In der Debatte gab es einen konkreten Vorschlag in Form der Frage, inwieweit der Freistaat selbst die Sperrminorität halten kann, indem er Geld anfasst und somit hilft, über die Anteile der Kommunen, die Sicherheit von VNG selbst zu bringen. Was sagen Sie dazu?
Ich möchte erst einmal etwas zum ersten Teil Ihrer Frage sagen. Wie die Chancen der beiden Ministerpräsidenten stehen, weiß ich nicht; darüber möchte ich auch nicht spekulieren. Ich denke aber, wir haben die besseren Argumente auf unserer Seite. Das müssen wir verdeutlichen.
(Beifall bei der CDU, der SPD, der Abg. Dr. Monika Runge, Linksfraktion, und der Staatsministerin Christine Clauß)
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Ich bin mir sicher, wenn es nur noch darum geht, die Anteile aufzufangen, die die Kommunen verkaufen wollen, dann werden wir in Sachsen eine Lösung finden.
Das war das Schlusswort zu Tagesordnungspunkt 3, Verbundnetz Gas AG unterstützen – Arbeitsplätze am Standort Leipzig sichern, Drucksache 4/13093, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Antrag einmütig beschlossen worden.
Meine Damen und Herren! Bevor ich Sie in die Mittagspause entlasse, möchte ich Sie daran erinnern, dass uns in der Lobby Kollegen erwarten, die uns von „Fairen Wochen“ und „Fairem Handel“ begeistern wollen. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Stand besuchen würden und wir uns um 14:20 Uhr zur Fortsetzung unserer Beratungen wieder hier einfinden könnten.
Meine Damen und Herren! Es ist 14:20 Uhr und 15 Sekunden. Wir sind 15 Sekunden zu spät, setzen jetzt aber fort mit
Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht nur die Mitglieder des Sächsischen Landtags, sondern auch die sächsischen Versicherten und die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, was denn die Staatsregierung des Freistaates
Sachsen bezüglich des Normenkontrollverfahrens nun zu tun gedenkt. Was wird mit dem Gesundheitsfonds? Was wird mit der Konvergenzklausel? Werden die Versicherten Sachsens geschröpft – oder eben gesichert? Wir haben Unklarheiten.
Die Sächsische Staatsregierung hatte sich vor der Sommerpause verpflichtet, alle Mittel auszuschöpfen, damit die Rahmenbedingungen des Gesundheitsfonds nicht einseitig und überproportional gegen die Interessen der sächsischen Beitragszahler wirken. Alle Mittel – das kann
Nun war diese Woche in der „LVZ online“ zu lesen, das Problem sei jetzt in Berlin erkannt, man wolle eine gemeinsame Lösung finden. Nun ja, wir werden sehen. Der Ministerpräsident wird zitiert, er sei zuversichtlich, dass es zeitnah zu einer Modifizierung des Gesetzes kommen werde, also eine Nachbesserung an den umstrittenen Ausgleichszahlungen für den geplanten Gesundheitsfonds auf den Weg gebracht werden solle. Der Gesetzentwurf werde derzeit auf Bundesebene beraten. So gut das klingt, es bleibt eine Geheimniskrämerei. Wir kennen diese Nachbesserung nicht, und wir kennen auch nicht den Gesetzentwurf.
Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung, so meine ich, gehört auf den Müll – wir haben das hier im Hohen Hause schon sehr oft vorgetragen –; denn es ist unsozial. Es ist überhaupt nicht solidarisch, wie uns immer vorgegaukelt wird.
Eine wirkliche Gesundheitsreform, meine Damen und Herren, muss anders aussehen. Sie muss wirklich die Versicherten im Blick haben. Doch ich will mich hier nicht noch einmal wiederholen. Wir haben darüber schon oft genug gesprochen.
Wenn ich mich dennoch darauf einlasse, dann möchte ich schon die Staatsregierung fragen – den Herrn Ministerpräsidenten oder Sie, Frau Staatsministerin –: Welche Nachbesserungen sind das? Stehen diese etwa im Zusammenhang mit dem Kompromiss, auf den sich die unionsgeführten Länder eingelassen haben? Sie erinnern sich vielleicht: In einem vertraulichen Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der unionsgeführten Bundesländer wurde – bereits vor der Sommerpause – eine Einigung erzielt. Es soll auf eine Umverteilung der Gelder zwischen den Ländern verzichtet werden. Stattdessen soll das Reservekonto angezapft werden, das die Krankenkassen von 2009 an für schlechte Zeiten anlegen sollten. Die Einzahlungen in diese sogenannte „Liquiditätsrücklage“ sollen nun zunächst an die Länder weitergereicht werden. Das gelte vor allem für die ersten beiden Jahre nach Einführung des Gesundheitsfonds, möglicherweise sogar länger. Für 2009 wird das voraussichtlich ein Betrag von 500 Millionen Euro sein. Das Anlegen der Kassenrücklage soll also entsprechend länger dauern.
In diesem gleichen Gespräch verständigten sich die Beteiligten auch darauf, den niedergelassenen Ärzten von 2009 an mindestens 2,5 Milliarden Euro mehr Geld zukommen zu lassen.
Das Problem damals und möglicherweise noch heute ist: Es fehlen ebendiese Gesetzesänderungen und eine Einigung der Beteiligten – so wird jetzt gesagt – sei in Sicht. Daran habe ich so meine Zweifel.
Es geht um einen Kompromiss, auf den sich damals der sächsische Ministerpräsident nicht einlassen wollte, meine Damen und Herren. Damals wurde weiterhin die Gefahr gesehen, dass durch die Konvergenzklausel mehr als 300 Millionen Euro der sächsischen Beitragszahler aus dem Land abflössen. Der Ministerpräsident ließ sich damals wie folgt zitieren: „Im Effekt würden damit die wirtschaftlichen Kassen in Sachsen und die sächsischen Ärzte, deren Honorare unter dem Niveau der alten Länder liegen, die höheren Arzthonorare in Bayern finanzieren. Das werde ich nicht kampflos hinnehmen.“ Das findet unsere Unterstützung.
Die Zweifel der Staatsregierung, dass die sogenannten Konvergenzregelungen in der Gesundheitsreform nicht mit der Verfassung konform sind, teilen wir. Insofern begrüßten wir auch die Idee, ein Normenkontrollverfahren anzustrengen und insoweit ein Gutachten zur Prüfung der Erfolgsaussichten für ein solches Verfahren in Auftrag zu geben. Das liegt nun vor, wie wir zur Kenntnis nehmen konnten. Es hat den Steuerzahler 130 000 Euro gekostet. Ich frage nun, wofür? Warum passiert nichts? Ist es negativ? Ist es positiv? Wir wissen es nicht. Wir hören auch nichts von einer Klageerhebung. Wir bleiben weiter im Unklaren. Es ist auf jeden Fall nicht hinnehmbar, dass uns das Gutachten vorenthalten wird. Es wäre auch nicht zu akzeptieren, wenn nun nichts mehr passiert. Wenn es bei dem Kompromiss bliebe, der auf lange Sicht die gesetzlichen Krankenkassen sehr viel Geld kostet, wieder einmal die Versicherten belastet und weiterhin die reichen Länder überproportional bevorteilt, dann frage ich mich: Warum hat man sich überhaupt dazu entschlossen, ein solches Gutachten in Auftrag zu geben – einmal abgesehen davon, dass die Sachsen damit ein doch sehr teures Wahlgeschenk an die CSU geben? Das wollen wir nicht akzeptieren.
Möglicherweise wollen Sie uns erklären, dass eine Entlastung der sächsischen Versicherten eintreten wird. Dann machen Sie das bitte. Zweifel bestehen allerdings, denn der einheitliche höhere Beitragssatz wird ab 01.01.2009 kommen. Was die Einsammelstelle – so möchte ich das einmal nennen – einmal hat, das gibt sie vielleicht an die Kassen in bestimmten Beträgen zurück, aber nicht an die Versicherten. Selbst wenn das so sein sollte, wie das einmal irgendwo stand, dann muss man dabei schon bedenken, dass das einen erheblichen bürokratischen Aufwand bringt und die Kassen zusätzlich auch belastet werden. Es wird also auch teuer werden.
Vielleicht liegen aber ganz aktuelle Erkenntnisse vor. Wenn dem so ist, dann habe ich die herzliche Bitte an Sie, Frau Staatsministerin, dass Sie uns an Ihrem Erkenntniszuwachs teilhaben lassen. Ich bin schon sehr gespannt darauf. Sollte das nicht so sein, dann leiten Sie aber unverzüglich die Klageerhebung ein. Das ist unser Antrag.
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Ich muss gestehen, dass ich den vorliegenden Antrag der Linksfraktion mit etwas Erstaunen gelesen habe und mich an den 28. Mai zurückerinnert fühle, denn wir haben in diesem Hohen Hause zu einem Antrag der Linksfraktion zum gleichen Thema bereits diskutiert.
Ich habe gleichfalls nochmals feststellen müssen, dass der vorliegende Antrag nicht nur in der Zielstellung, sondern auch in der Begründung in großen Teilen fast wörtlich mit dem Antrag vom 28. Mai 2008 übereinstimmt.
Meine Damen und Herren! Aus dem Beitrag meines Vorredners ist mir auch nicht ersichtlich geworden, was sich zur Plenardebatte vom 28. Mai 2008 fundamental geändert haben soll. Vielmehr wird mir deutlich – nicht nur mir, sondern auch den Vertretern der Koalition –, dass die Linksfraktion wieder einmal auf einen Zug aufspringen möchte. Nur der rollt schon. Sie müssen nur aufpassen, dass Sie sich dabei nicht vertun.
Ich möchte zumindest noch einmal auf das eingehen – im Prinzip kann ich meine Rede vom 28. Mai 2008 noch einmal halten – und deutlich machen, was ich damals gesagt habe und was nach wie vor gilt.
Das Bundesland Freistaat Sachsen war in der entscheidenden Bundesratssitzung, als es um das Reformgesetz ging – das berühmte GKV WSG, Wettbewerbsstärkungsgesetz –, das einzige Bundesland der gesamten Republik, das Nein gesagt hat! Das sei noch einmal deutlich betont für alle Sächsinnen und Sachsen.
Die Staatsregierung hat damals im Bundesrat darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Reformgesetz negative Wirkungen haben wird, wenn es so kommt. Entsprechende Anträge, die im Bundesrat eingebracht wurden, sind nicht angenommen worden, auch nicht von Berlin, wo immerhin eine linke Gesundheitssenatorin gestellt wird. Berlin hat sich clevererweise enthalten. Man kann ja nicht wissen, was kommt.
Man kann immer klug sein. Man kann ja rechnen, dass man vielleicht noch ein paar Millionen kassiert, wenn man sich einmal mit jemandem gut stellt. Aber man muss auch einmal Farbe bekennen. Das hat Berlin nicht gemacht!
Die Staatsregierung brachte damals in der Bundesratssitzung ganz entscheidend zum Ausdruck, dass die Finanzierungsproblematik der gesetzlichen Krankenkassen mit diesem GKV WSG – und ganz konkret mit dem Konstrukt Gesundheitsfonds – nicht gelöst ist.
Was ist der Gesundheitsfonds? Vielleicht noch einmal kurz: Es ist eine Kapitalsammelstelle. Im Prinzip wird das, was die gesetzlichen Krankenkassen einnehmen, hierhin weitergegeben, und zusätzlich kommen noch einige Steuermittel dazu. Dann erfolgt die Aufteilung nach einem bisher noch nicht exakt definierten Eurobetrag pro Mitglied auf die einzelnen Krankenkassen zurück. Was bisher existiert, sind bekanntlich nur Gutachten und Hochrechnungen für den künftigen Beitragssatz. Klar ist natürlich, und es ist ja auch verständlich, dass zumindest die Bundesregierung mit den kleineren Beitragssätzen argumentiert, während die Kassen und die Fachleute von höheren Beitragssätzen ab 01.01.2009 ausgehen. Fakt ist – das habe ich im Mai gesagt –, der Bundestag hat sich eine Verantwortung auf den Tisch gezogen, wenn er in Kürze die Höhe des Beitragssatzes für die gesetzlichen Krankenkassen festlegt, um die ich die Abgeordneten nicht beneide. Wie habe ich gesagt? In diesem Fall wissen sie nicht, was sie tun.
Meine Damen und Herren! Ich betone noch einmal, dass die Staatsregierung bisher alle Möglichkeiten genutzt hat, um eine Änderung des Gesetzes zu erreichen. Ich sprach gerade vom Bundesrat. Nur, sie war auf weiter Flur ganz allein mit ihrem Nein.
Hinzu kommt, dass der Freistaat Sachsen seine Hände bis heute nicht in den Schoß gelegt hat und diese Entwicklung so ohne Weiteres hinnimmt.
Am 1. Juli dieses Jahres hat die damalige Staatsministerin Orosz die Möglichkeit eines Eilantrages der Sächsischen Staatsregierung vor dem Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, um so die Reform vor allen Dingen hinsichtlich der Konvergenzklausel zu stoppen. Die Staatsregierung befindet sich derzeit immer noch in Verhandlungen mit der Bundesebene, um eine unverhältnismäßig hohe Belastung im Rahmen der Konvergenzklausel für unseren Freistaat bzw. unsere Beitragszahler zu verhindern. Unseren Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung stehen ihre Anteile zu, immerhin zahlen sie diese ja ein. Es kann und darf nicht sein, dass sie die Lasten und auch den Luxus anderer Bundesländer tragen sollen, nur weil Sachsen aufgrund vorbildlich konsequenter Krankenhausplanungen und sehr gut wirtschaftender Krankenkassen niedrigere Beitragssätze hat als Krankenkassen anderer Länder.