Protocol of the Session on October 16, 2008

Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen

Drucksache 4/13488, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch, ob ein Abgeordneter das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Wünscht die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Dr. Runge, das Wort? – Nein.

Dann stimmen wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 4/13488 ab. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich

der Stimme? – Damit ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 4/13488 zugestimmt.

Der Tagesordnungspunkt 9 wird beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse

Sammeldrucksache –

Drucksache 4/13489

Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Wird Einzelabstimmung begehrt? – Das ist auch nicht der Fall. Dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, stelle ich gemäß § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es sei denn, es wird ein anderes Verhalten angekündigt.

(Heinz Lehmann, CDU, steht am Mikrofon.)

Möchten Sie dazu sprechen? – Nein. Es wird also kein anderes Stimmverhalten angekündigt. Damit ist der Sammeldrucksache im Sinne von § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung durch den Landtag zugestimmt und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

(Heinz Lehmann, CDU, steht noch immer am Mikrofon.)

Herr Lehmann, es gibt noch einen weiteren Tagesordnungspunkt. Möchten Sie jetzt gleich sprechen? – Bitte schön.

Frau Präsidentin! Bevor der letzte Tagesordnungspunkt abgearbeitet wird, möchte ich zur Geschäftsordnung sprechen.

Ich bitte Sie darum, die Sitzung nach § 89 Abs. 2 der Geschäftsordnung bis 20:40 Uhr zu unterbrechen. Der Ministerpräsident möchte den Sächsischen Landtag von den Ergebnissen seiner Beratungen in Berlin unverzüglich informieren.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Er benötigt aber noch eine gewisse Zeit, um hier im Haus einzutreffen. Aus diesem Grund bitte ich Sie um diese Unterbrechung.

Herr Lehmann, es wäre günstiger, wenn wir den Tagesordnungspunkt 11 noch abarbeiten würden und danach die Unterbrechung anschließen. Das halte ich für sinnvoller. Sind Sie damit einverstanden?

Gut, dann verfahren wir so. Den Tagesordnungspunkt 10 hatten wir geschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 11

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 4/13490

Entsprechend § 67 Abs. 2 der Geschäftsordnung liegt Ihnen als Drucksache 4/13490 die Sammeldrucksache „Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen“ vor. Ich frage zunächst, ob eine Berichterstatterin oder ein Berichterstatter zur Ergänzung der Berichte das Wort ergreifen möchte. – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Meine Damen und Herren, zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben die Linksfraktion bzw. die Fraktion GRÜNE ihre abweichende Meinung bekundet. Diese Zusammenstellung der entsprechenden Beschlussempfehlungen liegt Ihnen zu Drucksache 4/13490 schriftlich vor. Gemäß § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich nun zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es sei

denn, es wird noch ein anderes Stimmverhalten angekündigt. – Das ist nicht der Fall.

Damit ist der Sammeldrucksache im Sinne von § 99 Abs. 7 unserer Geschäftsordnung durch den Landtag zugestimmt und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Nun komme ich zurück auf das Anliegen der CDUFraktion. Wir unterbrechen die Tagesordnung und setzen unsere Beratung um 20:40 Uhr hier fort.

(Unterbrechung von 20:24 bis 20:40 Uhr)

Meine Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort. Ich bitte jetzt unseren Ministerpräsidenten, seine gewünschte Erklärung abzugeben.

Erklärung des Ministerpräsidenten

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten des Sächsischen Landtages! Ich bedanke mich für die Möglichkeit, Ihnen kurz einen Bericht über die Gespräche, die in Berlin stattgefunden haben, geben zu können. Sie wissen, in diesen Tagen stehen wir in einer großen Verantwortung. Die Entwicklung auf den internationalen Finanzmärkten machte in Deutschland und in Europa ein entschlossenes, schnelles und verantwortungsvolles Handeln aller Akteure notwendig. Die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer waren und sind gemeinsam gefordert, ein Signal zu setzen, welches das notwendige Vertrauen in die Märkte wieder herstellt. Dabei geht es nicht zuletzt auch um das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in der Welt.

In einem föderalen System geht es gerade in diesen Stunden um die Übernahme von Verantwortung in kürzester Zeit. Vor wenigen Stunden haben sich in Berlin die Bundesregierung und die Regierungschefs der Länder auf einen Finanzmarktstabilisierungsfonds geeinigt. Danach gilt für Sachsen Folgendes:

Erstens. Sachsen wird keine Lasten anderer Landesbanken in Deutschland tragen, das heißt, der Freistaat Sachsen steht für seine eigenen Garantien, jedoch nicht für die Garantien anderer Landesbanken ein.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Dr. Monika Runge, Linksfraktion)

Jedes Bundesland wird die Risiken seiner eigenen Landesbanken bzw. seiner Anteile an Landesbanken selbst tragen. Damit ist gesichert, dass alle Länder im Hinblick auf ihre Landesbanken bzw. ihre Beteiligungen an den Landesbanken gleich behandelt werden.

Zweitens. Sachsen steht zu Deutschland. Es ist das Wesen des Föderalismus, Chancen und Risiken zu teilen. Für über die Landesbanken hinausgehende Risiken aller Banken in Deutschland wurde eine solidarische Lösung gefunden. Diese Risiken werden von der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern gemeinsam geschultert. Der Bund wird 65 % der Lasten übernehmen, die Länder werden 35 % übernehmen. Beim Management des Fonds haben die Bundesländer in allen grundsätzlichen Fragen ein Mitspracherecht erreicht.

Drittens. Weiterhin ist es in den heutigen Verhandlungen gelungen, die Beteiligung der Länder auf einen Höchstbetrag von 7,7 Milliarden Euro zu begrenzen. Das heißt für Sachsen: Für die Zeit nach 2012 werden wir eine anteilige Garantie von 340 Millionen Euro abgeben müssen. Sollte diese Summe anteilig oder vollständig als Verlust anfallen, ist dieses nach 2012, also nach der Schlussrechnung, und der endgültigen Aufteilung zwischen den Ländern haushaltswirksam zu machen. Dieser Betrag ist also der maximale Anteil an möglichen Verlusten aus diesem Fonds.

Die Berechnungsgrundlage dafür sind die Einwohnerzahl sowie die Wirtschaftskraft unseres Landes. Das bedeutet, große leistungsstarke Länder leisten einen größeren Betrag, wir in Sachsen entsprechend unserer wirtschaftlichen Stärke und Einwohnerzahl einen entsprechenden Betrag. Wir tun das zur Stabilisierung der Finanzmärkte.

Wir alle erinnern uns an die schwierigen Wochen im Jahre 2002 während der Jahrhundertflut. Die Hilfen und die Zuwendungen, die das Land Sachsen aus ganz Deutschland damals erfahren hat, haben uns beeindruckt und geprägt. Solidarität hieß damals, dass die EU, der Bund und die Länder mehr als fünf Milliarden Euro für den Wiederaufbau unseres Landes zur Verfügung gestellt haben. Solidarität heißt heute, dass wir Sachsen für die Sicherheit unserer eigenen privaten Spareinlagen, der Kredite für Handwerker, für Unternehmen und für Großbetriebe in Deutschland stehen. Weder Deutschland insgesamt noch irgendein Bundesland allein können sich von den internationalen Finanzmärkten abkoppeln.

Die heute in Berlin gefundene Lösung ist ein gutes Ergebnis in einer angespannten Zeit. Ich bin überzeugt davon, dass die Stabilisierungsmaßnahmen aus dem Fonds wirken werden und somit einen Beitrag zur Unterstützung der Wirtschaftsentwicklung leisten werden. Ich bin mir auch sicher, dass das ein wichtiger Beitrag für den gemeinsamen Kampf gegen die Arbeitslosigkeit in Deutschland ist.

Vielen Dank.

(Starker Beifall bei der CDU und der SPD, Beifall bei der Linksfraktion, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Wird von den Fraktionen jetzt eine kurze Aussprache gewünscht? – Dann möchte ich Ihnen den Vorschlag machen, dass die Redezeit fünf Minuten beträgt. Das ist genau die Zeit, die unser Ministerpräsident jetzt gesprochen hat. Gibt es hierzu Einverständnis? – Dann beginnt die Linksfraktion. Bitte schön, Herr Dr. Hahn.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, worüber wir jetzt sprechen, das, was Herr Tillich hier vorgetragen hat, ist nicht die Lösung des Problems, sondern wir sprechen bestenfalls über das aktuelle Krisenmanagement; denn zur Lösung sind noch viele weitere Schritte erforderlich.

Wir haben keine andere Möglichkeit, als die Informationen, die uns der Regierungschef gegeben hat, zur Kenntnis zu nehmen. Ich bedanke mich dafür, dass das zeitnah gegenüber dem Parlament erfolgt ist.