Um den Forderungen der Wettbewerbshüter aus Brüssel gerecht zu werden, liegt nun der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag fast unterschriftsreif vor. Die Verhandlungen wurden von einem argumentativen Schlagabtausch zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern auf der einen und den privaten Sendern sowie Zeitungsverlagen auf der anderen Seite begleitet. Aus dem Blick geraten ist bei diesem Kampf aber offensichtlich das Wichtigste überhaupt, nämlich die Interessen der Internetnutzer und der Rundfunkteilnehmer. Was im Vertrag so eng und streng geregelt werden soll, erfüllt nicht nur die Brüsseler Forderungen, sondern ist in wichtigen Punkten weit restriktiver, es schränkt zusätzlich ein, es verbietet. Restriktionen sind aber das Gegenteil von Entwicklungsmöglichkeiten.
Deshalb ist es uns wirklich wichtig, in Punkt 1 unseres Antrages noch einmal grundsätzlich das Bekannte zu betonen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat im Rahmen seines Grundversorgungsauftrages die demokratische und kulturelle Verantwortung, Programm anzubieten, das Information, Bildung und Unterhaltung umfasst. Diese unabhängigen und frei verfügbaren Angebote sind der ganzen Gesellschaft und allen Altersgruppen zur Verfügung zu stellen.
Das Durchschnittsalter des ZDF- und ARD-Publikums liegt jüngsten Studien zufolge bei über 50 Jahren. Ein Grund dafür ist die veränderte Mediennutzung von jungen und jüngeren Menschen. Es sitzt eben nicht mehr die ganze Familie einträchtig am Sonnabendabend vor dem Fernseher und wartet auf Thomas Gottschalk und die Publikumswette.
Auch die 20-Uhr-Tagesschau ist nicht mehr immer das unbedingte definitive Ende jeden Abendbrotes. Viele, vor allem jüngere Leute, lassen sich ihren Tagesablauf nicht mehr von festen Sendezeiten vorschreiben, denn technisch ist es ohne Weiteres möglich, sich sein individuelles Wunschprogramm im Nachhinein anzuschauen.
Es ist auch technisch möglich und inhaltlich sinnvoll, das eine oder andere gründlicher und genauer nachzulesen, und das durchaus länger als nur sieben Tage.
Hier bin ich bereits bei den ganz konkreten Beschneidungspunkten, die eilfertige Staatskanzleimitarbeiter im Rundfunkstaatsvertrag festklopfen wollen. Wieso sollen Inhalte nach sieben Tagen gelöscht werden? Wieso Sportsendungen nach 24 Stunden? Diese unsinnige Regelung widerspricht jedem Informationsbedürfnis und jeder Vernunft, denn es handelt sich um Inhalte, die mit dem Geld der Gebührenzahler geschaffen wurden. Dieser Unfug muss aus dem Vertrag verschwinden.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat geradezu die Pflicht, Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, wenn er seinem grundgesetzlich verbürgtem Anspruch gerecht werden und alle Bürgerinnen und Bürger errei
chen will. Wir können und wollen jungen und natürlich auch älteren Menschen nicht vorschreiben, woher sie ihre Informationen und ihre Unterhaltung beziehen. Aber wir müssen es ihnen ermöglichen, diese von ihnen ohnehin schon bezahlten Informationen auch zeitunabhängig im Netz zu finden.
Wer jetzt aufschreien sollte und die Öffentlich-Rechtlichen als unendlich großen Krake im Internet befürchtet, der alles und jedes, was privatwirtschaftlich finanziert wurde und wird, unter sich erdrückt, dem sei hier noch einmal gesagt: Zum einen sorgt der erwähnte Dreistufentest den Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen durchlaufen müssen, dafür, dass es sich bei den Angeboten um publizistischen Mehrwert handelt. Dabei haben Dritte, also VPRT und Zeitungsverleger, Zeit, Stellung zu beziehen. Zum anderen ist die KEF – die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs – ein bewährtes und unbestrittenes Instrument dafür, finanzielle Wunschträume und Höhenflüge zu beschneiden und ARD und ZDF gegebenenfalls auf die Erde zu holen. Die Onlinedienste sind Teil des Bestandes und Telemedienkonzepte müssen in diesen Rahmen passen.
Wenn aber tatsächlich alles und jedes, was bereits jetzt und bewährt unter Tagesschau.de usw. im Internet zu finden ist, noch einmal den Dreistufentest durchlaufen soll, dann werden sämtliche Ressourcen auf unbestimmte Zeit gebunden. Dann wäre wirklich Funkstille im Internet. Das heißt, vernünftig und akzeptabel ist es, die neuen und die veränderten Angebote zu überprüfen. Völlig übertrieben und in keinem Aufwand-Nutzen-Verhältnis stehend wäre es dagegen, alles schon Vorhandene auch durch den Dreistufentest zu schicken.
Angesichts der zu prüfenden Angebote kann es für die Rundfunkgremien nur hilfreich und dienlich sein, ihre neuen Herausforderungen mit so viel Sachverstand wie möglich anzugehen. Wir sähen die Gremien gern auch in ihrer Kompetenz gestärkt und appellieren daher, sie sowohl durch externen Sachverstand zu unterstützen als auch durch ihre Fortbildung dem hohen Anspruch gerecht zu werden.
Eines möchte ich an dieser Stelle nicht vergessen. Es geht bei den Angeboten um einen rein publizistischen Wettbewerb. Von diesem publizistischen Wettbewerb können und sollten alle Seiten profitieren. Denn dass dieser Wettbewerb nötig ist, ist keinesfalls Schnee aus den Achtzigern, lassen die jüngsten Entwicklungen im Printmedienbereich vermuten. Immer stärker drängen Finanzinvestoren auch in diesen Bereich. Man denke zum Beispiel an die Hauptanteilseigner im Berliner Verlag, dem zuallererst und offenbar leider auch als Einziges die Gewinnmaximierung am unternehmerischen Herzen liegt. Der publizistische Anspruch ist dabei weniger als zweitrangig.
Meine Damen und Herren! Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass viele, die in den vergangenen Monaten den medienpolitischen Kampf mit verbissener Hartnäckigkeit geführt haben und immer noch führen, sich ARD,
ZDF und Deutschlandradio als falsches Feindbild gesucht haben. Die privaten Sender und Verleger haben sich vor allem genauso wie die öffentlich-rechtlichen mit den Googles und Yahoos dieser Welt auseinanderzusetzen. Deshalb ist es erstaunlich, mit welcher Kraft und welchem Kampfgeist sie ausgerechnet in die vermeintliche Abwehrschlacht im Internet steigen.
Die Verleger haben sich dem deutschen Pressekodex zu stellen. Die öffentlich-rechtlichen wie die privaten Rundfunkanbieter werden von den Landesmedienanstalten und von den zuständigen Jugendschutzstellen kontrolliert. Alle diese Qualitätsstandards sind dem Internetriesen völlig egal.
Statt Verbote zu formulieren und Abruffristen festzulegen, wäre es doch weit produktiver, über Online-Kooperationen zwischen öffentlichen und privaten Sendern nachzudenken, wie sie in England möglich sind. Was spricht eigentlich dagegen, Beiträge von ARD und ZDF nicht nach sieben Tagen aus dem Netz zu nehmen und verschwinden zu lassen, sondern sie auch von Verlagen für ihre Online-Portale nutzen zu lassen? Schließlich sind sie sauber recherchiert, von der Allgemeinheit ohnehin bezahlt und sie verdienen Besseres, als im Nichts zu verschwinden. Einige solche Kooperationen gibt es schon: Das Portal der WAZ-Gruppe und der „derwesten.de“ ist hierfür ein Beispiel.
Der Deutsche Kulturrat hat es in seiner Stellungnahme nicht an Klarheit fehlen lassen: „Die Vorschläge aus dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag sichern diese Partizipation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an den neuen technischen Möglichkeiten nicht. Im Gegenteil, sie verschließen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wesentliche Vorteile der Verbreitungsmöglichkeiten im Interesse und zum Vorteil seiner Zuhörer und Zuschauer.“
Meine Damen und Herren! Das ist die falsche Entwicklung in Zeiten der Digitalisierung und des Internets. Lassen Sie uns gemeinsam versuchen, diese Restriktionen abzubauen, eben im Interesse und zum Vorteil der Nutzer, der Zuhörer und der Zuschauer. Lassen Sie uns die Weichen richtig stellen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der GRÜNEN, den wir jetzt diskutieren, könnte durchaus auch überschrieben sein: Das Flugwesen, es entwickelt sich, Genossen Bauern. Sie kennen diese Geschichte. Am Ende blickten die Bauern finster und ihr Agitator der KPdSU konnte die Bauern nicht davon überzeugen, dass es etwas Gutes ist, was da auf sie zukommt. Die Geschichte heißt: „Die Kuh im Propeller“. Ich weiß natürlich, es handelt sich nicht um das Flugwesen, über das wir heute diskutieren, sondern es geht um das Informationswesen.
Wir haben es durch die rasante technische Entwicklung, die die des Flugwesens offenbar weit übersteigt, mit einer exorbitanten Vermehrung der Informationskanäle zu tun und sprechen deshalb auch von der digitalen Revolution, die auf uns zukommt und die schon im Gange ist. Um das zu verdeutlichen, will ich ein für den Sächsischen Landtag nahe liegendes, wenn auch nicht ganz ernst gemeintes Beispiel anführen. Auf einen mit bisher analogen Signalen belegten Übertragungskanal – sagen wir mit der Informationsdichte einer Rede unseres verehrten Herrn Finanzministers Prof. Unland – passen künftig vier digitale Kanäle mit einer Packungsdichte, wie wir diese von unserer Kollegin Hermenau gewöhnt sind. Kurzum, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eröffneten sich im Internetzeitalter ungeahnte Entwicklungsmöglichkeiten, ginge es nach dem Prinzip: Koste es, was es wolle. Das hatte eben Herr Gerstenberg vertreten. Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber über zwangsweise erhobene Gebühren finanziert wird, muss es ein paar vernünftige eingrenzende Regelungen geben, ohne die verfassungsmäßige Entwicklungsgarantie aus dem Blick zu verlieren, auch nicht die Bestandsgarantie.
Die Ausgestaltung der Rundfunkordnung liegt nun einmal in der Verantwortung der Landesparlamente. Das Bundesverfassungsgericht hat deren Rolle im jüngsten Rundfunkgebührenurteil ausdrücklich unterstrichen. Die konkretisierende Fortentwicklung des Rundfunkauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist ebenfalls in die Hände der Landesparlamente gelegt wie die Wahrung der Belange der Rundfunkteilnehmer, die den öffentlichrechtlichen Rundfunk finanzieren müssen. Deshalb ist es wichtig, wenn wir auf die Ausgestaltung der Staatsverträge Einfluss nehmen. Insoweit ist der Antrag der GRÜNEN durchaus zu begrüßen. Er geht allerdings in die falsche Richtung.
Gegenstand des vorliegenden Antrages der GRÜNEN ist, wie erwähnt, der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fortentwickeln soll. Der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll von den Ministerpräsidenten der Länder am 23. und 24. Oktober dieses Jahres auf der Jahresministerpräsidentenkonferenz hier in Dresden parafiert und im Dezember 2008 unterschrieben werden. Die Landtage sind dann aufgefordert, diesen Staatsvertrag bis spätestens 1. Mai 2009 zu ratifizieren.
Das ist aus der Sicht der Europäischen Kommission übrigens der allerletzte Termin zur Erfüllung des sogenannten Beihilfekompromisses, der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union vereinbart worden ist. Eine Überschreitung dieser Frist, meine Damen und Herren, würde unabänderlich ein beihilferechtliches Strafverfahren in Gang setzen, das den Bestand unseres gebührenfinanzierten öffentlichrechtlichen Rundfunks infrage stellen könnte. Das ist nicht das, was wir wollen.
Die Präzisierung des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insbesondere für den Internetbereich bei Digitalfernsehkanälen und mobilen Diensten ist also dringend geboten.
Der Antrag der GRÜNEN ist insofern irreführend, als es im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht darum geht, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vom Internetzeitalter auszuschließen, sondern formal überhaupt erstmals mit Online-Angeboten zu beauftragen. Ohne diese ausdrückliche Beauftragung durch den Gesetzgeber – das sind die 16 Landtage – dürfen diese Angebote nicht über Rundfunkgebühren finanziert werden.
Die Forderung der GRÜNEN, nicht über die von der EUKommission geforderten Einschränkungen der OnlineEntwicklungsfreiheit hinauszugehen, entbehrt jeglicher Grundlage, denn die Umsetzung des Kompromisses ist in enger Abstimmung mit der EU-Kommission erfolgt.
Ich will dazu bemerken, dass ich mehrere Jahre eine Arbeitsgruppe der Fraktionsvorsitzendenkonferenz von CDU und CSU geleitet habe, die sich genau mit dieser Problematik befasst hat, dass wir auch in Brüssel und auch bei der BBC in London waren, dass wir alle Aspekte, die rechtlich geboten sind, von unserem Verfassungsgerichtsurteil her, aber auch von der EU-Kommission gesehen, erörtert und geprüft haben und dass wir zu gleichen oder ähnlichen Ergebnissen gekommen sind, wie sie jetzt von den Chefs der Staatskanzleien bzw. den Ministerpräsidenten im Entwurf des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages niedergelegt sind.
Die zweite Forderung der GRÜNEN, die zeitliche Befristung für nichtlineare Online-Angebote aufzuheben, verkennt, dass die Rundfunkanstalten von sich aus Befristungen angeboten haben, um eben gerade die von der EUKommission geforderte Begrenzung der InternetAngebote zu bewirken.
Es ist den Anstalten im Übrigen unbenommen, in einem Telemedienkonzept festzulegen, welche Teile der befristeten Online-Angebote in Mediatheken eingestellt und dort unbefristet oder längerfristig abgerufen werden dürfen. Ein solches Telemedienkonzept bedarf allerdings – das ist richtig, das hat Herr Gerstenberg gesagt – der Genehmigung durch die Rundfunkgremien, nachdem es den sogenannten Dreistufentest bestanden hat.
Nichtlineare Angebote, das heißt, es wird nicht nur über das Internet zu der Zeit empfangen, zu der die Sendung ausgestrahlt wird, sondern man kann es mitunter eben sieben Tage lang abrufen, wenn man es möchte, wenn man Zeit hat, wenn man sich gerade dafür interessiert. Gefordert wird nun eine längere Einstellung ins Internet. Man muss sehen, wie weit man dort kommt. Es gibt auch bestimmte kulturell wertvolle Angebote, die vielleicht von vornherein länger im Netz bleiben können.
Im Übrigen können die Öffentlich-Rechtlichen natürlich auch kommerzielle Angebote machen, die aber dann fein säuberlich getrennt werden müssen. Sie dürfen nicht aus
Gebührenmitteln finanziert werden, sondern das muss extra ausgewiesen werden, die Einnahmen daraus müssen auf extra Konten kommen, müssen extra geprüft werden und dergleichen mehr. Also, es darf nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung dadurch kommen, dass die ÖffentlichRechtlichen jetzt mit Gebührenmitteln andere Wettbewerber aus diesem Markt verdrängen, die sich rein über Werbeeinnahmen finanzieren müssen.
Ich will noch etwas zu dem Dreistufentest sagen, den es auch bei der BBC in Großbritannien gibt. Dieser Test soll klären, inwieweit das Angebot oder die Veränderung eines bestehenden Angebots erstens den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht und zweitens in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt, sodass sich Herr Reich-Ranicki nicht unnötig aufregen muss. Drittens muss geprüft werden, welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.
Die GRÜNEN irren, wenn sie meinen, dass die in Form von Pilotprojekten bisher existierenden Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diesen Dreistufentest nicht mehr durchlaufen müssten. Denn hier besteht gegenüber der EU-Kommission, verehrter Herr Gerstenberg, schon deshalb kein Spielraum, weil auch diese schon existierenden Online-Angebote natürlich neu sind, weil die Anstalten formal erstmals im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit Online-Angeboten beauftragt werden sollen. Wenn die GRÜNEN in ihrem Antrag richtigerweise fordern, die Rundfunkgremien insbesondere durch Beiziehung externen Sachverstands bei ihren neuen Aufgaben, sprich beim Dreistufentest, zu stärken, so steht das im Widerspruch zu ihrer Forderung nach einer Beschränkung des Anwendungsbereichs des Dreistufentests.
Lassen Sie mich abschließend erklären: Die CDUFraktion bekennt sich zum dualen Rundfunksystem in Deutschland und hält den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für unverzichtbar. Sie will, wie es unsere Verfassung vorschreibt, auch seine Weiterentwicklung garantieren. Sie will ihn auf gar keinen Fall vom Internetzeitalter ausschließen, aber sie will diese Aktivitäten, die durchaus notwendig und richtig sind, nun auch in Bahnen lenken, die sie unanfechtbar machen, weil es, wie bereits erwähnt, auf der anderen Seite auch Kämpfer für den privaten Bereich gibt, die durchaus geneigt sind, wieder vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen oder was weiß ich was, und dann hätten wir schlechte Karten, wenn man uns nachweisen könnte – ich stelle mich jetzt auf die Seite der Öffentlich-Rechtlichen –, dass wir diesen Beihilfekompromiss nicht ordnungsgemäß erfüllt haben. Das ist nämlich eine Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Kommission, und da gibt es kaum Spielraum, davon abzuweichen.
Die CDU-Fraktion – das will ich ausdrücklich betonen – steht aber auch auf der Seite der Gebührenzahler. Wir sind überzeugt davon, dass die Formulierungen im Entwurf des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages sinnvoll,
notwendig und geboten sind. Wir sind gehalten, auch darauf zu achten, dass sich die genannten OnlineAngebote nicht zu Gebührentreibern mausern; denn Grundgesetzartikel 5 Abs. 1 besagt, dass jeder das Recht hat, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Es darf deshalb niemand von der Teilnahme am öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgeschlossen werden, nur weil er die Rundfunkgebühren nicht mehr bezahlen kann.
Nun gibt es immer das Argument, Sozialhilfeempfänger und ALG-II-Empfänger seien ohnehin von der Pflicht zur Gebührenzahlung befreit. Wir denken aber auch an diejenigen, die nicht zu dieser Gruppe gehören, die knapp über diesem Einkommenslevel liegen und die jede Gebührenerhöhung hart trifft. Wir müssen, glaube ich, rückschauend bedenken, dass es noch nie einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag gegeben hat, der über die Gebührenhöhe entscheiden musste, wobei die Gebühren gesunken sind. Wir haben immer über Erhöhungen beschließen müssen. Und da wir heute in einer Zeit leben, in der kein Bereich von Sparmaßnahmen ausgenommen ist, weil die öffentlichen Mittel eben geringer werden, ist es irgendwie nicht logisch, dass es einen einzigen Bereich geben sollte, der von vornherein davon ausgehen kann, dass es immer und immer wieder einen Aufwuchs gibt.
Sicherlich hat der Öffentlich-Rechtliche gute Argumente und auch Verfassungsgerichtsurteile auf seiner Seite, weil es eben diese Bestandsgarantie und diese Entwicklungsgarantie gibt. Neuerdings sprechen wir auch von Technologieneutralität; das sei alles zugestanden. Aber es müsste vielleicht bei den Intendanten, bei den Sendern ein Denken einsetzen, das davon ausgeht, dass die Grenze der Akzeptanz der Gebührenzahler längst erreicht ist und dass es nur noch eines Tropfens bedarf, dass das Fass überläuft, dass dann niemand mehr bereit sein wird, Rundfunkgebühren zu bezahlen, und dass man sich schon deshalb von den Öffentlich-Rechtlichen abwendet.
Natürlich denken wir auch an die Seh- und Hörgewohnheiten der jungen Menschen, die sich weitgehend auf das Internet beziehen. Deshalb ist unser dringender Appell, mit Maß an die Sache heranzugehen und sie so voranzutreiben und sich entwickeln zu lassen, dass wir zu einer vernünftigen Lösung kommen, die wir im Entwurf des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages schon weitgehend erkennen können.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! ARD, ZDF und Deutschlandradio haben keine Freiheit an sich. Sie haben – so hat es das Bundesverfassungsgericht festgestellt – eine der Demokratie dienende Freiheit. Sie sollen einen Beitrag zur öffentlichen Meinungs- und Willensbildung
leisten, und dies insbesondere durch Beiträge zur Information, zur Kultur und dann auch zur Unterhaltung. Dies ist der Ausgangspunkt.
Die GRÜNEN suggerieren mit ihrer Überschrift, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk vom Internetzeitalter ausgeschlossen werden soll. Wer mal bei ARD, ZDF und Deutschlandradio nachsieht, kann einen Ausschluss vom Internetzeitalter derzeit nicht erkennen