Protocol of the Session on July 9, 2008

Die Kritik – das haben wir von den Vorrednern schon gehört – ist in vielen Fällen berechtigt. Herausgreifen möchte ich hier den Prüfbericht über die Organisation und die Wirtschaftlichkeit des Beschaffungswesens in der

Polizei, in dem es hauptsächlich um die Frage ging, wie die Versorgung der Polizei mit Dienstkleidung geregelt ist. Wir hatten hierzu ja schon einmal eine Debatte vor wenigen Monaten im Landtag. Aus Sicht des Rechnungshofes ist die Versorgung der Polizeivollzugsbeamten mit Dienstkleidung zu aufwendig organisiert. Sie ist insgesamt zu unökonomisch. Das Staatsministerium des Innern hat diese Anregungen aufgegriffen. Zwischenzeitlich ist dort Besserung eingetreten. Der Lagerbestand wurde erheblich reduziert, und die Umstellung auf ein wirtschaftlich vertretbares, effizientes Verfahren, bei dem die Bediensteten zukünftig ihre Bekleidung per Paket bekommen, ist auf dem Wege. Wir werden das in Kürze abschließen. Das nützt sowohl unseren Polizeibeamten, weil sie natürlich schneller zu ihrer Bekleidung kommen, als natürlich auch dem Steuerzahler, der dadurch erheblich entlastet wird.

In einem anderen Prüfbericht wird seitens des Rechnungshofes der Verstoß zahlreicher kommunaler Wahlbeamter gegen das Nebentätigkeitsrecht gerügt. Das ist in der Tat ein heißes Thema. Hier wurde das Staatsministerium des Innern aufgefordert, die zugrunde liegenden Regelungen und Hinweise zu präzisieren. Das ist mittlerweile auch erfolgt. Im Ergebnis sind nunmehr Anwendungshinweise an die kommunalen Wahlbeamten ergangen, die es ihnen ermöglichen, in Zukunft auch die für sie maßgeblichen Bestimmungen anzuwenden. Aber das Kernproblem ist dadurch leider nicht gelöst; denn das Kernproblem ist, dass wir natürlich die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums haben, auf deren Grundlage die maßgeblichen beamtenrechtlichen Vorschriften basieren; und diese sind nicht gerade auf die spezielle Situation der kommunalen Wahlbeamten zugeschnitten, sondern eher auf die Laufbahnbeamten. Da kommt es eben zu diesem Nebeneinander und gleichzeitig natürlich zur Verquickung von Hauptamt, Nebenamt, öffentlichem Ehrenamt und Nebentätigkeit. Die Nebentätigkeit ist dann entweder anzeigepflichtig oder auch genehmigungspflichtig und, um das Chaos perfekt zu machen, darauf aufbauend natürlich eine bestehende, eine nicht bestehende oder eine teilweise bestehende Abführungspflicht von Entgelten, die man aus diesen Tätigkeiten erlangt. Wenn sich selbst die Juristen nicht einig sind, wie in dem einen oder anderen Fall zu verfahren ist, dann sind natürlich unsere kommunalen Wahlbeamten auch überfordert. Das ist verständlich.

Ich denke, eine endgültige Lösung des Problems kann nur eine gesetzliche Neuregelung in diesem Bereich bringen. Das muss dann eingebettet sein in ein modernes Dienstrecht, in dem es einen einfachen klaren Begriff der Nebentätigkeit gibt, die sowohl für Laufbahnbeamte als auch für kommunale Wahlbeamte gilt. Das werden wir in dieser Legislatur nicht mehr schaffen. Aber in der Diskussion um ein neues Dienstrecht werden wir diesen Punkt genau betrachten müssen.

Auch dieses Beispiel zeigt, dass die Anregungen des Rechnungshofes zeitnah und konstruktiv umgesetzt werden.

Natürlich ist klar, dass es bei allen tatsächlichen Mängeln nicht so leicht wie im vorgenannten Beispiel ist, diese abzustellen. Das Leben ist nun einmal bunt.

Damit will ich zum dritten und letzten Punkt kommen, der eher eine kritische Betrachtung beinhaltet; denn ich will noch einmal darauf hinweisen, dass nicht alle Sachverhalte ausschließlich einer Kostenbetrachtung zugänglich sind. Das Thema in diesem Fall ist die Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte. Der Rechnungshof kommt in seinem Prüfbericht zu dem Ergebnis, dass im Freistaat Sachsen durch die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte zu hohe Kosten entstünden und dass allein die wirtschaftlichere Organisation dieses Systems nicht dazu führen würde, den Kostensteigerungen wirksam zu begegnen. Also muss das System insgesamt auf den Prüfstand. – So weit der Rechnungshof.

Aus unserer Sicht ist es richtig und auch wichtig, dass Maßnahmen zur effizienteren Gestaltung umgesetzt werden, Stichwort: IT-gestützte Bearbeitung. Aber allein aus Effizienzgesichtspunkten kann die Heilfürsorge insgesamt nicht infrage gestellt werden. Im Unterschied zu den beihilfeberechtigten Beamten, bei denen ein Teil der Krankheitskosten bezuschusst wird, erhalten Polizeivollzugsbeamte diese, ohne eigene Vorsorge treffen zu müssen. Das ist auch gerechtfertigt, weil die Polizeivollzugsbeamten im Dienst unvermeidbar höheren psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt sind, auch eine erhöhte dienstliche Gefährdungslage besteht und deshalb der Dienstherr natürlich eine besondere Fürsorgepflicht für diese Beamten hat. Ausdruck dieser besonderen Fürsorgepflicht ist das System der Heilfürsorge. Der Freistaat Sachsen wird auch zukünftig dieser besonderen Fürsorgepflicht nachkommen. Wir stehen zur Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte. Deshalb sind wir in diesem Punkt nicht auf der Seite des Rechnungshofes. Wie gesagt, es lassen sich nicht alle Sachverhalte rein fiskalisch betrachten.

Im Großen und Ganzen wurden und werden – das ist hier auch schon angesprochen worden – die in den Prüfberichten des Rechnungshofes dargelegten Kritikpunkte abgestellt, oder es erfolgte eine Einigung zwischen den Beteiligten.

Der Haushalts- und Finanzausschuss – das will ich auch noch einmal positiv hervorheben, das war für mich eine positive Erfahrung – hat sich intensiv mit diesen Berichten auseinandergesetzt. Da bleibt mir auch nur noch zu sagen: Ich bitte Sie herzlich, der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu folgen.

Zum Abschluss möchte ich nicht versäumen, Herrn Präsidenten Heigl und seinem Team für die geleistete Arbeit sehr herzlich zu danken, und ihm wünschen, dass er diese Arbeit in der engagierten Art und Weise in Zukunft fortführt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Danke schön. – Als Nächstes spricht die NPD-Fraktion; Herr Abg. Delle, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Lektüre des Rechnungshofberichtes löst bei der NPD-Fraktion jedes Jahr durchaus gemischte Gefühle aus. Zum einen bietet er natürlich eine Steilvorlage für die Arbeit einer Oppositionsfraktion; zum anderen macht er aber auch die Verschwendung von Steuergeldern deutlich, die alljährlich in diesem Land geschieht.

Steuergelder – das kann man nicht oft genug wiederholen – sind Finanzmittel, die Unternehmen und Bürger der öffentlichen Hand zur Verfügung stellen. Sie sind keine beliebige Spielmasse der Staatsregierung und der sie tragenden Parteien. Dazu übernimmt der Rechnungshof neben der parlamentarischen Opposition eine wichtige Funktion bei der Kontrolle der Regierung. Er ist eine unerlässliche Einrichtung, auch wenn wir vielleicht nicht in jedem Detail mit der Auffassung des Rechnungshofes übereinstimmen. Aber allein mit der Arbeit des Rechnungshofes, der zum Glück mit umfassenden Kontrollmöglichkeiten versehen ist, kommen Mängel und Fehlentwicklungen ans Licht der Öffentlichkeit, die sonst überhaupt nicht wahrgenommen werden würden und die oftmals wegen ihres internen Charakters auch von der Opposition nur schwer aufzudecken wären. Ich danke deshalb Herrn Präsidenten Heigl und seinen Mitarbeitern für ihre hervorragend geleistete Arbeit.

Aber, meine Damen und Herren, der Umfang ihrer Arbeit könnte noch weitaus größer sein, wenn der Rechnungshof besser ausgestattet wäre. Die NPD-Fraktion würde sich nämlich wünschen, dass manche Prüfungen öfter und regelmäßiger erfolgen. Dazu bedarf es wieder einer Aufstockung der Mitarbeiterzahl. Wie bereits in der Debatte über den Jahresbericht 2006 angekündigt, wird sich meine Fraktion bei den im Herbst anstehenden Haushaltsverhandlungen des Landtages für eine Erhöhung der Stellenanzahl beim Rechnungshof einsetzen.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass für uns als NPDFraktion die weitgehende Folgenlosigkeit der Tätigkeit des Rechnungshofes erschreckend ist. Jahr für Jahr wird der Jahresbericht mehr oder weniger freundlich zur Kenntnis genommen, und ebenfalls Jahr für Jahr verschwinden die Hinweise nach der Debatte wieder in der Schublade.

Meine Damen und Herren! Nach diesen kurzen grundsätzlichen Überlegungen zur Arbeit des Rechnungshofes möchte ich noch auf einige Aussagen des vorliegenden Jahresberichtes eingehen. Angesichts der Fülle des vorliegenden Materials möchte ich mich dabei auf einige wenige Punkte beschränken.

Hervorheben möchte ich zunächst die grundsätzliche Kritik am Trend zur Auslegung von Staatsaufgaben aus dem Kernhaushalt in alle möglichen Nebenhaushalte. Hierbei wies der Rechnungshof zu Recht auf die mangelnde Transparenz und die damit verbundenen finanziel

len Risiken des Freistaates hin. Außerdem wird in dem Jahresbericht der Umgang mit dem Sondervermögen Grundstock kritisiert, der durch die Kapitalerhöhung für die Sachsen LB im Jahr 2005 deutlich verringert wurde und dem nun durch zahlreiche Haushaltsvermerke über Deckungsfähigkeiten wieder umfangreiche Mittel zugeführt werden sollen. Dieses Vorgehen widerspricht ganz klar dem Prinzip der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit, und ich danke dem Rechnungshof im Namen der NPD-Fraktion, dass er ausdrücklich auf die Budgethoheit des Landtages hingewiesen hat.

Positiv hervorheben möchte ich auch die Hinweise zur ITSicherheit in der Landesverwaltung. Hier geht es noch nicht um eingetretene finanzielle Verluste, sondern um den sich abzeichnenden enormen Schaden, der eintreten könnte, wenn die Anstrengungen zur Absicherung der Daten nicht deutlich erhöht werden. Dass nur elf von 133 geprüften Behörden über einen IT-Sicherheitsbeauftragten verfügen und in sechs von neun geprüften obersten Staatsbehörden kein modernes IT-Sicherheitskonzept vorliegt, ist für uns schlicht und einfach nicht nachvollziehbar.

Dankbar sind wir unter anderem auch für den Prüfbericht hinsichtlich der Studentenschaften der sächsischen Universitäten, wie zum Beispiel an der Universität Leipzig. Hier wurden laut dem Jahresbericht quittierte Belege einfach auf- oder abgerundet oder mit Bemerkungen wie „es müssten 40 Euro gewesen sein“ falsch überwiesen. Ausdrücklich schließt sich die NPD-Fraktion der Forderung des Rechnungshofes an, diese Mittel künftig zentral zu verwalten. Die NPD wird die Entwicklung auf diesem Gebiet mit den zur Verfügung stehenden parlamentarischen Mitteln aufmerksam beobachten. Gleiches gilt für die vielen weiteren Hinweise, die uns der Sächsische Rechnungshof mit seinem Jahresbericht 2007 an die Hand gegeben hat.

Nochmals vielen Dank für die geleistete Arbeit und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Die FDP-Fraktion kommt mit Herrn Dr. Schmalfuß an die Reihe.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie in den Vorjahren bestätigt auch der Jahresbericht 2007 der Staatsregierung eine insgesamt ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. Ich bitte um Verständnis, dass die Glückwünsche von uns an die Staatsregierung auch dieses Jahr leider nicht ausgesprochen werden können. Die Gründe sind dieselben wie im Vorjahr; dazu komme ich im Verlauf meiner Rede noch.

Vorab möchten wir hingegen Herrn Heigl und seinen Mitarbeitern für die insgesamt 49 Prüfungsbemerkungen herzlich danken.

(Beifall bei der FDP)

Auch wenn wir nicht mit jeder Prüfungsbemerkung in allen Details konform gehen – das Thema Landestierärztekammer hatten wir im Ausschuss bereits angesprochen –, wird mit jeder Prüfungsbemerkung ausdrücklich angezeigt, dass bei der Ausgabenseite der öffentlichen Hand noch genügend Luft drin ist.

Die Prüfungsbemerkungen zeigen insbesondere auf, dass eine Sanierung der öffentlichen Finanzen über massive Steuererhöhungen schlichtweg der falsche Weg ist. Einer Ihrer Rechnungsdirektoren, Herr Heigl, hatte die Folgen in einer Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vor Kurzem sehr prägnant zusammengefasst: „Wo viel Geld da ist, da gibt es auch viele Wünsche.“

Die entscheidende Frage ist daher für uns: Welchen dieser Wünsche sollten wir nachgehen: den Wünschen derjenigen, die bei den Strukturen alles so bleiben lassen wollen, wie es ist, und darüber hinaus noch mehr Geld mit lauter tollen Ideen umverteilen wollen; oder wollen wir die Wünsche der Bürger nach nachhaltigen Steuer- und Abgabensenkungen erfüllen? Das heißt: Wollen wir den Bürgern ihr Geld nach Jahren ständiger Steuer- und Abgabenerhöhungen endlich wieder einmal zurückgeben?

(Unruhe bei der CDU)

Für uns als FDP-Fraktion ist die Antwort klar: Was wir brauchen, ist ein neues Denken hier in Sachsen, aber auch auf Bundesebene. Der erste Schritt hierzu ist eine massive Steuer- und Abgabenentlastung der Bürger dieses Landes.

(Beifall bei der FDP)

Dass dies geht, beweisen Herr Heigl und seine Kollegen in den anderen Bundesländern und im Bund mit jedem neuen Exemplar ihrer Jahresberichte wieder neu.

Was nun die fehlenden Glückwünsche von uns an die Staatsregierung zum Thema solide Finanzpolitik betrifft, kommen wir auch in diesem Jahr automatisch wieder zu dem Thema Landesbank Sachsen. Diesmal sind aber nicht wir die sogenannten Miesmacher und Schlechtredner, sondern anscheinend der Sächsische Rechnungshof – nachzulesen auf den Seiten 121 ff. des Jahresberichtes. Darin geht es um einen Vorgang im Zusammenhang mit der Landesbank Sachsen, den viele gern vergessen würden: 2005 wurde in einer Nacht-und-Nebel-Aktion eine Kapitalerhöhung von 300 Millionen Euro bei der ehemaligen Landesbank vorgenommen. Das war alles Geld der sächsischen Steuerzahler und ist, wie wir inzwischen wissen, futsch.

Diese 300 Millionen Euro gingen damals an uns als Parlament vorbei. Wir wurden darüber vor drei Jahren lediglich informiert. Möglich war es, weil die Staatsregierung meinte, diverse Haushaltstricks anwenden zu müssen. Damit aber hat sich die Staatsregierung selbst ausgetrickst. Zum einen führt der Rechnungshof in seiner Prüfungsbemerkung aus, dass eine anteilige Finanzierung aus der „Blackbox“ namens Grundstock rechtlich bedenklich war. So steht es im Jahresbericht, auch wenn dies vom Rechnungshof später wieder relativiert wurde. Zum

anderen hat der spätere Notverkauf im Sommer des vergangenen Jahres gezeigt, dass der Patient Landesbank Sachsen bereits im Jahre 2005 unheilbar krank war. Es fehlte schon 2005 ein tragfähiges Geschäftsmodell, und schon 2005 waren die Staatsregierung, der Vorstand und die Aufsichtsgremien hoffnungslos mit ihren Aufgaben im Umfeld der Landesbank überfordert.

(Beifall bei der FDP)

Man hat also bereits im Jahr 2005 gutes Geld schlechtem Geld hinterhergeworfen. Das zeigt wieder den wahren Kern des Spruches auf: „Wo viel Geld da ist, da gibt es auch viele Wünsche.“

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön. – Die Fraktion der GRÜNEN kommt mit Frau Hermenau, der Fraktionsvorsitzenden.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Herr Heigl, ich möchte Ihnen und allen Mitarbeitern in Ihrem Hause ausdrücklich für die Arbeit, die Sie machen, danken. Ich kann das ein bisschen einschätzen, wie Finanzer im Leben so zurechtkommen müssen; man macht sich nicht immer und überall beliebt, und damit muss man erst einmal leben können. Man muss seinen Humor behalten können und trotzdem seine Arbeit gut machen. Das ist eine ganz schöne Herausforderung für jeden Menschen, der das macht; aber es ist wichtig, weil es das Vertrauen der Bürger in die hoffentlich funktionierende demokratische Kontrolle der Regierung und der Regierenden stärkt, wenn man sich auf den Landesrechnungshof verlassen kann.

Es ist auch interessant, was Sie so, wenn Sie dieser Funktion nachgehen, die Regierung zu kontrollieren und die Verschwendung von Steuergeldern aufzudecken, herausfinden. Wir haben es einmal ausgerechnet: Es sind ungefähr 17 Millionen Euro, die Sie in diesem Jahr als öffentlich aufgelegte Misswirtschaft herausgefunden haben. Das mag nicht viel erscheinen, weil es nur 0,1 % des Landeshaushaltes ausmacht; aber auf der anderen Seite könnte man damit die Ausgaben für die Jugendarbeit, die unterfinanziert ist, verdoppeln. Es ist also immer eine Frage des Blickwinkels, ob es viel oder wenig Geld ist, dessen Fehlverwendung Sie aufdecken.

Außerdem enthalten Ihre Berichte oft interessante Rückschlüsse auf die Regierungs- und Verwaltungspraxis oder Sie liefern auch Tabellen- und Datenzusammenstellungen und Hintergründe, mit denen man arbeiten kann, und diese Arbeit kostet viel Mühe, die erst einmal geleistet werden muss und die produktiv in die Kommunikation mit dem Parlament hineingesteckt wird.

Wir haben wahrgenommen, dass Sie sich in Ihrem Bericht an mehreren Stellen vehement für das doch vornehmste Recht des Landtages, das Budgetrecht, einsetzen. Hier

seien als Beispiel die unbegrenzten Zuführungsmöglichkeiten aus Steuermehreinnahmen in die Sparbüchse des Finanzministeriums, in das sogenannte Sondervermögen Grundstock, genannt; Herr Schmalfuß hat gerade davon gesprochen. Per Haushaltsvermerk hatte sich der Finanzminister das Recht gesichert, am Landtag vorbei die Steuermehreinnahmen des Jahres 2007 in unbegrenzter Höhe in diese Sparbüchse hineinstecken zu können – was der Rechnungshof als Verstoß gegen das Budgetrecht des Parlamentes rügt.

Sie wissen, dass ich selbst mit großer innerer Leidenschaft schon seit Jahren dieses Thema im Landtag verfolge, weil ich der Meinung bin, dass wir als Parlamentarier dieses Budgetrecht stärker in unsere Hände nehmen müssen.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der Linksfraktion)