren – ich schon gar nicht –, wenn wir in den Hochschulen und sonstigen Wissenschaftseinrichtungen einen Wissenschaftstarifvertrag hätten – dieser ist dringend notwendig –, der den Gegebenheiten der Hochschulen und sonstigen Wissenschaftseinrichtungen Rechnung trägt.
Das ist auch ein Appell, den ich gern an die Gewerkschaften weitergebe, die das teilweise auch bis zum heutigen Tag noch nicht so eingesehen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zurück zu unserem konkreten Gesetzentwurf. Ich will nicht, weil mir das Gesetz viel zu wichtig ist, auf viele populistische Äußerungen in der Öffentlichkeit eingehen und von einigen sprechen, die letztlich gestern auch dazu geführt haben, dass eine Radikalisierung der aus meiner Sicht legitimen Demonstration stattgefunden hat. Es ist viel Populismus, viel Unsachlichkeit und manchmal wenig Ernsthaftigkeit enthalten. Ich habe sehr aufmerksam gelesen, was Medienberichterstatter und Journalisten über das Hochschulgesetz geschrieben oder transportiert haben. Es ist leider viel Falsches enthalten, das nicht im Gesetz steht. Ich bedaure das sehr, weil dieses Hochschulgesetz eines der wichtigsten Gesetze in diesem Land ist; denn es regelt nicht nur die Arbeit der Hochschulen, sondern auch die Zukunft vieler junger Leute, die an den Hochschulen studieren, und der über 10 000 dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Insofern wünschte ich mir mehr Sachlichkeit und mehr Fachlichkeit bei der Berichterstattung.
Ich möchte mich bei all denjenigen bedanken, die teilweise auch mit eigenen Gesetzentwürfen – Herr Gerstenberg, das ausdrücklich auch an Sie und auch an die Linken – den Prozess der Gesetzesänderung begleitet, angetrieben und sich mit eigenen Vorstellungen eingebracht haben. Nicht zuletzt möchte ich mich ganz besonders bei den Vertretern der Koalitionsfraktionen bedanken, die mit viel Aufmerksamkeit und Kompromissbereitschaft nach dem parlamentarischen Anhörungsverfahren wichtige Änderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen haben. Es ist eben kein Versäumnis, schlechtes Regierungshandeln oder ein schlechter Regierungsentwurf, wenn das Parlament im demokratischen Verfahren seine politisch gestaltende Aufgabe verantwortungsbewusst wahrnimmt. Bedenklich für unsere Demokratie und für das Parlament wäre es, wenn parlamentarische Anhörungen ungehört verhallen würden und Regierungskoalition nur noch Regierungshandeln nachvollzieht. Die vorliegenden Änderungsanträge erweitern den Gesetzentwurf an entscheidenden Stellen und kommen so dem Ziel des mit dem Koalitionsvertrag verbundenen Auftrages, den ich eingangs zitiert habe, sehr deutlich nach.
Das Hauptziel des sächsischen Hochschulgesetzes, das ich noch einmal voranstelle, ist die Verbesserung der Qualität der Leistungsfähigkeit, ja auch der Effizienz der Hochschulen. Damit sollen deren Potenziale in der Lehre,
Forschung und Weiterbildung möglichst umfassend für eine erfolgreiche und nachhaltige Entwicklung unseres Landes und seiner Bürger genutzt und entfaltet werden können. Wir können es uns eben nicht leisten, eine Kopie eines anderen Gesetzes aus irgendeinem der anderen Bundesländer zu übernehmen. Unsere Hochschulen haben nicht nur immense Bedeutung als regionale Innovationsmotoren. Gerade in einem Land, in dem die wichtigsten Impulse für wirtschaftliche Innovationen von den Hochschulen und Forschungseinrichtungen ausgehen sollten, müssen auch – das ist ein wesentlicher Anstoß für die Gesetzesnovellierung – im nationalen und im globalen Wettbewerb bestehen können, und zwar nicht nur als sächsische Hochschulen, sondern als Technische Universität Dresden, als Technische Universität Freiberg oder als Fachhochschule Zittau/Görlitz. Dazu ist es wichtig, dass wir Vertrauen in die Entwicklungs- und Gestaltungskraft der Hochschulen haben, dass wir dieses Vertrauen aber auch mit Verantwortung verbinden. Wir brauchen daher in Sachsen – ich wiederhole das, was ich zu Beginn meiner ersten Rede zum Hochschulgesetz gesagt habe – kein Hochschulfreiheitsgesetz, sondern wir brauchen ein Hochschulverantwortungsgesetz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deshalb ist es wichtig, den Hochschulen einerseits mehr Ressourcenverantwortung durch Globalhaushalte zu geben, statt einer kameralistischen kleinteiligen Haushaltsgängelei, die bereits zwei Jahre im Voraus jede Personalstelle und jede Investition genau festschreibt. Andererseits müssen damit aber auch mehr Rechte und Kompetenzen in der Selbstverwaltung der Hochschulen verbunden sein, denn die Hochschulen müssen auch entscheiden können. Ich glaube, einigen, die über die Selbstverwaltungsorgane der Hochschule diskutieren, ist noch nicht so klar geworden, dass es eben nicht mehr das Ministerium ist, das die Entscheidung trifft, sondern die Hochschule selbst. Insofern müssen sie auch mit diesen Kompetenzen bis zur Hochschulleitung ausgestattet sein.
Die Selbstverwaltung der Hochschulen als Körperschaften öffentlichen Rechts müssen handlungsfähig sein, und ich wiederhole gern, was Herr Prof. Mannsfeld und Frau Raatz gesagt haben: Strukturen der Hochschulen sind kein Selbstzweck, sondern sie müssen dem Funktionieren und der Arbeitsfähigkeit sowie der Handlungsfähigkeit der Hochschule Rechnung tragen.
Das spricht nicht, Herr Dr. Gerstenberg, gegen eine Demokratisierung der Hochschule. Aber diese Demokratisierung der Hochschulen muss zu handlungsfähigen Strukturen führen. Der Gesetzgeber oder das Ministerium ist eben nicht mehr die letzte entscheidende Instanz, sondern die letztentscheidende Instanz ist die Hochschule. Diesen Paradigmenwechsel in der Hochschule muss man sehr deutlich machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz gibt den Hochschulen nicht nur eine Grundordnung, die viel mehr Regelungen enthält als bisher, eine sogenannte innere Verfassung der Hochschulen. Sie gibt ihnen mehr Regelungsrechte. Sie verlagert aber auch zahlreiche staatliche Kompetenzen auf die Hochschule. Ich erwähne hier nur das Berufungsrecht der Hochschullehrer. Ich will das nicht weiter ausführen, weil ich das an anderer Stelle getan habe.
Ich erwähne die Qualitätssicherung von Studien- und Prüfungsordnungen. Sie liegt allein in den Händen der Hochschulen. Das, was Sie heute noch erleben, dass sich teilweise einzelne Vertreter der Hochschulen beim Ministerium beschweren, weil Studien- und Prüfungsordnungen nicht funktionieren, kann in der Zukunft nicht mehr der Weg sein, sondern die Qualitätssicherung liegt in den Hochschulen, und es muss mit den Selbstverwaltungsorganen der Hochschulen gesichert werden, dass Qualitätssicherung auch erfolgt.
Die Selbstverwaltungsorgane auf Fakultätsebene sowie auf zentraler Ebene müssen in ihrer Struktur und in ihrer Aufgabenbestimmung dieser neuen Handlungskompetenz verantwortungsbewusst und transparent Rechnung tragen. Dazu gehört natürlich auch, dass wir den Menschen, die in diesen Selbstverwaltungsorganen sitzen und ihre Aufgaben wahrnehmen, Vertrauen geben. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den Mitgliedern in den Selbstverwaltungsorganen, die bis zum heutigen Tage ihre Aufgaben mit hohem Verantwortungsbewusstsein unter den bisherigen Regelungen des Gesetzes wahrnehmen, meinen Dank aussprechen; denn es ist eine zusätzliche Aufgabe für die Studierenden, für die wissenschaftlichen Mitarbeiter und für die Hochschullehrer in diesen Selbstverwaltungsorganen, die Regularien der Hochschule in die eigenen Hände zu nehmen.
Mit einem erweiterten Senat – meine sehr verehrten Damen und Herren – wurde neben dem Senat, dem Rektorat und dem Hochschulrat ein demokratisches Gremium neu geschaffen, das das schwerfällige Konzil ablöst. Bei aller Kritik an dem Gesetzentwurf, meine sehr geehrten Damen und Herren, keiner, der es mit den Hochschulen und mit der Entwicklung der Hochschulen ernst meint, hat bisher vorgetragen, dass er dieses Konzil, das wir heute in den Hochschulen haben, tatsächlich erhalten will – übrigens auch nicht die Studierenden. Auch sie wollten eine Reform des Konzils.
Wir haben jetzt mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mit dem erweiterten Senat einen Ersatz für das schwerfällige Konzil geschaffen, der die wichtigsten Aufgaben, die wichtigsten demokratisch mitzubestimmenden Aufgaben, in die Hände nimmt, nämlich die Wahl des Rektors und die Entscheidung über die innere Verfassung, über die Grundordnung der Hochschule.
Gestatten Sie mir noch ein Wort zum Hochschulrat, weil der ja auch immer wieder in die Kritik geraten ist. Heute