Protocol of the Session on November 12, 2008

Sie, Frau Schütz, beschließen die Runde für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachzulesen im Entwurf des Doppelhaushaltes 2009/2010 der Staatsregierung ist eine Kürzung kumulativ von 250 000 Euro, und das entgegen dem Beschluss des Landtages vom Juli 2006.

Sehr geehrte Damen und Herren von der Staatsregierung! Für mich ist das eine Missachtung von Parlamentsbeschlüssen durch die Staatsregierung. Ich glaube, dass wir so etwas nicht mittragen können.

Seit Jahren geht trotz sinkender Bevölkerungszahl die Zahl der Suchtkranken nach oben. Die Stadt Leipzig hat in ihrer Stellungnahme zum Haushalt mitgeteilt, dass die Anzahl der betreuten Personen von 4 242 im Jahr 2004 auf 4 861 im Jahr 2007 gestiegen ist. Zudem werden die Fälle komplexer und schwieriger und immer mehr Patienten haben mehr als zwei Begleiterkrankungen und benötigen dazu eine intensive Betreuung.

Doch während die Anforderungen steigen, geht die Förderung des Freistaates von 4 Millionen Euro im Jahr 2005 auf geplante 3,3 Millionen Euro im Jahr 2010 zurück. Eine Fortführung der gegenwärtigen Arbeit der ambulanten Sucht- und Beratungsstellen in Quantität und Qualität ist damit nicht mehr möglich.

Die Staatsregierung denkt da sehr kurzfristig, wenn sie hier Geld einsparen will. Gleich mehrere Ressorts sollten ein langfristiges Interesse an einer guten Suchtberatung, Suchtkrankenhilfe und Prävention haben: Soziales, Gesundheit, Wirtschaft und Arbeit, Inneres, Justiz und nicht zuletzt das Finanzministerium, das das alles zu bezahlen hat.

Frau Schütz, schauen Sie bitte zur Uhr.

Wir müssen daher alles daransetzen, Sucht zu verhindern und zu bekämpfen. Jeder, der in einer Überflussgesellschaft wie in der unseren nicht süchtig wird, ist ein Erfolg der Gesellschaft und nicht zuletzt der Suchtaufklärung und Suchtberatung.

Wir werden dem Antrag zustimmen und hoffen, dass die CDU heute nicht nur Ankündigungen getätigt hat, sondern dem Antrag tatsächlich auch im Haushalt folgen wird. Wir freuen uns dort auf die Beratung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Gibt es weiteren Aussprachebedarf in der allgemeinen Redezeit? – Das ist nicht der Fall. Frau Staatsministerin Clauß, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Jawohl, Suchtkrankenhilfe ist eine ernsthafte gesellschaftliche Herausforderung. Die Sorge der Antragstellerin um die Finanzierung der ambulanten Suchtkrankenhilfe ist ein Anliegen, dem niemand widersprechen wird. Trotzdem müssen wir der Versuchung widerstehen, alle komplexen Problemlagen, so wie im Antrag aufgezeigt, von der Kindervernachlässigung bis zum Ärztemangel im ländlichen Raum, auf den Schultern der Suchtberatungs- und -behandlungsstellen abzuladen und in finanzielle Forderungen ummünzen zu wollen.

Wie bereits von den Koalitionsrednerinnen auch angesprochen, hat sich die Regierungskoalition auf eine

Anhebung der Haushaltsansätze auf den Stand des Jahres 2008 verständigt.

Verantwortlich für die Durchführung der Suchtkrankenhilfe und für suchtkranke Menschen sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Aufgrund der komplexen Problemlagen in Bezug auf Suchterkrankungen kommt der Vernetzung der unterschiedlichen Einrichtungen eine immer stärkere Bedeutung zu. Diese ist auch auf kommunaler Ebene weiterhin zu verstärken. So wird es auch gelingen, die Vermittlungsraten zwischen den ARGEn bzw. den optierenden Gemeinden und den Suchtberatungsstellen steigern zu können, denn in der Hälfte der Landkreise liegen diese Raten zwischen 0 und 11 %.

Allein die Forderung nach mehr Geld für viele vermittelte Neuzugänge löst letztlich das Problem nicht. Zudem fordert die Antragstellerin, einen Schlüssel von einer Fachkraft auf 20 000 Einwohner flächendeckend sicherzustellen. Auch dieser Forderung kann jetzt nicht nachgekommen werden, da in zahlreichen Landkreisen selbst der Schlüssel von 1 : 25 000 noch nicht umgesetzt ist.

Abschließend ist zu sagen, dass sich die Staatsregierung ihrer Verantwortung, die Landkreise und kreisfreien Städte bei ihren Aufgaben im Suchtbereich finanziell zu unterstützen, selbstverständlich stellt. In der Praxis verzeichnet die Landesförderung der ambulanten Suchtberatungs- und Behandlungsstellen seit dem Jahr 2005 jährliche Steigerungsraten zwischen 6 und 12 %. Mit dem Haushaltsplan 2009/2010 wird sichergestellt, dass diese Entwicklung auch in den kommenden Jahren fortgeführt werden kann.

Nochmals festzuhalten ist: Die Verantwortung für die Durchführung und Vernetzung der ambulanten Suchthilfe kann den Kommunen dennoch niemand abnehmen. Sehr wohl werden wir aber bei diesem gesamtgesellschaftlichen Problem unsere Unterstützung geben und auch unseren Verpflichtungen nachkommen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Gibt es nach den Ausführungen der Frau Staatsministerin noch einmal Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zum Schlusswort; Frau Herrmann für die einreichende Fraktion der GRÜNEN.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Strempel und Frau Schwarz, ich habe mit Freuden gehört, dass zumindest der Ansatz von 2008 in den Haushaltsplan 2009 aufgenommen werden soll. Ich frage mich allerdings, warum dieses Spiel mit der Kürzung und dann anschließendem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Aufstockung auf die alte Summe in jedem Haushalt wieder gespielt wird. Da drängt sich mir der Verdacht auf, an irgendeiner Stelle planen Sie schon ein, mit einem eigenen Änderungsantrag

doch noch durchzukommen, und das ist eben die Suchtkrankenhilfe.

So leicht kommen Sie mir aber nicht davon. Sie haben gesagt, Sie wollen die Summe auf die von diesem Jahr aufstocken. In unserem Antrag ist klar und deutlich davon die Rede, dass wir mehr Geld in der Suchtkrankenhilfe brauchen. Im Übrigen ist das auch die Beschlusslage. Der Antrag heißt „Suchthilfe in Sachsen ausbauen“, den wir einstimmig beschlossen haben. Er heißt nicht „Suchthilfe in Sachsen auf dem Niveau beibehalten“. Im Koalitionsvertrag ist eben auch unter anderem vom Ausbau von integrativen Arbeits- und Wohnprojekten die Rede. Davon habe ich heute überhaupt noch nichts gehört. Da gibt es massive Schwierigkeiten. Dieselben Mittel wieder einzusetzen reicht einfach nicht, unter anderem auch deshalb nicht, weil der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes zu Ausgabensteigerungen führen wird. Diverses können wir mit einer gleichen Summe nicht abfedern.

Des Weiteren ist die stationäre Drogentherapie in den letzten Jahren von einstmals 24 Monaten über zwölf Monate, neun Monate auf derzeit sechs Monate zurückgegangen. Damit steigen aber die Aufgaben, die in der Nachsorge im ambulanten Bereich anfallen. Da können wir uns hier nicht hinstellen und nur die Mittel nehmen, die wir in der Vergangenheit eingesetzt haben – nach dem Motto: Sie müssen einfach reichen.

Von der Vernetzung haben Sie selbst schon gesprochen. Das ist eine zusätzliche Aufgabe. Das heißt, wir brauchen dort einfach mehr Geld und nicht die gleiche Summe wie in der Vergangenheit.

Wenn Sie, Frau Staatsministerin, davon sprechen, wir würden alle Probleme vom Ärztemangel bis zur Demografie bei den Beratungsstellen abladen, sage ich: Nicht wir laden die Probleme dort ab, sondern sie kommen einfach dort an. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Deshalb brauchen wir in der Beratung mehr Geld.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das war das Schlusswort. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Drucksache 4/13701 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und einer großen Anzahl von Zustimmungen ist dieser Antrag dennoch abgelehnt und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Mit „ganz leicht“ veränderter Tagesordnung haben wir die 122. Sitzung beendet. Wir sehen uns zur 123. Sitzung morgen um 10:00 Uhr wieder.