Protocol of the Session on July 11, 2008

Davon können Sie ausgehen; bitte.

Ist der Staatsregierung bekannt, dass diese Pauschalvereinbarung lediglich für 14 Tage die Übernahme der finanziellen Kosten für die Aufbewahrung von Tieren umfasst und alle darüber hinaus anfallenden Kosten deutlich höher sind und diese 14 Tage überhaupt nicht absichern?

Danke für die Nachfrage. Sie bekommen die Antwort schriftlich.

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich bitte jetzt Herrn Abg. Kosel, die Frage Nr. 14 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf die Schülerbeförderung zum Sorbischen Gymnasium.

Nach dem Besuch des Witaj-Kindergartens und der sorbischen Grundschule wollen Kinder aus entlegenen Dörfern das Sorbische Gymnasium in Bautzen besuchen, um die sorbischsprachige Ausbildung fortzusetzen. Aus diesen Orten besteht keine Direktverbindung nach Bautzen. Das Internat mit seiner Interimslösung ist indes nicht mehr ausreichend sprachfördernd.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung in diesen besonderen Fällen für den Schülertransport?

2. Ist die Staatsregierung auch der Meinung des Landkreises Bautzen, der in §§ 2 und 3 der Satzung über Schülerbeförderungskosten zwar einräumt, dass – ich zitiere – "beim Besuch sorbischer Schulen … höhere Beförderungskosten" erstattet werden können, dass aber ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen nicht bestehe?

Herr Staatsminister Prof. Wöller, bitte.

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt.

Erstens. Der Landkreis Bautzen als gemäß § 23 Abs. 3 Schulgesetz zuständiger Träger der Schülerbeförderung hat auch auf Drängen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus die Schülerbeförderung zum Sorbischen Gymnasium in Vorbereitung des Schuljahres 2007/2008 weiter optimiert, um insbesondere Schülerinnen und Schülern aus dem peripheren ländlichen Raum möglichst zumutbare Schulwegbedingungen zu sichern und damit die Akzeptanz für die Fortführung einer Ausbildung in sorbischer Sprache zu erhöhen.

Die Schulleiterin des Sorbischen Gymnasiums Bautzen berichtete am Freitag vergangener Woche, dass sich die durch den Landkreis Bautzen vorbereitete Schülerbeförderung zum kommenden Schuljahr verbessern wird. Lediglich mit einer Familie konnte trotz intensiver Bemühungen bisher noch keine Lösung gefunden werden. Grundsätzlich besteht aber auch in diesem Fall alternativ die Option des Internatsbesuchs. Sinn und Zweck des Sorbischen Internates ist es, Schülerinnen und Schülern, denen der Landkreis Bautzen trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten kein zumutbares Schülerbeförderungsangebot unterbreiten kann, nach Besuch einer sorbischen

Grundschule auch den Besuch des Sorbischen Gymnasiums Bautzen oder der Sorbischen Mittelschule Bautzen zu ermöglichen. Die Einschätzung, dass das Internat nicht sprachfördernd sei, wird nicht geteilt.

Zur Frage 2. Die Staatsregierung unterstützt die Position des Landkreises Bautzen, dass zum Schutz und zur Wahrung der Rechte des sorbischen Volkes gemäß Artikel 6 der Sächsischen Verfassung beim Besuch sorbischer Schulen höhere Beförderungskosten erstattet werden können. Dieses erfolgt jeweils nach Prüfung des Einzelfalls.

Ich habe eine Nachfrage, wenn Sie gestatten. Was machen wir in den Fällen, in denen das mit der Schülerbeförderung nicht klappt? Wir alle wollen die Weiterführung des Witaj-Projektes über die Kita, über die gesamte schulische Ausbildung hinaus und die Eltern haben dieses gewollte Modell unterstützt, indem sie selbst Unannehmlichkeiten auf sich genommen haben, was den Transport der Kinder betrifft.

Sie haben die Kinder in den Witaj-Kindergarten und in die sorbischen Grundschulen geschickt, und nun geht es darum, das Witaj-Projekt entsprechend dem, was wir alle wollen, bis zum Abitur fortzuführen. Sollten wir nicht etwas unternehmen, damit es nicht am Schülertransport scheitert, die letzte Etappe, nämlich den Besuch des sorbischen Gymnasiums, sicherzustellen?

Herr Staatsminister Prof. Wöller, bitte.

Die Staatsregierung tut alles, um den Besuch sorbischer Schulen zu ermöglichen und den Schutz und die Förderung des sorbischen Volkes nach vorn zu bringen. Ich verweise hierzu auf den entsprechenden Passus im Schulgesetz: dass in Abweichung von den geltenden Rahmenbedingungen in begründeten Fällen Ausnahmen bei sorbischen Schulen zulässig sind. Ich denke, dass wir alles getan haben, um dem Rechnung zu tragen. Wie Sie in den Ausführungen gehört haben, ist es – bis auf eine Familie – ermöglicht worden, auch im Bereich der Schülerbeförderung entsprechende Ausnahmen und höhere Erstattungen zu regeln. Im Übrigen verweise ich noch einmal darauf: Alle diejenigen, die es möchten, können das sorbische Internat besuchen.

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Ich bitte Herrn Kosel, die letzte Frage für heute zu stellen; Frage Nr. 15.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Frage bezieht sich auf die Insolvenz der Pulsnitzer Lebkuchenfabrik.

Die Pulsnitzer Lebkuchenfabrik hat Insolvenz angemeldet. Nach Aussagen des Insolvenzverwalters seien jedoch

gute Chancen vorhanden, die traditionelle Lebkuchenfabrik am Markt zu erhalten.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung für den Erhalt regionaltypischer traditioneller Kleinunternehmen und Gewerbe?

2. Welche Entwicklung nahmen traditionelle Unternehmen der Oberlausitz wie Lebkuchenherstellung, Blaudruck und andere angesichts veränderter Produktions- und Absatzbedingungen in den vergangenen Jahren?

Für die Staatsregierung antwortet Frau Dr. Stange in Vertretung von Herrn Staatsminister Jurk.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon im Interesse der jeweiligen Unternehmen wird die Staatsregierung kein Urteil über die Wettbewerbsfähigkeit einzelner privater Unternehmen abgeben; aber das haben Sie, denke ich, auch nicht erwartet.

Die Wirtschaftspolitik des Freistaates Sachsen ist auf eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Standortes ausgerichtet. Dazu müssen sich die privaten Unternehmen dem Wettbewerb stellen und durch die unternehmerischen Entscheidungen auch über ihren Fortbestand bestimmen. Die Sächsische Staatsregierung verzichtet deshalb auf einzelfallbezogene Eingriffe, die Wettbewerbsverzerrung zur Folge haben. Die nachhaltige Wirtschaftspolitik in Sachsen leistet deshalb einen Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Standortes, wobei sie sich nicht am Wohl eines einzelnen Unternehmens, sondern an der Zukunft der sächsischen Wirtschaft insgesamt orientiert.

Die Größennachteile kleiner Unternehmen sollen durch ein umfassendes Angebot von Instrumenten der Mittelstandsförderung ausgeglichen werden. Für den Erhalt regional typischer, traditioneller handwerklicher Kleinunternehmer und Gewerbe sind grundsätzlich auch die Maßnahmen hilfreich, die für die kleinen und mittleren Unternehmen generell zutreffen. Das sind insbesondere die Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für die KMU, die Verbesserung des Zuganges zu Fremdfinanzierung, die Unterstützung bei der Verbesserung der Energieeffizienz der Unternehmen und entsprechende Fördermöglichkeiten dazu, die Unterstützung bei der Ausbildung von Nachwuchskräften, aber auch die Unterstützung beim Einstieg in überregionale Absatzmärkte wie zum Beispiel die Messeförderung, sowie weniger, aber bessere Rechtsvorschriften, sprich: Bürokratieabbau.

Die Handwerkskammern sind grundsätzlich immer die ersten Ansprechpartner für die handwerklichen Unternehmer. Die Kammern erhalten für sogenannte Betriebsberater eine staatliche Förderung vom Bund und vom Land. Damit ist es auch möglich, handwerkliche Kleinunternehmer kostenlos bzw. kostengünstig betriebswirt

schaftlich zu beraten, insbesondere über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt durch seine Messeförderung vor allem regional typische traditionelle Kleinunternehmer bei der Erschließung überregionaler Absatzmärkte. Beispielhaft hierfür seien die Internationale Handwerksmesse in München und die Mitteldeutsche Handwerksmesse in Leipzig genannt, auf denen immer auch traditionelle Handwerksbetriebe präsent sind. Das SMWA hat in Ergänzung bestehender Förderangebote 2005 das Programm „Regionales Wachstum“ aufgelegt. Zur Zielgruppe zählen Handwerksbetriebe und handwerksähnliche Unternehmen, also auch regional typische Kleinunternehmen und Gewerbe.

Zu Ihrer zweiten Frage:

Belastbare statistische Angaben zur wirtschaftlichen Situation traditioneller Unternehmen gibt es nicht, da diese Handwerke statistisch nicht gesondert erfasst werden. Nach Einschätzung der Handwerkskammer Dresden sind die Nachfrage und der Absatz im traditionellen Handwerk seit mehreren Jahren rückläufig. Ursachen werden unter anderem im veränderten Konsumverhalten der Bevölkerung, in den gestiegenen Lebenshaltungskosten und den damit geringeren frei verfügbaren Einkommen und in der zunehmenden Konkurrenz durch eine Globalisierung der Märkte gesehen.

Chancen haben Unternehmen, die sich einerseits spezialisieren und andererseits miteinander kooperieren. So haben bereits 1997 neun Firmen die Absatzgemeinschaft Oberlausitzer Leinen gebildet, welche auch Träger der „Internationalen Leinentage“ sind.

Die Pfefferküchlerei ist vor allem in Pulsnitz konzentriert. Hier sind viele Handwerksbetriebe in Familienbesitz, die nach eigenen Rezepten herstellen. Der Absatz ihrer Produkte ist äußerst saisonal. Als Ausgleich werden

alternative Produkte hergestellt. Vor allem durch die Kombination mit touristischen Angeboten werden Möglichkeiten gesehen, angesichts der veränderten Produktions- und Absatzbedingungen das traditionelle Handwerk zu erhalten. Als Beispiele aus der Region seien genannt: die Ferienstraße „Handwerk erleben“ – die Route umfasst Pfefferkuchenbäcker und eine Blaudruckwerkstatt in Pulsnitz –, die Blumenkünstler in Sebnitz, die Holzspielzeugmacher und viele Töpfereien. Das Projekt wird auch durch die Marketinggesellschaft Oberlausitz mbH begleitet. Weitere Beispiele sind der „Tag der offenen Töpferei“ in der Oberlausitz oder die Entwicklung von Tourismus im Glashandwerk in der Region Weißwasser.

Staatsminister Jurk steht im Gespräch mit dem Geschäftsführer der Pulsnitzer Lebkuchenfabrik. Der Geschäftsführer, Rechtsanwalt Heumann, sieht nach Aussagen von Staatsminister Jurk die Fortführung des Unternehmens optimistisch.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin.

Bitte.

Ich bedanke mich ebenfalls, meine Damen und Herren. Mit der Beantwortung der letzten Frage ist auch die Fragestunde beendet und wir können den Tagesordnungspunkt schließen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schlage Ihnen heute ausnahmsweise eine Mittagspause von nur 30 Minuten vor. Wir setzen unsere Beratung in Abrundung der Zeit um etwa 13:15 Uhr fort.

(Unterbrechung von 12:47 bis 13:16 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir treten wieder in die Beratung ein. Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 3

Starterpaket für sozial bedürftige Schulanfänger

Drucksache 4/12695, Antrag der Linksfraktion