Das Mindesterziehungsgeld beträgt 300 Euro monatlich. Der Lohnsteuerhilfeverein Hessen errechnete auf Basis eines Jahreseinkommens von 22 000 Euro die Belastung durch den Progressionsvorbehalt mit etwa 365 Euro. Damit fließen also etwa 10 % des Mindestelterngeldes als indirekte Steuer zurück. Es beträgt also tatsächlich nicht 300 Euro, es sind dann nur noch 270 Euro. In diesem Zusammenhang dann noch von Steuerfreiheit zu sprechen ist schon ziemlich kühn.
Wir als NPD – Herr Rohwer, Sie wissen es – haben Ihnen in diesem Hause unser Modell des Müttergehalts vorgestellt, das die Erziehungsleistung der Mütter und – ich betone – auch der Väter würdigt. 1 000 Euro netto erachten wir als unabdingbar, weil Erziehungsarbeit Vollzeitarbeit ist.
Und, Herr Rohwer, ich habe keine Kleinkinder mehr, die ich erziehen müsste; meine Kinder sind selber berufstätig.
„Netto“ heißt, dass wir ohne Wenn und Aber für die Einzahlung in das Sozialsystem stehen. Im Gegensatz zum steuerfreien, aber durch den Progressionsvorbehalt steuerlich nicht unberührten Bundeselterngeld erwerben die Mütter und Väter nach unserem Modell, nach dem NPD-Modell, Ansprüche zum Beispiel für ihre Rentenleistung. Damit haben wir als NPD Ihnen einen völlig anderen, einen gerechteren Ansatz geliefert, der sich auch dem demografischen Zusammenbruch deutlich besser stellt.
Abschließend möchte ich noch kurz auf Ihre Glaubwürdigkeit, was die Aussage als Parteiangehörige angeht, eingehen. Der hessische Finanzminister Karl-Heinz Weimar, CDU, sprach sich für eine einheitliche Besteuerung aus – was nun durch das Einknicken der Sächsischen Staatsregierung zwar der Fall ist; er wollte jedoch, so gab er es in der Presse vollmundig vor, dass der Sockelbetrag
Auch die bayerische CSU sprach sich noch im Landtagswahlkampf gegen die Verkürzung des Elterngeldes aus.
Ich erinnere ebenso an den finanzpolitischen Sprecher der FDP und Bundestagsvizepräsidenten Herrn HansOtto Solms. Dieser forderte, die Besteuerung des Sockelbetrages „unverzüglich einzustellen“.
In NRW schlossen sich die GRÜNEN ebenso der sächsischen Vorgehensweise an und gingen – zumindest verbal – so weit, dass das gesamte Elterngeld keinerlei steuerliche Veränderungen herbeiführen möge. Das ist aufgrund des in Mitteldeutschland geringen Einkommens auch unsere Auffassung.
Da es aber dennoch kaum durchsetzbar ist, werbe ich nochmals dafür, dass von Sachsen ausgehend zumindest als erster Schritt der Bezug des Mindestelterngeldes keine steuerlichen Auswirkungen erfährt.
Meine Damen und Herren! Neben der demografischen Krise rollt über die BRD gerade eine Finanz- und im Schlepptau davon eine gewaltige Wirtschaftskrise heran.
Wer das Land mit seinen Bürgern jetzt noch zusätzlich mit einer widersinnigen Steuergesetzgebung belastet, riskiert die Zukunft. Also geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie unserem Antrag doch einmal zu!
Danke. – Gibt es weiteren Redebedarf? – Dann frage ich die Staatsregierung. – Sie verneint. Frau Schüßler, dann das Schlusswort. – Das war es schon. Gut.
Meine Damen und Herren! Damit stelle ich die Drucksache 4/13443 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und einer Reihe von Zustimmungen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt. Dieser Tagesordnungspunkt ist abgearbeitet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatsministerin Clauß, in einem Interview mit den „Dresdner Neuesten Nachrichten“ vom 16. August sagten Sie zum Streitpunkt „Verbesserte Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen kontra Finanzierung durch die Kommunen“ – ich zitiere: „Eines möchte ich jedenfalls nicht: dass die Eltern weiter belastet werden.“
Mit dem vorliegenden Antrag haben Sie, meine Damen und Herren von CDU und SPD, die Möglichkeit, den Worten von Frau Staatsministerin Clauß einen verbindlichen Beschluss folgen zu lassen. Genau wie die Sozialministerin ist die FDP der Auffassung, dass den Familien in Sachsen keine weiteren Belastungen zugemutet werden können. Dieses Signal sollten wir heute vom Sächsischen Landtag aussenden.
Sachsen will das familienfreundlichste Bundesland werden. Das war zumindest der Anspruch der ehemaligen Sozialministerin Frau Orosz. Dass es das auch werden soll, ist das Ziel der FDP, und ich hoffe, Frau Clauß, dass auch nach dem Wechsel im Kabinett dieses Ziel weiter besteht.
Was die Staatsregierung mit ihrem Entwurf des Doppelhaushalts 2009/2010 dem Landtag allerdings vorgelegt
hat, ist eine Rolle rückwärts in der sächsischen Familienpolitik. Es ist bisher ein Programm zur Erhöhung der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen, und das kann kein Sozial- und vor allem auch kein Bildungspolitiker wollen. Ich kann daher nur an die Kollegen von CDU und SPD sowie an Sie, Frau Clauß, appellieren: Setzen Sie sich durch! Schaffen Sie die Grundlage für eine qualitative Verbesserung in den Kitas, ohne dabei die Elternbeiträge zu erhöhen!
Warum müssen Eltern in Sachsen steigende Kita-Beiträge befürchten? Dazu ein kurzer Ausflug in die Grundlagen der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen.
Bisher bekommt jede Kommune für jedes Kind bei einer neunstündigen Betreuung 1 800 Euro pro Jahr. Anhand der Betriebskosten legt die Kommune den Elternbeitrag innerhalb eines Korridors von mindestens 20, maximal 30 % der Betriebskosten fest. Den restlichen Fehlbetrag zahlt die Kommune. Ist die Kita in freier Trägerschaft, erbringt der freie Träger gegebenenfalls einen kleinen Eigenanteil. Weiterhin gibt es vom Land Fördermaßnahmen zur Umsetzung des Bildungsplanes und extra Mittel für das Schulvorbereitungsjahr.
Für das nächste Jahr möchte die Staatsregierung die Qualität in den Kindergärten für die Drei- bis Sechsjährigen verbessern, indem sie den Personalschlüssel von 1 : 13 auf 1 : 12 Kinder senkt. Das ist ausdrücklich zu begrüßen – auch von der FDP-Seite aus. Doch strikt
Sie werden jetzt einwenden, dass der Freistaat die KitaPauschale um 75 Euro erhöht. Das entspricht einem Mehraufwand von 14 Millionen Euro. Doch damit ist – das geben Sie von der Regierung auch zu – nur die Hälfte der Mehrkosten für die Reduzierung des Personalschlüssels beglichen. Den Rest sollen die Kommunen zahlen. Sie brüsten sich damit, dass Sie zumindest die Hälfe übernehmen. Das ist aus unserer Sicht absurd und letzten Endes auch noch falsch – ich werde es Ihnen beweisen.
Wegen des verbesserten Personalschlüssels streichen Sie nämlich einen Titel in Höhe eines Ist-Betrages in 2007 von 6,9 Millionen Euro ein. Dieser diente der Finanzierung von zusätzlichem Personal im Schulvorbereitungsjahr. Sie streichen mit gleicher Begründung weitere 7 Millionen Euro zur Förderung von Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen ein. Wer jetzt schnell rechnet kann erkennen: Was die Staatsregierung den Kommunen über die Pauschale gibt, nimmt sie den Kommunen an anderer Stelle wieder. Das ist Trickserei, die die Finanzpolitiker vielleicht begeistern mag.
Ich kann an dieser Stelle nur feststellen: Während die Staatsregierung für mehr Kinder mehr Geld ausgibt, haben die Kommunen zudem weitere enorme Ausgaben bei den Betriebskosten zu schultern. Hohe Tarifabschlüsse und steigende Energiepreise schlagen eins zu eins auf die kommunalen Haushalte durch und die Mehrkosten zur Qualitätssteigerung für den verbesserten Personalschlüssel sind jetzt ebenfalls zu tragen.
Die von CDU-Fraktion und SPD-Fraktion getragene Staatsregierung will gar nicht mehr Geld für Kinder ausgeben, so scheint es mir. Nein, sie spart sogar. Sie will zusätzliche Mittel des Bundes nicht an die Kommunen weitergeben. Als wir letzte Woche den Antrag stellten, habe ich noch gar nicht geahnt, wie aktuell der heutige Antrag sein wird: Sachsen hat nach einer bereits im Juli dieses Jahres angekündigten Prüfung von der Bundesfamilienministerin eine glatte Sechs für die Finanzierung des Kita-Ausbaus erhalten. Es ist das peinliche i-Tüpfelchen auf den Streit über die Finanzierung der Qualitätsverbesserung in Kitas; ein Streit, der das familienpolitische Ansehen Sachsens beschädigt.
Frau Staatsministerin Clauß, klären Sie uns heute auf, wie der Missstand behoben werden soll! Noch wichtiger ist, dass Sie dafür sorgen, dass die Kommunen diese zusätzlichen Bundesmittel erhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Koalition! Bleibt es bei der geplanten geringen Erhöhung der Kita-Pauschale, geht dies nicht ohne Gebührenerhöhung an den Eltern vorbei. Es wird auch voraussichtlich den Ausbau von Kita-Plätzen bremsen, denn die Kommune kann das Geld nur einmal ausgeben. Beides haben Sie dann zu verantworten, wenn der jetzige Entwurf des
Die FDP macht Ihnen heute deshalb dieses Angebot. Sagen Sie die volle Finanzierung der Mehrkosten für einen verbesserten Personalschlüssel zu! Nehmen Sie Verhandlungen mit den Kommunen über eine angemessene Beteiligung an den Betriebskosten auf und geben Sie das Geld des Bundes dorthin, wo es hingehört – an die Kommunen. Die FDP will steigende Kita-Gebühren verhindern, und das geht nur, wenn die Kommunen nicht weiter allein die Mehrkosten im Kita-Bereich tragen müssen. Der Freistaat muss sich zusätzlich angemessen beteiligen.
Zum Schluss ist noch anzumerken: Während wir versuchen steigende Kita-Gebühren für die Eltern abzuwehren, gibt es mittlerweile Befürworter in allen Parteien, die kostenlose Kitas proklamieren. Bund, Land und Kommunen müssen gemeinsam dafür sorgen, dass kurzfristig steigende Kita-Gebühren verhindert, mittelfristig im Schulvorbereitungsjahr und langfristig sogar ganz abgeschafft werden. Es ist doch absurd, dass überall über kostenlose Kita-Plätze diskutiert wird und Sachsen an der Diskussion mit steigenden Elternbeiträgen teilnimmt. Das ist unglaubwürdig. Ich denke, dass wir im Landtag die Pflicht haben, Sachsen zu einem familienfreundlichen Bundesland zu machen. Ich bitte Sie daher um die Annahme unseres Antrags.
Das Wort hatte die einreichende Fraktion. Jetzt spricht die CDU, vertreten durch ihren „Jungvater“ Herrn Krauß.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP fordert heute, dass die Staatsregierung ein Maßnahmepaket vorlegen soll, das den Haushalt betrifft. Frau Schütz hat gesagt: Die Staatsministerin solle das Geld an die Kommunen geben. Ich weiß nicht, ob es der FDP schon aufgefallen ist, aber für den Haushalt ist immer noch der Landtag zuständig. Wir bestimmen über den Haushalt und wir sagen, wer das Geld bekommt. Wir haben die Aufgabe, den Haushalt aufzustellen.
Man kann dazu keinen Antrag im Landtag im Oktoberplenum machen. Sie müssen Änderungsanträge für das Plenum schreiben, dann werden sie in den Facharbeitskreisen und in den Ausschüssen diskutiert. Wir werden Ihre Änderungsanträge im Plenum im Dezember diskutieren. Sie müssen die Änderungsanträge konkret stellen und sagen, wo das Geld herkommen soll.
Für den Punkt I allein schon fordern Sie einen dreistelligen Millionenbetrag. Bitte schön, dann müssen Sie auch sagen, wo das Geld herkommen soll. Wenn ich den Punkt II noch hinzunehme, dann benötige ich noch einmal einen
Betrag in dreistelliger Millionenhöhe. Sie sagen, im Kindergarten soll alles kostenlos sein. Das können Sie gern fordern. Aber Sie müssen einmal die Gegenfinanzierung aufstellen. Das kann man von einer Partei, die von sich behauptet, dass sie etwas von Wirtschafts- und Finanzpolitik versteht, erwarten.